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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bürokratie beim Hühnerstallbau



AlexL
13.03.2009, 13:29
wir wohnen im aussenbereich. hier in rheinland-pfalz darf ich laut aussage eines mitarbeiters des bauamtes bis zu 10 m³ umbauten raumes ohne baugenehmigung bauen.
da wir nur einen holzgeräteschuppen vom baumarkt mit max. 2x2 m grundfläche und 2,30 m höhe bauen wollen, bräuchte ich also keine baugenehmigung.

der herr vom bauamt teilte mir mit, dass ich aber (auch wenn ich keine baugenehmigung brauche) trotz allem eine erlaubnis der unteren landespflegebehörde bräuchte.

und jetzt kommt's: ich rufe also grade bei der unteren landespflege an und bekomme von dem (zugegebenermaßen netten und hilfsbereiten)mitarbeiter mitgeteilt, dass er sich gar nicht so sicher ist, dass sie das genehmigen können, weil ich kein privilegierter (im sinne von voll-landwirt) bin. ??? ??? ???
was soll ich denn jetzt davon halten???? hey leute, ich will nur nen geräteschuppen aufstellen. :neee:

edit: grade abgeschickt, schon kam der rückruf! (flott, der nette mensch!)
er hat jetzt mit einem kollegen gesprochen und sagte, er müsse erst einmal prüfen, ob das "ein eingriff" sei. denn es würde ja auch ein zaun aufgestellt werden müssen. falls es keiner sei, dann bräuchte ich von ihnen keine genehmigung, falls doch, dann müsse er weiter prüfen, z.b. anhand luftaufnahmen, ob er es genehmigen könne.

boah, ich kriege hier grade nen affen. wir wollen doch nur ein paar hühner und 2 gänse und keine geflügelmästanlage aufbauen.

2Rosen
13.03.2009, 14:34
Naja, also wenn Du wie im anderen Fred beschrieben so in Außenlage, abgelegen wohnst, hätte ich an Deiner Stelle schön die Bälle flach gehalten das Teil einfach hingestellt, fertig.
Schließlich liegst Du mit dem umbauten Raum drunter und das andere wußtest Du eben nicht, wenn überhaupt mal jemand darüber gestolpert wäre.
Wer viel fragt kriegt viel Antworten und Vorschriften, ganz speziell beim Bauamt. ;)

army
13.03.2009, 14:35
Original von 2Rosen
Naja, also wenn Du wie im anderen Fred beschrieben so in Außenlage, abgelegen wohnst, hätte ich an Deiner Stelle schön die Bälle flach gehalten das Teil einfach hingestellt, fertig.
Schließlich liegst Du mit dem umbauten Raum drunter und das andere wußtest Du eben nicht, wenn überhaupt mal jemand darüber gestolpert wäre.
Wer viel fragt kriegt viel Antworten und Vorschriften, ganz speziell beim Bauamt. ;)

hätt ich vermutlich auch so gemacht...v.a. weils ja nun wirklich kein allzu gr. stall wird...

AlexL
13.03.2009, 14:37
anscheinend ist nicht so sehr der stall, sondern der zaun für 600 qm das problem. und der herr von der landespflege hatte mir schon vorher (anfrage wegen eselstall) erzählt, dass sie den aussenbereich schon per luftaufnahmen überwachen.

country
13.03.2009, 14:38
richtig. dafür ist es nun leider zu spät. einmal in`s wespennest gestochen, und nun werden alle munter.

nun kannst du dich evtl noch als nebenerwerbslandwirt anmelden. das kostet nix, und bei sowas wie bei dir bringt das dann entsprechende vorteile.

mir hat es auf jeden fall geholfen.

2Rosen
13.03.2009, 14:40
Original von AlexL
anscheinend ist nicht so sehr der stall, sondern der zaun für 600 qm das problem. und der herr von der landespflege hatte mir schon vorher (anfrage wegen eselstall) erzählt, dass sie den aussenbereich schon per luftaufnahmen überwachen.
Wow, aber ein SEK war diesbezüglich noch nicht unterwegs oder ;)
Diese blöden Sesselpupser haben manchmal auch nix besseres zu tun als den Menschen das Leben zu vermiesen.

AlexL
13.03.2009, 14:43
jo! und nun sitze ich hier und harre auf montag, denn heute ist natürlich bei den ämtern bereits um 12 h feierabend. o gut möchte ich es auch mal haben. aber da kann der nette mensch nix dafür. ich fand's ja schon nett, dass er um 12.10 h überhaupt noch mit mir geredet hat und sogar noch nen kollegen fragte und danach sogar nochmal zurück rief. ist auch nicht selbstverständlich.
von daher bleibt mir nur zu hoffen, dass er auch in seinen entscheidungen so "nett" ist!

country
13.03.2009, 14:48
also ich habe gerade mal etwas gegooglt. neubau von zäunen im außenbereich sind für privatleute nicht ohne baugenehmigung zulässig.
wird das grundstück aber landwirtschaftlich genutzt(was bei dir der fall ist) brauchst du keine genehmigung. allenfalls muß du nachfragen, welche art von zaun du errichten darst. nicht alles ist überall erlaubt.

also mein tip. wenn die sich quer stellen, geh ins amt für landwirtschaft, melde dich als nebenerwerbslandwirt an, und fertig.

2Rosen
13.03.2009, 15:10
Hier mal ein kurzer Auszug aus der Bauordnung unseres Landkreises:

Genehmigungsfreie Baumaßnahmen (Anhang zur NBauO)
Einige Baumaßnahmen dürfen ohne Baugenehmigung errichtet werden. Hierunter fallen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile z.B.
– Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten mit nicht mehr als 40 m³ Bruttorauminhalt,
– Gewächshäuser mit nicht mehr als 30 m³ Bruttorauminhalt
– Einfriedungen bis 1,80 m Höhe.

Einen Zaun würde ich doch einfach mal als "Einfriedung" bezeichnen oder!?
Ein Gebäude ohne Toilette(außer die Kotbretter für die Hühner :o) und Feuerstätte ist mein Stall und mehr als 30m³ hat´s auch nicht - also alles in ORDNUNG oder? ;)

country
13.03.2009, 15:21
einmal das baurecht hier(betreffendes)
http://www2.rlp-buergerinfo.de/kv_bitburg_bi/handleEintrag.do?_id=192
das ist noch zu beachten, und wird eben hier zum problem.
Es ist zu beachten, dass das Baurecht ist nicht das einzige Recht ist, das bei einem Bauvorhaben berücksichtigt werden muss. So können für baugenehmigungsfreie Vorhaben nach wie vor Genehmigungen nach dem Landespflegegesetz, dem Denkmalschutzgesetz, dem Landeswassergesetz oder anderen gesetzlichen Regelungen erforderlich sein.

vogthahn
13.03.2009, 15:26
Zaun ist eine Einfriedung.

Hier geht es aber wohl darum, das das Grundstück nicht in einem "Im Zusammenhang bebauten" Außenbereich liegt ???

Wenn das Flurstück, wo das Wohnhaus drauf steht und die Wiese, wo die Tiere hinkommen sollen, das gleiche ist, dann müßte es doch theoretisch Bauland sein (steht ja ein Haus drauf). Also darf man doch auch dort bauen.

Das mit dem Nebenerwerb würde ich schön bleiben lassen, da kommen dann nämlich gleich noch ganz andere Kaliber an Bürokraten angerannt. Von der Berufsgenossenschaft, die die Hand aufhält, mal ganz zu schweigen.

country
13.03.2009, 15:37
nein. es kann auch außenbereich sein. grundstücke können geteilt sein, in bauland und außenbereich.
das ist aber im flächennutzungsplan, der in deiner stadt ausliegt ersichtlich.
aber theoretisch, und auch praktisch ist es durchaus möglich und auch üblich, das teile von auch bebauten grundstücken außenbereich sind.
berufsgenossenschaft kostet mich um die 50 euro im jahr für 1,5 ha.
mehr kommt da nicht. außer hier und da einladungen für dies und das. incl bauernball. ;)

Kohlhof
13.03.2009, 15:41
In Oberösterreich muss man kleine Gebäude lediglich anzeigen, aber verbieten können sie das nicht.

Allerdings ist man als Besitzer von landwirtschaftlichem Nutzgrund pflichtversichert in der Bauernversicherung (wenn man nicht verpachtet hat). Da kommen auch noch mal locker 150€ im Jahr.

Grundsätzlich seid ihr da in Deutschland wirklich nicht zu beneiden, wenn wirklich jede kleine Hundehütte genehmigungspflichtig ist und dementsprechend untersagt werden kann.

LG Kohlhof

2Rosen
13.03.2009, 15:54
Original von country
außer hier und da einladungen für dies und das. incl bauernball. ;)

Suuuuper, Country bei Bauer sucht Frau :ahhh :clown

...ich konnt´s mir nicht verkneifen :pfeif :flehan

AlexL
13.03.2009, 16:11
@ vogthahn
der vorbesitzer unseres hauses wollte mal auf dem grundstück ein weiteres haus für seine tochter bauen. das ganze wurde abgelehnt mit der begründung "zersplitterung der landschaft oder der siedlung....irgendwas in der art.

unser grundstück ist definitiv aussenbereich und genau deshalb ist es schwierig. vogthahn hat es mit seinem link auf den punkt gebracht. der witz ist, der typ von der landespflege sagte mir, sie müssten das bauamt da mit einbinden, wenn sie eine entscheidung treffen müssen. ohne bauamt ginge das nicht, bzw. hätte er noch nie gehabt. und der typ vom bauamt sagt das gegenteil. ??? ??? ???
der landespflegemensch sagt, wenn es sich um einen "eingriff" (vermutlich in die natur oder deren haushalt) handelt, dann bekäme ich die zustimmung nur als "privilegierter".

ich hatte mich bereits bei der landwirtschaftskammer erkundigt (im zusammenhang mit dem eselstall) wegen nebenerwerbslandwirtschaft, aber die sagten mir, das träfe auf mich nicht zu. ich hatte auch von hühnern usw. erzählt und ich erhielt die auskunft, dass selbst 100 hühner allein nicht ausreichen würden, um eine solche zu begründen. keine ahnung wieso. *schulterzuck*

ok, evtl. war ich dämlich, schlafende hunde zu wecken, aber ich war bisher immer ein ehrlicher mensch und habe kein interesse, daran etwas zu ändern. ich will das ordentlich genehmigt wissen. ansonsten könnte ja irgendjemand, dem ich irgendwann mal ans bein gepinkelt habe, hingehen und mir den größten ärger bescheren.

schön wäre es allerdings, eine gesetztestextlücke oder ähnliches zu finden, die eine legale möglichkeit eröffnet. am einfachsten wäre natürlich, der landespflegemensch riefe am montag an und würde mir sagen, das alles sei kein eingriff und ich dürfe loslegen........

Redcap
13.03.2009, 16:38
Das mit der Nebenerwerbslandwirtschaft ist deshalb schwierig, denn:

Original von Redcap
Man muss die Gewinnerzielung, Umsatzerwartungen und deren Realisierbarkeit gegenüber dem Finanzamt "nachweisen" (angeben). Eine Mindestgröße (3000 m²) muss der Betrieb auch erfüllen. Jeder "Liebhaber" mit Schrebergarten kann da nicht kommen.
http://www.hlbs.de/pls/hlbs/wt_show.text_page?p_text_id=61&p_flag=(hlbs)

AlexL
13.03.2009, 16:50
also, ich habe mir jettz das landespflegegesetz von rheinland-pfalz durchgelesen. interessant war § 4. wenn ich das richtig verstehe, ist nur absatz 1 und dort der 4. punkt (In aussenbereichen....) interessant. und selbst da nur der teil mit der baubehörde. wenn ich dazu jetzt das posting von country nehme: Zitat:"Baugenehmigungsfreie Vorhaben (§ 62 LBauO): Grundstückseinfriedungen (z.B. Zäune) etc.", dann müsste ich doch eigentlich aus dem schneider sein, da es sich gar nicht um einen eingriff handelt. was denkt ihr???:

Zitat:"§ 4 Eingriffe in Natur und Landschaft

(1) Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne dieses Gesetzes sind Veränderungen der Gestalt oder der Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können. Als Eingriffe gelten


die Gewinnung von Bodenschätzen oder anderen Bodenbestandteilen,

selbständige Abgrabungen oder Aufschüttungen (einschließlich der Verfüllung von Bodenvertiefungen) ab 2 m Höhe oder Tiefe und mit einer Grundfläche von mehr als 30 m²,

in grünlandarmen Gebieten das Umbrechen von Wiesen, Weiden oder sonstigem Dauergrünland zum Zwecke der Nutzungsänderung,

im Außenbereich die Errichtung, Erweiterung oder wesentliche Umgestaltung von Flugplätzen, Eisen- oder Bergbahnen, Straßen, mit Bindemitteln befestigten Wegen, Badeplätzen, Friedhöfen, Kleingärten, Einrichtungen zur Haltung von Tieren sonst wildlebender Arten, Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen im Sinne der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz,

die Lagerung oder Ablagerung von Abfällen,

der Ausbau (Herstellen, Beseitigen und wesentliche Umgestaltung) von Gewässern,

die Entwässerung von Feuchtgebieten wie Moore, Sümpfe oder Brüche,

das oberirdische Verlegen von Versorgungs- und Entsorgungsleitungen im Außenbereich,

das Roden von Wald,

das Erstaufforsten von Talsohlen.

(2) Der Minister für Umwelt wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie zur Erhaltung seltener Pflanzen und Tiere kommunale Gebietskörperschaften mit überwiegend wald- oder ackerbaulich sowie durch Sonderkulturen genutzten Flächen zu Gebieten nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 zu erklären.

(3) Die im Sinne dieses Gesetzes ordnungsgemäße land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung ist nicht als Eingriff in Natur und Landschaft anzusehen.

(4) Der Minister für Umwelt wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung festzulegen, daß bestimmte Vorhaben nach Absatz 1 Satz 2 nicht als Eingriff gelten, wenn sie nach Art, Größe, Umfang oder äußere Gestaltung nicht zu einer erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes führen." Zitatende

Claire
13.03.2009, 19:52
Nebenlandwirt rate ich von ab. Da hängt endlos viel dran, das hat mein Vater schon vor Jahren bei uns abgemeldet.
Das Problem des Hühnerhauses habe ich gelöst, indem ich seitlich Räder daran befestigt habe.
Der Zaun ist auch variabel mit leicht versetzbaren Pfosten von meiner ehemaligen Koppel.

AlexL
16.03.2009, 11:02
huete morgen habe ich von dem mitarbeiter bei der landespflege erfahren, dass das landespflegegesetz veraltet ist. es gilt seit 2005 das landesnaturschutzgesetz. und das gibt leider keine beispiele her. er will es heute nachmittag mit der landespflegerin besprechen und mir dann eine email schicken. drückt bitte die daumen.

barnsi
16.03.2009, 14:45
Hallo Freunde,
ihr habt ja alle noch weniger Ahnung als ich! :-)
Wenn bei den Ämtern von Landwirtschaft die Rede ist, dann bezieht sich das immer auf den privilegierten Landwirt. Der priv. Landwirt bestreitet mit seiner Landwirtschaft einen großen Teil seines Einkommens und zahlt natürlich daher auch Abgaben an die Berufsgenossenschaft usw. Er hat einen Wirtschaftsplan und seine Arbeit rechnet sich, mit dem Ziel Gewinn zu erzielen (hartes Geld), dazu braucht es schon einige Hektar Land heutzutage.
Ihr als Hobby-Hühner-Halter seid auch als Nebenerwerbslandwirte niemals privilegiert. Der einzige Weg zum genehmigten Bau könnte die Gemeinde ebnen, wenn sie die Grenze zwischen Innen- und Aussenbereich "aufweicht". Das kann erfolgen durch eine Abrundungssatzung oder Abgrenzungssatzung für den vorgesehenen Bereich. Kostet die Gemeinde allerdings Geld, da das einen Planer eine längere Zeit beschäftigt. Wenn du also nicht irgendwie eine Möglichkeit hast, Druck auszuüben oder der Schwiegersohn vom Bürgermeister bist oder die Kosten dafür übernimmst sieht´s wohl schlecht mit Baugenehmigung aus. Manchmal sind die unteren Baubehörden ja noch irgendwie bereit, sich dein Anliegen anzuhören, der Haken bei der Sache sind aber Landschaftspflege und Landwirtschaftskammer, die entscheiden eigentlich in der Sache.

Zkai
16.03.2009, 16:06
Original von AlexL
huete morgen habe ich von dem mitarbeiter bei der landespflege erfahren, dass das landespflegegesetz veraltet ist. es gilt seit 2005 das landesnaturschutzgesetz. und das gibt leider keine beispiele her. er will es heute nachmittag mit der landespflegerin besprechen und mir dann eine email schicken. drückt bitte die daumen.

Na dann viel Glück. Das würd ich mir dann vielleicht schonmal anschauen für deinen Bereich. Wenns nicht ausdrücklich geregelt ist, gibt es ja Spielraum für Ermessen.

http://rlp.juris.de/rlp/gesamt/NatSchG_RP.htm

Beim groben rübergucken hab ich nu nix gefunden was auf deinen Fall passt und wenn sie da nix mehr drüber zu bestimmen haben, dann brauchste halt auch nicht ihre Zustimmung.

kaisers liebste
16.03.2009, 17:18
willkommen im ämterspiel..level 1 ;)

also wir haben auch angefragt...wollten einen stall mit 12 m`bauen......
das ist eine gebührenpflichtige baugenehmigung...10m`sind ohne gebühren eine bauanzeige..ABER...unser grundstück liegt seit generationen im gemeinderandbereich..nach uns ist die volksschule und diverse gemeideveranstaltungsgebäude.......

also 10m`würden nix kosten...ABER ...wir dürfen den nicht wie geplant an die garagenwand stellen ..weil liebgemeinde hat unsere grünfläche klammheimlich umgewidmet...und zurückwidmung kostet die lächerlichkeit von sage und schreibe 17 000.- euronen...!!!!!!! und das für einen stall grösse 10m´!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :o :o
um das geld können wir eine superdeluxestall bauen mit goldenen wasserhähnen..

wir lassen uns aber nicht bescheissen...und legen uns einen bauwagen zu...weil bauwagen hat räder und ist KEIN!!!! gebäude...... :laugh :laugh

AlexL
16.03.2009, 17:32
so, ich habe eben eine anruf des netten herrn vom amt bekommen.

er hat das alles mit der landespflegerin besprochen und sie sagte, das sei auf jeden fall ein eingriff! denn wir sind anscheinend nicht nur aussenberich, sondern gehören auch noch zum naturpark nordeifel. das muss man erst emal wissen.......

aber nun kommt's: er brauch nen antrag mit den gleichen angaben, die er schon per email erhalten hat, es fehlt nur meine original-unterschrift. er sieht dann von seiner seite aus kein problem, den zaun zu genehmigen, denn der ist offensichtlich das größere der beiden übel (stall und zaun). und dann müsse er das ganze noch weiterleiten an den bauausschuss der stadt, zu der unser ortsteil gehört. er hat bereits mit dem herrn vom bauamt telefoniert und der hat wohl gesagt, er verzichtet auf nen bauantrag (anscheinend gilt nämlich die baugenehmigungsfreiheit einer einfriedung nur für den innenbereich), er könne sich nicht um jeden zaun kümmern. aber das ganze müsse noch dem bauausschuss vorgelegt werden.
jetzt habe ich eben mit einem herrn vom bauausschuss telefoniert (zufällig der immobilienmakler, der uns dieses haus verkauft hat. :P) und der meinte, das sei nur eine formsache.
sie tagen morgen abend wieder. evtl. schaffe ich es morgen vormittag, den herrn vom bauamt davon zu überzeugen, wie wichtig der antrag ist und zum eilantrag zu deklarieren, dann bekommt er meine unterlagen und ich aller wahrscheinlichkeit nach ganz schnell ne baugenehmigung. :partytime

country
16.03.2009, 17:39
zum glück ist hier im lande alles so genau geregelt.
furchtbar. ich habe richtig mitleid mit dir. :o

barnsi
17.03.2009, 06:39
Ahoi!
...ein Bauwagen ist natürlich auch sofort ein Gebäude, wenn du den im Aussenbereich aufstellst, wollte ich auch erst nicht glauben, ist aber natürlich so, wie sollte es anders sein? :-)

kaisers liebste
17.03.2009, 08:30
Original von barnsi
Ahoi!
...ein Bauwagen ist natürlich auch sofort ein Gebäude, wenn du den im Aussenbereich aufstellst, wollte ich auch erst nicht glauben, ist aber natürlich so, wie sollte es anders sein? :-)

ernsthaft ??? ??? :o...der ist doch beweglich?????????

vogthahn
17.03.2009, 10:06
dann mußt Du ihn auch 1x pro Woche bewegen ;) :laugh

Kohlhof
20.03.2009, 07:26
Um wieviele cm muss man den Bauwagen denn bewegen? Ist doch garantiert geregelt, oder?

Unglaublich, was du da durchmachst, AlexL :o.

Wir mussten damals für den Hühnerstall und das Schtzdach für die Schafe eine Skizze des geplanten Baus (ein Bild von vorn) und eine Markierung auf einem Plan unseres Grundstücks zur Gemeinde bringen. Dannn haben wir 20 € bezahlt und konnten die Dinger hinstellen.
Hätten die, soweit ich weiß, auch gar nicht verbieten können, die waren schon dankbar, dass wir das überhaupt angezeigt haben.

Ich finde es schrecklich, dass ihr auf eurem eigenen Grund nicht mal einen Zaun aufstellen dürft.

LG Kohlhof

kaisers liebste
20.03.2009, 07:32
@kohlhof

sag wann war das ??? wir wissen das das bei uns in österreich von bundesland zu bundesland verschieden is ..aber solche unterschiede ??? ???

Kohlhof
20.03.2009, 18:03
@kaisers liebste
das war im Frühjahr 2008. Und der Mann auf der Gemeinde hat gesagt, dass viele erst kommen, nachdem sie schon gebaut haben, weil ihnen dann irgendein Nachbar gesagt hat, dass sie das anzeigen müssen.

Und Zaun war gar kein Thema.

(Unser Land ist übrigens als landwirtschaftliche Nutzfläche gwidmet.)

LG Kohlhof

Liesl
20.03.2009, 20:30
Nabend!
Wenn ich diesen Thread lese krieg ich Krampanfälle und Pusteln am ganzen Leib! Wir wohnen auch im Außenbereich und haben 5 Jahre gekämpft um das alte Haus auf unserem Grundstück abreißen zu dürfen und ein neues auf gleicher Grundfläche - mit einem Raum im Keller mehr - wieder aufbauen zu dürfen. Letztendlich mussten unsere Freunde von der Gemeinde per Gerichtsbeschluss (oberstes Verwaltungsgericht) klein beigeben.
Während der "Bauzeit" - wie gesagt 5 Jahre - hatten wir auch einen Bauwagen auf dem Grundstück stehen, der übrigens nie bewegt wurde, und das ohne Probleme und glaubt mir, wenn die gekonnt hätten, hätten die uns nur zu gerne ans Bein gepinkelt.
Ich meine auch im das Haus von "beweglichen Wohnhäusern" - sprich mit Achsen und Rädern - gelesen zu haben, die ohne Genehmigung im Außenbereich standen, äh, fuhren?!

Drücke ganz, ganz fest die Daumen, dass es klappt!

LG Liesl

AlexL
20.03.2009, 23:07
hui, das klingt grauslig!

ich habe immerhin schon telefonisch bescheid bekommen, dass der bauausschuss der stadt nix dagegen hat. fehlt jetzt nur noch die untere landespflege und dann geht's los. *zuversichtlichbin*

barnsi
23.03.2009, 23:23
...wir hatten gleich eine Anzeige. Das ging in die Richtung: [...eine bauliche Anlage im Sinne der Bauordnung kann vorliegen, wenn eine Anlage aus eigener Schwere auf dem Boden ruht. Es genügt regelmäßig eine Verweildauer von mehreren Monaten...]

AlexL
07.04.2009, 23:12
soderle, heute kam der brief der unteren landespflege. der stall- und vor allem der zaunbau sind genehmigt. allerdings - wie zu erwarten- mit ein paar auflagen: der stall darf nur aus holz oder metall sein, nicht gemauert (wollten wir eh nicht). der boden darf nicht aus beton gegossen werden. die genehmigung gilt nur solange wir auch hühner halten, das gebäude darf also nicht zweckentfremdet werden. wir müssen schriftlich baubeginn und bauende anzeigen. (ich schätze mal, die kommen uns dann kontrollieren.)
der zaun darf NICHT aus maschendraht sein, sondern aus dem hier üblichen (eine glatte lüge, hier verwenden alle, selbst die stadt und die verbandsgemeinde, maschendraht!) knotengeflecht. und selbst dafür gibt es noch genauere angaben. das knotengeflecht darf bis zu einer maximalen höhe von 50 cm enmaschig sein, danach müssen die maschen mindestens 10 x 10 cm betragen.
ist das überhaupt noch hühnergerecht??? oder eher fuchsgerecht? ???der braucht doch die hühner nur durch die breiten maschen zu ziehen, geht doch bestimmt ganz einfach für ihn, oder?

aber ansonsten bin ich froh, dass die genehmigung durch ist!!! :)

Redcap
07.04.2009, 23:48
Und haben die auch noch eine Maximalhöhe vorgeschrieben?
Schau mal selbst, welche Variationen es gibt ... 180 cm sind nur als Beispiel
http://www.meyer-shop.com/item/1060200/106/0/36606/knotengeflecht--180-cm-2415.html

AlexL
07.04.2009, 23:52
nee, haben sie nicht, aber ich hatte in der anfage geschrieben, dass wir den zaun 1,50 m hoch bauen wollen. aber was ist mit der maschengröße mindestens 10 x 10 cm ab 50 cm höhe? ist das kein problem???

achja, was ich noch vergessen habe: das haus muss in natürlichen farben gehalten werden, sie geben an naturbraun, schwarz oder grün. die ha´ben sie echt nicht mehr alle! :roll

Redcap
08.04.2009, 00:05
Nachdem, wie es z.B. bei diesem Zaun aussieht liegt die Maschenweite erst ab 62,4 cm Höhe (bei allen Modellen von 125-200 cm) über 100 mm. Keine Ahnung, ob das bei anderen Modellen klappt.

AlexL
08.04.2009, 00:16
öhm, ich meinte eigentlich wegen dem fuchs *lach*

Redcap
08.04.2009, 00:36
Ein Fuchs kommt auch über einen 1,50 m Maschendrahtzaun, wenn er will.
Besser ist ein 1,80 o. 2,00 m Zaun. Und vorallem den Stall nachts dicht machen.
Allerdings würde ich tatsächlich einen Maschendraht vorziehen und die Verwaltung auf die Ungleichbehandlung hinweisen und dass Ihr Euch weigert sehenden Auges ins offene Messer zu laufen..

AlexL
08.04.2009, 09:33
ich werde mal anrufen und nachfragen. mehr kann ich ohnehin nicht tun. :-/