PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Baugenehmigung



Schmitt
10.06.2005, 10:20
Hallo ihr Geflügelliebhaber, hab eine dringende Frage. Bin gerade dabei
für meine Huhnis 2 Ställe zu erstellen. Nun sagt mir eine Freundin daß hierzu bestimmte Abmessungen einzuhalten sind, bzw. das eine Genehmigung erforderlich ist.Das eine Haus ist 3x3 m für die Großen und das andere 1,80 x 2,50 für die Zwerge.
Ich wohne in Baden-Württemberg.
Brauch ich hierzu eine Baugenehmigung. Bitte schnell antworten, da
morgen das Dach gemacht wird, besten Dank.

S.Schmitt

remscheid
10.06.2005, 10:50
Hallo!

Schnelle Antwort: nein ,du brauchst keine Baugenehmigung wenn du die Ställe auf deinem eigen Grund und Boden baust.

Schmitt
10.06.2005, 11:10
Danke Remscheid, dann bin ich ja beruhigt.

Gr. S.Schmitt

AnnTye
10.06.2005, 11:16
Hallo,

das kann man pauschal so nicht sagen.

Ob ein Gebäude eine Baugenehmigung braucht oder nicht, hängt auch von der Grösse (Grundfläche, Höhe, Raumvolumen) ab.

Am Besten fragst Du bei deiner Gemeindeverwaltung nach, welche Grenzwerte gelten.
In NRW z.B. sind es 7,5 m² Grundfläche, siehe hier http://www.bau.net/forum/planung/2731.htm#1115388153

Viele Grüsse Antje

Redcap
10.06.2005, 11:32
Das variiert wirklich. In BW sind es 40 m³ mit max. 20 m² Grundfläche(anderswo wohl 30 m³) . Im Außenbereich sind es max 20 m³.
Im Speziellen ist das alles aber auch von der Bauart. Gartenhäuschen oder Wintergarten abhängig. Also bei der Baurechtsbehörde fragen. Die Gemeindeverwaltungen haben da meist auch keine Ahnung.

Sinner
10.06.2005, 14:37
moin,

egal was und wie groß man auf dem eigenen grundstück bauen will: immer zuerst beim bauamt nachfragen was erlaubt ist und was nicht. das kann von landkreis zu landkreis schon unterschiedlich sein. man sollte auch hinterfragen ob man überhaupt hühner halten darf. in einem nachbardorf bei uns, dürfen auf einer straßenseite hühner gehalten werden, auf der anderen nicht. das ist dort sogar in den grundbüchern der grundstücke so festgehalten. es handelt sich dort um ein dorf mit einem schloß und das halten von hühnern war/ ist nur dem schloßherren und einigen erlauchten vorbehalten.

gruß
jens

Schmitt
10.06.2005, 15:53
Hallo Sinner,Coleman und AnnyTye,
danke für Eure Ratschläge. Die Hühner hab ich schon über 2 Jahre nur ein schönes Haus hatten sie noch nicht. 2 Gehege für meine Steinhühner stehen auch seit letztem Jahr und als ich das Haus gekauft habe war da auch ein kleiner Stall da gabs mal Ziegen heute sind da meine Tauben untergebracht. Das Grundstück ist das letzte Haus im Dorf, danach kommt nichts mehr, also keine Häuser nur Straße und
Obstwiesen, also auch keine direkten Nachbarn und die vor mir und gegenüber sind meine fleißigsten Eierkäufer.

Wir setzen morgen mal das Dach, mal sehen was passiert.

gr.S. Schmitt

bettelhuhn
10.06.2005, 23:05
Die Antworten von Coleman liebe ich immer mehr, knapp und auf den Punkt gebracht, denn würde man zu den einzelnen Abschnitten der Länderbauverordnungen zu diesem Thema eingehen, würde ein Goethe volumentechnisch erblassen.

Nach viel Ärger mit dem Bauamt, Nebengebäude betreffend, kann ich nur sagen: bauen und abwarten und mindestens 500 Euro in die Sparbüchse tun(für Strafe und was sonst noch so kommen kann)

Mein Fazit ist: lieber illegal bauen mit ein wenig Geldaufwand, als es legal zu versuchen, denn dies kann heissen gar nicht bauen zu dürfen.

Das ist meine Erfahrung

Thomas

Mobbel44
10.06.2005, 23:33
Ich war bei uns zum Bauamt,die hatten mir gesagt das ich bis 75 m³ sogar mit Fundament ohne Baugenehmigung bauen kann.
Es dürfen aber keine Installierte Sanietäreinrichtung und Heizung enthalten sein und vorrausgesetzt in WOhnhausnähe dieses Mehrzweggebäude bauen müßte aber die Kontrollen sind eher sehr selten.
Absprache mit Nachbar wäre vorteilhaft.
Grüße Mobbel 44
Ich wohne allerdings im land Brandenburg.
Ich will nähmlich auch ein Schuppen mit terrasse bauen.

Klausemann
11.06.2005, 06:44
Hallo Jens,
wir hatten das Thema ja schon mal.

Ich möchte den Bürokratenheini sehen, der mir meine Handvoll Hühner verbieten will, auf Grund einer Einschreibung im Grundbuch, dessen Schreiber schon mehrere Hundert Jahre Tot sind. Ich würde es auch halten wie Bettelhuhn, ....Hühner anschaffen und basta 8)

Gruss Klaus :)

RenRind
11.06.2005, 11:39
manchmal frag ich mich in was für einer Welt wir eigentlich leben.
auf einer Strassenseite ist die Hühnerhaltung erlaubt, auf der anderen nicht. Frechheit!!! :o Gibt es nicht so was wie Gleichbehandlung :-/
Diesen Grundsatz kennt man zumindest in der Personalarbeit.
Ich würds da auch drauf ankommen lassen. Notfalls, wenn man das möchte, müsste ein Gericht für Gleichheit entscheiden - oder irre ich da?

Mit Baugenehmigung ja oder nein. Das ist soviel ich weis auch überall anders. Ich hab mir von unserem Bürgermeister beim Bau unseres Schuppens mit integriertem Hühnerstall erklären lassen, dass wir

soundsoviel Nebengebäude bauen dürfen. Wenn gewisse Masse unterschritten werden, brauchen wir keine Baugenehmigung. Abstand zur Grundstücksgrenze des Nachbarn muss eingehalten werden. Die Masse weis ich nicht mehr - ist aber von Lokation zu Lokation sowieso anders.


Gruß
Renate

hühnermama
14.06.2005, 07:53
Wo kein Kläger, da keine Klage....

neben Volumen etc. sind auch Abstände vom Nachbargrundstück einzuhalten...
Eine Nachfrage beim Bauamt wies uns darauf hin, aber ein Augenzwinkern im Prinzip gleichzeitig auf obigen Satz...

Carsten
14.06.2005, 10:18
Dir Abmaße für das genehmigungfreie Bauen werden in den Bauordnungen der einzelnen Länder festgelegt.

In Niedersachsen z.B. von der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO
in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Februar 2003 [Nds.GVBl. Nr. 6 vom 20.02.2003, S. 89] zuletzt geändert am 5. November 2004 durch Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, Nds.GVBl. Nr. 31 vom 11.11.2004, S. 404).

Dort im Anhnag: Genehmigungsfreie bauliche Anlagen und Teile baulicher Anlagen:

1 Gebäude
1.1 Gebäude und Vorbauten ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, wenn die Gebäude und Vorbauten nicht mehr als 40 m3 - im Außenbereich nicht mehr als 20 m3 - Brutto-Rauminhalt haben und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen; Garagen mit notwendigen Einstellplätzen jedoch nur, wenn die Einstellplätze genehmigt oder nach § 69a genehmigungsfrei sind,

1.2 Gebäude bis 70 m2 Grundfläche und 4 m Höhe, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen, nur zum vorübergehenden Schutz von Tieren oder zur Unterbringung von Ernteerzeugnissen bestimmt sind und keine Feuerstätten haben,

1.3 Gewächshäuser mit nicht mehr als 30 m3 Brutto-Rauminhalt, im Außenbereich mit nicht mehr als 15 m3 Brutto-Rauminhalt, jedoch nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes mit Aufenthaltsräumen,

1.4 Gewächshäuser bis 4 m Firsthöhe, die einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen,

1.5 Gartenlauben in einer Kleingartenanlage nach dem Bundeskleingartengesetz,

1.6 Fahrgastunterstände, die dem öffentlichen Personenverkehr oder dem Schülertransport dienen, bis 20 m2 Grundfläche,

1.7 Schutzhütten, wenn sie jedermann zugänglich sind, keine Aufenthaltsräume haben und von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts unterhalten werden.

Kruemel
26.03.2018, 17:19
Liebe Hühnerfreunde , vielleicht kann mir einer helfen.
Weiß jemand ob man in Hemmoor ( Niedersachsen ) eine Baugenehmigung für einen ca. 5 Quadratmeter großen Hühnerstall braucht. Die vom Bauamt weiß das auch nicht so genau, will sich schlau machen. Ich kann auch nichts im Netz finden . Wäre toll wenn ihr mir weiter helfen könnt . LG. 😊

KaosEnte
26.03.2018, 18:00
da hast du aber ein sonderbares Bauamt vor Ort.

Bei uns hier (Bayern) gehen Baugenehmigungen immer übers Bauamt und daher sollten die Mitarbeiter dort auch wissen was machbar ist.

Vielleicht hilft dir das, zumindest zur Info, ein bisserl weiter. Weiter unten kommen die andern Bundesländer:
https://www.hausjournal.net/gartenhaus-baugenehmigung-bayern

Dorintia
26.03.2018, 18:58
Ja, normalerweis gibt es da ganz eindeutige Vorschriften für Bauten ohne Baugenehmigung, meist angegeben in "umbauten Raum".

Huhnihunde
26.03.2018, 19:51
Vielleicht hilft dir das, auch wenn bereits von Februar 2017:

https://www.agrarheute.com/landundforst/betrieb-familie/politik/niedersachsen-bau-mobiler-huehnerstaelle-vereinfacht-531706