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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sitzstangen



anja66
30.11.2007, 13:27
wie bekomme ich mehr Sitzstangen, wenn ich sie auf gleicher Höhe positioniere oder wenn ich sie aufsteigend mache ?

Und welchen Abstand sollten sie bei welcher Positionierung haben?

ach ja, ist für Italiener und ein paar Zwerge gedacht .

Gruss Anja

heissnhof
30.11.2007, 13:34
Hi,
macht aus meiner Sicht keinen Unterschied, denn wenn sie übereinander und enger angebracht sind, dann sch... sie ja gegeneinander auf sich rauf. Von daher müssen die horizontalen Abstände eh gleich sein.
Wäre aber meine Logik.

dehöhner
30.11.2007, 13:36
Ich denke, es sollten ca 40 cm Abstand dazwischen befinden. Direkt übereinander geht nicht, sonst fällt ja der Kot auf das untere Huhn.

dehöhner

vogthahn
30.11.2007, 13:54
Hallo!

mathematisch gesehen, kann man auf einer "Schräge" mehr Stangen mit den gleichen Abständen unterbringen wie auf der "Ebene"; in der Praxis ist der Platzgewinn aber wohl zu vernachlässigen; es sei denn, Du hast einen sehr großen Stall
das sieht man oft in Hühnerställen, kann aber zu Rangeleien der Hühner um die besten Schlafplätze führen
falls sich die eine Gruppe lieber absondern möchte und es sind nur wenige Tiere, kann man ihnen ja eine extra Sitzstange anbieten, habe ich auch so gemacht, weil ein paar Hennen nicht gern bei den anderen schlafen wollen, obwohl genügend Platz vorhanden ist

MfG

rosifa
30.11.2007, 20:12
Hi,

haben auch zwei Stangen im Stall,die längere ist eher den großen
überlassen und auf der anderen setzen sich meist die Zwerge zur
Nachtruhe hin.

LG rosifa

Wontolla
30.11.2007, 20:20
Hab ich da nicht in Erinnerung, dass unser weiser Minister auch das mit den Sitzstangen vorgeschrieben hat? Mir ist so als müssen die unterschiedlich hoch sein. ??? :grueb Muss ich nochmal die Nutztierhaltungsverordnung durchforsten. ;)

vogthahn
30.11.2007, 20:21
davon hab ich noch nie was gehört; vielleicht in der massentierhaltung???

Wontolla
30.11.2007, 20:56
Wer sagt's denn?


aus der
Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung

Abschnitt 3
Anforderungen an das Halten von Legehennen

§ 13b
Besondere Anforderungen an die Kleingruppenhaltung

(5) Jeder Legehenne muss ein uneingeschränkt nutzbarer Futtertrog mit einer Kantenlänge von mindestens zwölf Zentimetern und eine Sitzstange von mindestens 15 Zentimetern Länge zur Verfügung stehen. Beträgt das Durchschnittsgewicht der Legehenne in der Haltungseinrichtung mehr als zwei Kilogramm, muss der Futtertrog abweichend von Satz 1 eine Länge von mindestens 14,5 Zentimetern je Legehenne aufweisen.
Je Haltungseinrichtung müssen mindestens zwei Sitzstangen vorhanden sein, die in unterschiedlicher Höhe angeordnet sind.

Aber HALT!
:o Das gilt ja gar nicht für artgerechte Hühnerhaltung, denn



§ 1 Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt für das Halten von Nutztieren zu Erwerbszwecken.

Drachenreiter
30.11.2007, 20:59
Hi Wontolla,

jetzt aber bitte keinen Ellenlangen Gesetzestext mehr bitte zu SItzstangen ;)

Im alten Hühnerhaus waren immer ein zwei Hühner auf den Sitzstangen vor den Nestern, der Rest auf den normalen 2 Stangen.

Jetzt wo ich den Stall groß gemacht habe ist es so die Hühnis haben sich auf die linke und rechte Seite aufgeteilt, nur der Lachshahn kann sich noch nicht klar entscheiden wo er hin will. Mal sitzt er bei den drei Brahmahennen und mal auch bei den Jungtieren samt den anderen beiden Hähnen.

Gruß
DR

Drachenreiter
30.11.2007, 21:00
Original von Wontolla
Wer sagt's denn?


aus der
Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung

Abschnitt 3
Anforderungen an das Halten von Legehennen

§ 13b
Besondere Anforderungen an die Kleingruppenhaltung

(5) Jeder Legehenne muss ein uneingeschränkt nutzbarer Futtertrog mit einer Kantenlänge von mindestens zwölf Zentimetern und eine Sitzstange von mindestens 15 Zentimetern Länge zur Verfügung stehen. Beträgt das Durchschnittsgewicht der Legehenne in der Haltungseinrichtung mehr als zwei Kilogramm, muss der Futtertrog abweichend von Satz 1 eine Länge von mindestens 14,5 Zentimetern je Legehenne aufweisen.
Je Haltungseinrichtung müssen mindestens zwei Sitzstangen vorhanden sein, die in unterschiedlicher Höhe angeordnet sind.

Aber HALT!
:o Das gilt ja gar nicht für artgerechte Hühnerhaltung, denn



§ 1 Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt für das Halten von Nutztieren zu Erwerbszwecken.


Hast du da ein neues Buch mit Gesetzesvorlagen, -texten und so?

Gruß
DR

Wontolla
30.11.2007, 21:10
Original von Drachenreiter
Hast du da ein neues Buch mit Gesetzesvorlagen, -texten und so?

:pfeif Wer? Ich?
:type Nö, ich hab Computer und Internet. Aber die wichtigen Verordnungen habe ich auf der Harddisk.

vogthahn
30.11.2007, 21:22
also, gültets doch für die Massentierhaltung, ich halte ja Hühner nur aus tierschützerischen Gründen ;D (um sie vor bescheuerten Verordnungen zu schützen :laugh)

Wontolla
30.11.2007, 21:33
und ich Narr hab den §1 erst gelesen, nachdem ich alle Sitzstangen in die Ställe eingebaut hatte. Jetzt sind in jedem Stall zwei Sitzstangen in unterschiedlicher Höhe und alle Hühner sitzen auf den oberen Stangen. Das ist aber gut so, ich meine dass die Sitzstangen in unterschiedlicher Höhe sein müssen, weil die Hühner sonst nicht wüssten, welche die obere sein soll.

vogthahn
30.11.2007, 21:41
:weglach :weglach

rosifa
01.12.2007, 13:29
Hi,

Na da bin ich ja froh das wir dieser Verordnung,trotz Unwissenheit,auch

nachgekommen sind :biggrin:

LG