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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Stallbau allgemein!



Arne
15.02.2005, 14:09
Zum Thema "Stallbau" finden sich hier (http://www.huehnerhof.net) recht gute Anregungen incl. Grundrißzeichnungen etc.
Allerdings sieht der fertige Stall (an dessen Grundriß nichts auszusetzen ist!) nicht sonderlich Fachmännisch aus.......

Franz-Philipp
15.02.2005, 14:15
Hallo Arne,
da sind wirklich gute Tips drinnen,
jedoch bleibt an zu merken, dass es sich bei den angegebenen Abmessungen um Angaben des Autors handelt und diese durch keine Verordnung gedeckt sind.
lgfp
p.s. d.h. alle Mindestabmessungen sind deutlich unterschritten

Arne
15.02.2005, 14:17
Richtig, die gesetzlichen Bestimmungen sind nicht unbedingt eingehalten, aber das Schema eines gelungenen Hühnerstalls ist klar erkennbar und darum ging es mir. ;)

Windhuhn
09.03.2005, 09:33
Hallo Franz Phillip,

auf welche Verordnung stützt sich deine Aussage? Kannst Du mir evt. Links geben? Ich finde aus dem Wust von Informationen nicht wirklich was heraus :-)
Wir haben zur Zeit noch nur ein Gartenhäuschen 2,5m2 als Stall (10 Hühner, natürlich mit Freilauf), aber selbst damit überschreiten wir deutlich die Vorgaben für Legehennenhaltung (selbst der Biolandrichtlinien - 6 Hennen pro m2 / 18cm Sitzstange / 4m2 Auslauf pro Tier), die ich bis jetzt gelesen habe.

Bin dankbar für weitere Infos.
Liebe Grüße, Anneke

Franz-Philipp
09.03.2005, 10:47
Hallo Anneke,
das stütz sich auf die allgemein gängige Legehennen VO...u.a. abgedruckt und mit Beispielen versehen in den aktuellen Jahrbüchern für die Geflügelwirtschaft....eine zu empfehlende Pflichtlektüre für jeden Hühnerhalter, da hier jede Menge Studien über Hühnerhaltung und Fütterung abgedruckt sind.
Einen Link zur LH-VO müsste ich erst googlen...
lgfp

Windhuhn
09.03.2005, 11:36
Hallo Franz - Phillip

vielen Dank. Hab gleich mal ´04 und ´05 bestellt.

Liebe Grüße, Anneke

Moony
09.03.2005, 12:01
Hallo ,

gilt diese Legehennenverordnung für alle Hühnerhaltungen?
Ich finde das ist doch nicht sehr sinnvoll , mein Beispiel:

Ich hatte früher bis zu 15 Zwerghennen + Hahn, für diese hatte ich einen 4qm Stall, zusätzlich 6qm überdachte Voliere und dann eben noch den unbegrenzten Freilauf in unserem Garten (1500qm).

Aus Zeitgründen habe ich dann vor 2 Jahren den Bestand reduziert , sodass ich momentan noch 4 Tiere habe.
Für die fand ich den großen Stall unpassen , also habe ich in den Stall ein Abteil gebaut was etwa 1,5qm hat und diesen als Stall eingerichtet.
Den Rest des Stalles verwende ich als Geräteraum.

Wieso soll man für wenige Tiere einen Stall in der größe (LegehennenVO) aufbringen?
Meine nutzen den Stall sowieso nur zum schlafen...

Also mir ist nicht ganz klar welcher grundgedanke hinter dieser Verordnung steht??

Moony

Franz-Philipp
09.03.2005, 16:00
Hallo Moony,
das ist ganz einfach warum die für alle gilt. Letztes Jahr, wie die Vogelgrippe unterwegs war mussten in großen Teilen Deutschland alle Hühnervögel im Stall bleiben....in so einem Fall sind die Mindestmaße der LH-VO m.E. nicht ausreichend. Wenn du deinen Bestand reduzierst bleibt es dir selbstverständlich überlassen auch den Stall zu verkleinern, aber die Mindestgröße ist wirklich nicht viel, wenn du Nester, Tränke, Sitzstangen, Futterautomaten abziehst merkst du, dass kaum Platz für Hühner da ist. :roll
Ich finde das eigentlich eine Scheinmoral, auf der einen Seite werden die "Zustände" der gewerblichen Legehennenhaltung an den Pranger gestellt, und auf der anderen Seite sollen Mindestmaße nicht für Hobbyhühner gelten....sollte man mal drüber nachdenken :)
lgfp

ostraqwert
09.03.2005, 16:38
Ich denke die gilt nicht für Hobby Hühnerhalter. Im Legehennenbetriebsregistergesetz steht, dass es nur für Betriebe gilt, die über 350 Legehennen halten bzw. für Betriebe mit weniger Hennen, die Eier gewerblich vermarkten wollen.
Da ein Hobby Hühnerhalter seine Hühner nicht gewerblich nutzt, sondern eben wegen dem Hobby treffen weder das Gesetz, noch die Verordnungen dazu.
Wenn aber jemand glaubt, die Gesetze und staatlichen Verordnungen treffen auch auf ihn zu, so muss er/sie sich fragen ob dann sein Hobby und die Einnahmen daraus dem Finanzamt offengelgt sind. Die Finanzbehörden wollen in dem Fall bestimmt mitverdienen.

Gruß
JD

Franz-Philipp
09.03.2005, 17:47
Hallo JD,
deine Idee vom Mitverdienen find ich gut :)....ich weiß aber nicht ob das Finanzamt das auch so gut findet...die werden sowas ganz schnell wieder fallen lassen, da die Kosten leicht den Umsatz übersteigen und du somit jede Menge Märchensteuer zurück bekommst ;).
Ich würd die Grenze ab 1500 Hühner sehen, alles was drunter ist würde Vater Staat Geld richtig kosten....
Nun zu deiner Annahme bezüglich der Legehennenverordnung...ich hab mal das Jahrbuch der Geflügelwirtschaft 2003 raus gekramt und zietier (nur kurz) eine Passage der 2001 geänderten Verordnung, die an die EU-Richtlinie 1999/74/EG zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz der Legehennen in deutsches Recht umgewandelt wurde... verbunden mit Wettbewerbsverzerrungen für deutsche Eiererzeuger:
Die Unterschiede zur EU Richtlinie:
...
2. Betriebe UNTER 350 Legehennen SIND NICHT von der VO ausgenommen
...
4. Haltungseinrichtungen müssen eine Fläche von 2,0m x 1,5m bei einer Höhe von mindestens 2m aufweisen
....
Quelle: Jahrbuch für die Geflügelwirtschaft 2003
Somit kann man sagen - ob 1 Huhn oder 20 000 die Vorschriften sind die gleichen.
lgfp

ostraqwert
09.03.2005, 18:06
liegt der Schwerpunkt nicht auf "BETRIEB"?

weil wegen: "verbunden mit Wettbewerbsverzerrungen für deutsche Eiererzeuger"

diese Begründungen halte ich alle für sehr gewerblich.

Hat nichts mit Privatmenschen zu tun.

Und der einzige der in Deutschland sagt, ob was gewerblich oder privat ist, ist das FA.

Ausserdem wenn die Kosten den Umsatz übersteigen, stellen die doch irgendwann fest, dass keine Gewinnabsicht besteht. Das FA legt dir nahe den Betrieb zu schliessen. Dann ist es amtlich, dass man Hobby Hühnerhalter ist.

Gruß
JD

Franz-Philipp
09.03.2005, 18:18
Willst du mir mit den Haarespalterein jetzt etwa allen ernstes aufreden, dass sich Boden- und Käfighalter an Gesetze und Verordnungen halten müssen und Privatleute haben einen Freibrief um Tiere zu quälen ? Das kann ja wohl nicht sein - oder doch ? Der Typ baut Ställe, die in der unteren Kategorie nicht für Hühner verwendbar sind und fertig. Auf jeden Fall werd ich mir diese Theorien mal im Hinterkopf behalten, wenn der nächste Thread von wegen verendeter Tiere in einer Käfighaltung los geht.
lgfp

ostraqwert
09.03.2005, 19:10
Warum gleich so polemisch. Niemand sagt, dass Privatleute Tiere quälen dürfen.
Die Hennenhaltungsverordnung aber sagt halt mal eindeutig -
"Anforderung an das Halten von Hennen....."- zum Anwendungsbereich - "Legehennen, die zu Erwerbszwecken gehalten ......." - dass es sich um gewerbliche Halter handelt.

Für Privatleute gilt meiner Meinung nach das Tierschutzgesetz. Dort werden eben die Anforderungen für die Privathaltung von Tieren geregelt.

Aus Tierschutzgesetz:

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1. muß das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen
ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so
einschränken, daß ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden
zugefügt werden,
3. muß über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte
Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten
verfügen.


Gruß
JD

Anton
09.03.2005, 19:20
Gewerbliche Haltung hin- und her, ich bin der Überzeugung, daß es den Tieren bei manchem Privathalter schlechter geht, als in der schlimmsten Legebatterie! Ich habe mich als AL bei unserer Schau für die eigenen Vereinsmitglieder schämen müssen, als die PR mir die Pflegefehler an den Tieren präsentiert haben.

Gruß Stefan

ostraqwert
09.03.2005, 19:35
Die hatten halt nicht die erfordelichen Fähigkeiten und Kenntnisse.
Hat aber nichts mit der Legehennenverordnung zu tun. Auch wenn diese von Ihren Vereinsmitgliedern eingehalten worden wäre. Die Schäden (Pflegefehler) an den Tieren wären trotzdem vorhanden

Gruß
JD

Anton
09.03.2005, 19:47
Wer seine Tiere nicht pflegt und offensichtlich vernachlässigt, den läßt die Legehennenverordnung doch erst recht kalt! Sag' ich mal so...
Jeder Privathalter, der Spaß und Freude an seinen Tieren hat, der weiß ganz genau was er tun hat, damit es seinen Schützlingen gut geht und braucht mit Sicherheit keine Verordnungen, die auf politischer Ebene entstanden sind um zu wissen wie er seine Tiere bestmöglich unterzubringen hat.

Gruß Stefan

ostraqwert
09.03.2005, 20:00
Genau, einer Meinung mit Ihnen.

Wo hat die Diskussion eigentlich begonnen?

Ich denke, Verordnungen und Gesetze hin oder her. Eine Stall Mindestgröße sollte sein. Wenn also jemand Hühner unterbringen will, ist die Legehennenverordnung eine gute Grundlage dafür. Und ich habe noch kein Huhn gehört, welches gesagt hätte, mein Stall ist mir zu groß.

Gruß
JD