PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Probleme mit Nachbarin



Hühnergundel
20.05.2009, 22:13
Hallo Ihr Hühnerfreunde,

Wir sind keine Hühnerhalter, jedoch haben wir Probleme mit der Hühnerhaltung unserer Nachbarin.


Sie hat ein Hotel und hat für den Hotelbetrieb nach und nach immer mehr Hühner angeschafft. Zu Beginn waren es ca. 6 Stück, inzwischen sind es 16 und wir sind uns nicht sicher, ob diese genügend gepflegt werden, da der Gestank, vor allem seit es wärmer wird, unerträglich ist.

Sie hält die Hühner direkt hinter der Mauer, die unsere Grundstücke teilt. Bei ihr ist es weit genug weg, vom Hotel, doch bei uns ist es 5 m Luftlinie weg.
Inzwischen fühlen sich immer mehr Nachbarn gestört. Da der Gestank wirklich immer größere KReise zieht.


Wir wollen das gute Nachbarschaftsverhältnis nicht zerstören, aber sobald wir vor die Haustür treten erschlägt uns der Gestank und schränkt die Lebensqualität ein.

Sie füttert die Hühner mit sämtlichen Essensresten (auch Wurstreste, etc., was andere Tiere, wie z.B. Vögel weiterschleppen und überall fallen lassen). Eine Nachbarin hat sogar schon eine Ratte gesehen. Zur Zeiten der Vogelgrippe hielt sie es trotz Auflagen nicht für nötig, die Hühner im Stall einzusperren.
In einem Jahr quälten uns im Garten Hühnerflöhe, die uns immer ins Bein bissen.
Letzten Monat hat die Nachbarin 2 tote Hühner im Garten vergraben. Seit Jahren laufen die Hühner auf dem selben Stück Erde herum (ca 25 qm²), die Spähne, die sie neulich erstmals verteilt hat, haben auch keine Geruchsverbesserung gebracht. Der Boden nimmt seit Jahren den Kot und Urin der Hühner auf.
Eine weitere Nachbarin hat schon mehrmals freundlich darum gebeten, das Gehege wieder zu säubern, was dann aber nur einmal getan wurde.

Wir sind es wirklich leid.
Ihr seid die Hühnerfreunde, was könnte man unternehmen, damit sich etwas verbessert?
Gibt es Auflagen zur Haltung, die eine Regelmäßigkeit an Pflege vorschreibt.

In Euren Augen mögen wir die bösen Nachbarn sein, aber in diesem Fall gibt es eine andere Seite und unsere Grenze ist erreicht.

Es sei noch erwähnt, dass es sich rechtlich um Mischgebiet, also kein reines Wohngebiet handelt (Hotel und Kindergarten ansosten Wohnhäuser).

Wir wären über hilfreiche Tipps dankbar.

Fimino
20.05.2009, 22:37
Kann nichts konstrukives Beitragen, aber ich kann viel Glück wünschen! Ich gönne euch von Herzen, dass sich das Problem löst!

Gizzy
20.05.2009, 22:56
Ich wünsche euch auch alles Gute, aber woher wisst Ihr das
euch Hühnerflöhe beissen?

acer
20.05.2009, 23:15
Gib ihr mal den Tipp, sich auf Hühner-info über artgerechte Hühnerhaltung zu informieren. Ansonsten bleibt nur das Ordnungsamt.
Wenn sie Lebensmittelreste aus der Hotelküche verfüttert kann man das Veterinäramt kontaktieren. Das verstößt nämlich u.U. gegen Lebensmittelhygienevorschriften.

zodiakus
20.05.2009, 23:16
Hallo,

ich denke das gute Nachbarschaft dort aufhört. Und Ihr müsstet langsam über Euren Schatten springen und das Nachbarschaftsverhältnis aufs Spiel setzen.

Das Kot stinkt ist klar, und ein Stall wird auch nie nach Parfüm riechen, aber das was Du schreibst, ist neben der Zumutung für Euch, auch noch Tierquälerei.

Du schreibst von weiteren Nachbarn, also seid Ihr nicht alleine.

Für die Hotelbesitzerin sind die Hühner billige Müllschlucker fürs Hotel. Sie werden nicht gepflegt, man wirft ihnen den Dreck hin, und vielleicht fallen dann trotzdem noch genug Eier fürs Hotel ab.

Ich möchte gar nicht wissen, wie "verlaust" die Hühnis aussehen, und auf wieviel Metern Kot sie schon stehen.

Ich kann Dir nur sagen, bei uns wäre das Ordnungsamt dafür zuständig. Sowohl für die Geruchsbelästigung, als auch für Tierquälerei.

LG und viel Glück

Saatkrähe
21.05.2009, 03:09
Hallo Hühnergundel - sowas ist einfach nur widerlich, in jeder Hinsicht !! Ich kann mich meinen Vorpostern nur anschließen. 25 m² ???!!! Vorgeschrieben ist, daß einem mittelgroßen Huhn als Minimum 10 m² Auslauf zur Verfügung stehen muß !! Und diese Fläche muß für jedes Huhn doppelt zur Verfügung stehen, um den Auslauf wechseln zu können. Die jeweils andere Fläche muß sich erhohlen können und brachliegen. Ansonsten würde es sich um industrielle Produktion handeln, der weitaus schwerere und peniblere Auflagen auferlegt werden, und die strengstens überwacht werden !! Setze doch zusätzlich zum Ortnungsamt, auch mal Euren ortsansässigen Geflügelzuchtverein in Kenntnis jener Umstände. Die könnten Euch auch ganz spezifisch beraten.

Und übrigens, wenn Hühnerhaltung schon stinkt, dann läuft da ganz generell etwas falsch. Bitte berichte doch mal ab und an, wie es weitergeht. Wäre sehr nett. Viel Erfolg - ich drücke Euch feste die Daumen !!

acer
21.05.2009, 07:59
Original von Saatkrähe
.....Vorgeschrieben ist, daß einem mittelgroßen Huhn als Minimum 10 m² Auslauf zur Verfügung stehen muß !! Und diese Fläche muß für jedes Huhn doppelt zur Verfügung stehen, um den Auslauf wechseln zu können.........
Wo steht denn das? Ich weiß nur von einer sinnvollen Empfehlung.

Hühnergundel
21.05.2009, 09:21
Hallo und Danke für Euer Feedback,

das das Ordnungsamt primär zuständig ist habe ich mir schon gedacht, allerdings fällt es nicht leicht diesen Schritt zu gehen.

Gespräche haben allerdings auch nicht gefruchtet.

Nachdem Sie die Eier in ihrem Hotel aufs Frühstücksbuffet legt, hat das ganze ja einen gewerblichen Nutzen. Private Hobbyhaltung scheidet da meines Erachtens aus, was meint ihr?
Der Hühnerkäfig steht lustigerweise auch nicht neben ihrem Hotel, sondern am anderen Ende vom Gründstück neben unseren Gärten. :P

Ich halte mal fest:

- Anmeldung eines Landwirtschaftlichen Betriebes
- Tiere bei der Tierseuchenkasse anmelden

Hühnerflöhe:

Vor 2 Jahren hatte man wenn man im Garten barfuss ging heftiges jucken und stark geschwollene Füße. Ein Bekannter meinte, er kenne das, das seien Hühnerflöhe.
Die Problematik trat auch nur in der Nähe des Geheges auf.

Zum Glück ist das dieses Jahr noch nicht aufgetreten....

Schnatterinchen
21.05.2009, 09:39
Wenn Essensreste verfüttert werden, ist das auch ein Fall für's Gesundheitsamt/Gewerbeaufsicht (wg. den Ratten). Außerdem darf seit der BSE-Geschichte kein Fleisch und Fisch mehr an Nutztiere verfüttert werden.

Ich denke mal, wenn man sich ein bißchen durch die ganzen Verordnungen liest, findet man einen ganzen Katalog von Verstössen. Es bleibt nur die Frage, ob das von den Behörden dann auch wirklich ernst genommen wird.

An die Hüherflöhe auf Eurem Grundstück glaube ich nicht so recht - sicher werden diese Hüher voller Ungeziefer sitzen, aber das wird sich nicht so großflächig verteilen - das werden wohl ehr Grasmilben sein.

miradea
21.05.2009, 10:03
Ich kann euch gut verstehen und für mich seit ihr nicht "die bösen Nachbarn" ;)

Hühnerställe müssen nicht automatisch stinken. Bei mir ist eine Sitzecke direkt an der Rückseite vom Hühnerstall (aus Holz). Und da kann man auch in Ruhe sitzen ohne dass es stinkt. 16 Hühner auf 25qm ist auf keinen Fall in Ordnung. Gesetzlich mag es rechtens sein - von artgerechter Haltung ist das aber ganz weit weg.

Wenn die ihre Tiere so dreckig halten, dann tun mir die Hotelgäste leid, die diese verpesteten Eier essen müssen... die werden voller Bakterien/Samonellen sein.

Die Haltung hat eindeutig einen gewerblichen Hintergrund. Und da gibt es schärfere Auflagen was die Hygiene betrifft. Ich würde den zuständigen Amtstierarzt beim Veterinäramt bitten dort mal zu kontrollieren. Die sind für so was zuständig.


Es bleibt nur die Frage, ob das von den Behörden dann auch wirklich ernst genommen wird.

Das wird es. Mein Ex ist Amtstierarzt. Die müssen solchen Hinweisen nachgehen. Und für die meisten Tierärzte steht das Wohl der Tiere immer noch an erster Stelle.


Letzten Monat hat die Nachbarin 2 tote Hühner im Garten vergraben

Wenn sie die vergraben hat, dann sind die scheinbar von selbst gestorben. Das finde ich schon mal ziemlich verdächtig. So schnell stirbt ein Huhn ja nicht ohne Grund...

Lexx
21.05.2009, 10:20
@ Schnatterinchen, kleiner Einspruch, grundsätzlich verboten ist die Fütterung von Tiermehl. Erlaubt ist Fischöl und Fischmehl, an NICHTwiederkäuer. Also darf Geflügel Fisch bekommen ;).

Allerdings darf sowas nicht so verfüttert werden, das damit Ratten angelockt werden und diese sind ja auch noch meldepflichtig beim Ordnungsamt :laugh. Also ich seh das auch so, da kommt ein ganzer Katalog an Klagepunkten zusammen, inkl. Zuständigkeit von Gesundheits-, Vet- und Ordnungsamt. Gestank bedeutet entweder übelst mit der Hygiene geschlampt und/oder kranke Hühner. Hab hier die Chicks vom Sohn unserer Vermieterin unterm Schlafzimmerbalkon... da müfft nichts, genausowenig der Misthaufen selber, auch mein Entenmisthaufen ist keine Stinkbombe.

liebe Grüsslis... Lexx

Schnatterinchen
21.05.2009, 10:22
Original von Lexx
@ Schnatterinchen, kleiner Einspruch, grundsätzlich verboten ist die Fütterung von Tiermehl. Erlaubt ist Fischöl und Fischmehl, an NICHTwiederkäuer. Also darf Geflügel Fisch bekommen ;).
Danke für die Aufklärung!

Lexx
21.05.2009, 10:41
Bittebitte gern geschehen ;) . Ich hab mich wegen der Vogelgrippevorschriften auch mal mit den Fütterungsvorschriften seit BSE auseinandergesetzt und das sitzt bei mir immer noch. Kann aber sein, das 2010 oder 2012 die Tiermehlverfütterung an Allesfresser wieder erlaubt wird, dahingehende Anträge werden regelmässig bei der EU eingereicht.

liebe Grüsslis... Lexx

Dieselheimer
21.05.2009, 10:53
Original von acer
Gib ihr mal den Tipp, sich auf Hühner-info über artgerechte Hühnerhaltung zu informieren. Ansonsten bleibt nur das Ordnungsamt.
Wenn sie Lebensmittelreste aus der Hotelküche verfüttert kann man das Veterinäramt kontaktieren. Das verstößt nämlich u.U. gegen Lebensmittelhygienevorschriften.

Hallo.

Meine Meinung.

GFG

Alex2k3
21.05.2009, 11:10
@Saatkrähe

Also von wegen 10m^2 pro Huhn Pflicht ist falsch.
Ich bin jetzt nicht mehr ganz so fit, da es schon einige Zeit her ist, als ich mich dafür erkundigt habe.
Aber wenn ich mich recht erinnere, besagt eine Verordnung bei Bodenhaltung max. 4 Hühner auf 1m^2 und ich glaube bei Frailandhaltung 4m^2 pro Huhn. Bin mir aber nicht mehr sicher.

Desweiteren halte ich 25m^2 für 16 Hühner für ausreichend. Nur wenn eben nicht ausgemistet wird oder zuviel Essensreste gefüttert werden, sodass der Stall feucht ist und Ungeziefer anzieht, richt es eben. Klar. Das sollte natürlich nicht der Fall sein.

Gruß

AJB

Redcap
21.05.2009, 12:27
Nach Adam Riese wären bei 4 m²/pro Huhn demzufolge 64 m² notwendig. Da hat das Ordnungsamt schon eine Handlungsgrundlage.
Ausserdem auch wegen dem Gestank nach dem Bundes-Immisionsschutzgesetz (BImSchG).

Alex2k3
21.05.2009, 14:11
Da hat Adam Riese schon recht, wenn es denn Freilandhaltung wäre. Bodenhaltung meines Wissens nach 4 Hühner pro m^2.

Also kein Handlungsbedarf


Gruß

AJB

Redcap
21.05.2009, 14:53
Original von Hühnergundel
Hallo Ihr Hühnerfreunde,

Seit Jahren laufen die Hühner auf dem selben Stück Erde herum (ca 25 qm²), die Spähne, die sie neulich erstmals verteilt hat, haben auch keine Geruchsverbesserung gebracht. Der Boden nimmt seit Jahren den Kot und Urin der Hühner auf.

Ich assoziiere dieses "Stückchen Erde" als Auslauf - sprich Freilandhaltung. Von einem 25 m² Stall - sprich Bodenhaltung - ist nicht die Rede.

Hühnergundel
21.05.2009, 14:55
Nicht streiten :-)

Die Hühner haben einen Stall, ca 5 qm², der steht auf einem Freilandgehege, also direkt auf der Erde was ich auf ca. 25 qm² schätze.

Redcap
21.05.2009, 14:58
Letztlich muss Eure Nachbarschaft entscheiden, ob Ihr das Ordnungsamt einschalten wollt, nicht wir.

Oggy
21.05.2009, 16:31
Moin,

noch mal zum verfüttern von Essensresten, und Nutzung von Tieren und ihren Produkten für gewerbliche Zwecke(Eier im Hotel). Das ist 100% verboten.
Und bevor Einsprüche kommen, ich hab ja auch eine Gaststätte, und hab wegen dem Thema mal meine "Hygienetante" befragt, ist also nicht nur hörensagen. Für sollche Sachen interessiert sich das Gesundheitsamt immer.

lg Thomas

Alex2k3
21.05.2009, 16:51
Meines Wissens hängt der Begriff von Boden- bzw. Freilandhaltung nicht davon ab, ob sie ein Gehege auf der Erde haben oder in einem Stall hausen, sondern davon, wie man es vermarktet.

Ich habe auch einen Stall für die Nacht und einen überdachten Auslauf direkt auf der Erde, das ist aber noch lange keine Freilandhaltung.

Für mich bedeutet Freilandhaltung eine "Wiese", umzäunt, grün, ...

Gruß

AJB

gaby
21.05.2009, 22:12
Das findet aber nur Anwendung bei gewerbl. Haltern. Privat sollte man das über Tierschutz, od. Gesundheitsamt machen.

gg

kongo
21.05.2009, 22:29
Wüsste noch was anderes, wenn keiner der Nachbarn seinen Namen hergeben möchte :P
Hat niemand von Euch ein Tier daheim, bei dem mal der Tierarzt vorbeisehen muss?? Ein ordentlicher "Wink mit dem Zaunpfahl" und ein Gespräch mit dem Tierarzt unter 4 Augen und alles andere wird sich regeln ohne dass der Name eines Nachbarn auftaucht! :pfeif

LG kongo

Hühnergundel
22.05.2009, 11:32
Habe ein bisschen recherchiert. Ich denke nicht, dass das Bundesimmissionsschutzgesetz greift. Zuständig hier Umweltamt.

Gem. §§2/I Nr. 1, 3/V handelt es sich um den Betrieb einer "Anlage", welche aber gem. §4/I i.v.m 4. BImSchV nicht genehmigungspflichtig ist (erst ab 20.000 Hühnern).

§22 regelt Vorschriften für NICHT genehmigungspflichtige Anlagen. Allerdings ist dieser Paragraph nicht Bußgeldbewährt und somit ein stumpfes Schwert.

- schädliche Umwelteinwirkungen müssen nach dem Stand der Technik auf ein mindestmaß beschränkt werden und entstehende Abfälle (Kot, Urin etc.) müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.

Bayerische Ordnungsämter haben ihre Befugnisse im LStVG geregelt. Hier gibt es keine spezielle Regelung, nur eine generalklauselartige Formulierung im Art. 7/II Nr. 3. Demnach kann die Sicherheitsbehörde einen Verwaltungsakt im Einzelfall veranlassen wenn eine Ermächtigung hierfür nicht in anderen Rechtsvorschriften enthalten ist, um Störungen zu beseitigen diedie Gesundheit von Menschen bedrohen. Wenn öffentliches Interesse geboten ist.

Alles ziemlich schwammig formulierte unbestimmte Rechtsbegriffe.
Wie bereits erwähnt wird das eine Amt was machen, das andere wohl nicht. Enden wird das Ganze vermutlich vor dem Verwaltungsgericht und da wird sich dann die Frage stellen ober der Geruch/Gestank zumutbar ist oder nicht.

Das Ordnungsamt will sich seiner Sache schon sehr sicher sein, bevor es Auflagen erteilt. Ist ja alles vor Gericht einklagbar und da evtl. zu verlieren geben die sich nicht gerne die Blöße.

Bleibt noch zu überlegen zivilrechtlich was zu unternehmen.
Ich fühle mich irgendwie hilflos... ???