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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hühner melden



Mastermarkus
07.12.2007, 10:21
Hallo!
Ich hab meine Hühner jetzt schon ne ganze Zeit unangemeldet und Mich interessiert, wo ich die Tiere melden muss.
PS: Ich wohn in Dülmen, Münster und auf dem Land
PS.PS: In meiner nähe gibt s einen Großgeflügelnauern

Oliver2601
07.12.2007, 10:36
Du must deine Hühner beim veterinäramt anmelden und bei der TierseuchenKasse

Günter Droste
07.12.2007, 11:05
Original von Mastermarkus
Hallo!
.....
PS.PS: In meiner nähe gibt s einen Großgeflügelnauern


Hallo,

die hohe Bestandsdichte ist als Kriterium für Risikogebiete in der Verordnung nicht mehr enthalten - insoweit kannst (und solltest) Du Deinen Bestand ruhig melden.

Günter

Flöckchen
07.12.2007, 12:44
Bei uns ist das so : Wenn man bis zu 45 Hühner hat und keine andere Meldepflichtige Tiere hat braucht man die tiere bei der Seuchenkasse nicht melden. Beim Vetamt schon. ( sogar pflicht )

LG Micha

Pucky
07.12.2007, 13:22
Bei uns müssen die Hühner,egal wieviele,beim Vetamt und der Tierseuchenkasse gemeldet werden.
Ruf bei deinem zuständigen Vetamt an und die klären dich dann genau auf.Dann bist du auf der sicheren Seite.


LG Pucky

Nieveringer
10.12.2007, 07:29
Mastermarkus kommt aus NRW und dort MÜSSEN Bestände ab dem ersten Tier beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse gemeldet werden.

benni
10.12.2007, 18:51
Bei uns mußte noch beim Landwirtschaftsamt melden. Da bekommt man eine BI Nummer. Ab nächsten Jahr dürfen keine Tiere mehr ohne diese Nummer zur Schau.

Niramelian
11.12.2007, 00:07
Hallöchen, ich komme auch aus NRW
habe 5 Hühner die ich nicht schlachten will sondern einfach nur zur Freude halte und wenn sie keine Eier mehr legen bekommen sie ihr Gnadenbrot.

Haben schon im Internet nachgeschaut aber nix gefunden was uns sagt das wir sie anmelden müssen.

Was mache ich nun?

Muß ich sie anmelden???

Bin auf Antworten gespannt :)

Cassandra
11.12.2007, 00:19
Original von Niramelian
Hallöchen, ich komme auch aus NRW...
habe 5 Hühner ...
Muß ich sie anmelden???



Original von Nieveringer
Mastermarkus kommt aus NRW und dort MÜSSEN Bestände ab dem ersten Tier beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse gemeldet werden.

hallo

die antworten stehen ja schon in diesem thread :roll..es ist egal aus welchen gründen du hühner hälst..ob sie legen oder nicht und auch wieviele es sind..meldeplicht besteht für jedes einzelne..ruf dein vetamt an die sagen dir genau wem melden musst

grüsse
Tina

Niramelian
11.12.2007, 00:30
Danke für die Antwort :)

Nieveringer
11.12.2007, 11:36
Für NRW gibt es die Infos zur Meldung bei der Tierseuchenkasse hier:

http://www.landwirtschaftskammer.de/fachangebot/tierseuchenkasse/meldung/index.htm

witte5
12.12.2007, 10:23
Tierseuchenkasse ist das eine - ansonsten gilt die neue Verordnung ;)


§ 2
Anzeige, Register und Aufzeichnungen
(1) Wer Geflügel halten will, hat der zuständigen Behörde zusätzlich zu den Angaben nach § 26 Abs. 1 Satz 1 der Viehverkehrsverordnung mitzuteilen, ob er das Geflügel in Ställen oder im Freien hält. § 26 Abs. 1 Satz 2 der Viehverkehrsverordnung gilt entsprechend.

(2) Wer Geflügel hält, hat ein Register nach Satz 2 zu führen. In das Register sind unverzüglich einzutragen:

1. im Falle des Zugangs von Geflügel Name und Anschrift des Transportunternehmens und des bisherigen Tierhalters, Datum des Zugangs sowie Art des Geflügels,
2. im Falle des Abgangs von Geflügel Name und Anschrift des Transportunternehmens und des künftigen Tierhalters, Datum des Abgangs sowie Art des Geflügels,
3. für den Fall, dass mehr als 100 Stück Geflügel gehalten werden, je Werktag die Anzahl der verendeten Tiere,
4. für den Fall, dass mehr als 1.000 Stück Geflügel gehalten werden, je Werktag zusätzlich die Gesamtzahl der gelegten Eier jedes Bestandes,
5. im Falle der Abgabe von Geflügel auf einer Geflügelausstellung oder einer Veranstaltung ähnlicher Art zusätzlich Anzahl und Kennzeichnung des Geflügels.


Werden in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten zu Erwerbszwecken gehalten, gelten die Sätze 1 und 2 Nr. 1 bis 3 und 5 entsprechend. Satz 3 findet keine Anwendung, soweit der Tierhalter nach § 4 der Psittakose-Verordnung Buch führt.

(3) Jede Person, die gewerbsmäßig im Rahmen der Ein- oder Ausstallung von Geflügel tätig ist, hat den Namen und die Anschrift des jeweiligen Betriebes, in dem sie tätig geworden ist, die Art der Tätigkeit, den Zeitpunkt der Tätigkeit und die Art des Geflügels, auf die sich die Tätigkeit bezogen hat, aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen müssen fest miteinander verbunden, chronologisch aufgebaut und mit fortlaufenden Seitenzahlen versehen sein. Sie können statt in verbundener Form auch elektronisch geführt werden. Die Aufzeichnungen sind unverzüglich nach der Ausführung der aufzeichnungspflichtigen Tätigkeit in dauerhafter Weise vorzunehmen.

(4) Das Register nach Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 3, und die Aufzeichnungen nach Absatz 3 Satz 1 sind von demjenigen, der zur Führung des Registers oder zur Vornahme der Aufzeichnungen verpflichtet ist, drei Jahre lang aufzubewahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des 31. Dezember desjenigen Jahres, in dem die letzte Eintragung vorgenommen worden ist. Das Register und die Aufzeichnungen sind der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.