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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erfahrung gesucht: verkauf Geflügelfleisch ab Hof



orlov
21.05.2008, 12:30
Hallo, wir hatten letztes Jahr einige Hüner, Enten, Gänse und Puten für den Eigenbedarf gehalten und geschlachtet. Unter anderem haben wir auch ein paar gescn.acntete Tiere davon an Freunde und Verwandte verkauft. Jetzt hat mein Schwiegervater "Blut geleckt" und will mehr Geflügel "ab Hof" verkaufen.
Was muß man beachten? Was darf man und was nicht (Werbung, usw.)? Vorschriften, Auflagen usw.?
Hat jemand selber schon Erfahrung?

Wir sind keine Landwirte (zahlen aber Beitrag bei der Berufsgenossenschaft da wir ca. 5 ha Land besitzen), haben das Geflügel beim Veterinärsamt angemeldet, und wohnen in Bayern.
Die Anzahl des Geflügels soll unter 100 Tiere bleiben. Die Geflügelhaltung als Beitrag zum Lebensunterhalt ist auch anerkannt da wir letztes Jahr einen Geflügelstall gebaut haben und mit dieser Begründung den Bau bei der Gemeinde angezeitgt haben (wir wohnen im Aussenbereich) und danach kein weiterer Einwand seitens des Landratsamtes mehr gekommen ist.

Finanzamt-technische Dinge sind nicht relevan, wenn wir einen Gewinn erzielen dann geben wir das auch an, das sollte somit nicht das Problem sein.

Danke und liebe Grüße
orlov

vogthahn
21.05.2008, 13:24
Hallo!

Wenn man Tiere gewerbsmäßig schlachten und verkaufen will, braucht man einen Schlachtraum entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sowie einen Sachkundenachweis für den, der schlachtet.
Das wird teuer...Einzige Möglichkeit wäre in meinen Augen, eine Lohnschlachterei zu finden, dort die Tiere ordnungsgemäß schlachten und verpacken zu lassen und diese dann sofort (also ohne Tiefkühlung) an die Kundschaft zu verkaufen. So werde ich es auch mit meinen machen (sind aber nur ca. 20 Stück, also nix Gerwerbe ;))

orlov
22.05.2008, 15:38
Hallo Vogthahn,

danke für die Antwort. Wir haben jemanden der bei uns schlachtet (Sachkundenachweis vorhanden). Sicherlich wäre aber beim Verkauf des Fleisches dann ein Schlachtraum notwendig und ich denke das ist nicht die einzige Auflage.
Für mich stellt sich dann noch die Frage wenn ich das Problem Schlachten hinbekomme was muß ich beim Verkauf achten wie z.B. Kühlung usw. ?
Und welche Auflagen muß ich bei der Geflügelhaltung erfüllen? Natürich ist das oberste Gebot das die Haltung Artgerecht ist, aber das ist für mich so oder so wichtig (egal ob ich nur für mich die Tiere halte oder auch weiterverkaufe), denn sonst bräuchte ich mir die Arbeit nicht machen und die Teile aus dem Supermarkt holen!

Welche fachkundige Stelle kann mir da Auskunft geben? Gesundheitsamt, Veterinärsamt, Landwirtschaftsamt ....? ???

Gruß orlov

Wontolla
22.05.2008, 15:42
In Bayern auch noch Verbraucherschutzamt? :o

ausserdem sind zu beachten:

die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (http://www.bmelv.de/SharedDocs/downloads/07-SchutzderTiere/Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung,templateId=raw,property =publicationFile.pdf/Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung.pdf)
Die Verordnung gilt für das Halten von Nutztieren zu Erwerbszwecken.

die Tierschutz-Schlachtverordnung (http://bundesrecht.juris.de/tierschlv/BJNR040500997.html)
Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung

das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tiernebg/gesamt.pdf)

das Gesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (Anm.: hier fehlt mir der Link)

die Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (http://www.abfallratgeber-bayern.de/webstat/wstatstmugv.nsf/LinkCounter?OpenAgent&X=TierNebV&L=http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tiernebv/gesamt.pdf)
Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes

und was weiß ich was noch alles. Nur Mut!

vogthahn
22.05.2008, 17:16
Hallo, orlov!

Ich kenn mich ja auch nicht so aus mit den Verordnungen, schon gar nicht mit gewerblicher Tierhaltung. Da wirst Du Wontollas Hinweise berücksiochtigen müssen.

Ich denke, um den ganzen Verordnungswahn aus dem Weg zu gehen, wäre die Lohnschlachterei schon ein Ausweg. Zumindest was Schlachthygiene, Abfallbeseitigung usw. angeht.
Ob Du geschlachtete Tiere bei Dir zuhause in der TKTruhe aufbewahren und dann später verkaufen darfst, weiß ich nicht, habe da aber auch so meine Zweifel....
Ich denke mal, solche "Zwischendinger" zwischen Hausschlachtung für Eigenbedarf und "richtiger" gewerblicher Vermarktung sind sind da beim Gesetzgeber nicht vorgesehen :roll, sprich: Du mußt Dich dann an die Vorschriften für Massentierhalter/-schlachter halten.
Da bleibt man doch lieber Hobbyhalter ;).

MfG

schnitthepper
22.05.2008, 17:57
Original von orlov
Welche fachkundige Stelle kann mir da Auskunft geben? Gesundheitsamt, Veterinärsamt, Landwirtschaftsamt ....? ???

Gruß orlov

Als "Frau vom Amt" würde ich vorschlagen, daß Du bei Deinem Landratsamt anrufst und dort zuerst die Lebensmittelüberwachung verlangst. Die können Dich dann auch noch an das Veterinäramt weiterleiten. Ich denke, mit den beiden Institutionen bist Du erst mal gut bedient.

Selbst wenn Du dann auswärts schlachten läßt, wird Dein Verkaufsraum gewisse Kriterien erfüllen müssen, wie z.B. Kühlung, evt. gut zu reinigende Fliesen etc.

Das wird sich bestimmt erst in einer Größenordnung rentieren, die Du gar nicht erreichen kannst. Oder Ihr schließt Euch zu Selbstvermarktern zusammen und teilt gewisse Kosten. Bei uns heißt das auch "Bauernladen".