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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : VO 601/07 beschlossen



gaby
13.10.2007, 20:55
VO 601/07 beschlossen

http://www.bundesrat.de/cln_051/nn_6906/SharedDocs/Drucksachen/2007/0601-700/601-07_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile. pdf/601-07(B).pdf

hier sind die Änderungen zur Drucksache 601/07 aufgeführt…

u.a. Dauerstallpflicht in den s.g. Risikogebieten, und:

"(9) Ist Geflügelpest bei einem gehaltenen Vogel oder einem Wildvogel amtlich festgestellt, darf ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung nach Satz 2 von einer Ausnahmegenehmigung nach den Absätzen 2 und 3 in ei-nem Umkreis von 50 Kilometern um den Seuchenbestand oder den Fundort des erlegten oder tot aufgefunden Wildvogels kein Gebrauch gemacht wer-den, bis die im Hinblick auf den Ausbruch angeordneten Schutzmaßregeln nach § 44 oder § 63 aufgehoben sind. Die zuständige Behörde macht das Gebiet nach Satz 1 öffentlich bekannt.
(10) Wird auf dem Gebiet eines benachbarten Mitgliedstaates oder eines Drittlandes der Ausbruch der Geflügelpest innerhalb einer Entfernung von weniger als 50 Kilometern von der deutschen Grenze amtlich festgestellt, gilt Absatz 9 entsprechend."...

...Es wird eine Regelung mit aufgenommen, die den Gebrauch erteilter Ausnah-megenehmigungen bei Ausbruch der Geflügelpest so lange "automatisch" aus-setzt, bis die Seuche erloschen ist. Dadurch müssen die Behörden erteilte Ge-nehmigungen nicht widerrufen und werden erheblich entlastet...