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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : private Tierhaltung auf landwirtschaftlicher Nutzungsfläche / Nachbarschaftsstreit



Daniel89
27.04.2020, 21:50
Hallo,

wir haben folgendes Problem. Eine benachbarte Familie, beschwert sich seit kurzem über unsere Gänse, Puten sowie Hühner. Sie fordern, dass die Gänse und Puten weg sollen. Wir halten seit etwa 20 Jahren auf der Fläche ein paar Gänse, und seit ca. Mitte 2020 zwei Puten sowie einen Puter.
Ebenso befinden sich dort zwei Laufenten als auch zwei Emus (die Vorgaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft bzgl. Fläche, Gruppengröße, Fütterung und Stallung sind erfüllt).
Es geht den Nachbarn "momentan" nur um die Puten und Gänse...sobald diese etwas anderes stört, nunja...

Alle Tiere sind bei der Tierseuchenkasse angemeldet.

Die Fläche, auf welcher die Tiere gehalten werden, ist laut Grundbucheintrag eine landwirtschaftliche Nutzungsfläche. Diese haben meine Eltern im Jahr 2005 von einem anderen Nachbarn erworben. Vorher ließ er uns bereits Tiere auf dieser Fläche halten.

Unsere gesamte Region ist sehr ländlich. Hinter unserem Grundstück, werden auf den Weiden Kühe gehalten.

Der Abstand zwischen der Fläche, auf welcher die Gänse und Puten gehalten werden und dem Abstand zu dem besagten Haus des Nachbarn, beträgt etwa 50m.

Der Grund für die Haltung der Gänse und Puten besteht darin, dass die Jungtiere Ende des Jahres zum Eigen-verzehr dienen sollen.

Welche Optionen haben wir, um uns gegen Rechtsforderungen der Nachbarn zu wehren? Wäre es eventuell sinnvoll, ein Kleingewerbe in der Landwirtschaft zu gründen?

Dorintia
27.04.2020, 21:56
Ich würde das nicht an der "landwirtschaftlichen Nutzungsfläche" festmachen. Für was ist denn die Nutzung vorgesehen?
Und ich denke "nachträglich" etwas zu "legalisieren" wird auch nicht gehen.
Das ist ja schon eine recht umfangreiche Tierhaltung die ihr da habt.
Die Anmeldung bei der Tierseuchen Kasse tut da wohl auch nichts zur Sache.
Du müsstest die problemlose Tierhaltung in dem Umfang auf dieser Fläche bei den Ämtern erfragen und das ist ja immer etwas "risikoreich"...

Daniel89
27.04.2020, 22:02
Es gibt für diese Fläche keine vorgesehene Nutzungsart. Die Gemeinde hat in anderen Teilen der Ortschaft einen Bebauungsplan nur halt nicht für den alten Teil, in welchem wir wohnen. Ich habe bereits mit der Gemeinde sowie dem Bauamt telefoniert, dort hatte niemand ein Problem damit, dass dort Tiere gehalten werden. Die Alternative wäre ja auch, dass diese Fläche von einem Landwirt genutzt wird. Auf einem Grundstück , welches etwa 4500m² groß ist, wovon die Weide etwa 3300m² ausmacht, sollte man doch wohl mehr halten dürfen als zwei-drei Hühner. Wie gesagt es ist eine ländliche Region und keine Wohnsiedlung. Es sind wie gesagt zwei Gänse, drei Puten (1.2), zwei Laufenten und die beiden Emus. Die Hühner sind auf der anderen Seite, welches mehr als 100m von den Nachbarn entfernt ist.

Dorintia
27.04.2020, 22:06
Wenn du eh schon Kontakt zu den Ämtern hast, dann frag doch einfach ob sie dir diese Tierhaltung auf der Fläche bestätigen/erlauben können.
Natürlich wird die Haltung niemanden über das ortsübliche Maß "belästigen" dürfen.
Was bemängeln denn die Nachbarn?

Nicolina
27.04.2020, 22:09
Idee: Verpachtet die Fläche an einen Landwirt und der Pachtzins ist dann gleich der Kosten die ihr dort für die Unterbringung der Tiere zahlt.
Ein landwirtschaftliches Klein"gewerbe" gibt es m.A.n. nicht.

SalomeM
27.04.2020, 22:10
Eine umfangreiche Tierhaltung kann ich bei der Anzahl nicht erkennen. 3 Puten, 2 Enten, 2 Emus, „paar“ Gänse werden bestimmt nicht mehr als 10 sein. Und die Hühner natürlich noch.

Ich halte z.B. unter fast ähnlichen Rahmenbedingungen im jährlichen Schnitt ca. 80 Hühner. Darunter sind immer 10-15 krähende Hähne. Auch hier gab es einmal den Fall, dass sich ein neu zugezogener Nachbar beim Amt beschwert hatte. Diese Beschwerde wurde nochnichtmal bearbeitet, sondern sofort verbal mit dem Hinweis, dass dies hinzunehmen sei, abgeschmettert.
Natürlich ist das für Dich nicht aussagekräftig und kann bei Dir ggf. ganz anders enden. Ich würde mich beim Amt erkundigen und persönlich hinfahren.

Auf (Klein-)Gewerbliche Haltung umzuschwenken muss nicht immer vorteilhaft sein.

_0tto_
27.04.2020, 22:16
Wahrscheinlich ist euer Ort als Mischgebiet ausgewiesen, also kein reines Wohngebiet und da ist Tierhaltung sowieso erlaubt.
Auch der Hahn darf krähen.

Die meisten Dörfer sind Mischgebiete, weil es in ihnen ja auch immer landwirtschaftliche Betriebe gibt oder gab.

Daniel89
27.04.2020, 22:16
Der Puter ist der Störfaktor, welcher das Fass nun zum überlaufen gebracht hat...bei einem paar Gänse meine ich Tatsächlich 1.1 also zwei Tiere.

Hexenkräuterin
27.04.2020, 22:21
In Deutschland und dem Gesetzesirrsinn kann man sich zwar nie ganz sicher sein, aber rein vom Gefühl her sind das nicht genug Tiere, um von einer "gewerblichen Tätigkeit" und ihrer notwendigen Anmeldung auszugehen. Dass es sich bei zwei Gänsen und drei Puten plus ein paar Tieren Nachwuchs, der ja irgendwann wieder in die Gefriertruhe verschwindet, um Eigenbedarf handelt, dürfte nicht einfach so in Frage zu stellen sein, solange da nicht 20 oder 30 Gänse herumflattern und es immer mehr werden.

Was exakt stört diese Nachbarn denn überhaupt? Die Geräusche der Tiere? Der Geruch?
Sind das zugezogene Städtler?

Da ich den Fall im weiteren Sinn auch schon hatte, kann ich dazu folgendes sagen, auch wenn nie zwei Fälle identisch sind:
Einmal befindest du dich in KEINEM Neubaugebiet mit Regelungen, welche Tierhaltung verbieten und wenn deine Fläche "landwirtschaftlich" eingetragen ist und drumherum Weiden mit Vieh sind, nennt sich das "ortsüblich". Wenn die Tierhaltung zudem korrekt gemeldet und von den Ämtern genehmigt ist, ist es auch keinerlei verbotene Haltung. Wenn es schon so lange stattfindet, also 15 Jahre und länger, gibt es auch den "Bestandsschutz", den du auf jeden Fall hättest.

In solchen Fällen haben irgendwelche mal neu zugezogenen Nachbarn oder solche, denen zuhause gerade langweilig ist und die Alles stört, weil sie sonst keine Ablenkung haben, sehr wenige Chancen, ihre Vorstellungen rechtskräftig durchzusetzen. Anders wäre es in einer Gemeinde oder einem Gebiet, wo die Tierhaltung weitestgehend verschwunden ist oder seitens der Gemeinde nicht erwünscht wäre. Aber das scheint bei dir ja wirklich nicht der Fall zu sein.

Letztendlich kannst du diese Nachbarn nur mal sämtliche Ämter durchlaufen lassen und da werden sie, deinen Angaben zufolge, sehr wahrscheinlich kein Recht bekommen und dann bliebe Ihnen nur eine Klage übrig, die aber wenig Aussichten auf Erfolg hätte. Nicht, wenn sie zwischen Tierhaltung leben, die schon lange vor ihnen da war.

Daniel89
27.04.2020, 22:21
Wahrscheinlich ist euer Ort als Mischgebiet ausgewiesen, also kein reines Wohngebiet und da ist Tierhaltung sowieso erlaubt.
Auch der Hahn darf krähen.

Die meisten Dörfer sind Mischgebiete, weil es in ihnen ja auch immer landwirtschaftliche Betriebe gibt oder gab.

Ja. Ist ein Mischgebiet. Befinden uns sogar am Rand des Dorfes. Hinter uns nichts als Weiden, welche ja landwirtschaftlich genutzt werden.

Daniel89
27.04.2020, 22:24
In Deutschland und dem Gesetzesirrsinn kann man sich zwar nie ganz sicher sein, aber rein vom Gefühl her sind das nicht genug Tiere, um von einer "gewerblichen Tätigkeit" und ihrer notwendigen Anmeldung auszugehen. Dass es sich bei zwei Gänsen und drei Puten plus ein paar Tieren Nachwuchs, der ja irgendwann wieder in die Gefriertruhe verschwindet, um Eigenbedarf handelt, dürfte nicht einfach so in Frage zu stellen sein, solange da nicht 20 oder 30 Gänse herumflattern und es immer mehr werden.

Was exakt stört diese Nachbarn denn überhaupt? Die Geräusche der Tiere? Der Geruch?
Sind das zugezogene Städtler?

Da ich den Fall im weiteren Sinn auch schon hatte, kann ich dazu folgendes sagen, auch wenn nie zwei Fälle identisch sind:
Einmal befindest du dich in KEINEM Neubaugebiet mit Regelungen, welche Tierhaltung verbieten und wenn deine Fläche "landwirtschaftlich" eingetragen ist und drumherum Weiden mit Vieh sind, nennt sich das "ortsüblich". Wenn die Tierhaltung zudem korrekt gemeldet und von den Ämtern genehmigt ist, ist es auch keinerlei verbotene Haltung. Wenn es schon so lange stattfindet, also 15 Jahre und länger, gibt es auch den "Bestandsschutz", den du auf jeden Fall hättest.

In solchen Fällen haben irgendwelche mal neu zugezogenen Nachbarn oder solche, denen zuhause gerade langweilig ist und die Alles stört, weil sie sonst keine Ablenkung haben, sehr wenige Chancen, ihre Vorstellungen rechtskräftig durchzusetzen. Anders wäre es in einer Gemeinde oder einem Gebiet, wo die Tierhaltung weitestgehend verschwunden ist oder seitens der Gemeinde nicht erwünscht wäre. Aber das scheint bei dir ja wirklich nicht der Fall zu sein.

Letztendlich kannst du diese Nachbarn nur mal sämtliche Ämter durchlaufen lassen und da werden sie, deinen Angaben zufolge, sehr wahrscheinlich kein Recht bekommen und dann bliebe Ihnen nur eine Klage übrig, die aber wenig Aussichten auf Erfolg hätte. Nicht, wenn sie zwischen Tierhaltung leben, die schon lange vor ihnen da war.

Es stört, dass "sie" während ihrer Corona-Ferien auf der Terrasse die Tiere hören kann. Es handelt sich um die Pastorenfamilie, welche seit etwa 1994/95 hier wohnt...bin bisher auch davon ausgegangen, dass diese da wenig Chancen haben. Heute waren beide jedoch da und das Resultat ist, dass die das nun über einen Anwalt klären wollen. Da läuten natürlich die Alarmglocken...

Hexenkräuterin
27.04.2020, 22:30
Ach, sicherlich Verwandte von meiner nebenan!
Ihn stört übrigens mein gesamter Garten, da er durch Vorhandensein von Bäumen und Hühnern angeblich sein Haus "entwertet". Rechtlich nicht haltbar, er glaubt das nur.

Ich weiß, dass solche Geschichten endlos Nerven kosten und Sorgen breiten, aber sitz es erstmal aus und prüfe besagte Parameter. Die Chancen stehen gut für dich.

Daniel89
27.04.2020, 22:38
Ach, sicherlich Verwandte von meiner nebenan!
Ihn stört übrigens mein gesamter Garten, da er durch Vorhandensein von Bäumen und Hühnern angeblich sein Haus "entwertet". Rechtlich nicht haltbar, er glaubt das nur.

Ich weiß, dass solche Geschichten endlos Nerven kosten und Sorgen breiten, aber sitz es erstmal aus und prüfe besagte Parameter. Die Chancen stehen gut für dich.

Ich werde morgen erst einmal diverse Telefonate führen. Ich hoffe es sehr, dass ich hier im Recht bin. Kann mir auch irgendwie nicht vorstellen, dass diese Tierhaltung, in einer solchen Region nicht erlaubt sein soll...wo sollte man sonst Tiere halten dürfen als Privatmann ?

Anni Huhn
27.04.2020, 23:04
Ich würde mal vorsorglich eine Rechtschutzversicherung abschließen,und dann abwarten. Ich hatte auch schlaflose Nächte, aber nachdem Bauamt und Veterinäramt alles angeschaut haben, hab ich es jetzt schriftlich das ich noch viel mehr Hühner halten dürfte. Ich wohne auch in einem Mischgebiet!

Aubrey
27.04.2020, 23:05
Ich habe bzw. hatte hier auch so einen Fall. Uraltes Kerndorf mit Tierhaltung seit ewigen Zeiten. Plötzlich regt sich eine Nachbarin über mein Hähne auf. Ich habe ihr einfach gesagt, dass ich nichts ändere und sie soll mich in Ruhe lassen. Sie hat dann Krähprotokoll geführt und versucht weitere Nachbar aufzuhetzten, da hat aber keiner mitgemacht. Sie muss auch Ordnungsamt und einen Anwalt bemüht haben, aber da ist nie was gekommen, vermutlich hat man ihr dort auch gesagt, dass sie keine Chance hat. Inzwischen ignoriere ich Sie und gut ist.

Ich würde mich jetzt in deinem Fall da nicht verrückt machen und erstmal abwarten. Warum willst/musst du was unternehmen? Die Gegenpartei will was, bis jetzt gibt es doch kein offizielles Schreiben einer Behörde oder eines Anwalts/Gerichtes, oder? Also ruhig Blut.

Daniel89
27.04.2020, 23:20
Ich würde mal vorsorglich eine Rechtschutzversicherung abschließen,und dann abwarten. Ich hatte auch schlaflose Nächte, aber nachdem Bauamt und Veterinäramt alles angeschaut haben, hab ich es jetzt schriftlich das ich noch viel mehr Hühner halten dürfte. Ich wohne auch in einem Mischgebiet!

Habe ich zum Glück...


Ich habe bzw. hatte hier auch so einen Fall. Uraltes Kerndorf mit Tierhaltung seit ewigen Zeiten. Plötzlich regt sich eine Nachbarin über mein Hähne auf. Ich habe ihr einfach gesagt, dass ich nichts ändere und sie soll mich in Ruhe lassen. Sie hat dann Krähprotokoll geführt und versucht weitere Nachbar aufzuhetzten, da hat aber keiner mitgemacht. Sie muss auch Ordnungsamt und einen Anwalt bemüht haben, aber da ist nie was gekommen, vermutlich hat man ihr dort auch gesagt, dass sie keine Chance hat. Inzwischen ignoriere ich Sie und gut ist.

Ich würde mich jetzt in deinem Fall da nicht verrückt machen und erstmal abwarten. Warum willst/musst du was unternehmen? Die Gegenpartei will was, bis jetzt gibt es doch kein offizielles Schreiben einer Behörde oder eines Anwalts/Gerichtes, oder? Also ruhig Blut.

Auch wenn es sich eventuell blöd anhört: Lieber agieren anstatt zu reagieren? Ich möchte halt nicht nur rumsitzen und abwarten, wenn ich etwas unternehmen könnte.

melachi
27.04.2020, 23:57
Befindet sie die Fläche denn tatsächlich noch im Innenbereich des Dorfs oder zählt sie bereits zum Außenbereich?

Nicolina
28.04.2020, 00:07
Idee: Verpachtet die Fläche an einen Landwirt und der Pachtzins ist dann gleich der Kosten die ihr dort für die Unterbringung der Tiere zahlt.
(...).
Ich hatte den Eingangspost missverstanden und bin von mehr Tieren ausgegangen.
(Manchmal hilft die Groß- und Kleinschreibung schon zum Verständnis^^)

Daniel89
28.04.2020, 00:10
Hinter uns sind nur noch Weiden. Sonst eine ganze Weile gar nichts mehr.
227447

Rohana
28.04.2020, 00:31
Aktiviere deine Rechtschutzversicherung und lehne dich zurück, ich glaube kaum dass die dir was können. Tiere sind ortsüblich und du musst kein Landwirt sein!

Aubrey
28.04.2020, 08:37
Habe ich zum Glück...

Auch wenn es sich eventuell blöd anhört: Lieber agieren anstatt zu reagieren? Ich möchte halt nicht nur rumsitzen und abwarten, wenn ich etwas unternehmen könnte.

Ja es gibt aber noch nichts rechtsverbindliches worauf du reagieren musst/kannst. Du betreibst Aufwand ohne zu wissen was bzw. ob konkret was passiert. Da wäre mir meine Zeit zu schade...


Aktiviere deine Rechtschutzversicherung und lehne dich zurück, ich glaube kaum dass die dir was können. Tiere sind ortsüblich und du musst kein Landwirt sein!

Sehe ich auch so, allerdings kann aktuell die Rechtsschutzversicherung noch nicht aktiviert werden. Wofür? Aktuell ist außer einem meckernden Nachbar nichts passiert. Das kann man getrost ignorieren.

Stallknecht
29.04.2020, 00:15
Bei so einer Wohnlage und langen Tierhaltung würde ich mir absolut keinen Kopf machen ! Aber lustig empfinde ich den Beruf des Mannes, hat er doch irgendwie verfehlt !!!

Ich habe auch so ne dumme Tucke gehabt, die wohnt ausserhab und keine Ahnung wo, aber ganz sicher über einen Kilometer entfernt. Meine Tiere sind genau hinter dem Ortsausgang untergebracht, die meinte auch mal vor 3 Jahren meine Puter würden nerven und wären zu laut und sie muss sich noch beim Ordnungsamt beschweren ! Der habe ich nur gesagt, nur zu, wer sich lächerlich machen will kann das gerne tun, die Tiere sind ordnungsgemäss angemeldet, werden über den Rassezuchtverein geimpft und Tierärztlich gut betreut, also was soll da schon passieren ? Nebenan waren damals noch 38 lautstarke Gänse beim Nachbarn, auch meine sehr vielen Hühnerhähne störten sie ja nicht, wohl aber meine damals 19 Puter. Die nerven ja nur, wenn sie abends auf der Terrasse sitzen würden usw.

Ich habe nie wieder was von der gehört ! Die war sogar so deppert sich aufzuregen, weil ich da das Auto auf dem Wiesenweg immer stehen habe und sie da mit dem Rad ja nicht gut durch kommt ! Ich habe nachgemessen, 2,20 Meter Platz bis zum Zaun, da passen 2 Räder nebeneinader locker durch ! Nach der STVO gilt dort Anlieger frei, ich bin Anlieger, sie aber eben nicht. Wenn sie also von oben mit dem Rad rein fährt, ist das an sich nicht erlaubt ! Kommt sie hingegen von unten, da steht der Zusatz Radfahrer frei, der fehlt aber oben ! Da machte sie dann noch mit dem Handy ein Bild von dem Auto und düste stinkig ab und ich habe sie seitdem niemals wieder gesehen !

Also bleib ruhig, im Notfall klärt das ein Anwalt / Richter und der gute Ruf des Herrn Seelenklempners ist ruiniert, ändern wird sich aber ganz sicher nichts ! Du kannst, mit genug Freunden auch mal bei seinen Vorgesetzen eine Beschwerde einreichen, denn damit rechnet der ganz und gar nicht, sofern er bei euch im Ort tätig ist.

Gackerliene
02.05.2020, 13:49
Bei so einer Wohnlage und langen Tierhaltung würde ich mir absolut keinen Kopf machen ! Aber lustig empfinde ich den Beruf des Mannes, hat er doch irgendwie verfehlt !!!

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Vielleicht könnt Ihr den Nachbarn eben bei seinem Berufsethos packen, aber friedlich, freundlich, ohne Vorwurfshaltung- sollte doch dieser geübt sein sich zu reflektieren und offen sein für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Schöpfung... dazu könntet Ihr ihm einen Brief schreiben indem Ihr Euer Entsetzen und Fassungslosigkeit über den industriellen Umgang mit Gottes wunderbarer Schöpfung aufzeigt und dass ihr versucht im Kleinen die Möglichkeiten eures Grundstückes für die persönliche Eigenversorgung zu nutzen. Nicht fehlen sollte in dem Brief das Verständnis für die aussergewöhnlichen Belastungen in der Coronazeit durch die Ausgangssperren und ein paar Eier eurer Hühner und wie gesagt nicht süffisant oder so werden, nach dem Brief bei Begegnungen immer freundlich lächeln oder winken... lebt einfach euer Leben weiter, ein Rechtstreit ist so anstrengend, ich vermute, die ziehen den dann auch zurück :-)

LG, Alex (in christlichen Kreisen ist das Thema Tierschutz wirklich wenig verbreitet, dabei war der erste Gründer eines Tierschutzvereins sogar ein Pfarrer....)

https://www.umwelt.elk-wue.de/themen-a-z/tierschutz/

https://de.wikipedia.org/wiki/Christian_Adam_Dann