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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflicht Impfungen



Mike
31.07.2007, 11:35
Hallo,
kann mir jemand mal sagen welche Impfungen bei meinen Hühnern Pflicht sind oder angebracht?

Guß Mike

MonaLisa
31.07.2007, 11:55
Hallo Mike,
schau mal hier rein:
http://www.huehner-info.de/infos/impfplan.htm

Newcastle ist Pflicht, Marek ist bei nur wenigen Küken schwierig bzw teuer, außer du hast einen Verein in der Nähe.

Gruß Petra

Mike
31.07.2007, 12:02
Hallo Petra,
danke erstmal für deine schnelle Antwort, Newcastle ist also Pflicht wenn ich das richtig lese und sonst ist nichts Pflicht ?

MonaLisa
31.07.2007, 12:12
Alle anderen sind freigestellt. Jeder sollte je nach Infektionsdruck in seiner Umgebung impfen.
Ich selbst impfe zB nicht gegen Marek, hatte aber auch noch nie Erkrankungen damit. Mein Hühnerbestand ist nicht empfindlich darauf. Bei anderen muss dagegen geimpft werden, sonst sterben die Küken später qualvoll.
Genauso ist es mit ILT. Wenn das im Bestand vorliegt, sollte auch geimpft werden.

Gruß Petra

buebi
01.08.2007, 11:46
Und wer kennt sich mit Impfungen bei Wachteln aus? Ich möchte gerne Jungtiere nachziehen und eine Seidihenne sitzt auf Eiern.
Ob das was wird? Na, mal sehen. ;D

Günter Droste
01.08.2007, 12:34
Hallo,

die vorstehend genannte Impfpflicht bezieht sich nicht auf Hühner ausschließlich sondern auf Geflügel im allgemeinen, also auch auf Wachteln, Fasanen usw.
Da du ja auch Hühner hast - brütende Seidenhuhnhenne - kannst du den Wachteln ja den Impfstoff mit ins Wasser geben wenn die Hühner geimpft werden.

Brütet da eine große Seidenhenne oder ein Zwerg?

viele Grüße
Günter

buebi
01.08.2007, 13:53
Bei mir brütet eine Seidenhenne. Sie sitzt seit Sonntag mit den nötigen Pausen zum fressen, trinken und k.... .
Noch sind alle Eier heile. Sie bewegt sich auch nicht wirklich. Ich glaube, die ist eher im Koma :D
Gibt es denn wohl sonst noch spezielle Krankheit, für die Wachteln empfindlich sind und gegen die man impft?
Lt. Literatur sollen Wachteln ja icht so anfällig für Krankeheiten sein wie Hühner.

koki
06.02.2008, 09:08
Hallo,

ich beschäftige mich gerade mit dem Thema "Impfpflicht bei Hühnern".
Dabei lese ich fast überall "Newcastle ist Pflicht", doch wo steht dies geschrieben?

In der Geflügelpestverordnung
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/geflpestschv/gesamt.pdf
findet sich auf Seite 49 (§67: Aufheben bundesrechtlicher Vorschriften) der Punkt 2:

Bis zum Erlass einer anderweitigen bundesrechtlichen Regelung sind die Vorschriften der Geflügelpest-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3538 ) hinsichtlich der Newcastle-Krankheit weiter anzuwenden.

Jetzt finde ich aber nicht diese Vorschrift von 2005. Weiss jemand wo man die nachlesen kann?

Andererseits finde ich zB §11:

(2) Das Aufstellen geimpfter Vögel auf einer Geflügelausstellung oder einer Veranstaltung ähnlicher Art oder einem Geflügelmarkt oder einer Veranstaltung ähnlicher Art ist verboten.

Einfach immer nur weitererzählen (stille Post) dass Impfpflicht besteht?

Viele Grüße
koki

guido0111
06.02.2008, 09:17
wo grade über Wachteln gesprochen wird kann man Wachteln auch Paracox Impfen ?

Günter Droste
06.02.2008, 12:49
Hallo,

@ koki: Da schon die Juris-Datenbanken zitiert werden sollte man evtl. dort auch einmal Newcastle-Krankheit als Suchbegriff eingeben.
Ich mache der Einfachheit halber einmal eine Service-Leistung:

Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die Newcastle-Krankheit
Geflügelpest-Verordnung
§ 7

(1) Der Besitzer eines Hühner- oder eines Truthühnerbestandes hat die Tiere seines Bestandes durch einen Tierarzt gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen. § 34 Abs. 1 Satz 2 der Tierimpfstoff-Verordnung gilt entsprechend. Die Impfung ist in solchen Abständen zu wiederholen, dass im gesamten Bestand eine ausreichende Immunität der Tiere gegen die Newcastle-Krankheit vorhanden ist. Über die durchgeführten Impfungen hat der Besitzer Nachweise zu führen.
(2) Die zuständige Behörde kann für wissenschaftliche Versuche sowie für Hühnerbestände, die ausschließlich Hühner oder Eier für diagnostische Zwecke oder die Prüfung von Impfstoffen abgeben, Ausnahmen von der Impfpflicht genehmigen, wenn Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.
(3) (weggefallen)
(4) Hühner oder Truthühner dürfen in einen Geflügelbestand nur verbracht oder eingestellt oder auf Geflügelmärkte, Geflügelschauen oder -ausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art nur verbracht werden, wenn sie von einer tierärztlichen Bescheinigung begleitet sind, aus der hervorgeht, dass der Herkunftsbestand der Tiere, im Falle von Eintagsküken der Elterntierbestand, regelmäßig entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers gegen Newcastle-Krankheit geimpft worden ist.

Der in der derzeitigen Verordnung in § 11 genannte Fall geht nicht von der Impfung gegen Newcastle aus sondern von der Impfung gegen die klassische Geflügelpest - also unserem H5N1-Sorgenkind

@guido0111: Da auch Wachteln hühnervögel sind dürfte auch hier die Impfung von Paracox möglich sein.


viele Grüße
Günter

Bachstelze
06.02.2008, 15:29
Hallo,

immer wieder wird behauptet, dass der Impfstoff für die ND für Wachteln nicht zugelasssen sei. Dagegen wird auf größeren Ausstellungen diese Impfung gefordert.

Lässt sich klären, was nun richtig ist?

Gruß Bachstelze

MonaLisa
06.02.2008, 17:21
Ich habe eine Anfrage bei Intervet gestartet. Wenn die Antwort kommt, melde ich mich.
Gruß Petra

koki
06.02.2008, 22:34
Original von Günter Droste
Ich mache der Einfachheit halber einmal eine Service-Leistung:

[I]Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die Newcastle-Krankheit
Geflügelpest-Verordnung
§ 7

Hallo Günther,

danke für Deine Mühe, mich interessiert der Text erstmal weniger. Mich interessiert eine offizielle Webadresse wo der Rechtstext steht. Diese habe ich nämlich nicht gefunden.

Gibt es da was?

Nun ein paar Zeilen mit Paragraphen können von jedem geschrieben sein.

Viele Grüße
koki

AnnTye
06.02.2008, 23:01
Original von koki

Original von Günter Droste
Ich mache der Einfachheit halber einmal eine Service-Leistung:

[I]Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die Newcastle-Krankheit
Geflügelpest-Verordnung
§ 7

Hallo Günther,

danke für Deine Mühe, mich interessiert der Text erstmal weniger. Mich interessiert eine offizielle Webadresse wo der Rechtstext steht. Diese habe ich nämlich nicht gefunden.

Gibt es da was?

Nun ein paar Zeilen mit Paragraphen können von jedem geschrieben sein.

Viele Grüße
koki
Hier steht das z.B. und das ist hochoffiziell:
BMELV (http://www.bmelv.de/nn_753458/SharedDocs/Gesetzestexte/G/GefluegelpestVO.html__nnn=true)
Spuckt Google als erstes aus.

Grüsse von Antje

koki
06.02.2008, 23:35
Hallo Antje,

danke für den Link, den hatte ich noch nicht.
Die genannte Verordnung ist zwar am 18. Okt 07 aufgeboben worden
http://www.bmelv.de/cln_044/nn_753458/DE/07-SchutzderTiere/Tierseuchen/Vogelgrippe/GefluegelpestVerordnungen.html__nnn=true
aber laut §67 (2) der neuen Verordnung sollen die alten Vorschriften bzgl Newcastle weiterhin angewandt werden.

Es gibt allerdings von dieser Impflicht eine Ausnahme:

Die (bis auf die Newcastlegeschichte aufgehobene) Verordnung vom 20.12.2005 bezieht sich auf "Geflügel". siehe dazu §1
Dieser Begriff wird in der aktuellen Verordnung
siehe
http://www.bmelv.de/cln_044/nn_753458/SharedDocs/downloads/07-SchutzderTiere/Tierseuchen/Vogelgrippe/GefluegelpestVO__Neufassung__181007,templateId=raw ,property=publicationFile.pdf/GefluegelpestVO_Neufassung_181007.pdf
genau gefiniert: §1
(2) Im Sinne dieser Verordnung sind:
1. gehaltene Vögel: Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten;
2. Geflügel: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden;
3. in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten: andere gehaltene Vögel als das in Nummer 2 genannte Geflügel;

Nach meinem Verständnis kann dies so ausgelegt werden, dass bei Stall und Volierenhaltung (= Gefangenschaft) die Impfpflicht gilt. Bei Tieren die frei leben, also wegfliegen können, wenn sie dies wollten gibt es keine Impfpflicht. Dies ist meines Erachtens für zB Buschhühner interessant oder für Hühner in Permakulturprojekten.

Ich will hier weder ein Plädoyer für oder gegen Impfen machen.
Jeder darf selbst entscheiden. Ich gebe nur gerne Anregungen wie man argumentieren kann wenn man als Impfgegner einer Kritik ausgesetzt sein sollte.

Viele Grüße
koki

Claudja
06.02.2008, 23:46
Huhu Koksi!

Meinst Du mit Buschhühner die Thermometer-Hühner?
Sobald ein Mensch Hühner in seinem Besitz hat, muss auch gegen ND geimpft werden. Frei lebendes Huhn ist gar nicht vorgesehen (muss doch irgendjemandem gehören, Teufel auch nochmal).
Die meisten frei gehaltenen Hühner kommen doch irgendwie Abends zu ihrem Stammplatz zurück. Notfalls ist der Besitzer dieses Grundes verpflichtet.

Grüsserchen
Claudia

koki
07.02.2008, 08:09
Original von Claudja
Meinst Du mit Buschhühner die Thermometer-Hühner?


ich meine: Buschhühner (http://www.huehner-info.de/huefo/thread.php?threadid=571)


Original von ClaudjaFrei lebendes Huhn ist gar nicht vorgesehen...

Ich finde es immer wieder witzig Sachen zu finden die nicht vorgesehen sind. Ob man das jetzt Evolution nennt oder kreative Schöpfung ist mir egal.

Es geht mir nicht darum sogenannte "Vorschriften" generell einzuhalten. Mir geht es darum das zu tun was für mich Sinn ergibt.
Beispiel:
Wenn es eine Vorschrift geben würde, dass ich meine Frau in Gefangenschaft halten müsste würde ich dies nicht befolgen weil es meinem Wertemuster widerspricht.

Die Idee das Impfen etwas bewirken kann geht zurück auf die Weltsicht von http://de.wikipedia.org/wiki/Louis_Pasteur
dessen Ansehen jedoch nach Veröffentlichung seiner privaten Aufzeichnungen ins Wanken gerieten.

Im Gegensatz dazu gibt es die Forschungen von Claude Bernard:
http://de.wikipedia.org/wiki/Claude_Bernard_%28Physiologe%29
„Der Keim ist nichts, das Milieu ist alles.“

In diesem Sinn ist Massentierhaltung ein krankes Milieu für das die weise Mutter Natur vorgesorgt hat durch die Erfindung von sogenannten Krankheitserregern um die lokale Überpopulation zu reduzuieren.

Für mich ist Impfung generell eine Körperverletzung. Dies werde ich nie mehr mit mir machen lassen und ich sehe auch keinen Sinn darin anderen etwas anzutun was ich selbst nicht will.

Ich will hier aber keine Für/Wider Debatte anzetteln. Kann doch jeder machen was er will.

Ich will nachdem ich über dieses Forum gelernt habe, dass vermutlich alle Hühner deren Eier man kaufen kann geimpft sind, keine handelsüblichen Eier mehr essen. Nur ich alleine bin verantwortlich dafür was ich esse und was ich mir und anderen antue. Keine "Verordnung", keine "wissenschaftliche" Erklärung kann mir dies abnehmen.

Viele Grüße
koki

kajosche
07.02.2008, 14:51
holdrio

@koki

:bravo :bravo :bravo

die meisten impffreunde haben sich noch nicht mal mit den folgen (impfschäden ect.) auseinandergesetzt. es gibt viele sehr gute bücher über impfungen pro und contra. ebeso gibt es zu jeder impfung alternativen. erst wenn man sich auch darüber informiert hat sollte man sich eine meinung bilden.
einfach alles nicht hinterfragt nachmachen halte ich für gefährlich.

mehr gibts dazu nicht zu sagen :)

grüße

HCS
07.02.2008, 17:16
Bevor jetzt wieder einmal diese aberwitzige "Impfen ist schädlich"-Diskussion losgeht: bei Newcastle wird nicht an Eure Einsichtsfähigkeit appelliert. Da ist die Impfung schlicht Gesetz, und es interessiert den Gesetzgeber und ggf. den Richter einen Dreck, ob Ihr irgendeiner pseudowissenschaftlichen Lehre anhängt oder nicht. Bricht Newcastle in Eurer Umgebung aus und erfasst auch Euren Bestand, haftet Ihr u.U. ohne Rücksicht auf Eure Überzeugungen mit Haut und Haaren für die Verluste der anderen Halter, wenn Ihr nicht geimpft habt. Das Risiko ist zugegebenermaßen gering - man nennt das den "Trittbrettfahrer-Effekt". Ich bin sicher nicht immer bei allen Vorschriften pingelig, bei der ND-Impfung aber ist mir persönlich schlicht das Haftungsrisiko zu groß, um sie weg zu lassen. Das ist wie sechs Richtige im Lotto, nur umgekehrt.

Hans-Christoph

koki
07.02.2008, 19:22
Hallo Hans-Christoph,

wie gesagt will ich nicht über die gesundheitlichen Aspekte zum Thema debattieren. Mir ging es darum die Freiheit nicht zu impfen im Fall der Fälle auch juristisch begründen zu können. Ich habe meine Argumente gefunden.

Das Gesetz schreibt eben NUR vor dass in Gefangenschaft gehaltene Tiere geimpft werden müssen. Oder meinst Du ernsthaft ich soll die in meinem Permakultur Park lebenden Spatzen, Meisen, Amseln, Spechte, Rotkelchen, Habichte, Busarde, Milane und viele mehr impfen??? Das geht nicht und macht keinen Sinn. Deshalb sind im Gesetz frei lebende Tiere ausgenommen.

Es wäre auch bei mir nicht machbar die Tiere über Trinkwasser zu impfen. wie sollte ich zb. in eine fliessende Quelle ein Medikament hinein geben??? Die Hühner decken ihren Wasserbedarf durch Tautropfen in Blattgabeln, mit Pfützen, usw. Nur wenn es wochenlang nicht geregnet hat gehen sie an den Wassernapf. Ich müsste sie einfangen um sie durstig werden zu lassen, damit sie das Medikament im Wasser auch zuverlässig einnehmen. Aber wenn ich sie einsperre müsste ich sie auch impfen... Also unterlass ich das Einsperren, erspare den Tieren und mir den Stress des Fangens und erlebe dass sie quick lebendig sind.

Es gibt nur ein einziges Ding was meine Hühner bei uns im Park hält: Es gefällt ihnen hier.

Dass Hühnerhalter, die ihre Tiere im Stall oder in Volieren halten, diese impfen kann ich verstehen und auch respektieren. Ich werde niemals jemandem davon abhalten wollen. Ich gehe nur einen anderen Weg.

Viele Grüße
koki

PS:
Freiheit nutzt sich ab wenn sie NICHT gebraucht wird.

Wontolla
07.02.2008, 20:40
Original von HCS
bei Newcastle wird nicht an Eure Einsichtsfähigkeit appelliert. Da ist die Impfung schlicht Gesetz, ...

Da frag ich mich schon wieder, warum die ND-Impfung in der Schweiz und anderswo verboten ist. :-[

Claudja
07.02.2008, 23:14
Weil hier in Bürokratien alles ein bischen anders ist und länger dauert. Muss doch alles tausendmal geprüft werden, bis man evtl zu einem Ergebnis kommt was etwas verändern würde.
Und solange gilt in der BRD die Impfpflicht gegen ND. Da gibts nix dran zu rütteln.

Grüsserchen
Claudia

Wontolla
07.02.2008, 23:21
Mag sein, dass ich ein wenig naiv bin. Aber wieso dann gegen aviäre Influenza nicht geimpft werden darf begreif ich auch nicht. Dass nicht einmal versucht werden darf, diese Krankheit zu heilen, find ich sogar abartig. Aber was soll's?

Claudja
07.02.2008, 23:28
Vielleicht, weil es keinen perfekten Markerimpfstoff gibt und wenn mal ein paar Hühner versterben, zur Untersuchung gebracht werden, man u.a.AI diagnostiziert, dann doch alles im Umkreis von x gekeult wird? Das bringts doch nicht. Irgendwo gabs glaub ich mal ne Impfaktion gegen AI mit dramatischen Folgen. War das in Russland?

Grüsserchen
Claudia

HCS
08.02.2008, 08:03
Original von Wontolla
Mag sein, dass ich ein wenig naiv bin. Aber wieso dann gegen aviäre Influenza nicht geimpft werden darf begreif ich auch nicht. Dass nicht einmal versucht werden darf, diese Krankheit zu heilen, find ich sogar abartig. Aber was soll's?

Was erwartest Du von einem Gesetzgeber, der die gemeinsame Haltung von 10 Gänsen und 2 Hühnern geradezu fordert, die von 10 Hühnern und 2 Gänsen aber verbietet? Logik in anderen Dingen?

Hans-Christoph

Klausemann
08.02.2008, 13:09
Ich kann Kokis Einwände schon nach vollziehen. Warum soll man sich Beispielsweise gegen Hepatitis C impfen lassen, wenn man nicht gerade in den dafür gefährdeten Gebieten http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:HCV_prevalence_1999.png
oder Berufen,wie Beispielsweise in der Krankenpflege oder Gas-Wasser Schönheit , arbeitet ? Mit der gebotenen Verantwortung,könnte man das meiner Meinung nach so handhaben, das man seine Hühner nicht impft. Ich denke aber, kein Hühnerhalter wird sich hier hinstellen und behaupten, das er seine Hühner nicht impft. Noch nicht mal ich. Meine sind selbstverständlich alle geimpft. Immer nach Vorschrift , ganz so wie es das Gesetz will und schon garnicht will ich hier jemanden anhalten, dass Gesetz zu beugen.

Aber verstehen kann ich Koki :)

Brahmaner
08.02.2008, 13:45
@Klausemann,
gegen Hepatitis C wirst du auch noch keinen Impfstoff finden :neee:
Aber auch ich stimme Koki zu und mache es anders ;)

Gruss Volkmar

ina-mit-huhn
08.02.2008, 13:51
Hallo !
Als Neu- Hühnerhalterin ist das zuständige Verbraucherschutz- und Veterinäramt mein erster Ansprech - und Infopartner.
Ich habe auch innerhalb von 24 Stunden das Merkblatt für Geflügelhalter im Landkreis Northeim bekommen. Ich habe die Dame am Telefon genau nach Impfpflichten gefragt, worauf sie mir antwortete dass ich alles in dem besagten Merkblatt finden würde.

Darin stehen merkwürdige Massnahmen, z.b. "Bereitstellung und Nutzung von Schutzkleidung für betriebsfremde Personen "
-> Äh ? Wenn Oma mal die Huhnies sehen will braucht sie so einen Schutzanzug ? Na klar doch ...

Aber nichts, aber auch rein garnichts von Impfpflichten.
Also weiss ich nix davon.

Ich gehöre zu denen die Impfungen seeehr skeptisch gegenüber stehen ;).

Mal was nicht zum Thema: Meine Tochter hat sich gegen das diesjährige Grippe- Virus impfen lassen und war mehr als 14 Tage lang ganz fürchterlich krank. Ich hatte keinen Impfschutz und hatte ein wenig Magenverstimmung und Kopfweh ...
Gruss von Ina

vogthahn
08.02.2008, 20:09
wer viel fragt, kriegt viel Antwort...

Claudja
08.02.2008, 21:51
Huhu Ina!

Kennst Du das Sprichwort - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht -

Wenn Dein erster Ansprechpartner der Verbraucherschutz ist, dann kennst Du sicher dieses, hast ja Internetz
Verbraucherschutz - ND (http://www.bmelv.de/cln_044/nn_749972/sid_F62692E1A4D6AB0B5673176649E88790/SharedDocs/Gesetzestexte/G/GefluegelpestVO.html__nnn=true)

Wenn nicht, dann kennste es jetzt.
Deine merkwürdigen Massnahmen stehen in einem Zusammenhang, nennt sich H5N1.

Nur weil bei Impfungen ein paar % krank werden, sollte man nicht alles gleich verteufeln. Ich wette, wenn es einen Impfstoff gegen AI gibt, dann schreit ihr auch hier, oder wollt ihr eure Tiere lieber verrecken lassen?

Grüsserchen
Claudia

ina-mit-huhn
08.02.2008, 22:39
Hallo Claudia !
Ich habe nicht geschrieben dass ich NICHT impfen werde.
Aber: Ich habe die zuständige Behörde explizit genau danach gefragt. Wäre ich nicht rein zufällig in diesem Forum gelandet wüsste ich bis jetzt NICHTS.
Auch die Züchter von denen ich die Hühner gekauft habe, sowie der Zücher von dem ich meine früheren Hühner habe, haben mich nicht informiert.
Ich frage mich, wozu ich meine Hühner extra melden soll, mir seltsame Anweisungen gegeben werden - aber über dieses Thema rein garnichts geschrieben wird ? Ist offenbar nicht allzu wichtig ...
Und: Meine Massnahmen sind nicht merkwürdig, sondern ich gehöre zu denen die lieber skeptisch sind. Und zwar durch etliche Erfahrungen.

Jetzt werde ich mich erstmal schlau machen über newcastle + Co, dann kann ich mich immer noch entscheiden.
Aber eine ImpfPFLICHT gibt es in meinem Landkreis nicht :P

koki
08.02.2008, 22:43
Hallo Claudia,


Original von Claudja
Verbraucherschutz - ND (http://www.bmelv.de/cln_044/nn_749972/sid_F62692E1A4D6AB0B5673176649E88790/SharedDocs/Gesetzestexte/G/GefluegelpestVO.html__nnn=true)
Wenn nicht, dann kennste es jetzt.


sorry, aber wie oben geschrieben ist diese Verordnung aufgehoben worden durch die neuere Verordnung:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/geflpestschv/gesamt.pdf

Diese Verordnung ist jedoch ungültig weil sie das rechtsstaatliche Gebot der Normenklarheit nicht erfüllt.
Siehe dazu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Normenklarheit

Oder meinst Du ernsthaft, dass ein durchschnittlich gebildeter Bürger diese Formulierung versteht?:

Eingangsformel
Auf Grund des § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 1 Buchstabe a bis d, des § 17b Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 Buchstabe a bis f, des § 73a Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 1 und 3 bis 5, des § 78a Abs. 2 sowie des § 79 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Nr. 1, 3 bis 4b, 11, 14, 17 und 20 und Abs. 2, des § 79 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit den §§ 18, 19 Abs. 1 bis 3, § 20 Abs. 1 bis 3, § 21 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4, § 22 Abs. 1 bis 3, §§ 23, 24 Abs. 1 bis 4 und den §§ 26 bis 30, auch in Verbindung mit § 62, des § 79 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 78 Nr. 1 Buchstabe a, b und d, jeweils auch in Verbindung mit § 79b des Tierseuchengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1260), von denen § 19 Abs. 2 durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3294) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: ...

Diese ganze Buckelei vor angeblich gültigen Gesetzen empfinde ich immer mehr als peinlich. Du brauchst nur den richtigen Anwalt oder die richtigen Paragraphen zu kennen und Du kannst JEDES Gesetz umgehen, als ungültig oder als unzutreffend erklären oder Du kannst beweisen, dass der Geltungsbereich des Gesetzes aufgehoben wurde, dass es ein rechtshierachisch höher liegendes Gesetz gibt was das Gegenteil von Dir verlangt usw. usw.

Wenn DU für DICH meinst, dass DU impfen gut findest, wenn DU an die Gültigkeit der Gesetze glaubst, dann glaube DU daran. Aber verlange bitte nicht von anderen dass sie den selben Glauben haben wie Du. Es gibt die sogenannte "Glaubensfreiheit".



Original von Claudja
Ich wette, wenn es einen Impfstoff gegen AI gibt, dann schreit ihr auch hier, oder wollt ihr eure Tiere lieber verrecken lassen?


Wette verloren. Selbstverständlich dürfen die Tiere in unserem Garten sterben wann und wie sie wollen. Geimpft werden sie nicht auch nicht gegen AI, xxx, yyy, zzz

Viele Grüße
koki

Claudja
08.02.2008, 22:44
Huhu Ina!

Die Impfpflicht gilt auch für Deinen Landkreis.
Da kannst Du rein interpretieren wie Du willst.
Deine Erfahrungen in Sachen Impfung sind da sekundär und interessiert nicht eine Behörde.

Grüsserchen
Claudia

Claudja
08.02.2008, 22:49
Original von koki
sorry, aber wie oben geschrieben ist diese Verordnung aufgehoben worden durch die neuere Verordnung:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/geflpestschv/gesamt.pdf

Viele Grüße
koki

Huhu Koksi!

Was hat jetzt ND mit AI zu tun?

Grüsserchen
Claudia

Brahmaner
08.02.2008, 23:50
Impfen ist ein lustiges Thema. Da kann man toll diskutieren und es schliesslich so machen wie man möchte (natürlich ausgeschlossen das vorgeschriebene :P), man macht es nie allen recht und wie man es auch dreht man wird entweder zum Massenmörder oder zum Feigling gestempelt.
Also versuchts mit Toleranz, denn man muss sich für eine Richtung entscheiden die natürlich immer die richtige ist.
Ausserdem sterben zu viele Menschen an zu hohem Blutdruck. :doktor

Gruss Volkmar

MonaLisa
11.02.2008, 16:54
Hallo Bachstelze,
die Antwort von Intervet ist da.
Zitat :
Für Wachteln ist kein ND-Impfstoff zugelassen, es besteht auch keine gesetzliche Impfpflicht wie bei Hühnern oder Truthühnern.
Wenn Sie allerdings Wachtelbestände impfen möchten, können Sie das mit den für Hühner zugelassenen Lebend- oder Inaktivatimpfstoffen machen, die über Trinkwasser-, Spray- oder Augentropf bzw. als intramuskuläre oder subkutane Injektion verabreicht werden.

Für die im-Dosierung wurde bei Newcavac angegeben: wie bei Zwerghühnern bzw Küken.
Bevorzugt sollte Newcavac zum Einsatz kommen.

Insofern ist es zwar gesetzlich nicht Pflicht Wachteln gegen ND zu impfen, kann aber vom Aussteller verlangt werden. Liegt in seinem Ermessen, da er Hausrecht hat.

Gruß Petra

Bachstelze
11.02.2008, 17:26
Hallo MonaLisa,

herzlichen Dank für die Aufklärung. Ich bekomme immer wieder Fragen deswegen. Selbst Obmänner führender Ziergeflügelvereine wissen darüber nicht Bescheid.

Gruß Bachstelze