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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : bestand anmelden?



renndidi
22.09.2009, 13:02
hallo zusammen, :o
ich habe grade gelesen das der geflügelhalter, hier in remscheid, seinen bestand amtlich anmelden muß. :o
nach "geflügel-aufstallungsverordnung" bla bla bla, bei freilaufendem geflügel ist schutzkleidung zu tragen. usw usw usw. :o

wat? ist das alles echt? ???
muß ich meine 1,4 hühner jetzt echt anmelden und mir zum füttern ein ganzkörperkondom überziehen? :-[
muß ich echt ein "bestandsregister" führen? :-X

schockschwerenot,
wie haltet ihr das?

gruß didi.

BC.Rich-Ironbird
22.09.2009, 13:05
Ich persöhnlich habe meine auch nicht Angelmeldet,obwohl es Pflicht ist! :sorry :rotwerd :unsicher

fannty
22.09.2009, 13:09
Hallo, habe mich auch gerade angemeldet. Ging problemlos übers Telefon. Mußt du nur beim Vetärinäramt anrufen. Die melden dich dann bei der Tierseuchenkasse an. Von dort bekommst du ein Schreiben und eine Registriernummer. Ebenso ein Überweisungsträger wo du jährlich 10 € bezahlen mußt. Das gilt glaube ich bis zu 200 Hühnern der Betrag. Ich habe außerdem noch eine Ausnahmebescheinigung bekommen, das meine Hühnis frei herumlaufen dürfen. So bist du abgesichert und kein Nachbar kann dir was.
Viele Grüße fannty ;)

Wontolla
22.09.2009, 13:20
Ein Bestandsregister ist zu führen.
Schutzkleidung muss nicht angelegt werden.
Impfung gegen die Newcastle Krankheit ist Pflicht.
Die Aufstallungsverordnung ist nicht mehr gültig.
Aktuell ist die Geflügelpestverordnung (http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s2348.pdf) vom 18.10.2007

Lexx
22.09.2009, 13:22
Der Bestand muß gemeldet werden, sowohl beim Vetamt als auch bei der TSK (ist allerdings länderspezifisch), dazu muß man ein Register führen, indem man Zu- und Abgänge vermerkt, mit Ursache, bzw. Verkäufer/Käufer. Außerdem muß man eigentlich jedes Huhn/jede Pute das/die tot von der Stange kippt melden und untersuchen lassen, ebenso eine Häufung von erkrankten/toten Tieren, bzw. einbrechende Legeleistung etc.. Außerdem muß man wildvogelsicher füttern und tränken, Schadnager bekämpfen etcpipapo.

Bei der Haltung von Wassergeflügel kommt dazu, das man entweder Sentineltiere halten muß oder 3-4x im jahr die Tiere auf H5 oder H7 Influenzaviren testen lassen. Bezüglich der Häufigkeit ist die Verordnung nicht sooooo eindeutig, erst hieß es 4x, dann wurde auf 3x reduziert, aber nichts schriftlich festgemacht. Die Ergebnisse muß man ein Jahr aufbewahren und auf Verlangen dem Vetamt vorlegen können. Eine Sentinelhaltung ist auch Bedingung für Austellung und/oder Verkauf auf Geflügelmärkten außer man lässt 7 Tage vor Termin testen.

Was man nicht muß, ist Schutzkleidung tragen, außer der Bestand ist als Betrieb angemeldet, die Ein-Austallungsklauseln beachten etc.. Man muß schon ein bisserl genau nachlesen, wo der Privathalter gemeint ist und wo der Betrieb.

Die Grundlage ist die GeflPestSchV vom 18 Oktober 2007 (http://bundesrecht.juris.de/geflpestschv/)

liebe Grüsslis... Lexx

Lexx
22.09.2009, 13:25
Nochmal wegen TSK, das ist LANDESABHÄNGIG!!!! Nix das Vetamt macht das für einen, oder man muß, oder kostet nur, ihr müsst Euch da selber schlau machen bei der landeszuständigen Tierseuchenkasse!
Manmanman, wie oft muß ich das eigentlich noch schreiben :roll

liebe Grüsslis... Lexx

Wontolla
22.09.2009, 13:28
@Lexx
Deine Angaben treffen auf Nurhühnerhalter nicht zu.

Lexx
22.09.2009, 13:34
Was trifft auf Nurhühnerhalter nicht zu? Das stimmt 100% was dasteht, man hat als Nurhühnerhalter Registerpflicht, Meldepflicht beim Vetamt, muß je nach Bundesland bei der TSK melden (z.B. in Bayern ab dem ersten Huhn, in Baden Württemberg erst ab dem 50sten), man muß wildvogelsicher füttern und tränken und Schadnagerbekämpfung ist auch schriftlich niedergelegt. ??? Was fehlt denn? Gut, hab vergessen das beim Nurhühnerhalter der Bestand 5 Tage vor Markttermin klinisch untersucht werden muß ;). Bei Austellungen müssen die Tiere vor Ort tierärztlich klinisch untersucht werden, außer man wohnt im Landkreis in dem ausgestellt wird, oder Nachbarlandkreis, also im Grunde gilt es nur für Landes- und Bundesschauen.
Was dann für Wassergeflügel gesondert gilt, hab ich als solches ja auch hingeschrieben.

liebe Grüsslis... Lexx

renndidi
22.09.2009, 13:42
ha, hab ich mir gefährliche tiere angeschafft. ;)
ich werde mich einfach an beide stellen wenden, für das veterinäramt hier in remscheid habe ich mir ein formular aus dem net ausgedruckt, ausgefüllt und unterschreiben. auf diesem formular steht unten in klein "...entbindet nicht von der meldepflicht gegenüber dem landesamt für .....-tierseuchenkasse." die werde ich dann auch anrufen.

renndidi
22.09.2009, 13:48
habe die tierseuchenkasse in münster angerufen, melden MUß ich, geht aber nicht telefohnisch.
werde denen das formular unseres amtes faxen, dort sind alle angaben drauf die sie brauchen.
gruß didi.

Dieselheimer
22.09.2009, 13:57
Hallo.

Hier in S-H ist es für "nur" Hühnerhalter so geregelt: Einmalige Anmeldung beim Kreisvet-Amt mit Kostenbescheid. TSK mit jährlicher Bestandmeldung, ohne Kosten. Meldung kann bequem über die Webseite erfolgen.

GFG

Tine B.
22.09.2009, 15:12
Muß ich Wachteln auch melden? Sind ja Hühnervögel, werd mich mal schlau machen (oder es zumindest versuchen) :laugh

renndidi
22.09.2009, 16:48
so, habe an beide ämter ein fax geschickt.
nun sind meine hühner registriert. :neee:
danke euch für eure tips.
gruß didi. ;D