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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tiertransport



Austria
08.10.2007, 06:21
Guten Morgen an alle


Habe am Freitag einen Brief bekommen aber noch nicht richtig durchgelesen. Auf jeden Fall stand drinnen das man jetzt eine Schulung machen muß ( bei uns in Österreich ) wenn man Tiere transportieren will über 65 km ???
Ich weiß aber nicht genau welche Tiere da dazu gehören.

Was haltet ihr davon?

Lg Michael

Wulli
12.10.2007, 23:19
Hallo Austria

So was gibt es in Deutschland auch, oder es tritt auf jeden Fall in nächter Zeit in Kraft. Aber ich glaube, wenn ich das richtig verstanden habe, bezieht sich das bei uns dann auf jeglichen Transport von Tieren, egal wie viele km.
Aber es gibt, so weit ich das mitbekommen habe, sonderfälle, in denen das nicht greift.
Dazu gehört wohl auch, wenn ich Hühner zu Ausstellungen bringe, oder über kurze Distanzen zum schlachten, oder ähnliches, so lange ich das nur aus Hobby betreibe und nichz gewerblich.
Das gilt wohl auch für andere Tierarten. Wir haben noch Rinder, bekommen dafür aber Gelder als Zuschüsse vom Land und damit gilt das dann wohl wieder als gewerblich und dann müssen wir, wenn wir mit den Rindern zu Ausstellungen fahren wollen, wohl doch so einen Schein machen.

Hoffe ich konnte dir damit ein wenig weiterhelfen.

Gruß Wulli

Wulli
25.10.2007, 21:22
Ich hab da vielleicht was zu dem Thema gefunden, was andere Züchter auch interessieren könnte...

2008: Sachkundenachweis für Tiertransporte über 65 km erforderlich

(Vetion). Ab 05. Januar 2008 müssen alle Fahrer von Tiertransporten über Strecken von mehr als 65 km im Besitz eines amtlich ausgestellten Befähigungsnachweises sein. Dies gilt nach Auflage der EU-Verordnung 1/2005 auch für etwaige Begleitpersonen (zur Tierbetreuung). Abweichend von der bisherigen Regelung, wonach nur gewerblich tätige Transporteure einen Sachkundenachweis erbringen mussten, gelte diese Vorschrift in Zukunft auch für Landwirte und Tierhalter. Das berichtet der Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion (ZDS). Einzelheiten der Neuregelung sollen in einer nationalen Transportverordnung festgelegt werden, die seit August 2007 im Entwurf vorliegt. Danach ist eine Frist zur Anerkennung bzw. Umschreibung von alten Sachkundenachweisen bis Ende dieses Jahres vorgesehen. Bei Neubeantragung eines Befähigungsnachweises sollen die Ausbildung bestimmter Berufsgruppen (u.a. Land- und Tierwirte) sowie eine halbjährige Fahrpraxis mit Tiertransporten (vor dem 05.01.07) als "Sachkunde" anerkannt werden. Ergänzend soll jedoch ein Schulungsnachweis zu den neuen speziellen Vorschriften der EU-Transportverordnung erforderlich sein. Die vorgesehene Umschreibungsfrist endet am 31.12.2007.


ich muss nur noch rasufinden, ob dasd auch für Hobbyhalter gilt, die die Tiere nur zu Ausstellungen bringen wollen...
Oder weis da schon einer von euch was drüber?

Gruß Wulli

odranoeL
26.10.2007, 00:43
Hallo Wulli,
nein - das ist mir gänzlich unbekannt / neu.
Kannst Du das in Erfahrung bringen, wenn man z.B. auch als hobbyhalter überschüssige Tiere verkauft - also auch verschickt???
Und wie ist es bei Ausstellungen???

Danke Dir - und warte dann

Wulli
26.10.2007, 13:36
Ich habe jetzt einfach beim KreisVet-Amt ne Anfrage zu dem Thema gestellt. Ich hoffe, das ich nächste Woche eine Antwort von denen bekomme. Dann kann ich das klären.

Gruß Wulli

antonella-finley
26.10.2007, 13:40
Also als priv. Züchter mußt du das nicht haben wenn du nur deine Tiere zur Ausstellung fahren willst, oder dir neue kaufen willst.
Hatte das Thema neulich mit unserem Vet.

Stephanie

odranoeL
26.10.2007, 13:49
Ja - aber als privater Halter verkaufste ja auch mal überschüssige Tiere, denn die guten behältste ja nur zur Zucht, richtig? Und dann?

antonella-finley
26.10.2007, 14:02
Dann bist du trotzdem nur privater Hobbyhalter und kein Gewerbetreibender, oder hast du ein Gewerbe mit deinem Geflügel angemeldet?
Solle dass der Fall sein dann mußt du, wenn nicht dann mußt du diesen Wisch auch nicht haben :neee:

Stephanie

odranoeL
26.10.2007, 14:06
dann brauche ich den Wisch Gott sei Dank nicht. Bin privat - und bleibe auch privat. Nichts mit Gewerbe... Da haste nur das Finanzamt am Hacken und Ärger mit der Rente dann. ;)

antonella-finley
26.10.2007, 14:08
Ja und was die nicht wissen ne!!!!!
Die wissen schon viel zu viel über uns!!!
Nicht auch noch das!
Mir reichen die Verordnungen so schon zu, noch mehr????
Ne dann verordne ich denen aber mal was, habe jetzt nun schon Hühner zu meinen Gänsen weil ich mußte und das reicht....

Stephanie

Livia
26.10.2007, 15:09
Was 'n das wieder fürn Quatsch?
Muss ich jetzt nen Schein machen, wenn ich mit dem Hund nach Köln fahre?? Oder mit Hühnern, die ich von Melanie aus Herne mitnehme?

Mir reicht schon diese Equidenpass-Verordnung: Man darf ein Pferd nur "verbringen" wenn dieses einen Equidenpass hat... Meins hat keinen und kriegt auch keinen. Und den Ta, der es in der Klinik nicht behandelt, weil dieses Bürokratenpapier nicht da ist, denn zeig ich persönlich wegen unterlassener Hilfeleistung an!!

Wulli
26.10.2007, 18:15
so lange du das nur als Hobby machst, Hühner halten udn transportieren, oder mit dem Hund mal irgendwo hin fahren, ist das in Ordnung. Nur eben nicht, wenn man das gewerblich macht.

Gruß Wulli

odranoeL
27.10.2007, 20:47
Ja - Wulli - aber ich versteh trotzdem.
Denn die VO werden immer mehr, Ausgaben immer mehr, Einnahmen bleiben und halbieren sich dadurch. Wie will man das alles bewältigen... kann ich schon verstehen..
Wer leistet sich dann noch Tiere, wenn es so weiter geht...