lolo
28.09.2007, 17:03
Vogelgrippe: Verstärkte Überwachung in den sensiblen Zonen
Bern, 28.09.2007 - Der Bundesrat hat heute Vogelgrippe-Schutzmassnahmen für den Winter 2007/08 beschlossen. Ab dem 15. Oktober 2007 wird die tierärztliche Überwachung der Geflügelbetriebe in den sensiblen Zonen um die grossen Seen der Schweiz verstärkt. Zudem müssen Geflügelhalter und Geflügelhalterinnen weitere Schutzmassnahmen treffen. Diese Massnahmen sind für einen Zeitraum bis zum 30. April 2008 vorgesehen.
Hobbygeflügelhalter und professionelle Geflügelbetriebe, die innerhalb der sensiblen Zonen liegen, müssen ihre Tiere ab dem 15. Oktober in einem geschützten Raum füttern und tränken. Der Wasserzugang für Geflügel darf wilden Wasservögeln nicht zugänglich sein. Zudem dürfen Hühner und Truten nicht mehr zusammen mit Wassergeflügel gehalten werden. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt werden können, dürfen die betreffenden Tiere nicht mehr ins Freiland gelassen werden. Geflügelbetriebe in diesen Zonen werden tierärztlich überwacht. Die sensiblen Zonen umfassen einen Umkreis von 1 km um die grossen Seen der Schweiz.
Die Erfahrungen der letzten Jahre mit der Vogelgrippe zeigen: Wasservögel können Träger der Vogelgrippe sein und sie können das Vogelgrippevirus auf Hausgeflügel übertragen. Doch das Virus ist unter wilden Wasservögeln nicht weit verbreitet und wird selten, wenn überhaupt, auf das Hausgeflügel übertragen. Dennoch bleibt die Tatsache, dass rund 500'000 Wasservögel in der Schweiz überwintern, während im Sommer nur 50'000 anwesend sind. Deshalb sind im Winterhalbjahr zusätzliche Schutzmassnahmen nötig. Doch die Erfahrungen der letzten Jahre haben sich auch in neuen Risikoanalysen niedergeschlagen. Und diese erlauben es, dieses Jahr weniger einschneidende Massnahmen zu treffen als in den Vorjahren.
Die Überwachung der Wildvögel geht weiter. Am Bodensee, am Sempachersee und in der Bolle di Magadino werden an lebenden Vögeln regelmässig Proben für Laboruntersuchungen genommen. In der nördlichen Schweiz und in der Westschweiz werden auch die Wasservögel, die im Rahmen der regulären Wasservogeljagd erlegt werden, beprobt. Und schliesslich werden in der ganzen Schweiz verdächtige, tot aufgefundene Vögel untersucht.
Auch wenn Wildvögel bei der Übertragung des Vogelgrippevirus eine Rolle spielen, so ist doch die Bedeutung legaler oder illegaler Importe von Geflügel oder Geflügelfleisch ebenfalls sehr gross. Die vorbeugenden Massnahmen in diesem Bereich werden deshalb fortgeführt: Geflügelimporte aus Ländern oder Regionen, die von der Vogelgrippe betroffen sind, bleiben verboten. Geflügelhalter werden aufgerufen, die Hygienemassnahmen peinlich genau zu beachten und wachsam zu bleiben
aus
http://www.bvet.admin.ch/aktuell/01617/01821/index.html?lang=de&msg-id=14872
Bern, 28.09.2007 - Der Bundesrat hat heute Vogelgrippe-Schutzmassnahmen für den Winter 2007/08 beschlossen. Ab dem 15. Oktober 2007 wird die tierärztliche Überwachung der Geflügelbetriebe in den sensiblen Zonen um die grossen Seen der Schweiz verstärkt. Zudem müssen Geflügelhalter und Geflügelhalterinnen weitere Schutzmassnahmen treffen. Diese Massnahmen sind für einen Zeitraum bis zum 30. April 2008 vorgesehen.
Hobbygeflügelhalter und professionelle Geflügelbetriebe, die innerhalb der sensiblen Zonen liegen, müssen ihre Tiere ab dem 15. Oktober in einem geschützten Raum füttern und tränken. Der Wasserzugang für Geflügel darf wilden Wasservögeln nicht zugänglich sein. Zudem dürfen Hühner und Truten nicht mehr zusammen mit Wassergeflügel gehalten werden. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt werden können, dürfen die betreffenden Tiere nicht mehr ins Freiland gelassen werden. Geflügelbetriebe in diesen Zonen werden tierärztlich überwacht. Die sensiblen Zonen umfassen einen Umkreis von 1 km um die grossen Seen der Schweiz.
Die Erfahrungen der letzten Jahre mit der Vogelgrippe zeigen: Wasservögel können Träger der Vogelgrippe sein und sie können das Vogelgrippevirus auf Hausgeflügel übertragen. Doch das Virus ist unter wilden Wasservögeln nicht weit verbreitet und wird selten, wenn überhaupt, auf das Hausgeflügel übertragen. Dennoch bleibt die Tatsache, dass rund 500'000 Wasservögel in der Schweiz überwintern, während im Sommer nur 50'000 anwesend sind. Deshalb sind im Winterhalbjahr zusätzliche Schutzmassnahmen nötig. Doch die Erfahrungen der letzten Jahre haben sich auch in neuen Risikoanalysen niedergeschlagen. Und diese erlauben es, dieses Jahr weniger einschneidende Massnahmen zu treffen als in den Vorjahren.
Die Überwachung der Wildvögel geht weiter. Am Bodensee, am Sempachersee und in der Bolle di Magadino werden an lebenden Vögeln regelmässig Proben für Laboruntersuchungen genommen. In der nördlichen Schweiz und in der Westschweiz werden auch die Wasservögel, die im Rahmen der regulären Wasservogeljagd erlegt werden, beprobt. Und schliesslich werden in der ganzen Schweiz verdächtige, tot aufgefundene Vögel untersucht.
Auch wenn Wildvögel bei der Übertragung des Vogelgrippevirus eine Rolle spielen, so ist doch die Bedeutung legaler oder illegaler Importe von Geflügel oder Geflügelfleisch ebenfalls sehr gross. Die vorbeugenden Massnahmen in diesem Bereich werden deshalb fortgeführt: Geflügelimporte aus Ländern oder Regionen, die von der Vogelgrippe betroffen sind, bleiben verboten. Geflügelhalter werden aufgerufen, die Hygienemassnahmen peinlich genau zu beachten und wachsam zu bleiben
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