Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kontrolle der Hühner durch Bauordnungsamt
murzelmaus68
20.09.2019, 16:06
Hallo in die Runde
ich hatte heute das Bauordungsamt da. Ich dachte wegen des Umbaus unseres Daches, der ist beantragt und genehmigt aber noch nicht fertig, aber nein die beiden Mitarbeiter der Bauordnungsamtes wollten nur meine Hühner zählen und deren Unterbringung sehen und per Foto dokumentieren! Dürfen die das? Bauordnungsamt? Ich fühle mich verarscht! Für die Hühner habe ich nichts gebaut! Sie bewohnen ein altes, hat der Vorbesitzer errichtet und genehmigt bekommen, großes Treibhaus......
Weiß hier einer ob die Vorgehensweise legal ist?
harrymoppi
20.09.2019, 16:14
Bist du dir sicher, das die vom Bauordnungsamt waren oder evtl. nur vom Ordnungsamt?
Ich kann mir nicht vorstellen, warum sich ein Bauamt für Hühnerhaltung interessieren sollte.
Haben die sich ausgewiesen?
Hast du mal geschaut, ob noch alles da ist?
Du musst niemanden auf dein Grundstück lassen.
Weiß hier einer ob die Vorgehensweise legal ist?
Schau doch mal auf ihrer Webseite nach was sie so machen.
Aktionsfeld sollte da zumindest erwähnt werden.
Da muss Dich entweder irgendjemand angeschwärzt haben oder es handelte sich nicht um Mitarbeiter des Bauordnungsamtes. Bauten werden kontrolliert, wenn der Verdacht auf illegal errichtete Tierställe besteht. Aber Hühner zählen? Finde ich mehr als dubios.
Ich hatte vor Jahren zwei „Mitarbeiter“ vom Veterinäramt hier, weil ich angeblich meine Pferde schlecht untergebracht hätte. Ich war ebenfalls etwas überrumpelt und habe denen alles gezeigt.:wall
Hinterher stellte sich heraus, dass es diese Mitarbeiter beim Vet.-Amt gar nicht gibt.
murzelmaus68
20.09.2019, 16:19
Hallo ja ich bin mir ganz sicher BAUORDUNGSAMT! Die haben sich schriftlich zu einer Bauzustandsbesichtigung angesagt! (Mein Architekt mit dem wir den Umbau beantragt und durchgeführt haben) sagt das ist üblich das die mal auf die Baustelle kommen
ABER: für die Hühner habe ich nichts gebaut, geändert oder so. Wir nutzen unseren 900 qm Garten und ein dort befindliches ca 70 qm großes altes Treibhaus als Stall und ggf als Kaltscharraum. Das Treibhaus is ca 50 Jahre alt und vom Vorbesitzer des Hauses beantragt, genehmigt und gebaut worden.
murzelmaus68
20.09.2019, 16:22
Na klar hat mich jemand "angezeigt" mein blöder Nachbar...... dem bin ich nicht spießig genug
Das Bauamt kann insoweit involviert sein, dass der Bebauungsplan vorgibt, welche Nutzung die Grundstücke haben dürfen.
Reines Wohngebiet, Mischgebiet etc.. Das heißt glaub ich Baunutzungsverordnung und regelt u.a. die Gestattung der Tierhaltung.
harrymoppi
20.09.2019, 16:33
Ich würde in dem Fall mal beim BauordnungsamtsLEITER nachfragen was das soll und ob sie die Kompetenz überhaupt besitzen.
Sehr merkwürdig das alles.:unsicher
Anni Huhn
20.09.2019, 17:32
Das Bauamt darf kontrollieren ob irgend welche nicht genehmigten /zu großen Ställe gebaut wurden. Des weiteren sind sie auch für Falschnutzung der Fläche zuständig. Das betrifft in Wohngebieten z.B. Mehr wie 25 Hühner und ein Hahn . In Mischgebieten können sie Dir nichts. Hast ja auch nichts gebaut! Das Vetamt wird Dir höchst warscheinlich nächste Woche vor der Tür stehen. Wichtig sind dann keine kranken Hühner auf dem Hof zu haben, sowie genug Stangen für alle. Da reichen auch Holzböcke mit Besenstielen drauf. Ich hatte das letztes Jahr! Sei froh das das Ordnungsamt nicht da war, bei Lärmmessungen zieht man schnell mal den kürzeren, und muß im schlimmsten Fall alle abschaffen. Du und Dein Nachbar bekommen dann einen Schrieb und fertig.
Anni Huhn
20.09.2019, 17:38
222134
Um einschreiten nach dem Baurecht darf übrigens nur ein Eigentümer oder Vermieter bitten
murzelmaus68
20.09.2019, 19:12
Gebaut wurde wie gesagt gar nichts. Das alte Treibhaus, genehmigt und gebaut vom Vorbesitzer, dient als Kaltscharrraum und innerhalb des Treibhauses ist ein weiteres "Häuschen" das ist der "Stall" auch dieses "Häuschen" habe ich "mitgekauft". War ursprünglich mal für die Anzucht von Jungpflanzen gedacht....
Nutzung kann natürlich sein....... suche bisher noch vergebens was für eine Nutzung hier zulässig ist.... Angeblich Wohngebiet aber die Vorbesitzer hatten hier ein Gewerbe angemeldet und zugelassen, eine Psychologische Praxis..... das ginge ja in einem Wohngebiet gar nicht..... um die Ecke ist eine Spedition...... ist hier viel Klüngel.......
legaspi96
20.09.2019, 19:37
Das Bauamt darf kontrollieren ob irgend welche nicht genehmigten /zu großen Ställe gebaut wurden. Des weiteren sind sie auch für Falschnutzung der Fläche zuständig.
Das stimmt. Aber das macht das Bauamt nur wenn Grundstücke bzw. Bauten gemeldet wurden.
murzelmaus68, die Bauten sind zwar genehmigt aber die Nutzung ist eine andere. Da musst Du Dich bei Deiner Verbandsgemeinde schlau machen ob das zulässig ist.
Grüße
Monika
Dorintia
20.09.2019, 20:13
Die kompletten, tatsächlichen Gegebenheiten werden oft mit Einreichung eines Bauantrages, der was völlig anderes, nur was kleines o.ä. betreffen kann, geprüft.
Vor kurzem erst geschehen bei einem Kollegen, der dann sein Küchenfenster zum Nachbarn zumauern sollte, das seit 100 Jahren da drin ist. Zumauern oder vom Nachbarn die Einwilligung das der auf 5x5 Metern, obwohl sein Grundstück, nix davor baut.
Der Bauantrag betraf den Umbau einer Scheune an einer völlig anderen Ecke und im Dorf haben 95 % der Häuser so ein Fenster zum Nachbarn.
na da hätte ich aber locker geklagt...
Meine Erfahrung ist, dass Bauämter immer sehr forsch sind und gar lustige Forderungen stellen, die einer juristischen Überprüfung nicht stand halten....
Anni Huhn
20.09.2019, 21:01
Was für ein Gebiet man hat kann man oft auf der Gemeindehomepage ersehen. Unter Flächennutzungsplan sieht man die Gemeinde von oben, wie im Bebauungsplan. Dort steht dann W wir Wohnbebauung und M wie Mischgebiet. Das neuste ist wohl reine Wohnbebauung wo auch Bäcker und z.B Hühner verboten sind.
Nicolina
20.09.2019, 23:04
Das Bauamt kann insoweit involviert sein, dass der Bebauungsplan vorgibt, welche Nutzung die Grundstücke haben dürfen.
Reines Wohngebiet, Mischgebiet etc.. Das heißt glaub ich Baunutzungsverordnung und regelt u.a. die Gestattung der Tierhaltung.
Ja, so weiß ich das auch.
Es könnte also darum gehen, ob das Treibhaus zur Hühnerhaltung umgenutzt werden darf.
edit - hat sich mit anderen Antworte überschnitten.
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