Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Haltegenehmigung
hippilein
04.01.2009, 15:11
Hallo,
ich habe heute beim Stöbern auf verschiedenen Internetseiten das Wort Haltegenehmigung gefunden.
Braucht man für die Haltung von Fasanen ( Hobbyhaltung ) eine solche Genehmigung ? Und wie ist das mit Steinhühnern ?
Kerstin
phoenix27
04.01.2009, 15:28
hallo zuammen :)
soweit ich weiss muss man für geschützte arten eine haltegenehmigung haben. mein vater (hobbyhalter und hobbyzüchter) hatte ein pärchen fichtenwaldhühner , und er hatte bei seiner genehmigung sogar die auflage , dass wenn schulklassen oder so die hühner sehen wollten ,er denen die tiere zeigen musste. (es ist aber nie wer gekommen :laugh )
wie es bei nicht geschützten arten ausieht weiss ich nicht.
liebe grüsse,
phoenix27
Markus 1
04.01.2009, 19:15
Hallo
Ich denke mal bei wertvollen und bedrohten Fasanen braucht man sicher einen Herkunftsnachweis und eine Haltungsgenehmigung .
Aber zum Beispiel bei Goldfasanen,Silberfasan,Amherst brauchst du bestimmt keine ;)
Aber bei Z. B : Ohr,Prälat oder Pfaufasanen ist das bestimmt was anderes !
Ich hoffe ich habe richtig gedacht ;)
Markus
Philipp G.
04.01.2009, 19:22
Ich glaube es heist cites bescheinigung. die brauchst du um die tiere zu halten udn auch um sie zu verkaufen!
aber nur bei seltenen Arten.bei hühnern und anderem Rassegeflügel brauchst du keine.nur bei der tsk und veterinäramt musst du sie anmelden.
mfg Phil
OrpiSven
04.01.2009, 20:03
Hallo
Meines wissens nach benotigt man eine Haltegenehmigung, wenn man Tiere halten will, die bei uns eigentlich heimisch sind oder waren und welche desshalb dem Jagdrecht unterliegen (Auerhühner oder ähnliches) .
MfG
Sven
Günter Droste
04.01.2009, 20:20
Hallo,
Probleme die im Zusammenhang mit der (Rasse-)Geflügelhaltung unbekantn sind können sich bei der Haltung und Zucht von "Ziergeflügel" ergeben.
Je nach Art bedarf man nicht nur einer Haltungsgenehmigung sondern muss die Tiere und ihre Nachzucht auch besonders kennzeichnen.
Informationen hierzu gibt es unter www.vzi.de
Für detaillierte Nachfragen zu diesem Thema empfehle ich die Kontaktaufnahme mit dem Vorstand des Verband zur Arterhaltung von Zier- / Wildgeflügel e. V.
viele Grüße
Günter
Im Washingtoner Artenschutzabkommen (WAA) ist geregelt, welche Arten Cites-Bescheinigung brauchen (Nachzucht beringen+Nachweisbuch führen usw.) Für Cardueliden gibt die untere Naturschutzbehörde (z.B. Hessen=Darmstadt) die Genehmigung. Es müssen gewisse Vorschriften erfüllt sein, bei Zucht beringt u. Nachweisbuch geführt werden.
hippilein
04.01.2009, 22:19
Guten Abend,
vielen Dank für Eure promten Antworten.
Ich habe auch schon mal in den Gesetzen gestöbert und muss sagen, der nächste Winter kommt bestimmt. 8)
Habe aber was gelernt und werde das in meiner Planung der einzelnen
Volieren und Ausläufe miteinbeziehen.
EIN FORUM IST DOCH WAS GUTES!!!!!!!!!!! :flowers
Danke an alle!
Kerstin
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