Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Netz zur Fuchsabwehr
dehöhner
31.05.2008, 11:25
Wie engmaschig muß ein Netz sein, damit der Fuchs nicht durchkommt ? Mein übernetztes Gehege ist oben mit einem Netz versehen, daß 10 cm Durchmesser hat, kommt der Fuchs dort durch ?
dehöhner
Unserer ja.
Wir habens gesehen. Wie der aber die Hühner dort durchbekommen wollte, ist mir ein Rätsel.
Ich mach jetzt mal obenrum einen Stacheldraht.
dehöhner
31.05.2008, 20:31
:( es ist ja scheinbar viel schwieriger sich gegen den Fuchs zu schützen als gegen den Habicht. Der buddelt sich unter den Zaun durch und klettert auch drüber >:(
dehöhner
Ich sollte vlt. dazu schreiben: Der Maschendrahtzaun ist an dieser Stelle ca. 1,50 m hoch, dann kommt senkrecht 50cm Netz, und dann erst die "Netzdecke". Er ist durch diese 50cm rein, nicht durch die "Decke".
Wir hatten ihn beim Hühnerreissen überrascht, und der war flink wie eine Katze dadurch. :o
Ich hab ja schon länger diesen Kampf, und muß sagen, der Fuchs ist mind. so einfallsreich wie ich. >:(
dehöhner
01.06.2008, 06:35
@pyraja
hast du mal ein Foto von der Stelle ? Wie groß ist der Maschendurchmesser dort ?
dehöhner
Es ist nicht dieselbe Stelle wie auf dem Foto, sieht aber genauso aus.
Der Fuchs ist den Maschendraht hochgeklettert, und durch das senkrechte Vogelnetz durch. Die Maschenweite vom Netz ist 10cm.
So, nun die Bilder wie versprochen:
Die hier in der "Nähe" aufgestellte Falle wirkt.
In der Mitte liegt was leckeres, bei der kleinsten Berührung löst auf Zug die Mausefalle aus und lässt die Klappen fallen.
Durch das Gitter sehe, falls die Klappen geschlossen sind, was drin ist.
Die Wasserflasche steht zum Größenvergleich.
dehöhner
01.06.2008, 21:54
@pyraja
Danke für das Foto. Es hat mir weitergeholfen, denn du hast die gleichen Netze wie ich. Das bedeutet ja, das dann das übernetzte Gehege wie eine Falle (statt Schutz) wirkt, wenn der Fuchs leicht durch die Netze kommt. Draußen im Auslauf haben sie ja noch die Chance wegzufliegen. Verwendet man engmaschige Netze, dann hat man das Problem, daß die Laubblätter oben aufliegen. Ich habe noch Reste vom Netz und überlege mir diese versetzt auf das schon befestigte anzubringen.
Heute habe ich meine Tiere wegen Prasiten untersucht. Das mache ich ab und zu. Ich mußte dann entdecken, daß noch ein Hahn (Zwergkämpfer) verletzt ist. Mir war nach dem Angriff direkt aufgefallen, daß dieser Hahn fehlt. Aber nach einigen Stunden sah ich ihn wieder im Auslauf :) Er war nicht auffällig im Verhalten und ich war erleichert. Aber scheinbar war er doch nicht ohne Grund verschwunden ;) Er hat an den Schenkeln rechts und links Bißwunden. Aber sie sind gut am heilen. Da habe ich ja noch Glück gehabt. Wundere mich, daß der Fuchs 2 Hähne gebissen aber nicht getötet hat. Bei einem hat ihn ja mein Mann gestört und ihn gejagt.
@marta
ja diese Lebendfalle hat schon eine beachtliche Länge. Da hat ja jemand gute Arbeit geleistet. Der Fuchs müßte ja mit dieser Falle schnell gefangen werden. Ich denke mal, die Füchse kommen jede Nacht vorbei, wenn sie mal Beute hatten.
dehöhner
rosi heldt
01.06.2008, 22:45
@ dehöner
ich hatte meine Tiere auch untersucht - auch auf Parasiten und musste
danach feststellen, dass die Hühner voll Flöhe waren bzw. der komplette
Stall voll war :o
Die Hühner waren noch nie mit Flöhen behaftet !!
Die Flöhe sind auch gleich bei unserem Hund heimisch geworden, schei... !
Aber bin sie schon wieder los.
Ja,ja, der Fuchs bringt Flöhe mit. Die hatte ich jedesmal wenn er im Stall war im Sandbad. Die gingen nicht (hab ich jedenfalls nicht gesehen) an die Hühner, sondern an mich! :aerger, igitt.
Dehöhner:
Das mit dem Netz doppelt ist ne gute Idee! Vlt. doch besser als mein Stacheldraht... ich denke, ich mach beides. Ui, da haben die Hähne Glück gehabt. Vlt. ist es ja ein Jungfuchs? Meine Füchsin hier wurde mit einem jungen Begleiter gesehen. Die sind jetzt wohl im richtigen Alter zum üben.
Ich dachte auch, dass das Netz jetzt eine Falle für die Hühner ist, aber andererseits, der Fuchs tötet auch Hühner, die nicht übernetzt sind. Hör Dich nur mal um!
Bei meinem schon irgendwo erwähnten ehem. Nachbarn haben die Hühner kein Netz, einen Wahnsinnsplatz und Rehe und Rehböcke mitlaufen, und trotzdem waren auf einen Schlag alle Hühner tot. >:(
dehöhner
02.06.2008, 07:37
@pyraja
nee so habe ich das nicht gemeint. Der Fuchs hat ja meine Tiere gerissen und verletzt, die draußen frei liefen. Aber ich denke mir, wenn schon ein Netz, dann eins, bei dem der Fuchs nicht durchkommt. Sonst bietet es genauso wenig Schutz als wenn sie frei laufen. Zumal ich hier eine riesige Fläche habe mit vielen Bäumen. Da besteht zumindest eine Chance wegzufliegen. Wenn der Fuchs aber im Gehege ist, dann hat er ein sehr leichtes Spiel.
Am besten ist ein kleinmaschigeres Netz.
Bei mir hat er es auch einfach, weil er über das Volierendach leicht ins übernetzte Gehege kommt (siehe Foto). Ich weiß natürlich nicht, ob der Fuchs bei uns das auch macht. Denn jeder Fuchs ist ja nicht gleich mutig. Aber wohler ist mir, wenn die Netz- Maschenweite kleiner ist.
dehöhner
Immortal
02.06.2008, 08:56
Hallo,
ja zur zeit ist überall der fuchs los. bei mir hat er auch erheblichen schaden angerichtet. er kam sogar mitten am tage und lies sich nicht mal mit stöcken oder steinen vertreiben. ich habe mir gleich eine kastenfalle bei www.raubwildfallen.de bestellt. dazu haben die noch das passende lockmittel ( unschlagbar ). die falle stand gerade mal eine stunde und der fuchs war drinn. jetzt bleibt die falle immer fängig stehen in der hoffnung das ich jetzt entlich ruhe habe.
grüße
rosi heldt
02.06.2008, 10:08
@ Immortal
welche Falle hast du dir denn bestellt, da gibt es mehrere.
Würde mir dann die gleiche bestellen !!
lg rosi
Oliver2601
02.06.2008, 11:08
Original von Immortal
ich habe mir gleich eine kastenfalle bei www.raubwildfallen.de bestellt. dazu haben die noch das passende lockmittel ( unschlagbar ). die falle stand gerade mal eine Stunde und der Fuchs war drinn. Ja und was hast du mit dem Fuchs gemacht ? Fangen und freilassen das bringt doch gar nichts der läßt sich wen es hochkommt 2 mal fangen dann geht er nicht mehr rein und seine Nachkommen die bekommen es gleich gelernt nicht rein zu gehen. Bravo wieder einige schlaue Füchse mehr deine Nachbarn werden sich freuen .
Immortal
02.06.2008, 12:05
Hallo Oliver,
nun was ich mit den fuchs gemacht habe, schreib ich doch hier nicht öffendlich. glaub mir der geht nie mehr in eine falle ;D
Hallo Rosi,
ruf am besten mal da an. die haben zur zeit eine im angebot, die nicht auf der hp steht. meine drahtkastenfalle hat die maße 150cm x 35 cm x 35 cm und kostet 74 euro. das lockzeug kostet 7, 50 euro. kann ich nur jedem empfehlen, der problem mit den fuchs hat und weiß sich nicht weiter zu helfen.
grüße
Brauchst kein Lockzeug, brauchst: Heringe oder Räucherfisch :roll
Habe die selbe Falle hinter einen Holzzaun. Vor der Falle habe ich die Latten gekürzt. Bis jetzt sind mir die Füchse und Marder immer in die Falle gelaufen. Netze helfen da nicht. Da lachen sie höchstens drüber. Früher als die Tellerfallen noch zugelassen waren (war furchtbar), haben sich die Füchse wenn sie mit einen Bein drin war, dieses sogar abgebissen. Das sind schon harte Gesellen. Eigentlich schöne Tiere, wenn sie doch nur die Hühner in Ruhe lassen würden.
Müßt Ihr jetzt wirklich jeden Thread dieser Rubrik nutzen, um illegale Vorgehensweisen in die Welt rauszubrüllen ?!
Letzte Warnung, sonst schließe ich demnächst solche Threads sofort!
Gruß,
Toffee
rosi heldt
02.06.2008, 13:35
@ Toffee
was meinst du mit illegal ??
Im Jagdrecht steht es ganz klar geschrieben, dass man Wildtiere im eigenen eingefriedeten Grundstück fangen darf !
Dazu gehören Fuchs, Marder, Hermelin, Nerz etc.
Als Privarmann hast du das Recht auf deinem Grundstück die Tiere selbst zu fangen und zu verwerten (was auch immer das heißen mag)
Ferner dürfen die Tiere nicht anderswo hingebracht werden.
Ach ich stell es gleich wieder rein - dauert einen Moment - hatte es vor ein paar Tagen schoneinmal hier veröffentlich aber dann selbst zurückgezogen - weil ich keinen auf dumme Gedanken bringen wollte - aber bevor hier das Thema als illegal bezeichnet wird - stell ich es gleich nochmal rein.
rosi heldt
02.06.2008, 13:51
Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BJagdG steht das Jagdrecht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu. Er darf es aber nur nach Maßgabe der §§ 4 ff. ausüben (§ 3 Abs. 3 BJagdG). Das bedeutet, dass im Grundsatz die Inhaber eines Eigenjagdbezirkes (§§ 4 ff. BJagdG) und die Jagdgenossenschaft (§§ 8 ff. BJagdG) zur Jagdausübung berechtigt sind.
Hiervon gibt es für befriedete Bezirke (§ 6 BJagdG) Ausnahmen. Zum einen kann die Jagdbehörde die „beschränkte Ausübung der Jagd durch eine zur Jagd befugte Person“ gestatten (§ 9 Abs. 3 Satz 1 NJagdG). Das Gesetz spricht von einer „Ausübung der Jagd“. Deswegen greifen die jagdrechtlichen Regelungen. Nur ein Inhaber einer Jagderlaubnis kann hiermit beauftragt werden, der denn auch die jagdrechtlichen Bestimmungen, wie z.B. diejenigen über Schonzeiten zu beachten hat. Daraus folgt weiter, dass ihm als dem Jagdausübungsberechtigten auch das Aneignungsrecht (§ 1 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 5 BJagdG) zusteht.
Der von Ihnen geschilderten Fall liegt anders. Hier greift § 9 Abs. 5 NJagdG. Danach dürfen Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken eines befriedeten Bezirkes Füchse, Marder, Iltisse, Hermeline, Waschbären, Marderhunde, Minke, Nutrias und Wildkaninchen selber fangen, töten und sich aneignen, soweit diese Befugnis nicht einer anderen Person übertragen ist. Damit ist eindeutig geregelt, dass dem Grundstückseigentümer das Aneignungsrecht an einem Marder innerhalb eines befriedeten Bezirkes zusteht.
Anders als in § 9 Abs. 3 NJagdG ist un § 9 Abs. 5 NJagdG nicht von der „Ausübung der Jagd“ die Rede. Vielmehr sind die Einzelbefugnisse des Eigentümers, wie fangen, töten und sich aneignen einzeln aufgeführt. Hieraus folgt, dass es sich in den Fällen des § 9 Abs. 5 NJagdG nicht um Jagdausübung handelt. Damit können grundsätzlich nicht die für die Jagdausübung anzuwendenden fachlichen und persönlichen Qualifikationen verlangt werden. Jedoch haben die Eigentümer nach § 9 Abs. 5 Satz 2 NJagdG die sachlichen Verbote nach § 19 BJagdG und nach § 24 NJagdG sowie die jagdrechtlichen Vorschriften über die Setz- und Aufzuchtzeiten zu beachten. Grundsätzlich kommt in befriedeten Bezirken aus Sicherheitsgründen eine Jagd mit der Waffe nicht in Frage. Für die Durchführung der Fallenjagd bestimmt § 24 Abs. 2 Satz 1 NJagdG, dass ein „Fallenschein“ vorhanden sein muss. Totschlagfallen bedürfen einer behördlichen Zulassung (§ 24 Abs. 2 Satz 2 NJagdG), die durch einen entsprechenden Prüfungsnachweis der Deutschen Versuchs- und Prüfanstalt für Jagd- und Sportwaffen erbracht wird (Ziff. 24. 2.2 der Ausführungsbestimmungen zum NJagdG). Die Eigentümer haben weiter die gesetzlichen Setz- und Brutzeiten zu beachten und dürfen ihr Recht in dieser Zeit nicht ausüben.
Hier noch ein paar Beispiele aus dem Jagdrecht 2008:
7) Gartenbesitzer G erlegt in seinem unmittelbar an das Wohnhaus angrenzenden und eingefriedeten Hausgarten einen Fasan.
G begeht keine Wilderei, da er kein fremdes Jagdrecht verletzt. Der Hausgarten ist befriedeter Bezirk, in dem die Jagd ruht. Er muss sich lediglich wegen einer Ordnungswidrigkeit verantworten, weil er im befriedeten Bezirk die Jagd ausgeübt hat (§ 39 (1) Nr. 1 BJG).
8) Jagdpächter P erlegt in dem zu seinem Jagdbezirk gehörenden eingefriedeten Hausgarten des G ein Wildkaninchen.
P hat sich wegen Wilderei strafbar gemacht, weil dem Grundstückseigentümer im befriedeten Bezirk, also hier dem G, ein beschränktes Jagdausübungsrecht auf Wildkaninchen und Raubwild zusteht.
Immortal
02.06.2008, 15:02
Hallo Pyraja,
sicher geht das auch mit hering und räuerfisch, nur werden die schnell schlecht und riechen stark. das lockmittel ist für den mensch nicht zu riechen und es verdirbt auch nicht. auch geht dann die nachbars katze nicht rein, was dem nachbarn zornig machen könnte ?? ich denke mal die 7,50 euro sind nicht zu viel für in gutes lockmittel, denn wir wollen ja auch nur die füchse fangen die auf unseren grundstücken wildern. noch dazu reicht das bestimmt für 1-2 jahre
jetzt nochmal zum thema illegal. ich denke auch nicht das dies ein vertsoß und somit zu wilderei zählt. ich habe dies auch mit unseren im dorf ansäßigen jäger besprochen. ausserdem denke ich, haben meine hühner geauso ein recht zum leben wie der fuchs.
grüße
MonaLisa
02.06.2008, 17:32
Ich habe zu dem Thema mal gegoogelt und folgende Gesetzte gefunden:
§ 9
5) Eigentümerinnen, Eigentümer und Nutzungsberechtigte der Grundstücke eines befriedeten Bezirks dürfen in den Fällen der Absätze 1 und 2 Füchse, Marder, Iltisse, Hermeline, Waschbären, Marderhunde, Minke, Nutrias und Wildkaninchen fangen, töten und sich aneignen, soweit diese Befugnis nicht im Rahmen einer beschränkten Jagdausübung anderen zur Jagd befugten Personen übertragen ist. Die Verbote des
§ 19 des Bundesjagdgesetzes und die Bestimmungen des § 24 dieses Gesetzes sowie die jagdrechtlichen Vorschriften über die Setz- und Aufzuchtzeiten gelten entsprechend.
§ 24
Erweiterungen und Einschränkungen von Verboten
(2) Zur Jagd mit einem Fanggerät ist eine Bescheinigung einer von der obersten Jagdbehörde anerkannten Institution über die Teilnahme an einem Lehrgang über die Vermittlung notwendiger Kenntnisse über die Fangjagd mitzuführen. Fanggeräte, die unmittelbar töten, dürfen nur in den Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn ihre Bauart nach Funktion und Betriebssicherheit von einer von der obersten Jagdbehörde anerkannten Institution oder nach den Regelungen eines anderen Bundeslandes zugelassen worden sind.
Für Niedersachsen demnach eindeutig geregelt!
Sachkunde erforderlich, Setz- und Aufzuchtzeiten sind zu beachten.
Das Töten ist in § 4 TierSchG geregelt.
Hier noch weitere Erläuterungen:
Nieders. Jagdgesetz
§ 9
Befriedete Bezirke und Naturschutzgebiete
(1) Befriedete Bezirke sind
1. Gebäude,
2. Hofräume und Hausgärten, die an ein Gebäude, das zum nicht nur
vorübergehenden Aufenthalt von Menschen dient, anschließen und durch
eine Umfriedung begrenzt sind,
3. eingefriedete Campingplätze,
4. Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes,
5. Friedhöfe,
6. alle Grundflächen innerhalb der im Zusammenhang tatsächlich bebauten
Ortsteile und
7. Gehege, in denen nicht herrenlose Tiere von Arten, die dem Jagdrecht
unterliegen,
a. zur Schau gestellt werden (Schaugehege) oder
b. zur Zucht, zur Fleisch- und Pelzgewinnung, zur Überwinterung, zur
Absonderung, zur Forschung oder zu ähnlichen Zwecken gehalten
werden (Sondergehege)……..
- 5 -
(3) Wenn die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird, kann die Jagdbehörde in befriedeten Bezirken nach Absatz 1 Nrn. 2 bis 6 und Absatz 2 eine beschränkte Ausübung der Jagd durch eine zur Jagd befugte Person gestatten. In den Fällen des Absatzes 2 sollen die Eigentümerinnen, Eigentümer und Nutzungsberechtigten, wenn sie nicht selbst befugte Jägerinnen oder Jäger sind, bevorzugt die jagdausübungsberechtigte Person des betreffenden Jagdbezirks einschließlich deren Jagderlaubnisberechtigte mit der Durchführung und dem Recht zur Aneignung des erlegten Wildes
beauftragen……
(5) Eigentümerinnen, Eigentümer und Nutzungsberechtigte der Grundstücke eines befriedeten Bezirks dürfen in den Fällen der Absätze 1 und 2 Füchse, Marder, Iltisse, Hermeline, Waschbären, Marderhunde, Minke, Nutrias und Wildkaninchen fangen, töten und sich aneignen, soweit diese Befugnis nicht im Rahmen einer beschränkten Jagdausübung anderen zur Jagd befugten Personen übertragen ist. Die Verbote des § 19 des Bundesjagdgesetzes und die Bestimmungen des § 24 dieses Gesetzes so-
wie die jagdrechtlichen Vorschriften über die Setz- und Aufzuchtzeiten gelten entsprechend.
§ 19 Bundesjagdgesetz behandelt die „Sachlichen Verbote“, § 24 des Nieders. Jagdgesetzes erweitert den § 19 und regelt die Voraussetzungen f.d. Fallenjagd (Fangjagdlehrgang)
04.03.07
Aus obigen Paragraphen geht also hervor, dass zum Fang mit einer Falle ein Fallenschein benötigt wird und eine von der Behörde dafür zugelassene Falle.
Einfach so Falle kaufen oder bauen, Fuchs fangen und töten (gemäß Tierschutzgesetz) ist somit nicht erlaubt.
Gruß Petra
hühnerling
02.06.2008, 17:44
Hallo Leute,
um nicht mit den verschiedensten Gesetzen (Bundesjagdgesetz, jeweilige Landesjagdgesetze, Tierschutzgesetz etc.) die sich ohnehin kaum jemand alle gleichzeitg merken geschweige denn diese gleichzeitig berücksichtigen kann, in Konflikt zu geraten und sich im Zweifelsfalle sogar strafbar zu machen, empfehle ich, sich auf das Vergrämen, verscheuchen etc. zu beschränken oder ersatzweise den jeweiligen Jagdpächter um Hilfe zu bitten.
So, diese Formulierung hört sich evtl. etwas verschroben an, aber ich bitte Euch, dies der hier bei uns schier unerträglichen Hitze zuzuschreiben: Lt. Wetterdienst ist es hier bei uns im Wendland derzeit die heißeste Gegend ganz Europas! ;)
LG Hühnerling
Das Wort Jagd passt hier wohl kaum. Bei im Grundstück aufgetellten Lebendfallen, geht keiner auf Jagd auf ein Tier, sondern dient zum Schutz. Sollte sich dort, wie hier geschrieben ein Räuber selber fangen, kann man doch einfach den für dieses Gebiet zuständigen Jagtpächter oder Revierjäger verständigen. Der darf dann gerne das Tier mitnehmen. Wilddieberei ist ja wohl eher geziehlte Jagd und wer mach denn das nun wieder. Wie kann man sich über solchen Selbstschutz aufregen? :neee:
Torwächterin
03.06.2008, 11:00
Nur zur Info:
Jagdzeiten Fuchs, ausgenommen Jungfüchse 16. Juni - 28. Februar
Ihr Lieben,
ich kann Euren Kummer mit dem Fuchs nur zu gut verstehen -
aber bevor Ihr jetzt wie wild irgendwelche Fallen im Netz ordert, bedenkt bitte folgendes:
Alle Lebendfallen müssen so gebaut und verblendet sein, dass sich das Wild darin in Dunkelheit befindet. In Ländern, in denen das Mauswiesel geschont ist, muss in der Falle ein Fluchtloch für Mauswiesel sein.
Das ist so nicht zu unrecht vorgeschrieben und daher sind die billigen Drahtkastenfallen nicht erlaubt!!!!
MonaLisa
03.06.2008, 14:05
Nochmals klar und unmissverständlich:
Das Fangen von Fuchs und Co mittels einer Falle bedarf eines Fallenscheins und einer genehmigten Falle. Dieses kann sich jeder Eigentümer eines Grundstücks besorgen.
Wer sich nicht daran hält, weil er die Gesetze meint, anders auslegen zu können, macht sich strafbar.
Wenn hier weiter dazu aufgerufen wird, diese Tatsachen zu ignorieren, wird der Thread geschlossen.
Gruß Petra
In Deutschland herrscht ja grad Unwetter - wie ist das eigentlich bei diesem vielen Regen? Ertrinken die Füchse - bzw deren Jungen dann eigentlich im Bau :grueb
rosi heldt
04.06.2008, 09:07
@miradea
nein, die kleinen Füchse sind schon so groß das sie nicht ertrinken !
lg Rosi
Hi,
außerdem sind Fähen nicht blöd, um abzusaufen muß ein Bau in einer Senke liegen, das macht keine Füchsin zweimal.
Klausemann
06.06.2008, 06:21
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