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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bei uns müssen wir jetzt unsere Hühner anmelden !



Speedy 1
04.02.2009, 11:17
;) Bei uns in Gummersbach müßen wir die Hühner jetzt anmelden beim Seuchenamt und Vetrinäramt.Habe ich heute gemacht dann bekommt man von denen bescheit wenn die Tiere eingestallt werden .Wenn man sie nicht meldet muß man strafe zahlen.

annike
04.02.2009, 11:23
das ist doch nichts neues, Geflügel muß doch schon immer bei der Tierseuchenkasse angemeldet werden. Jedes Jahr muß der Bestand neu gemeldetet werden
LG Annike

Speedy 1
04.02.2009, 11:35
Ich habe das jetzt von der Zeitung erfahren, ich wußte es nicht habe ja nur zwei hühner die bei mir im Garten rumlaufen habe gedacht man bekommt vom Tierarzt bescheit wenn die Tiere in den stall müssen

fly73
04.02.2009, 12:32
Hallo!
War aber schon immer so, das man Geflügel anmelden muß.
Gruß Marc

Emma2002
04.02.2009, 13:40
Unsere sind auch in Gummersbach gemeldet, das ist nicht wirklich neu ;)
Bei uns im Verein hiess es nur, die Anmeldung ginge vom Verein aus. Dem war leider nicht so, das haben wir dann letztes Jahr schleunigst nachgeholt... :roll

Litizicke
04.02.2009, 14:50
Aber man bekommt nicht von der Tierseuchenkasse Bescheid und auch nicht vom TA.
Die Einstallpflicht mußt Du schon den Medien entnehmen

Gruß Sabine

apedidi
13.02.2009, 10:11
Ubs, ist das überall so, also Bundesweit? Klingt ja irgendwie logisch, sowieso wg der Vogelgrippe usw.. Mit welchen Kosten muss ich rechnen wenn ich mich da registriere?
Sollte dann Stallpflicht angesagt sein bekomme ich dann per Post bescheid?
Gruß von einer Anfängerin

güggel
13.02.2009, 10:28
Bei uns in BW müssen Hühner/Geflügel auch bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden !!
Kann man per Email machen.

LG Güggel

Litizicke
13.02.2009, 10:33
die Kosten hängen von der Anzahl der Tiere ab. Ich zahle für 8 Hühner 6 Euro im Jahr.

gruß Sabine

*Beate*
13.02.2009, 10:56
Hallo zusammen!
In NRW muss man seine Hühner bei der Tierseuchenkasse und beim örtlichen Veterinäramt anmelden.
Kosten: Bisher 5€ für bis zu 300 Hühner.
Habe grade gesehen, dass ab 2009 neue Preise gelten :o , jetzt 10€ für
a) bis zu 50 Hühner oder Gänse oder Truthühner oder Enten
b) bis zu 400 Legehennen
Masthähnchen sind auch noch gesondert aufgeführt. kosten auch extra.
Die machen es jetzt aber kompliziert!
Bisher war es egal, was für Hühner man hielt, ob Henne, Hahn oder Masthähnchen.
Und jetzt müsste man gleich mehrmals zahlen???
Gut, dass wir nur Hennen haben... :laugh
Liebe Grüße
Beate

PS: Wer Genaueres wissen möchte:
http://www.landwirtschaftskammer.de/fachangebot/tierseuchenkasse/beitraege/06-gefluegel.htm

güggel
13.02.2009, 13:22
Bei uns ist es gleube ich ab 50 Hühnern muss man bezahlen.
Habe10 gemeldet und wegen Geringfügigkeit muss ich nix bezahlen :laugh
Güggel

OHGN
14.02.2009, 00:52
Muss man demnächst auch seine Läuse und Flöhe anmelden? :weglach

Ich jedenfalls werde den Teufel tun! (PUNKT)

Absahner
14.02.2009, 04:01
In BW sind Bestände bis 49 Stück nicht Melde- und Beitragspflichtig.

Eddi

Speedy 1
15.02.2009, 11:21
:roll Dann hoffe ich das du kein bösen Nachbarn hast der dich anschwatzt das die Tiere nicht gemeldet sind das kann teuer werden .Strafe bis zu 1000 Euro. Bei uns muß ab 2 Hühner gemeldet werden da es bei uns in der Zeitung stand und ich ein stenker Nachbar habe muß ich vorsichtig sein . ???

Lexx
15.02.2009, 11:29
Vooooorsicht, nicht verwechseln. Meldepflicht beim Veterinäramt und Registerpflicht besteht seit 2003! Eine Meldepflicht bei der Tierseuchenkasse ebenso, ABER das ist von Bundesland zu Bundesland anders, auch die Beitragshöhen.

Also, anmelden von Geflügel, egal welche Anzahl und Art ist Pflicht beim Vetamt, ebenso ein Register über Zu- und Abgänge zu führen.

Ob man bei der TSK melden muß, wieviel das kostet und ab welcher Anzahl man tatsächlich verpflichtet ist, kann man auf der Homepage der TSK des Bundeslandes nachlesen.

liebe Grüsslis... Lexx

Speedy 1
21.09.2009, 10:30
:roll Hallo
Habe die Rechnung vom Seuchenamt bekommen 10 Euro für zwei Hühner .Bekomme im Winter ein neues Formular wo ich die dritte Henne anmelden muß. Bezahlt man pro Huhn 5 Euro ? ???

Ich bin mal gespannt ;)

liebe grüße Speedy

acer
21.09.2009, 16:17
Bis 300 Hühner kostet es 10 €.
http://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/beitraege/06-gefluegel.htm

EmShiv
21.09.2009, 19:13
ich war heute mit meiner katze beim impfen, da hab ich meinen tierarzt mal gefragt ob ich meine huhnis melden soll, er hat gemeint ich muss des ned machen. ich verlass mich da jetzt einfach mal drauf :roll

brookhuhn
21.09.2009, 19:27
Original von OHGN
Muss man demnächst auch seine Läuse und Flöhe anmelden? :weglach

Ich jedenfalls werde den Teufel tun! (PUNKT)


Das sehe ich genauso OHGN. Ich werde meine vier Hennen auch nicht anmelden, ist doch albern.

Gruß brookhuhn

Speedy 1
21.09.2009, 19:57
Hallo ;)
dann hoffe ich mal das du kein Nachbar hast der dich mal anschwatzt, das kann dann teuer werden.

liebe grüße Speedy

güggel
21.09.2009, 20:18
Hallo,
sorry aber man MUSS die Hühner anmelden !!
Die Strafe es nicht zu tun und erwischt u werden ist einiges teuerer als die 10 € !!
LG Güggel

Lexx
21.09.2009, 21:13
Nochmal gaaaaaanz langsam und hoffentlich verständlich...

Jede Geflügelhaltung muß bundesweit beim Veterinäramt gemeldet werden. Meisstens reicht eine formlose Meldung mit Anzahl und Art via Mail oder sogar Telefon, kostet meisstens nichts und nur ein paar Minuten Zeit, allerdings gibt es hier Unterschiede von Bundesland zu Bundesland.

Je nach Bundesland müssen die Tiere dann noch bei der Tierseuchekasse (TSK) gemeldet werden, das unterscheidet sich nach Anzahl der Tiere, Art der Tiere und Kosten. Am einfachsten die Homepage der zuständigen TSK suchen und nachlesen.

Wenn man nicht meldet und nette, pfichtbewusste Mitbürger übernehmen das, kann man Glück haben und das Vetamt ist kulant, wenn man Unwissenheit anführt. Man kann... wenn nicht dann kann auch je nach Bundesland ein Bussgeld drohen.

Grundlage hierfür ist die GeflPestSchV vom 18 Oktober 2007 (http://bundesrecht.juris.de/geflpestschv/). Dazu kommen die Registerführungspflicht (die gilt wie die Meldepflicht beim Vetamt schon seit 2003, Stichwort H7N7 in Holland, Belgien und Deutschland) und die Pflicht Sentineltiere zu halten, bzw. Beprobung wenn man Wassergeflügel hält, wildvogelsicher zu füttern und zu tränken etc..

Wem was an seinen Tieren liegt, sollte sich mal mit der Verordnung auseinandersetzen, wenigstens etwas ;)

liebe Grüsslis... Lexx

vogthahn
22.09.2009, 08:57
Original von brookhuhn

Original von OHGN
Muss man demnächst auch seine Läuse und Flöhe anmelden? :weglach

Ich jedenfalls werde den Teufel tun! (PUNKT)


Das sehe ich genauso OHGN. Ich werde meine vier Hennen auch nicht anmelden, ist doch albern.

Gruß brookhuhn

auch wenn ich das so ähnlich sehe, würde ich das nicht so laut ins www hinausposaunen ;)

Lexx
22.09.2009, 09:30
Wie schrieb man schon 2005 bezüglich Aufstallungsverweigerung hier im HüFo so schön...?

Feind liest mit! :o

Und das ist so, auch in anderen Geflügelforen wird ganz gerne mal quer gelesen, wenn Vogelgrippe mal wieder ganz oben auf Dringlichkeitsliste der Vetämter steht. Außerdem sollte man 2007/Wickersdorf nicht vergessen, einer der Hauptgründe für die aus dem Ruder gelaufene Keulerei war, das man auf nicht registriertes Geflügel gestossen wäre und den Kopf verloren habe! War eine blöde Ausrede, weil auch gemeldetes Geflügel gekeult wurde, aber man sollte sich überlegen, ob man sowas riskiert oder nicht.

Ich finde die Melderei auch nicht so prickelnd, andererseits bei anderen Nutztieren, inkl. TSK-Meldepflicht macht auch nicht jeder zweite den dicken Max ;). Es tut nicht weh zu melden, es kostet meisstens nichts, weder beim Amt noch TSK, ist ruckzuck erledigt und man liefert dann auch keinem mehr Munition um einen ans Bein zu pissen ;) :laugh.

Ich empfehle auch weiterhin die Verdordnung wenigstens mal durchzulesen, die ist so unwichtig nicht, auch was das Vorgehen der Behörden angeht, wenn es zum worst case kommt. Wer mag, kann wenn er was nicht ganz versteht, hier nen Thread mit Fragen zur Verordnung eröffnen, ich hab die ganz gut drauf und glaub auch einen ganz guten Durchblick, ich kann dann helfen.

liebe Grüsslis... Lexx

*Beate*
22.09.2009, 21:35
Hallo Speedy!
Hier noch mal die Vorschriften für NRW:
Ab dem 1 Tier besteht Meldepflicht bei der Tierseuchenkasse, siehe auch hier: http://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/meldung/index.htm

Bis zu 50 Hühner, Gänse oder Enten kosten jeweils 10 €;Wenn Du nur Legehennen hälst, dürfen es sogar bis zu 400 Tiere sein... Du musst also nicht befürchten, mehr zu bezahlen, wenn Du Dir noch ein paar Hühner dazu holst :neee:

siehe dazu hier: http://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/beitraege/06-gefluegel.htm

Dafür ist man dann auch versichert, falls wegen Vogelgrippe o.ä. die Tiere gekeult werden müssen, oder gar die eigenen Hühner andere Bestände infizieren.
Das kann sonst im Zweifelsfall ganz schön teuer werden. Würde ich für 10€ nicht riskieren wollen...
Dazu ganz interessant: http://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/leistungen/entschaedigungen/index.htm
und: http://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/leistungen/beihilfen/06-gefluegel.htm

Und dann muss noch eine Meldung beim örtlichen Veterinäramt erfolgen.

Liebe Grüße
Beate

Lexx
23.09.2009, 09:19
Vorsicht wegen Entschädigung, 100% damit rechnen, das man auch den tatsächlichen Wert des Tieres erhält sollte man nicht. Und wenn da schön schwarz auf weiß steht, bis 51€ je Tier, das ist keine Garantie, selbst wenn man brav gemeldet und Beiträge gezahlt hat. Wenn TSK und/oder Vetamt einen Verstoß gegen die GeflPestSchV feststellen und sei´s nur das man 2 Jahre vor Keulung mal nicht rechtzeitig aufgestallt hat, oder das Futter steht im freien wo Spatzen rankönnen, das Register ist nicht auf dem neuesten Stand uswusf. dann kann man froh sein, wenn man je Huhn 10 Cent rausbekommt nachdem das Land die Keulungskosten noch eingestrichen hat :o. Auch wenn die Beiträge, die jährliche Meldung bei der TSK mal nicht ganz pünktlich waren usw. macht die TSK den sturen Bock, wenn´s um´s zahlen geht. Da gab´s seit 2003 genügend Fälle, wo unterm Strich dann ruinierte Landwirte dastanden, weil die TSK irgendeinen Haken entdeckt hat, oder ambitionierte Züchter die nicht einen Bruchteil vom Wert ihrer Zuchttiere erhalten haben und mit Nichts bei wieder Null anfangen mussten :o >:(. Aus den Geldern der TSK wird mit der Keulungseinsatz bezahlt, der somit dann dem Halter nicht angelastet wird (auch schon alles passiert). Auch wenn´s immer heißt, wer nicht versichert, der sieht nichts, im Grunde geht´s hauptsächlich zuerst darum den Einsatz bezahlen zu können und dann die Kollateralschäden.

Ansich ist die TSK eine gute Sache, aber mal ganz salopp gesagt, erwartet nicht das der Totalschaden gezahlt wird, sondern rechnet eher mit einer Flasche Nagellack um Kratzer zu überdecken ;)

liebe Grüsslis... Lexx

HolsteinerJung
23.09.2009, 11:09
@ Lexx
oder auch alle anderen.

Ich wurde letztens von einem neuen Bekannten etwas zur Anmeldung gefragt, worauf ich auch nicht so richtig antworten konnte.

Bei ihm ist die Situation folgende:
Er hat seit etwa 2,5 Jahren so um die 20 Hühner. Er wohnt sehr Küstennah, etwa 3 Km. Ausserdem ist es von ihm nicht weit zu einem großen See, etwa 600 m auf dem viele andere Wasservögel unterwegs sind.
Er sagte er wohne in einem Beobachtungsgebiet und habe nun die Angst, wenn er sein Geflügel melde, das er keine Erlaubnis bekäme sie auch frei laufen zu lassen.
Stimmt das? Gibt es Regionen, wo man Geflügel genrell nicht frei laufen lassen darf? Ich war geschockt, ich dachte so etwas wäre immer zeitlich begrenzt.
Also ich habe keinerlei Einschränkungen durch meine Anmeldung erlebt, aber gibt es wirklich gegenden, wo es Problematischer ist und vor allem, kann man da etwas machen?
Ich meine seine Tiere nicht anzumelden, aufgrund von Angst vor Einschränkungen kann ja auch nicht der richtige Weg sein.

greger

Lexx
23.09.2009, 11:56
Leider ist das tatsächlich so. Welche Gebiete es genau sind, weiß ich leider nicht auswendig, allerdings als Beispiel aus Baden-Württemberg, auf einem Streifen von 500 Meter Breite darf am Bodensee kein Geflügel frei laufen... offiziel. Genauso im Umkreis von 500 Meter am Federsee, beides dadurch argumentiert, das diese Gebiete Vogelschutz- und Vogelbrutgebiete sind/beinhalten und das über Winter sehr viele Zugwasservögel dort Quartier beziehen. Die Kontrollen waren allerdings bislang mehr als lax, faktisch also nicht vorhanden und bezüglich Bodensee war schon im Gespräch, das man diesen Radius minimiert, bzw. ganz aufhebt da weder Schweiz noch Österreich das so handhaben, bzw. Constanze* ergebnislos blieb und auch schweizer Studien den Faktor wilde Wasservögel + Zugvögel als Überträger entschärft haben. Soweit ich weiß gibt es an Nord- und Ostseeküsten auch solche Verbotsgebiete, ebenso entlang der meissten großen Flüsse, Vogelschutzgebiete und in Niedersachsen in Regionen wo sich die Geflügelfabriken ballen (das ist noch aus den alten Verordnungen, wurde aber beibehalten).
Auf die GeflPestSchV bezogen müssen wir das so sehen, das jeder der sein Geflügel frei laufen lässt eine Ausnahmebewilligung besitzt, da die Aufstallung in Deutschland nicht aufgehoben wurde. Diese Ausnahmebewilligung kann im worst case jederzeit widerrufen werden. Ein juristischer Winkelzug, der sofortiges Handeln ohne viel Papierkram erlaubt. Und leider gibt es in Deutschland Regionen innerhalb derer diese Ausnahmebewilligung nicht erteilt wurde und wird, wo also das Geflügel seit 2007 eigentlich permanent aufgestallt bleiben muß :(.

In der Verordnung festgelegt ist das im §13 (http://bundesrecht.juris.de/geflpestschv/__13.html)

Welche Gebiete jetzt genau davon betroffen sind, kann man evtl. auf der Homepage des zuständigen Landesministeriums herausfinden, ist aber mit oft mit viel Kruschtelei verbunden.

Wenn man nun in einem Beobachtungsgebiet wohnt hat man eine 20:80 Chance frei laufen lassen zu dürfen, immerhin und ebend abhängig davon, wie das Vetamt das Risiko bewertet. Sperrgebiet ist chancenlos. Ich weiß nicht was ich in dem Fall machen würde, evtl. erstmal umhören ob jemand im Gebiet schon mit dem Vetamt gesprochen hat und was dabei herauskam.

liebe Grüsslis... Lexx

*Constanze: Gemeinsames Forschungsprojekt von Österreich, Schweiz und Deutschland, bezüglich ob Vogelgrippeviren von Zugvögeln auf heimische Wasservögel übertragen werden, bislang kein "Treffer".

*Beate*
23.09.2009, 12:24
@Lexx
Mir ist schon klar, dass da nur Obergrenzen genannt sind, und die Wirklichkeit anders aussieht ;)
Habe hier mal irgendwo gelesen, dass jemand pro Huhn 3,50€ bekommen hat, das deckt natürlich nicht mal den Neukauf. Aber wenigstens bleibt man - hoffentlich - nicht auf den anderen Kosten sitzen. Wenn die so pingelig nach Fehlern suchen, findet sich bestimmt was >:(
Aber man muss keine Angst vor komischen Nachbarn haben :)

@Brahmagreger
Die Aufstallungspflicht ist hier geregelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/geflpestschv/BJNR234800007.html#BJNR234800007BJNG000400000
unter § 13.
Zitat:(1) Wer Geflügel hält, hat das Geflügel
1. in geschlossenen Ställen oder
2. unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Schutzvorrichtung).
Die zuständige Behörde kann für Geflügel... Ausnahmen genehmigen... Der Entscheidung nach Satz 1 ist eine Risikobewertung zu Grunde zu legen, bei der insbesondere die örtlichen Gegebenheiten einschließlich der Nähe des Bestands zu einem Gebiet, in dem sich wildlebende Wat- und Wasservögel sammeln, insbesondere einem Feuchtbiotop, einem See, einem Fluss oder einem Küstengewässer, an dem die genannten Vögel rasten oder brüten, sowie das sonstige Vorkommen und Verhalten wildlebender Vögel zu berücksichtigen sind. (3) Abweichend von Absatz 1 kann die zuständige Behörde ein Gebiet festlegen, in dem Geflügel auch außerhalb geschlossener Ställe oder Schutzvorrichtungen gehalten werden darf (Freilandhaltung), soweit für sämtliche Bestände in diesem Gebiet die Voraussetzungen für eine Genehmigung nach Absatz 2 Satz 1 vorliegen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, besteht immer noch eine grundsätzliche Aufstallungspflicht, aber die Behörden können davon allgemeine Ausnahmegenehmigung für bestimmte Gebiete erteilen, so dass nicht jeder Halter eine Genehmigung braucht. Manche Gebiete sind davon aber nicht betroffen, z.B. Gebiete in Wassernähe wegen der Wasser- und Zugvögel, dort besteht wohl fast immer Aufstallungspflicht.
Bei welcher Behörde man da nachfragen muss, ich welchem Gebiet man wohnt, und wo man evt. eine persönliche Ausnahmegenehmigung beantragen kann, ergibt sich für mich aber leider nicht ???
Bei uns gibt es eine Pressemitteilung der Stadt, welche Gebiete noch aufstallen müssen, vielleicht müsstest Du da mal nach Eurer Stadt googlen.

Liebe Grüße
Beate

Ups - habe grade gesehen, Lexx war schneller mit ihrer Antwort :laugh

Lexx
23.09.2009, 12:37
Ups - habe grade gesehen, Lexx war schneller mit seiner Antwort :laugh

Bin ein Mädchen... möööööööööönsch http://www.cosgan.de/images/smilie/konfus/g040.gif :laugh

liebe Grüsslis... Lexx

HolsteinerJung
23.09.2009, 12:56
Hallo und vielen dank erstmal.

Also er wohnt in einem Beobachtungsgebiet so weit ich weiss und er müsste die Befreiung beantragen. Dieses macht er aber nicht, weil die ja auch nein sagen könnten. Das wird doch mit sicherheit teuer wenn da mal jemand vorbeikommt und er nichtgemeldete Tiere frei laufen hat, oder?

greger

*Beate*
23.09.2009, 13:04
Hallo Lexx!
soooooooooooorrrrry! :sorry

Dabei geht´s eigentlich nicht noch deutlicher, neben Deinem Namen :rotwerd

Liebe Grüße
Beate

Lexx
23.09.2009, 14:03
@ Beate, passt schon, da biste nicht die Erste :laugh :laugh :laugh

@ Greger, leider gibt die gültige VO nichts konkretes zum Bussgeldlimit her, früher waren es Höhen zwischen 10.000-25.000 €, mit denen man bei Verstößen gegen die Aufstallung belangt werden konnte. Gesichert bekannt, das jemand mal soviel zahlen musste, ist mir nichts, ich weiß von Summen zwischen 50-2500 € und gesichert das bislang keiner vor Gericht mit Einsprüchen gegen die Bussgelder, bzw. Klagen gegen die Aufstallung durchgekommen ist, durch sämtliche Instanzen :(

Ich kann da Deinen Bekannten sehr gut verstehen, das er keine schlafenden Hunde wecken möchte. Deswegen ja meine Empfehlung sich umzuhören. Sicherlich ist er nicht der einzige Geflügelhalter innerhalb des Beobachtungsgebietes und da würd ich mich einfach mal bei den anderen erkundigen. Sollte es so sein, das keiner aufstallt, selbst angemeldete, dann sieht das Vetamt nur ein geringes Risiko und das Beobachtungsgebiet ist Formalie. Ist halt die große Unbekannte, wie legt man beim zuständigen Amt die VO aus, wie menschlich und tierlieb sind die Beamten? Denn die VO lässt den Ämtern einen relativ großen Spielraum, was nicht immer ein Vorteil sein muß.

liebe Grüsslis... Lexx

labschi
23.09.2009, 21:02
Hallo!
Vor ca. 1/2 Jahr hatte ich schon versucht, beim Vet.-Amt jemanden zu kriegen, der meine Meldung über meine 3 Zwerg-Seidis annimmt. Leider konnte mir dort unter 4 Tel.-Nr. kein Mensch konkret weiterhelfen. Nach einer Woche habe ich dann erst mal aufgegeben.

Da ich mir bei meinen Nachbarn aber auch immer etwas unsicher bin, hatte ich das immer im Hinterstübchen.

Heute habe ich nun endlich die richtige Person an die Strippe bekommen und bekomme nun ein Anmeldeformular zugesandt. Nach Rücksendung erhalte ich dann vom Vet.-Amt eine Registriernummer/Betriebsnummer, mit der ich mich erst bei der Tierseuchenkasse melden kann. Die Registriernummer ist hier in Niedersachsen wohl als erstes notwendig.

Ich finde es zwar auch etwas albern, 3 Zwerghühner zu melden und kann auch verstehen, wer das nicht macht. Aber wenn man nahe Nachbarn hat und dazu auch noch viele, ist man so wenigstens auf der sicheren Seite.

LG
Labschi

K1rin
24.09.2009, 07:24
Mal was zum Thema Läuse ud Flöhe melden:

Kopfläuse müssen gemeldet werden!!!

Also nicht alles auf die leichte Schulter nehmen.

Lieben Gruß
Karin