Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zuchtpapiere
Servus..
Kann mir mal bitte einer einen Link angeben oder mir ein Bilder von den Papieren schicken, mit welchen die zucht dokumentiert wird ( z.B Vater, Mutter, Geschelcht, Färbung, Verbleib.....)
Bitte um schnelle Antworten.
mfg
mane
Wontolla
22.08.2009, 22:04
Schneller gings nicht!
War ja superschnelle Antwort. Danke :)
Also wenn mal im verein ist dann wird ALLES in dieser Tabelle dokumentiert ?
Oder hat man da auch noch andere??
mfg Mane
Wontolla
23.08.2009, 11:11
Nein! So ein Register hat jeder zu führen der Geflügel hält!
Ich wüßte nicht, daß es das vorgedruckt gibt.
Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest
(Geflügelpest-Verordnung)
Vom 18. Oktober 2007
(BGBl. I S. 2348 )
(..)
Abschnitt 2
Schutzmaßregeln bei gehaltenen Vögeln
Unterabschnitt 1
Allgemeine Schutzmaßregeln
§ 2
Anzeige, Register und Aufzeichnungen
(1) Wer Geflügel halten will, hat der zuständigen Behörde zusätzlich zu den Angaben nach § 26 Abs. 1 Satz 1 der Viehverkehrsverordnung mitzuteilen, ob er das Geflügel in Ställen oder im Freien hält. § 26 Abs. 1 Satz 2 der Viehverkehrsverordnung gilt entsprechend.
(2) Wer Geflügel hält, hat ein Register nach Satz 2 zu führen. In das Register sind unverzüglich einzutragen:
1. im Falle des Zugangs von Geflügel Name und Anschrift des Transportunternehmens und des bisherigen Tierhalters, Datum des Zugangs sowie Art des Geflügels,
2. im Falle des Abgangs von Geflügel Name und Anschrift des Transportunternehmens und des künftigen Tierhalters, Datum des Abgangs sowie Art des Geflügels,
3. für den Fall, dass mehr als 100 Stück Geflügel gehalten werden, je Werktag die Anzahl der verendeten Tiere,
4. für den Fall, dass mehr als 1.000 Stück Geflügel gehalten werden, je Werktag zusätzlich die Gesamtzahl der gelegten Eier jedes Bestandes,
5. im Falle der Abgabe von Geflügel auf einer Geflügelausstellung oder einer Veranstaltung ähnlicher Art zusätzlich Anzahl und Kennzeichnung des Geflügels.
Werden in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten zu Erwerbszwecken gehalten, gelten die Sätze 1 und 2 Nr. 1 bis 3 und 5 entsprechend. Satz 3 findet keine Anwendung, soweit der Tierhalter nach § 4 der Psittakose-Verordnung Buch führt.
(..)
(4) Das Register nach Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 3, und die Aufzeichnungen nach Absatz 3 Satz 1 sind von demjenigen, der zur Führung des Registers oder zur Vornahme der Aufzeichnungen verpflichtet ist, drei Jahre lang aufzubewahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des 31. Dezember desjenigen Jahres, in dem die letzte Eintragung vorgenommen worden ist. Das Register und die Aufzeichnungen sind der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.
Nur die Elite der Züchter führt noch andere Bücher und dokumentiert, welches Ei von welcher Henne gelegt wurde. Das ist aber nur was für Rentner und andere Nichtstuer. ;)
chrisse1224
23.08.2009, 11:25
Hallo mane,
es gibt ein "Grünes Jahrbuch". Darin findet man ähnliche Tabellen, die allerdings nur Platz für das nötigste bieten. Am Besten man schreibt sich schnell selbst eine Tabelle mit Excell.
MfG
Christian
@Wontolla: Wo kommen denn diese Vorschriften her? Die sind mir völlig neu und ich kenne hier niemanden der ein solches Register führt. ICh führe wohl für meine Zucht Buch aber Abgänge mit Adressen notiere ich da z.B. nicht.
Seit wann muss man denn sowas, wer schreibt das vor, wer will das kontrollieren, wer hält sich daran und was passiert wenn nicht?
Wontolla
23.08.2009, 22:27
Original von danstar
@Wontolla: Wo kommen denn diese Vorschriften her?
Aus dem BGBl. I S. 2348
Seit wann muss man denn sowas,
§ 68
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Bonn, den 18. Oktober 2007
wer schreibt das vor,
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Horst Seehofer
wer will das kontrollieren,
Das Register und die Aufzeichnungen sind der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Das ist meistens das Veterinäramt. Im Falle eines Verdachts auf Geflügelpest in der Umgebung wollen die das ganz gewiß sehen.
wer hält sich daran
Das kann ich nicht allgemeingültig beantworten. Ich halte mich daran und mindestens ein Züchter den ich kenne macht das auch. Die Aufzeichnungen sind mir aber selbst auch nützlich.
und was passiert wenn nicht?
Gute Frage, schwere Frage: Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro.
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 76 Abs. 2 Nr. 2 des Tierseuchengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. (..)
2. entgegen § 2 Abs. 2 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 3, ein Register nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt,
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.
Ok, mir ist bewusst Unwissenheit schützt vor Strafe nicht aber: Wenn ich das hier nicht zufällig mitbekommen hätte wüsste ich bis heute nichts von dieser Vorschrift und ich bin mir sicher, dass 90% aller Geflügelhalter und Züchter nichts von dieser Vorschrift wissen. Gilt das wirklich für alle? Oder nur für Wirtschaftsbetriebe? Sollte man nicht wenn man schon bei der Seuchenkasse registriert ist wenigstens über solche Vorschriften informiert werden?
Na gut ich werde dann mal meine Buchführung etwas erweitern, auch wenn ich von den Abgangsdaten einzelner Tiere nichts habe, den Rest habe ich ja eh schon fast alles dokumentiert für mich.
Original von Wontolla
Nein! So ein Register hat jeder zu führen der Geflügel hält!
Ich wüßte nicht, daß es das vorgedruckt gibt.
Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest
(Geflügelpest-Verordnung)
Vom 18. Oktober 2007
(BGBl. I S. 2348 )
(..)
Abschnitt 2
Schutzmaßregeln bei gehaltenen Vögeln
Unterabschnitt 1
Allgemeine Schutzmaßregeln
§ 2
Anzeige, Register und Aufzeichnungen
(1) Wer Geflügel halten will, hat der zuständigen Behörde zusätzlich zu den Angaben nach § 26 Abs. 1 Satz 1 der Viehverkehrsverordnung mitzuteilen, ob er das Geflügel in Ställen oder im Freien hält. § 26 Abs. 1 Satz 2 der Viehverkehrsverordnung gilt entsprechend.
(2) Wer Geflügel hält, hat ein Register nach Satz 2 zu führen. In das Register sind unverzüglich einzutragen:
1. im Falle des Zugangs von Geflügel Name und Anschrift des Transportunternehmens und des bisherigen Tierhalters, Datum des Zugangs sowie Art des Geflügels,
2. im Falle des Abgangs von Geflügel Name und Anschrift des Transportunternehmens und des künftigen Tierhalters, Datum des Abgangs sowie Art des Geflügels,
3. für den Fall, dass mehr als 100 Stück Geflügel gehalten werden, je Werktag die Anzahl der verendeten Tiere,
4. für den Fall, dass mehr als 1.000 Stück Geflügel gehalten werden, je Werktag zusätzlich die Gesamtzahl der gelegten Eier jedes Bestandes,
5. im Falle der Abgabe von Geflügel auf einer Geflügelausstellung oder einer Veranstaltung ähnlicher Art zusätzlich Anzahl und Kennzeichnung des Geflügels.
Werden in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten zu Erwerbszwecken gehalten, gelten die Sätze 1 und 2 Nr. 1 bis 3 und 5 entsprechend. Satz 3 findet keine Anwendung, soweit der Tierhalter nach § 4 der Psittakose-Verordnung Buch führt.
(..)
Werden in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten zu Erwerbszwecken gehalten, gelten die Sätze 1 und 2 Nr. 1 bis 3 und 5 entsprechend. Satz 3 findet keine Anwendung - Laut Veterinäramt und wenn ich das hier richtig sehe, müssen nur gewerbliche Tierhalter das! - Nicht Hobbyzüchter!!
Aber ein zuchtbuch incl. Abgänge von Tieren würde ich dennoch führen - Ist für mich selber immer interessant!
Original von Wontolla
Nein! So ein Register hat jeder zu führen der Geflügel hält!
Ich wüßte nicht, daß es das vorgedruckt gibt.
Das ist denn wohl nicht richtig!! wie oben schon gesagt, müssen das laut Verordnung nur gewerbliche Betriebe! Ich würde dennoch beim zuständigen Veterinäramt nachfragen! Dann bin ich immer auf der sicheren Seite! - ist nur ein Anruf!
Vordrucke gibt es schon ewig beim BDRG - Muster teilweise unter: http://www.bdrg.de/folien.shtml
Muster auch gerne auch bei mir persönlich!
Vielleicht versuche ich es auch hier mal einige reinzustellen!! Wenn Ihr möchtet!!??
Wontolla
24.08.2009, 13:12
:o Kann ich nicht lesen?
Werden in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten zu Erwerbszwecken gehalten, gelten die Sätze 1 und 2 Nr. 1 bis 3 und 5 entsprechend. Satz 3 findet keine Anwendung, soweit der Tierhalter nach § 4 der Psittakose-Verordnung Buch führt.
Von Satz 3 war doch nicht die Rede! Den habe ich oben auch gar nicht angeführt. Psittakose ist manchem besser bekannt unter der veralteten Bezeichnung "Papageienkrankheit". Das Zitat besagt, dass Erwerbshalter von "anderen Vögeln" ebenso Buch führen müssen wie ausnahmslos alle Halter von Geflügel das tun müssen.
"in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten" sind Vögel die nicht Geflügel sind, also Papageien, Wellensittiche, Singvögel und andere.
@hein: Über ein solches Muster/Vordruck würden sich sicherlich einige freuén, also nur rein damit.
Wontolla: Würdest du mir das Blanko-Excelblatt auch zumailen? Ich glaube Du kannst mir übers Forum auch eine Email schreiben. Wäre sehr nett.
Günter Droste
24.08.2009, 14:53
Ich könnte für diese Zwecke einmal den Vordruck von der Internetseite unserer Kreisverwaltung - Veterinäramt empfehlen
http://www.minden-luebbecke.de/media/custom/322_843_1.PDF?La=1&object=med|322.843.1
viele Grüße
Günter
Hallo Günter,
danke für den Link.
Ist es also auch für Hobbyhalter und Züchter Pflicht diese Dokumente zu führen und an die entsprechende Behörde weiterzuleiten oder nur für Gewerbliche?
Günter Droste
24.08.2009, 15:53
Ja, diese Verpflichtung trifft auch Hobbyhalter und Züchter - und das schon seit mehreren Jahren.
Ich führe diese Listen entsprechend dem Vordruck meiner Kreisverwaltung auch. Es ist schon interessant welche Bewegungen sich da so über die Jahre ergeben haben.
Du bist verpflichtet diese Listen über mehrere Jahre aufzubewahren (den genauen Zeitraum müsste ich jetzt erst nachsehen) und auf Anforderung dem Veterinäramt vorzulegen.
Wie gesagt nur Anforderung. Nicht unnötig "schlafende Hunde wecken".
Stell Dir einfach einmal folgendes Horrorszenario vor:
Ich führe die Liste und trage Dich als Empfänger der Tiersendung ein.
Dann bricht irgendwo in meinem Kreisgebiet eine meldepflichtige Seuche aus und das Vet.Amt fordert zur Abgabe der Liste auf - mache ich auch, ich habe ja schließlich eine. Und dann? Meldung von meinem Vet.Amt an Dein Vet.Amt zwecks Kontrolle der Tiere usw.
Erste Frage: Wo ist Ihre Liste? Was keine Liste geführt? Warum nicht, sie haben doch am .... über die Spedition xy von Droste Tiere bezogen? => Bußgeld. Ups. Herzlichen Glückwunsch.
viele Grüße
Günter
Wontolla
24.08.2009, 16:31
Hier nochmal:
(4) Das Register nach Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 3, und die Aufzeichnungen nach Absatz 3 Satz 1 sind von demjenigen, der zur Führung des Registers oder zur Vornahme der Aufzeichnungen verpflichtet ist, drei Jahre lang aufzubewahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des 31. Dezember desjenigen Jahres, in dem die letzte Eintragung vorgenommen worden ist. Das Register und die Aufzeichnungen sind der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.
Hi,
na wie gut dass ich in keiner Liste stehe weil ich bislang immer nur Bruteier gekaufgt habe. Denn werde ich ab jetzt auch mal so eine Liste führen auch wenns ganz schön mühselig ist.
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