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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Handlungsempfehlungen bei Ausbruch der Klassischen Geflügelpest (Vogelgrippe) des BDRG



gaby
20.07.2007, 15:43
Danke sehr! :)
gg


Dieser Thread bezieht sich auf diesen Beitrag: Handlungsempfehlungen bei Ausbruch der Klassischen Geflügelpest (Vogelgrippe) des BDRG (http://www.huehner-info.de/huefo/thread.php?threadid=16977)

gsgs
20.07.2007, 16:23
besteht denn nicht die Gefahr, dass Gefluegelzuechter nach
bewiesener Uebertragung von H5N1 von einem Betrieb zum
naechsten von diesem naechsten zu Schadensersatz
verklagt werden, wenn fahrlaessig die Toetung verzoegert
oder schuldhaft nicht hinreichend gemeldet wurde ?

Was, wenn Menschen erkranken und/oder sterben ?

ZELine
20.07.2007, 18:01
nach bewiesener Uebertragung von H5N1
Ich glaube nicht dass man sich da sorgen muss. Es ist noch nie ein Übertragungsweg wirklich bewiesen worden. Wer jemanden in Regress nehmen will weil sein Geflügel einen anderen Betrieb infiziert haben soll, darf den übertragenden Wildvogel nicht nur vermuten wie sonst üblich sondern er muss ihn fangen. Und er muss beweisen, dass der nur von A nach B und nicht vielleicht zuvor von B nach A und dann wieder zurück geflogen ist.

Ines
20.07.2007, 18:53
@gsgs
aus welcher Angstsparte/ Psychose kommst Du denn???????????

gsgs
20.07.2007, 19:22
Original von ZELine

nach bewiesener Uebertragung von H5N1
Ich glaube nicht dass man sich da sorgen muss. Es ist noch nie ein Übertragungsweg wirklich bewiesen worden. Wer jemanden in Regress nehmen will weil sein Geflügel einen anderen Betrieb infiziert haben soll, darf den übertragenden Wildvogel nicht nur vermuten wie sonst üblich sondern er muss ihn fangen. Und er muss beweisen, dass der nur von A nach B und nicht vielleicht zuvor von B nach A und dann wieder zurück geflogen ist.

wenn die Viren uebereinstimmen, das ist ein sehr starkes Argument.
"genetischer Fingerabdruck" sagt FLI
Zudem koennten noch neu erworbene Mutationen weitergegeben
werden, wie z.B. in Karo vermuted war - weshalb WHO Mensch-zu-
Mensch Uebertragung erklaerte.

Siehe auch Ungarn-->England.
Nicht Wildvoegel, sondern Menschen oder Gefluegel-(produkte)-Handel.

ZELine
20.07.2007, 20:24
Hier geht es nicht um "starke Argumente" und "genetische Fingerabdrücke". Da wird der Richter den Kopf schütteln. Die Übertragung von A nach B muss eindeutig bewiesen werden, auch genau in dieser Reihenfolge, um überhaupt im Entferntesten an Schadenersatz denken zu können.

Lies mal diesen Artikel, speziell Absatz 2. Dann müsstest du erkennen, welche Probleme auf die Klagepartei zukämen.

http://www.nzz.ch/nachrichten/panorama/identisches_vogelgrippevirus_in_tschechien_und_bay ern_1.520577.html

Völlig unklar sei allerdings nach wie vor, wie und auf welchen Routen die Viren vom einen zum anderen Ort gelangt seien, betont die FLI-Sprecherin. Man könne noch nicht einmal sagen, wo das Virus zuerst gewesen sei. Selbst der zeitliche Ablauf – erst Tschechien und dann Deutschland – bedeute nicht automatisch, dass das Virus von Ost nach West transportiert worden sei. Da in Deutschland bisher nur Wildvögel betroffen waren, ist es auch denkbar, dass das Virus von infizierten Wildvögeln von West nach Ost verschleppt worden ist oder dass eine nahezu gleichzeitige Eintragung durch einen an beiden Orten vorbeiziehenden infizierten Wildvogel stattgefunden hat.

gsgs
20.07.2007, 21:42
wir sagten bereits dass keine Anhaltspunkte fuer
Tschechien->Deutschland bestehen.
Ungarn-> England ist ein besseres Beispiel.
Mit mehreren Viren aus mehreren Huehnern kann man
auch evtl. nachvollziehen
wo exakt welche Mutationen zuerst auftraten und damit
A->B und B->A unterscheiden.

Ausserdem wird das letztendlich in Strassburg entschieden
und nach EU-Recht, denk ich mal.
Die EU-Behoerden geben doch die Keulungsrichtlinien
EU-weit an. Wenn dann dagegen verstossen wird gibt's
womoeglich Exportverbot fuer Huehnerprodukte
oder so.
Und dann sind da OIE und WHO wo Deutschland ebenfalls
Mitglied ist.

Rumpelstilzchen
20.07.2007, 22:46
Solche Beiträge wie von Gsgs sollen hier nur verunsichern.
Und sie bestätigen ja nur, wo der Hase im Pfeffer liegt: Es geht hier ums Geld, um Märkte, und darum, daß man die private Hühnerhaltung am liebsten abschaffen würde.
Einschüchtern und Angst machen und von der Basis her verunsichern ist da eine beliebte Methode.
Hatten wir schon mehrmals in der Geschichte, da hat bloß keiner so getan, als wären wir in einer Demokratie.

bettelhuhn
20.07.2007, 23:45
Rumpelstilzchen´s Worte passen zum 20 Juli. Wir sind unserem Gewissen verpflichtet und dies sagt uns: Schutz der Tiere und Schutz der Menschen vor Volksverdummung.

Ein gsgs der seine Identität nicht offen nennt, dem werde ich mutig entgegen treten. Ob er ein bezahlter Kandidat der Globalisierungstierhändler ist, vermag ich nicht zu sagen. Aber ich denke die können sich bessere Argumentatoren leisten. Meine ganz persönliche Meinung: es könnte sich um eine psychische Dispositon handeln, die unter angehauchten wissenschaftlichen Deckmantel im Schutz der Anonymität ausgelebt wird.

Mein Tipp an gsgs: Das Aufsehen für dich, dass hier erregt wird, ist gering. Versuche es doch mal mit der Tuberkuloseübertragung an Kinder in Streichelzoos. Da liegt mehr Potenzial an Aufmerksamkeit drin.

Eltern könnten bei deinen Äusserungen Angst bekommen.

Wir Hühnerhalter haben keine Angst vor der Vogelgrippe! Oder kennst Du eines statistische Erhebung wieviele Halter ihre Hühner aufgaben aus Angst vor Erkrankung?

Ich lache jetzt schon!

Viel Spass weiterhin im Hüfo, wir werden ihn haben, weil es immer was zu lachen gibt.

Thomas in voller Indentität

Cassandra
21.07.2007, 00:09
hallo

so und ich behaupte nun mal ohne jemanden persönlich zu meinen

Die Pandemiker fahren aber tatsächlich alle die gleiche Schiene.. pochen auf Gesetze und einschüchtern..die Tierhalter mit ihren ganz konkreten Sorgen und Nöten gehen denen am A**** vorbei

aber respekt für Rumpelstilzchen und bettelhuhn..besser ist es kaum zu sagen

lg
Tina

Hamster
21.07.2007, 06:17
Original von gsgs
wenn die Viren uebereinstimmen, das ist ein sehr starkes Argument.
"genetischer Fingerabdruck" sagt FLI
Zudem koennten noch neu erworbene Mutationen weitergegeben
werden, wie z.B. in Karo vermuted war - weshalb WHO Mensch-zu-
Mensch Uebertragung erklaerte.

Siehe auch Ungarn-->England.
Nicht Wildvoegel, sondern Menschen oder Gefluegel-(produkte)-Handel.

...und daraus willst du jetzt etwas zusammenbasteln, was einen Hobbyhalter gegenüber der Geflügelindustrie regreßpflichtig macht? Seit wann geht denn der Handel vom Hobbyhalter zum Großbetrieb ???

Wenn überhaupt, läuft es eher umgekehrt, und das könnte teuer werden, wenn man bedenkt, daß für einen prämierten Rassehahn (keine bedrohte Rasse!) schonmal 400,-€ bezahlt werden... :teuf1

Klausemann
21.07.2007, 06:35
Original von gsgs
besteht denn nicht die Gefahr, dass Gefluegelzuechter nach
bewiesener Uebertragung von H5N1 von einem Betrieb zum
naechsten von diesem naechsten zu Schadensersatz
verklagt werden, wenn fahrlaessig die Toetung verzoegert
oder schuldhaft nicht hinreichend gemeldet wurde ?

Was, wenn Menschen erkranken und/oder sterben ?


gsgs gsgs :neee: ,
soviel Ungewissheit (Ansgt) soll ich dir abkaufen :neee:

Und die Gefahr an Geflügelgrippe in Europa zu erkranken, gehen gegen Null.

Aber das weisst du sicher schon alles :jaaaa:

Und nur mal so am Rande, hätten wir nicht diese herunter gekommenen Aufzuchtanlagen in Tschechien , hätten wir nicht einen Fall in Deutschland über den wir hier hätten reden können.

Soviel zu wenn und könnte


@hamster, das dachte ich auch schon,...... jetzt packt der Gewerbliche und Hobbyhalter schon in einen Topf .

gaby
21.07.2007, 06:49
Es ist einfach nicht zu fassen. Hier wird etwas veröffentlicht, uns etwas an die Hand gegeben und Ihr macht da eine Dis raus wie sie an anderer Stelle auch schon und auch nicht freundlicher läuft.

Könntet Ihr mal versuchen 1. beim Thema zu bleiben, 2. aufhören andersdenkende sofort pers. anzugreifen.

gg

Klausemann
21.07.2007, 07:46
Original von gsgs

Im Spiegel-Forum letztes Jahr war er allgemein als Panikmacher eingestuft.



@gsgs, und jetzt hier ?

Gibt dir das nicht zu denken .

Gruss Klaus

aussie2310
21.07.2007, 08:11
Für mich gehört es dazu, beide Seiten zu sehen, um mich wirklich schlau zu machen. Durch das, was ich durch euch alle erfahren hab (bin da aber immer noch nicht so ganz durchgestiegen), kann ich eure Meinung schon verstehen. Ich finde die Keulerei auch absolut Sch... und habe Angst um meine Lieben.

Aber wenn man nicht gleich an eine Lobbyisten-Verschwörung glaubt, dafür aber evtl. an eine Gefahr für Menschen für möglich hält, sollte man doch - auch hier - respektiert und in eine sachliche Diskussion eingebunden werden. :roll

Wontolla
21.07.2007, 09:56
Sehr rückenstärkend sind die Handlungsempfehlungen bei Ausbruch der Klassischen Geflügelpest (Vogelgrippe) des Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter ja nicht gerade. Selbstverständlich ist es wichtig den Empfehlungen zu folgen, damit man nicht ganz allein auf verlorenem Posten steht.


Informieren Sie ... 069 - 87 87 67 54

Diese Nummer ist hier sehr wichtig, damit man sie im Herbst, wenn die für Hühnerhalter relevanten Gesetze geändert werden sollen, schnell zur Hand hat, weil dann wieder mit VG-Fällen zu rechnen ist.



Erheben Sie gegen eine Tötungsanordnung in jedem Fall binnen eines Monats Widerspruch.
:o :grueb :blink

Wird die Widerspruchsfrist versäumt, kann gegen die Tötungsverordnung nichts mehr unternommen werden;
:grueb Ob ein rechtzeitiger Widerspruch die Hühnermörder beeindruckt? :blink


außerdem gefährden Sie Ihren Entschädigungsanspruch.
:grueb :verweis
Ob die mich jetzt auf den Arm nehmen wollen ???
Oder meinen die gar nicht mich ???
Oder habe ich falsche Vorstellungen von Entschädigung ???

Weil, 1. würde ich erst bei mehr als 100 gekeulten Tieren eine Entschädigung bekommen. Ich bin aber kein Massentierhalter.
Weil 2. kann man den angerichteten Schaden nicht kompensieren. Schließlich wird ja nicht mein Konto gekeult.
Weil 3. würde ich, bei der Wertschätzung die Nicht-Kommerz-Hühner bei Behörden genießen, nicht mal ein Huhn von einer imaginären Entschädigung kaufen können.

Sarcelle
21.07.2007, 10:54
Für jemanden, der vor einer Woche das Tierseuchengesetz selbst noch nicht kannte, machst du schon ganz schön dicke Backen. Hilfreicher als das und als ein allgemeiner Link wäre das Benennen der einschlägigen Paragrafen. Ich glaube nicht, dass wir hier alle 86 Paragrafen des Gesetzes unter dem Aspekt der Verträglichkeit mit gewaltfreien Aktionen durcharbeiten wollen. Kurz: was meinst du?
Manchmal kann es hilfreich sein, einfach erst mal zu lesen, bevor man sich zu Wort meldet:
Wie in diesem Forum bereits mehrfach dargestellt, ist gegen behördlich angeordnete Keulungsmassnahmen rein rechtlich in der Substanz nichts zu machen. In Thüringen wurden aber, jedenfalls soweit die Pressemeldungen zutreffen, ganze Ortschaften durchsucht, also auch Bürger betroffen, die mit Geflügelhaltung gar nicht zu tun haben.

Dass dies ein Tatbestand ist, der möglicherweise einen etwas weiteren Rahmen umfasst, sollte sich eigentlich auch denjenigen erschließen, deren rechtlicher Wissenshorizont sich auf die Kenntnis des TierSG beschränkt.

Profundes Wissen über den Inhalt von 2 - 3 Paragraphen in einzelnen Fachgesetzen weist zwar vielleicht den genialen Denker aus, hilft nicht unbedingt in allen Lebenslagen weiter.


Hier geht es nicht um "starke Argumente" und "genetische Fingerabdrücke". Da wird der Richter den Kopf schütteln. Die Übertragung von A nach B muss eindeutig bewiesen werden, auch genau in dieser Reihenfolge, um überhaupt im Entferntesten an Schadenersatz denken zu können.
Lies mal diesen Artikel, speziell Absatz 2. Dann müsstest du erkennen, welche Probleme auf die Klagepartei zukämen.

http://www.nzz.ch/nachrichten/panorama/i...n_1.520577.html

Haben wir jetzt einen genialen Schlauberger im Forum, der sich sogar schon die Voraussage zutraut, was und wie ein Richter in einem Prozess entscheidet? Und das auch noch, ohne überhaupt die konkrete Fallkonstellation zu kennen?

Wer sich vor Gericht auf Zeitungsmeldungen - auch der NZZ- beruft, dürfte sich auf reichlich dünnem Eis bewegen. Ich denke, dass müsste auch für jemanden nachvollziehbar sein, der sich nicht unbedingt in der Vorstellungswelt eines Juristen bewegt.

Merksatz: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Jeder Richter ist in seiner Beweiswürdigung völlig unabhängig und kann glauben -oder nicht - was ihm - und ihm alleine - richtig erscheint.

Auch User, deren Tätigkeit sich in diesem Forum auf eine Handvoll xxxxxr Beiträge beschränkt, werden hieran mit Sicherheit nichts ändern.

Auf die uns hier beschäftigende Frage bezogen, wie man mit der derzeitigen staatlichen Seuchenbekämpfungsstrategie umgeht, kann das nur heißen, mit - auch noch öffentlich vorgetragenen - Patentanleitungen für zivilen Ungehorsam vorsichtig umzugehen

ZELine
21.07.2007, 11:47
Ich weiß ja nicht wie andere es empfinden, aber ich finde, zum Thema hat der Beitrag gar nichts beigetragen.

Der Text steht vielmehr stark im Verdacht, rechtsverletzend zu sein, insbesondere durch die Verwendung der Bezeichnung xxxxxx für die Beiträge anderer Forenteilnehmer. Ich bin gespannt auf die Reaktion der Forenmoderation, insbesondere ob hier manche gleicher sind als andere.

Da in diesem Forum Herausgeben mit gleicher Münze nicht gewünscht ist - was ich bei der Unterschreitung eines gewissen Diskussionsniveaus auch verstehe - mache ich der guten Ordnung halber jetzt mal einen Unterlassungsanspruch gegen den Beitragsverfasser und den Forenbetreiber geltend und verlange - unter Bezugnahme auf das Telemediengesetz und die herrschende Rechtsprechung zum Thema "Haftung des Forenbetreibers" - die Löschung des Beitrags.

gaby
21.07.2007, 11:57
Den Thread hier schließe ich jetzt, es ist mir ehrlich gesagt einfach zu dumm schon wieder anzufangen rauszusuchen wer wann wie irgendwo vielleicht evtl jemanden oder doch wem anders auf die Füße getreten ist. Der Ton hier ist auch wieder ... >:(
@Zeline: nur mal am Rande: Wer austeilt sollte einstecken können.

gg