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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ring verloren



Freddy
02.09.2008, 08:47
Good Morning, muß jetzt mal blöd fragen: Gestern fand ich einen Ring im Auslauf. Er war zersprungen. Ich hebe ihn trotzdem vorsorglich auf, stehn ja die Daten vom Züchter drauf. Für Ersatz(gibts das überhaupt ???) ist es ja bestimmt zu spät, da der Beringungszeitpunkt schon lange vorbei ist, oder?

Freddy
02.09.2008, 18:34
Es wäre wirklich nett, mir zu antworten, es sind ja hier auch Foris aus dem Geflügelzuchtverein dabei. Noch kann ich den Ring zum Tier zuordnen, deshalb hebe ich ihn auch auf. Ist es denn schlimm, wenn einem Zuchttier der Ring fehlt?

Philipp G.
02.09.2008, 18:42
Hi wie alt ist das tier denn?wenn du nicht ausstellen willst ist es nicht schlimm aber wenn doch dann kannst du das tier nicht ausstellen weil der richter es dann nicht bewertet aber es behält natürlich seinen zuchtwert....

mfg Phil

Freddy
02.09.2008, 18:51
Hallo, Danke. Nein züchten will ich nicht, nur muß ich ja auch Geflügelregister führen und da hab ich die Nr. gleich mit hingeschrieben.

Philipp G.
02.09.2008, 18:54
Wenn du den ring unbedingt wieder drann machen willst kannst du ihn aufzwicken und dann wieder um den fuß drumm machen für dein "geflügelregister"(was ist das??)

mfg Phil

Freddy
02.09.2008, 19:09
Nun, bevor wir uns Tiere ins Haus holten galt: Erfahrungen anderer einholen und viel lesen. U.a.: Zitat:

Seit 2003 in den Niederlanden Geflügelpest ausbrach... . Alle Geflügelhalter, auch Hobbyhalter, sind verpflichtet ein Register zu führen, in das Zu- und Abgänge von Geflügel mit Name und Anschrift des bisherigen Besitzers oder des Erwerbers eingetragen werden müssen..... Quelle.: http://www.amazon.de/gp/reader/3702010610/ref=sib_dp_pt#reader-link

Da wir ja auch noch Fasane halten, mach ichs und finds ganz übersichtlich.

Günter Droste
12.09.2008, 07:40
Guten Morgen,

nun, die Quelle dürfte inzwischen teilweise überholt sein.

§ 2 II der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest
(Geflügelpest-Verordnung)

Wer Geflügel hält, hat ein Register nach Satz 2 zu führen. In das Register sind unverzüglich einzutragen:

1.im Falle des Zugangs von Geflügel Name und Anschrift des Transportunternehmens und des bisherigen Tierhalters, Datum des Zugangs sowie Art des Geflügels,
2.im Falle des Abgangs von Geflügel Name und Anschrift des Transportunternehmens und des künftigen Tierhalters, Datum des Abgangs sowie Art des Geflügels,
3. ....
4. ....
5.im Falle der Abgabe von Geflügel auf einer Geflügelausstellung oder einer Veranstaltung ähnlicher Art zusätzlich Anzahl und Kennzeichnung des Geflügels.

In dem Register ist demnach die Art des Geflügels (Pute, Gans, Huhn, Fasan usw.) zu vermerken, nicht jedoch eine weitere Kennzeichnung (Ring) zwecks identifizierung.
Lediglich bei der Abgabe auf einer Ausstellung sind Anzahl und Kennzeichnung (d.h. Ringnummer) zu notieren. Und da sich Abgabe m.E. ja nur für den Verkäufer beziehen kann bräuchte der Erwerber diese Nummer schon nicht mehr notieren.

viele Grüße
Günter

Freddy
12.09.2008, 08:27
Moin, ja das ist korrekt. Dort ist ja auch keine Spalte dafür vorgesehen. Da wir aber mehrere versch. Fasanenarten halten, mach ich das nur für mich mit der Ergänzung der Ringnr. Es sind z.B. 2 Paare Königsglanzfasane (getrennt gehalten) & der eine hat den Ring verloren. Mir war nur wichtig zu wissen, daß ich ihn sicher aufbewahre (man weiß ja nie). Aber ich hab ja auch noch die Cites. Danke.

Günter Droste
12.09.2008, 09:50
Hallo,

jetzt wird's schwierig - eine Konstellation die sich aus der ursprünglichen Fragestellung in keiner Art und Weise herleiten lies.

Königsglanzfasane / Cites - da sind wir ja schlagartig auf einem ganz anderen Gebiet der Geflügelhaltung. Das hat mit den Vorschriften für die Hühnerhaltung ja kaum noch etwas zu tun.

Ob in diesem Fall die Bundesartenschutzverordnung ( und damit eine Kennzeichnungspflicht !! ) oder noch andere Vorschriften zm Schutze seltener Arten zum tragen kommen kann ich nicht beantworten.
Ob eine Cites-Bescheinigung jetzt noch ausreicht - keine Ahnung. Den Ring auf keinen Fall wegwerfen.

Ich würde eine Kontaktaufnahme mit dem Verband zur Arterhaltung von Zier- / Wildgeflügel e. V. im BDRG (VZI) empfehlen um dort Informationen abzufragen. Alternativ mag ggfls. über die zuständige Kreisverwaltung als Naturschutzbehörde um Beratung ersucht werden.

http://www.vzi.de/p/etc/impressum.htm

viele Grüße
Günter

Freddy
12.09.2008, 10:07
Hallo, das hätte ich wohl besser mit erwähnen sollen. Sorry! Ich dachte, da ja die Hühner auch teilweise beringt sind, ist die Kennzeichnungspflicht gleichwertig zu sehen. Ich habe in der Fasanerie, wo wir ihn gekauft haben, gefragt, es sei nicht so tragisch. Aufbewahren ja, ist wichtig aber um in wieder zu beringen zu spät.