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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Enten und Strausse?



Entenfan
10.06.2007, 11:29
Mein Bruder bekommt vielleicht Straussen von einem Züchter,und ich denke,dass wenn beide Gleichzeitig,im Auslauf sind sich NICHT wirklich verstehen......Natürlich bekommen sie Getrennte Ausläufe,aber ich weiß nicht recht.....strausse haben einen Zimlich starken schnabel,und wenn die erst mal GROß sind!!!!!!! :o Die Töten doch meine geliebten Entchen! :heul

Enemy
10.06.2007, 12:45
…nun ja – nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird…
Bevor dein Bruder seine Strauße bekommt, benötigt er zuerst mal eine Haltegenehmigung und einen Sachkundenachweis…
Weitere Details kannste hier nachlesen:
http://www.artgerechte-straussenzucht.de/4758.html

Und selbstverständlich sollten Enten und Strauße getrennt werden – schon allein wegen dem Fluchttrieb der Strauße.

SetsukoAi
10.06.2007, 12:48
Naja, wenn so ein "Leichtfüßiger" Straß auf eine Ente treten dann hat es sich Ausgeentet.

Hat dein Bruder denn überhaupt genug Platz für Strauße?

Entenfan
10.06.2007, 13:52
Nun ja.es steht ja noch nicht fest.Trotzdem.Natürlich werden sie getrennt,und in unserem Garten könnten wir fünf Strausse halten,und wir hätten noch massig Platz......das mit der Halte genemigung muss ich ihm erst noch beibringen...... ;)

Knubel
10.06.2007, 14:37
hallo

strauße im garten?....na servus ;D

ich bin vor kurzem auf einer straußenfarm gewesen....
schaut eher,wie ein hochsicherheitstrakt aus
und besonders nett waren die nicht :D


Gruss Knubel

Enemy
10.06.2007, 14:59
Strausse im Garten... ich zitiere mal aus den Mindestanforderungen an die Haltung von Straußenvögeln (http://www.bmelv.de/cln_044/nn_753138/SharedDocs/downloads/07-SchutzderTiere/GutachtenLeitlinien/HaltungStraussenvoegel,templateId=raw,property=pub licationFile.pdf/HaltungStraussenvoegel.pdf)

….Gehege sind so einzurichten, daß sie die artgemäße Bewegung der Strauße nicht einschränken. Das Gehege muß die Möglichkeit für einen schnellen Lauf bieten, darf aber nicht zu schmal sein; die schmale Seite darf 12 m oder, wenn mehr als ein ausgewachsener männlicher Strauß (ab ca.
18. Lebensmonat)1) in der Gruppe gehalten wird, 40 m nicht unterschreiten…

… Flächenbedarf, Gruppengröße, Gruppenzusammensetzung
Gehege müssen mindestens folgende, für Strauße frei verfügbare Flächen umfassen:

A) Gehege mit naturbelassenem Boden (nicht entwässerbar)
a) Gehege für Jungstrauße bis zum 3. Lebensmonat: Je Strauß 1 bis 10 m2, Mindestgehegegröße 100 m2

b) Gehege für Jungstrauße ab 4. bis 6. Lebensmonat: Je Strauß 10 bis 40 m2, Mindestgehegegröße 100 m2.

c) Gehege für Strauße ab 7. bis 12. Lebensmonat: Bis drei Strauße 800 m2 (Mindestgehegegröße), je weiteren Strauß 100 m2 mehr. Ein gleichgroßes Gehege muß als Umtriebsmöglichkeit zur Verfügung stehen.

d) Gehege für Strauße ab 13. Lebensmonat: Bis drei Strauße 1000 m2 (Mindestgehegegröße), je weiteren Strauß 200 m2 mehr.

Es darf nur ein ausgewachsener männlicher Strauß in der Gruppe gehalten werden. Ein weiteres Gehege gleicher Größe muß als Umtriebsmöglichkeit zur Verfügung stehen.
e) Gehege für Gruppen mit mehreren ausgewachsenen männlichen Straußen: Bis drei Strauße (Trio - nur ein ausgewachsener männlicher Strauß) 1000 m2 (Mindestgehegegröße), je weiteren weiblichen Strauß 200 m2 mehr, je weiteren ausgewachsenen männlichen Strauß 800 m2 mehr.

Für den zweiten und jeden weiteren ausgewachsenen männlichen Strauß muß ein Gehege von mindestens 800 m2 zur Verfügung stehen, um bei beginnender Unverträglichkeit die männlichen Strauße zu trennen. Sie sind mit mindestens einem weiblichen Strauß zu halten.
B) Gehege mit entwässerbarem festem Boden:
(z. B. drainierter Boden, naturgewachsener Sandboden auf dem auch bei Dauerregen keine Staustellen entstehen, aufgeschütteter Kies-Sandboden o. ä.)
Bis drei Strauße ab 6. Lebensmonat 500 m2 (Mindestgehegegröße) für jeden weiteren Strauß 100 m2 mehr.
Die Gruppengröße darf fünf ausgewachsene Strauße nicht überschreiten.
In jeder Gruppe darf nur ein ausgewachsener männlicher Strauß gehalten werden.
Kot ist täglich zu entfernen.

C) Gehege für Strauße in Gemeinschaftshaltung:
Bei Gemeinschaftshaltung von Straußen mit Tieren anderer Arten ist für die Gehegegröße der größte Flächenbedarf je Tier, abhängig von den gehaltenen Tierarten, zugrunde zu legen.
Sofern das nicht der Flächenbedarf des Straußes ist, sind je Strauß 100 bzw. 200 m2, je nach Bodenbeschaffenheit entsprechend Buchstaben A oder B hinzuzurechnen.
Wird mehr als ein ausgewachsener männlicher Strauß im Gehege gehalten, sind die Anforderungen nach Buchstaben A e einzuhalten.
Gehege für die Trennung der Tierarten bei Unverträglichkeit müssen in entsprechender Größe zur Verfügung stehen.

Einfriedung
Strauße können relativ hohe Einfriedungen überwinden. Die Höhe der Einfriedung muß deshalbab 9. Lebensmonat mindestens 1,80 m betragen.
Ist das Gelände, auf dem die Strauße gehalten werden, bereits mit einem Zaun von mindestens1,80 m versehen, kann, sofern Unfallgefahr für Strauße und Personen nicht besteht, die Gehegeeinfriedung auch niedriger gewählt werden.
Sind Straußengehege für fremde Personen leicht zugänglich und die Strauße an die Anwesenheitfremder Personen oder mitgeführter Tiere nicht gewöhnt, wird eine doppelte Einfriedung empfohlen, bei der die äußere Einfriedung 2,00 m nicht unterschreiten sollte.Aneinandergrenzende Gehege von Zuchtgruppen sollten durch einen Doppelzaun mit einem dazwischen liegenden Korridor von 1,80 m getrennt sein. Sichtschutz ist zu empfehlen.
Die Einfriedung muß aus geeignetem Material bestehen und so verarbeitet oder angelegt sein, daßsie für die Strauße gut sichtbar ist und beim Anspringen keine Verletzungen hervorgerufen werden können. Sie muß für Tiere aus- und einbruchsicher und bei Kükenhaltung auch raubtiersichersein.

Entenfan
10.06.2007, 15:19
OH GOTT!!!ICH WILL KEINE STRAUSSE!!! :bash DER lINKE IST MEIN BRUDER!