Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeit an Petition gegen überzogene und kontraproduktive Anti-Vogelgrippe-Maßnahmen
Mary :-)
04.11.2022, 21:52
Hallo zusammen,
verschiedene Leute hatten im Vogelgrippe 21/22-Faden schon die Idee geäußert, dass es einen Petition geben müsse gegen überzogene und kontraproduktive Anti-Vogelgrippe-Maßnahmen, also zum Beispiel Aufstallen, obwohl es nur bei schon aufgestallten Tieren aufgetreten ist, oder die Vogelgrippe nachweislich nicht durch Zugvögel/Wildvögel übertragen wurde usw.
Jeder Mensch hat verschiedene Fähigkeiten - vielleicht schaffen wir es, diese Fähigkeiten hier zu kombinieren?
Lasst und zusammen
- Argumente sammeln
- Einen Text für die Petition verfassen
--> Dann muss irgendwer [das schaffe ich definitiv nicht :neee: ] diese Petition veröffentlichen
- So viele von uns, wie möglich sollten unterschreiben und die Info über die Petition fleissig weitergeben
Wenn die Vet-Ämter nicht schuld sind, dass falsche Maßnahmen gegen die Vogelgrippe ergriffen werden, dann sind wohl die Gesetzt schuld, die von den Vet-Ämtern befolgt werden. Also müssen sich die Gesetze ändern. Das können wir, wenn überhaupt, über eine Petition erreichen. Denn wir haben nun mal keine Lobby und können infolgedessen keine Bundestagsabgeordneten schmieren, um günstige Gesetze für unsere Hühner zu beschließen. Die Aktuelle Gesetzgebung ist jedenfalls nur günstig für die Massentierhalter mit von vorn herein aufgestallten Tieren.
Vielleicht beginnen wir mit der Argumentesammlung:
Was wollen wir?
Warum wollen wir das?
Warum ist genau das gut und richtig?
Wilde Hummel
04.11.2022, 23:30
Liebe Mary, ich finde es super, dass du diesen Faden eröffnet.
An Argumenten fällt mir ein:
- Halter von wenigen Hühnern werden, selbst wenn ihre Tiere an AI erkranken, das Virus schwerlich weiterverbreiten, da sie aus Angst, etwas bei ihren Hühnern einzuschleppen, keine anderen Hühnerhaltungen mit den gleichen Schuhen wie ihre Hühner aufsuchen. Falls ihre Tiere erkranken, wäre das also nur ihr eigenes Pech, sie würden niemanden gefährden.
Nicolina
04.11.2022, 23:59
(...)
dann sind wohl die Gesetzt schuld, die von den Vet-Ämtern befolgt werden. Also müssen sich die Gesetze ändern. Das können wir, wenn überhaupt, über eine Petition erreichen. (...)
(...)
Als erstes muss man sich die aktuelle Geflügelpestschutzverordnung (Verordnung nicht gleich Gesetz) anschauen.
Dieses hier sollte die aktuelle sein: https://www.buzer.de/gesetz/7919/index.htm
Auf der Seite des Bundes: https://www.gesetze-im-internet.de/geflpestschv/
Hallo Mary :-)
Ich finde die Idee mit einer Petition sehr gut.
Ich würde gern in so einer Gruppe Interessierter mitmachen.
Was ich wichtig fände, wäre, zuerst wichtige Informationen zusammen zutragen und Fragen zu stellen.
Wie sich gezeigt hat, wurde und wird, auch von Ministerien, Behörden, Instituten, Forschungseinrichtungen und nicht zuletzt den Medien viel behauptet, was gar nicht zweifelsfrei nachgewiesen wurde...
Die "Gesetze" werden auf EU-Ebene als Verordnungen erdacht. Die Regierungen (Bund und Länder) setzen die dann eigentlich nur noch um, meistens noch strenger, denn das dürfen sie...
Über das Informationsfreiheitsgesetz kann man Anfragen stellen, aber auch das ist nicht einfach, denn die Einrichtungen mauern ganz schön... Entweder haben sie keine Beweise oder sie wollen Informationen einfach nicht herausgeben...
Ich denke jedenfalls, dass es sich lohnt, nachzufragen. Denn dadurch wird auch klar, wie unwissenschaftlich die entsprechenden Stellen arbeiten ohne Evidenz Maßnahmen verhängen und Tiere töten. Und das widerspricht nicht nur dem Tierschutzgesetz § 1, sondern auch den Grundrechten!
Soweit bis hierher.
Viele Grüße von Fiete
Schwanzfeder
26.03.2023, 10:47
Gute Idee; leider werden die Massentierhalter immer bevorzugt. Vielleicht gibt es aktuelle Studien, die einen Zusammenhang der Vogelgrippe mit Massentierhaltung zeigen, gehäuftes Auftreten um Massenställe etc ... sodass man den Nutzen einer Verordnung für kleine Private in Frage stellen kann. Ich hatte eine Studie aus Indonesien gelesen, finde die aber nicht mehr ... vielleicht kennt die jemand? Da ging es drum, dass es dort fast nur extrem viele kleine Hinterhofhaltungen gibt und keine Massenproduktion (Hinterhof Hühner, Enten, Gänse ...), nicht wie sonst überall, und es gibt so gut wie keine Vogelgrippefälle, was für private Kleinhaltungen spricht, da sich hier das Virus gerade eben nicht explosionsartig ausbreiten kann. Wäre das nicht ein Argument, dass der Gesetzesgeber erstmal widerlegen müsste, um eine Aufstallung anzuordnen?
Warnehof
26.03.2023, 15:25
@Schwanzfeder Das ist so aus zweierlei Gründen nicht richtig. Zum einen gibt es dort Ausbrüche, nur die Regierung, wie auch eine Reihe anderer Regierungen melden nicht oder erst ehr spät an die WOAH. Zum anderen wird dort wie wahnsinnig geimpft, teils mit auf die jeweilige Region abgestimmten Impfstoffen. Ansonsten wäre es dort bereits völlig außer Kontrolle geraten.
Schwanzfeder
26.03.2023, 19:11
Aha, das wusste ich nicht. Weisst du, welchen Impfstoff die nehmen? Das spräche ja nicht unbedingt für eine Lockerung der Aufstallpflicht.
OLausitzer
27.03.2023, 15:33
Vogelgrippe macht mir Angst. Auch ich sehe nicht das Erfordernis mit Stallpflicht usw. Zaunpflicht wäre noch vertretbar.
Eine Pedition starnten funktioniert problemlos. Z.B. über Team von openPetition.
Dort mal reinschauen.
Wichtig wäre eine ansprechende Pedition, welche große Bevölkerungsgruppen anspricht.
Ich befürchte, mit unserem kleinem Haufen Hobby-Züchtern, erreichen wir nicht die nötige Gewichtung.
Das muss jemand machen, welcher Zeit, Kraft und die Fähigkeit zum mobilisieren hat.
Ich denke da an Bitte zur Unterzeichnung an alle Geflügelvereine, Bürgermeister, Politiker, Pressestellen usw.
Gubbelgubbel
27.03.2023, 16:15
Wenn eine Petition dann direkt bei der Petitionsstelle von Bundestag. Die ist dann nämlich auch rechtlich bindend. Change.org und Openpetition leider nicht. Genau genommen sind solche Petitionen fast schon schädlich weil die Leute dann nicht mehr bei echten Petitionen unterschreiben, sie si D dann zufrieden mit dem was sie getan haben.
Mary :-)
27.03.2023, 19:22
Das Problem ist, dass so eine echte Petition noch nicht bei mir vorbei gekommen ist… openpetition hab ich schon gelesen.
Warnehof
29.03.2023, 18:45
Aha, das wusste ich nicht. Weisst du, welchen Impfstoff die nehmen? Das spräche ja nicht unbedingt für eine Lockerung der Aufstallpflicht.
Ist jetzt auch nicht unbedingt Allgemeinwissen. Indonesien ist bei dem Thema ohnehin eher zurückhaltend. Es gab dazu sehr umfangreiche Ausführungen beim Fachtag in Kalkriese. Die Impfstoffe dort sind selbstentwickelt, so wie in anderen Ländern. Aber es sind alles keine Markerimpfstoffe, das geht in Ländern die keine Exportindustrie haben und daher bei Geflügelprodukten nicht belegen müssen, dass die gelieferten Partien AI frei sind.
Aber welchen Zusammenhang stellst Du jetzt mit der Aufstalllpflicht her? Wo und wer?
Warnehof
29.03.2023, 19:02
Wie ich ja schon geschrieben habe, halte ich persönlich eine Petition zu dem Thema für Zeit- und Energieverschwendung. Das meine ich nicht despektierlich oder möchte das Thema madig machen. Im Gegenteil ich freue mich über jeden, der aktiv einen Weg sucht um Tieren und Haltern bei der Bewältigung der AI zu helfen. Ich habe meine Aktivitäten, welche aber sicher nicht die einzige mögliche Form ist aktiv zu sein. Und das ich die feste Überdachung von Ausläufen, eher für einen schlechten Witz halte, ist glaube ich soweit bekannt.
Ich erinnere mich aber noch an die Petition, welche wir hier im Forum gemeinsam 2017 auf den Weg gebracht haben. Und auch, dass da diejenigen, die sich freiwillig um die Sammlung und Aufarbeitung der Unterschriften gekümmert haben, am Ende ziemlich platt waren.
Ergebnis war ein Termin im sächsischen Landtag und „thats it“. Ende der Geschichte.
Das openpetition und change.org eher zur Seelenberuhigung ist, sehe ich auch so. Und ja, auch ich unterschreibe da mehr oder minder regelmässig Petitionen, auch wenn ich da wenig Sinn drin sehe. Aber, ich würde dort niemals selbst Eine einstellen, da Aufwand und Ergebnis in keinem Verhältnis stehen.
Also bliebe eine Pettion in einem Bundesland oder beim Bundestag. Bei letzterem ist zu beachten, dass es ein Quorum von 50.000 Unterschriften braucht, um angehört zu werden. Das ist bei unserem Nischenthema eine ziemlich hohe Latte.
Mary :-)
30.03.2023, 07:51
Für mich ist im Moment egal, ob sich die Arbeit an so einer Petition lohnen würde: Ich habe einfach die Zeit nicht. 2 kleine Kinder, seit Dezember immer wieder krank… hier läuft selbst die Hühnerhaltung im Moment nur nebenbei: alle notwendigen Arbeiten werden irgendwann erledigt, aber keine Küken (Kunstbrut), und auch sonst keine zeitaufwendigen Extras…
Habt Ihr jemals gehört, daß eine Petition zum Erfolg geführt hat? Ich jedenfalls könnte jetzt keinen einzigen Fall nennen.
Selbst wenn es in seltenen Fällen eine Petition schafft, in die höchste Instanz, nämlich in den Petitionsausschuß des Bundestages zu kommen, was wird dann daraus? Ich hatte mal die Gelegenheit, an einer Ausschußsitzung als Zuschauer teilnehmen zu können. Es war aufschlußreich, die Politiker mal bei der Arbeit zu beobachten, denn die Arbeit in den Ausschüssen ist eine der Hauptaufgaben der Abgeordneten. Was ich sah: Kichernde Politikerinnen hielten sich gegenseitig ihre Smartfons mit Witzbildchen hin, die Männer nicht viel besser. Es wurden Antworten auf konkrete Fragen einfach verweigert, mit hohlem Gerede auf Zeit gespielt, bis die Zeit für den Tagesordnungspunkt um war und die Zuschauer den Saal verlassen mußten. Fast alle Ausschußsitzungen sind übrigens nicht öffentlich = geheim. Ich kann nur jedem empfehlen, wenn sich so eine Gelegenheit ergibt, unbedingt hingehen und selber einen unverfälschten Eindruck gewinnen.
Mary :-)
30.03.2023, 11:21
https://www.change.org/p/keine-streichung-der-hebammen-aus-dem-pflegebudget-ab-2025-karl-lauterbach
?
Den Teil des Gesetzes Paragraf 13 Aufstallung finde ich spannend:
3Netze oder Gitter dürfen zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln nur genutzt werden, wenn sie als Abdeckung nach oben eine Maschenweite von nicht mehr als 25 mm aufweisen.
Also reichen Netze oben drüber doch? ….wäre zwar völlig unlogisch weil Einträge da trotzdem durchfallen könnten, aber nehm ich so!
Dorintia
31.03.2023, 06:31
Wenn das so gilt für da wo du wohnst.
Schwanzfeder
04.04.2023, 15:01
https://www.lachshuhnzucht-herne.com/sonderseite-avi%C3%A4re-influenza-h5n8/
finde ich ganz gut. Vielleicht lässt sich statt einer Petition sowas auch in einem anderen Landkreis ins Leben rufen?
Dorintia
04.04.2023, 19:52
Cimbria sollte hier im Forum nicht unbekannt sein.
Den Teil des Gesetzes Paragraf 13 Aufstallung finde ich spannend: 3Netze oder Gitter dürfen zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln nur genutzt werden, wenn sie als Abdeckung nach oben eine Maschenweite von nicht mehr als 25 mm aufweisen. Also reichen Netze oben drüber doch? ….wäre zwar völlig unlogisch weil Einträge da trotzdem durchfallen könnten, aber nehm ich so!
Ich hatte genau dazu schon im Januar bei Vet-Amt nachgefragt, Antwort: "Für Kleinsthaltungen gilt grundsätzlich § 13 Absatz 1 Satz 1 der Geflügelpestverordnung: Das Geflügel ist unter einer Vorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögel gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Das bedeutet, die Voliere benötigt ein Dach. Ein Netz ist nicht ausreichend. Der § 13 Absatz 1 Satz 3 stellt lediglich eine Ausnahmemöglichkeit da, die von der zuständigen Behörde zuvor genehmigt werden muss. Eine solche Ausnahme ist für Kleinhaltungen idR nicht vorgesehen."
Meine Rückfrage:
"ich möchte erneut Hinterfragen und um Erklärungen bitten, da Ihre Einlassungen nicht schlüssig sind: In der Verordnung wird lediglich "gegen das Eindringen von Wildvögeln" spezifiziert, und diese werden in §1(2)7 definiert. Gegen diese Vogel ist ein engmaschiges Netz "dicht" im Sinne der Definition. In der Verordnung steht nirgends, gegen welche anderen "Einträge" anders als "Wildvögel" geschützt werden soll, und Ihre Forderung nach "Dach" findet sich dort auch nicht. "Abdeckung" steht dort wörtlich, und ein Auslauf kann mit einem Netz sehr wohl abgedeckt werden. Wo bitte wird definiert, was die "Einträge" sind, gegen die geschützt werden soll? Ein "Eintrag", also eine Immission, kann ggf. auch Lärm oder Abgase sein, gegen die auch ein "Dach" nicht hilft. Solange "Eintrag" nicht erklärt wird, ist willkürlicher Auslegung Tür und Tor geöffnet. Ein Fliegengitter ist dicht gegen Fliegen, ein Vogelschutznetz ist dicht gegen Vögel; was "dicht" ist hängt davon ab, was ferngehalten werden soll. Hier ist nur die Rede von Wildvögeln.
Dass der § 13 Absatz 1 Satz 3 "lediglich eine Ausnahmemöglichkeit" sein soll wie Sie behaupten, ist der Verordnung ebenfalls nicht zu entnehmen. Satz 2 sagt zwar "Dabei kann sie für bestimmte Haltungen oder Örtlichkeiten Ausnahmen vorsehen...", hier ist "kann" und "Ausnahme" eindeutig gegeben. Hingegen Satz 3 "Netze oder Gitter dürfen zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln nur genutzt werden, wenn sie als Abdeckung nach oben eine Maschenweite von nicht mehr als 25 mm aufweisen." enthält keine Kann-Bestimmung und keine Ausnahme-Formulierung. Ebensowenig wie Satz 1. Er bezieht sich auch nicht auf Satz 2. "
Antwort:
"um Hausgeflügelbestände vor ansteckenden Krankheiten zu schützen, muss der direkte und indirekte Kontakt mit Wildvögeln u. a. durch bauliche Maßnahmen wie Überdachungen und Netze gewährleistet werden. Allerdings sind Gesetze und Vorschriften in der Regel nicht so spezifiziert, dass sie sowohl Haltern als auch Behörden einen Ermessensspielraum bieten, der eine dem Einzelfall angemessene Lösung ermöglicht.(...) Bitte teilen Sie uns Ihre Adresse und einen für Sie möglichen Zeitraum für eine gemeinsame Begehung Ihrer Tierhaltung mit.
Fazit: Herumgeeiere, keine Festlegung, und zuletzt die Aufforderung die Adresse rauszurücken (nachdem mir zuvor schon unterstellt wurde, ich hätte die Hühner nicht angemeldet, was nicht stimmt). Habe das natürlich nicht gemacht, weil ich befürchte, dass das nur dazu führt, mir als renitentem Nachfrager vor Ort als Rache irgendwelche Auflagen reinzudrücken ("Ermessensspielraum").
Vielleicht mag ja der eine oder andere seinem Vet-Amt die gleichen Fragen stellen. Ggf. von einer neutralen Mailadresse oder durch jemanden, der keine Hühner hat...
Ach ja, und Petitionen können durchaus erfolgreich sein, denkt nur an die Bienen-/Insektenschutzpetitionen. Sowas muss aber über einen Verband mit entsprechender Reichweite geschehen, sowohl für die Anzahl der Unterschriften wie auch für die Glaubwürduigkeit und das "Dranbleiben".
Du hast es genau richtig gemacht. Wenn man die Mitarbeiter der Verwaltung nach der Rechtsgrundlage ihres Handelns fragt, stehen sie oft nackt da. Wenn man viel mit denen zu tun hat, merkt man das auf Schritt und Tritt, sie berufen sich idR auf Dienstanweisungen, aber diese sind eines genau nicht: Recht&Gesetz.
(Ich freue mich schon auf den Tag, an dem eine Verwaltungsmitarbeiterin mich wegen Stallzwang abzocken will. Da werden sie sich ihre 20 EUR Bußgeld schwer verdienen müssen.)
......"um Hausgeflügelbestände vor ansteckenden Krankheiten zu schützen, muss ...
Wer von Euch hier glaubt, daß dieser Staat um das Wohlergehen privater Hühner besorgt ist? :D
......... Bitte teilen Sie uns Ihre Adresse und einen für Sie möglichen Zeitraum für eine gemeinsame Begehung Ihrer Tierhaltung mit..
Einfach wunderbar. Intelligenztest bestanden!
......Ach ja, und Petitionen können durchaus erfolgreich sein......
Welche denn konkret?
Hallo Gecko,
danke für Deine Nachfragen und dein Schreiben hier.
Fakt ist, dass sie mit den "Biosicherheitsmaßnahmen", die sie von der EU-Ebene herunter brechen auf die Gesetze, Verordnungen und Allgemeinverfügungen, Grundrechte einschränken und für die dafür notwendigen Behauptungen noch nicht einmal eine Evidenz haben... Sie beziehen sich alle auf das FLI, aber das kann nicht beweisen, was es behauptet (hat). Inzwischen sind die mit ihren Formulierungen auch etwas vorsichtiger geworden...
1. Eintragswege:
https://fragdenstaat.de/anfrage/aviaere-influenza-hoch-oder-niedrigpathogen/
und 2. ganz grundlegend der Nachweis einer Infektion...
Der Nachweis einer Infektion wird nämlich schon im Tiergesundheitsgesetz gar nicht gefordert. Laut § 2 (Begriffsbestimmungen) reichen "Erregerteile".
Erregerteile können natürlich auch mit einer RT qPCR nachgewiesen werden, womit aber nicht belegt ist, dass ein Tier infiziert, krank oder ansteckend ist...
https://www.nature.com/articles/s41579-022-00822-w
https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?lang=de&type=highlight_simple_query&page=1&from_date=&to_date=&sort=relevance&insertion_date=&top_subcollection_aza=all&query_words=+2C_228%2F2021&rank=1&azaclir=aza&highlight_docid=aza%3A%2F%2F23-11-2021-2C_228-2021&number_of_ranks=69
und 4. schon gar nicht, ob der detektierte Erregerteil überhaupt Ursache dafür ist, wenn ein Tier krank oder verstorben ist...
Zu einer Petition. Ja, ich denke auch, sowas ist sinnvoll. Schon deshalb, weil die Politiker und Amtstierärzte hinterher nicht behaupten können, sie hätten von nichts gewusst...
Viele Grüße und ein besinnliches Osterfest wünscht Fiete
Außenstelle Puttis
08.04.2023, 21:07
Hallo Fiete,
sehr spannend.
Hatte auf einen deiner Links in einem anderen Faden reagiert,wollt mit meinem Beispiel z. Nachdenken anregen,
war aber nicht gewünscht.(Hatte nen netten Ausflug nach "Flensburg"u. hab nen Punkt eingefangen)....,hatte bei meiner Antwort in dem Faden auch leider den falschen Namen angegeben,auf wen ich mich bezog :-X.
od. dein Link wurde nicht gelesen ???.Da gings um "Keulung"-wg. Nachweis v. Vieren,obwohl die Tests nachweislich nicht zuverlässig sind.
Aber sehr spannendes Thema.
Moin Gecko,
bzgl. der Abdeckungen... Das ist gesetzlich geregelt:
"2. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehen-
den, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten
Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von
Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen
muss (Schutzvorrichtung),
an, soweit dies auf der Grundlage einer Risikobewer-
tung nach Maßgabe des Absatzes 2 zur Vermeidung
der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügel-
pest durch Wildvögel erforderlich ist. Dabei kann sie
für bestimmte Haltungen oder Örtlichkeiten Ausnahmen
vorsehen, soweit Belange der Tierseuchenbekämpfung
nicht entgegenstehen und sichergestellt ist, dass der
Kontakt zu Wildvögeln auf andere Weise weitestgehend
vermieden wird. Netze oder Gitter dürfen zur Vermei-
dung des Kontaktes zu Wildvögeln nur genutzt werden,
wenn sie als Abdeckung nach oben eine Maschenweite
von nicht mehr als 25 mm aufweisen.
"
und findet sich in der "Bekanntmachung
der Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
Vom 15. Oktober 2018" unter "Unterabschnitt 2
Aufstallung, Anordnungen
§ 13
Aufstallung"
Quelle https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl11 8s1665.pdf%27%5D__1681022625530
Aber wie immer sind die deutschen Gesetze Gummi und laden zu Willkür ein. Außerdem konnte das FLI einen Eintrag durch Wildvögel bisher nicht nachweisen...
Viele Grüße,
Fiete
Schwanzfeder
05.05.2023, 19:30
https://www.youtube.com/shorts/Qs64zayfyg8
Petition unterzeichnen!:jaaaa:
Hallo zusammen,
inzwischen hat der BDRG hier https://www.bdrg.de/tierschutz/impfen-statt-keulen eine Petition eingestellt. Vielleicht eine Alternative.
Enttäuschend ist jedoch, dass nach knapp vier Wochen erst rund 6.900 Unterzeichner zu vermelden sind. Anscheinend sind viele Züchter bereits abgestumpft oder desinteressiert. Ich kann mir jedenfalls nicht erklären, warum der BDRG von seinen rund 180.000 Mitgliedern nur so wenige erreicht.
Viele Grüße
Arnika
Rainika, hast du verpasst, das manche Menschen das einfach ablehnen und dafür stark diskriminiert wurden? Hast du über zwei Jahre Geschichte hier in Deutschland verpasst? Bei mir ist das Thema jetzt ganz durch, Wo keine offene Diskusion geführt werden kann ist erfahrungsgemäß was nicht in Ordnung. Sonst könnte man offen miteinander reden.
Viele halten die Tiere, damit sie gesundes Fleisch und gesunde Eier haben für die Selbstversorgung. Nie und nimmer käme ich auf die Idee, da was reinspritzen zu lassen, wo keiner die Verantwortung dafür übernimmt, wenn was schief geht. Und wo ich die gesundheitlichen Folgen nicht abschätzen kann. Wozu soll das gut sein, ich kenne niemanden, der seine Hühner an die Vogelgrippe verloren hat. Es macht aus meiner Sicht keinen Sinn.
Und ist es wirklich gut, einen Zwang durch einen anderen zu ersetzen? Nicht böse gemeint, ich hoffe, du kannst meine Gedankengänge etwas nachvollziehen. Für mich ist Freiheit, das ich es selbst entscheiden kann, wie ich verantwortungsvoll handle. Wenn Tiere krank sind geht man nicht auf Ausstellungen damit, separiert sie bei Bedarf, verkauft nichts aus dem Bestand usw. Aus meiner Sicht würde der gesunde Menschenverstand reichen, um ein Seuchenhaftes um sich greifen einer Grippe zu verhindern. Das hat schließlich schon viele Jahrzehnte bei der Vogelgrippe sehr gut funktioniert. Warum sollte es das nicht weiterhin. Die Vogelgrippe ist ja nichts neues, die gibts schon ewig.
Hallo zusammen,
inzwischen hat der BDRG hier https://www.bdrg.de/tierschutz/impfen-statt-keulen eine Petition eingestellt. Vielleicht eine Alternative.
Enttäuschend ist jedoch, dass nach knapp vier Wochen erst rund 6.900 Unterzeichner zu vermelden sind. Anscheinend sind viele Züchter bereits abgestumpft oder desinteressiert. Ich kann mir jedenfalls nicht erklären, warum der BDRG von seinen rund 180.000 Mitgliedern nur so wenige erreicht.
Viele Grüße
Arnika
Danke für's teilen!
Miss Boogle
28.06.2023, 18:13
Danke für's teilen!
dem schließe ich mich an.
Danke
Powered by vBulletin® Version 4.2.5 Copyright ©2025 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.