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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hilfe nach Hundeangriff



LadyDzuranya
15.12.2018, 17:00
Hallo,
heute Morgen haben drei Hunde meine Hühner gejagt und eine Henne leider auch so schwer verletzt, dass sie eingeschläfert werden musste. Als ich nun meinen Hahn anschaute, sah ich, dass er vermutlich auch einen Biss in den Bürzel abbekommen hat. Sein schöner Schwanz ist weg, aber zuerst dachte ich, dass es das war. Nun finde ich an der oberen Bürzelseite ein "Loch" und vermutlich ist auf der Unterseite ein Gegenbiss. Tierärzte haben ja nun leider schon alle zu. Außerdem ist es die erste Verletzung dieser Art, die ich bei meinen Hühnern bisher hatte.
Muss / Soll die Verletzung behandelt werden? Beim nicht-Hühner/Vogel-kundigen TA? Also lieber jetzt im Notdienst von einem TA oder Montag beim vogelkundigen? Oder kann ich das selber behandeln? Wenn ja, wie?

Außerdem habe ich noch kurz ein paar Fragen bezüglich der Rechtslage:
Meine Hühner sind auch außerhalb unseres Grundstückes unterwegs. Allerdings am renaturierten Bach. Das Gelände gehört der Emscher Genossenschaft und es gibt zwar Tore zu dem Weg, aber es steht ausdrücklich, dass "Das Betreten der Anlage mit Gefahren verbunden und verboten" ist.
Die Frau, deren drei Königspudel meine Hühner jagten, meinte nur, ob wir überhaupt Hühner hier laufen lassen dürfen und dass sie uns anzeigen will. Ihre Daten bekamen wir nicht.
Meiner Meinung nach, dürfen ihre Hunde weder meine Hühner noch Katzen oder Kaninchen oder andere Tiere jagen oder töten. Mein Mann hat einen ihrer Hunde weggetreten, als er ein weiteres meiner Hühner jagte (schon bestimmt 80m wo wir nicht helfen konnten und ca. 3 m von unserem Gartenzaun entfernt, wo wir dann standen). Deshalb will sie uns jetzt anzeigen (Tierquälerei vermutlich).
Meine Hühner sind bei der Tierseuchenkasse gemeldet.
Ich weiß, dass ich mit dem freien laufen lassen der Hühner natürlich ein großes Risiko eingehe. Fuchs und Greifvogel sind hier kein Problem. Nur eben die unerlaubt daher laufenden Hunde. Dass so etwas passieren kann, ist klar, aber dass ein Hundehalter so frech darauf reagiert, kann ich nicht nachvollziehen.

Nun meine Fragen:
1. Hätte ich rechtlichen Anspruch auf Entschädigung?
2. Hat sie welche?

Vielen Dank für eure Ratschläge!
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Bohus-Dal
15.12.2018, 17:24
Die Frau, deren drei Königspudel meine Hühner jagten, meinte nur, ob wir überhaupt Hühner hier laufen lassen dürfen und dass sie uns anzeigen will.

:stupid Sonst gehts noch? Die hat ja wohl ein Ding zu laufen. Egal wo kann es doch nie legal sein, wenn ihre Hunde andere Tiere totbeißen!!

Tut mir leid um die Henne :(

Steht der Hahn noch unter Schock? Die Wunde an sich wird bestimmt verheilen, zum Glück ist ja keine Fliegensaison. Hast Du sie desinfiziert? Hast Du Blauspray?

FraKo
15.12.2018, 17:26
Hallo,

nachdem ich davon ausgehe, dass nicht Deine Hühner die Hunde angegangen haben, sondern umgekehrt, hast Du selbstverständlich Anspruch auf Schadenersatz.
Da spielt es keine Rolle, ob es im eingezäunten Grundstück, oder im Freilauf passiert. Das wegtreten von einem der Hunde war eine Schutzreaktion - Tierquälerei ist da lächerlich!!
Die Frage stellt sich, ob Du die Dame ausfindig machen kannst und ob es Zeugen gibt - sonst steht Aussage gegen Aussage und es wird schwierig.


Zu Deinen Fragen:

zu 1. Ja - hast Du - musst es nur beweisen.

zu 2. Nein - hat sie nicht - die hat nur einen riesen Vogel und keinen Anstand!

Pepsikatze
15.12.2018, 17:28
Hallo, ich hatte auch schon mal eine Henne mit tiefer Fleischwunde nach Hundeangriff. Allerdings wollte mein Schutzhund sie nur Mut der Pfote am "weglaufen" hindern. Ich habe die Wunde mit Jodsalbe versorgt und die Henne 2 Tage separiert, das wars. Sie ist wieder wie neu, auf der ehemaligen Wunde sind sogar wieder Federn gewachsen. Ich glaube, die sind da hart im Nehmen.

LadyDzuranya
15.12.2018, 17:30
Mein Mann, ich, eine tote Henne und ein verletzter Hahn sind Zeugen.
Ich glaube zu wissen, wo sie wohnt. Zumindest steht hier in der Siedlung ein Auto mit Aufklebern von drei Pudeln drauf....

FraKo
15.12.2018, 17:36
Mein Mann, ich, eine tote Henne und ein verletzter Hahn sind Zeugen.
Ich glaube zu wissen, wo sie wohnt. Zumindest steht hier in der Siedlung ein Auto mit Aufklebern von drei Pudeln drauf....

Du bist natürlich schon spät dran, aber ein Anruf bei der Polizei kann auch jetzt noch helfen.

Bei mir waren zwei fremde Hunde auf das umzäunte Gelände eingedrungen und hatten innerhalb 10 Minuten alle Hühner (10 Stück) totgebissen.
Ich hatte das Glück, dass ich einen der Hunde im Hühnerhaus einsperren konnte - der andere ist abgehauen.
Habe dann die Polizei angerufen, da ich wusste, wo die Hunde herstammten.
Die Polizei ist dann zu der Frau gefahren, hat sie mitgenommen - sie konnte natürlich nicht abstreiten, dass der eingesperrte Hund deer ihre war. Der zweite war schoin wieder zu Hause - und dass der dabei war, hat sie freiweg abgestritten.
Hat aber nichts genützt - sie musste den Schaden bezahlen und bekam eine Verwarnung.

Rohana
15.12.2018, 17:41
Ich weiss nicht wie's speziell mit Bisswunden aussieht, aber bei meinen Hennen sind schon Geschichten im Nullkommanix verheilt da kann man Bauklötze staunen. Desinfizieren würde ich mit Betaisodona (PVP-Iod) Lösung oder -Salbe wenn vorhanden.
Wünsche dir starke Nerven für die Konfrontation mit dieser unmöglichen Person!

Magduci
15.12.2018, 17:45
Zunächsteinmal, tut es mir sehr leid für deine Tiere, ich weis leider nur zu gut wie du dich fühlst.

Els erstes alles schriftlich festhalten, so lange ihr euch noch erinnert. Dann schrift bei der Polizei Anzeige stellen. Nirgendwo dürfen Hunde jagen. Außerdem könnte ja sein, dass ihr nicht die einzigen Opfer ihrer Hunde seid. Hoffentlich kriegt sie dann diverse Auflagen für Ihre Hundehaltung. Bei solchen Halter kenn ich nichts mehr. Die brauchen eine Lektion. Wäre sie einsichtig hätte man sich ja einigen können, aber so...:neee:

Zweitens, wenn ihr schon rausgefunden habt, wer die Dame ist. Entschädigung schriftlich verlangen, pro Huhn mit 51,- Euro (übliche Entschädigung bei Käulung) + gesamte Tierarztrechnung der Überlebenden.

Zwei Wochen Frist, sonst entstehen weitere Kosten. Anwalt, zusätzliche Pflegeaufwand, :pfeif was gibts noch? Seelische Schmerzen?

Hoffentlich hat die Halterin eine Versicherung, dann wird sie das weiter geben.

Egal, wo eure Hühner rumlaufen, die Hunde dürfen denen nichts antuen. Natürlich ist es auch für euch nicht besonders klug eure Hühner draußen rumlaufen zu lassen. Die können nämlich auch schaden verursachen, z. B. unverhofft einen Verkehrsunfall. Dann habt ihr die Probleme. Aber so war es ja jetzt nicht.

Ihr dürft euere Sachen, weil Hühner sind "Sachen", selbstverständlich verteidigen. Auch mit einem Tritt. Wie soll man den Hund sonst abhalten, mit gut Zureden? Wenn die Halterin sie nicht abrufen kann, dann eben so. :bash

Ich wünsche euch viel Durchhaltevermögen.

VG
Magda

Magduci
15.12.2018, 17:48
Achso, noch Fotos machen, viele

und jetzt noch einen Spaziergang zum Auto mit den 3 Pudeln und die Adresse notieren.

VG

LadyDzuranya
15.12.2018, 17:49
Danke euch allen!
Bisher habe ich noch nichts gemacht. Ich würde aber dann gleich Jodsalbe drauf machen. Über Nacht wird er die wohl in ruhe lassen. Wie oft sollte ich die drauf machen? Über tag wird er sie doch ehr weg fressen /putzen, oder?
Also zunächst kein Tierarzt? Bei Verschlechterung oder Entzündung werde ich ihn sofort vorstellen.
Sollte er separat sitzen oder kann er weiter mitlaufen?

Ich weiß noch nicht, was ich mit der Frau machen soll. Wenn ich sie nie wieder sehe, werde ich vermutlich gar nix machen. Sollte sie nochmal giert entlang gehen, wird sie eine Anzeige bekommen bzw auf Schadensersatz angesprochen...

SalomeM
15.12.2018, 17:53
Ich vermute eher nicht, dass Ihr Anspruch auf Schadenersatz habt. Durch das (unberechtigte) freie Laufenlassen tragt Ihr zumindest eine Mitschuld. Hunde dürfen zwar generell keine anderen Tiere hetzen, verletzen und/oder töten, im gegebenen Fall ist es allerdings etwas schwierig. Sowohl die tote Henne, der verletzte Hahn, als auch der getretene Hund werden rein strafmässig unter Sachbeschädigung eingeordnet. Wenn es hart auf hart kommt und die Dame ihren Hund aufgrund des Trittes für 500€ beim Tierarzt behandeln lässt, steht Eure Rechnung nur mit einem viel geringeren Betrag dagegen. Tote und verletzte Hühner gelten natürlich auch nicht als Zeugen. Inwieweit sich also ein Weiterverfolgen der Sache lohnt, sei dahingestellt. Das Verhalten der Hundebesitzerin ist natürlich völlig indiskutabel, da stimme ich zu. Zudem hätte sie das Grundstück weder betreten, noch ihre Hunde frei laufen lassen dürfen. Ihr und Eure Hühner im Gegenzug aber auch nicht.

FraKo
15.12.2018, 17:54
Hoffentlich hat die Halterin eine Versicherung, dann wird sie das weiter geben.
Magda

Hoffentlich hat sie KEINE - den dann geht`s an den eigenen Geldbeutel - die Lektion ist viel besser!!:laugh

Galla
15.12.2018, 17:58
Mit dem Hahn zum TA - auch Notdienst.
Somit ist erstens das Tier versorgt und zweitens das Ausmaß des Schadens dokumentiert.


Die tote Henne einfrieren.

Restliche Hühner untersuchen; mancher Schaden stellt sich erst später heraus.



Rechtlich: Du kannst Schadensersatz verlangen; nachweisen musst Du nur den Schaden (TA).
Wo Deine Tiere liefen, ist belanglos.

Die Hundehalterin kann Schadensersatz verlangen, jedoch erfolglos. Sie hat ja keinen Schaden. Die Abwehr des Hundes war verhältnismäßig

Speedy67
15.12.2018, 18:11
Das ist furchtbar und tut mir leid für deine Tiere. :(

Grundsätzlich ist es aber so, daß in NRW eine Leinenpflicht für Hunde besteht, die sogenannte 20/40 Regelung. ( 20 kg / 40 cm Stockmaß)
Da fallen Königspudel definitiv drunter.
Schau mal, ob die Gegebenheiten bei dir zutreffend waren :
https://leinenpflicht.com/leinenpflicht-nrw/

Pepsikatze
15.12.2018, 18:26
Danke euch allen!
Bisher habe ich noch nichts gemacht. Ich würde aber dann gleich Jodsalbe drauf machen. Über Nacht wird er die wohl in ruhe lassen. Wie oft sollte ich die drauf machen? Über tag wird er sie doch ehr weg fressen /putzen, oder?
Also zunächst kein Tierarzt? Bei Verschlechterung oder Entzündung werde ich ihn sofort vorstellen.
Sollte er separat sitzen oder kann er weiter mitlaufen?
...

Ich würde ihn eine Weile separieren, damit die andern nicht an die Wunde gehen. Er selbst wird wohl gar nicht ran gehen, war jedenfalls bei meiner Henne so. Jodsalbe habe ich noch einmal am nächsten Tag nachgeschmiert, dann nicht mehr. An Tag 3 war alles verschorft, da hab ich sie dann wieder zu den anderen gelassen.

Lisa R.
15.12.2018, 18:27
Die "Dame" ist schadenersatzpflichtig. Es gilt das Verursacherprinzip. Es ist egal wo sich die Hühner aufgehalten haben.
Wenn meine Hunde in meinem Haus einen Einbrecher beißen, der dort ja nun wirklich nix verloren hat, so kommt dieser zwar vor den Kadi aber ich bin ihm schadenersatzpflichtig, da meine Hunde ihn gebissen haben.

Beißt mein angeleinter Hund einen freilaufenden Hund, dann zahle ich den Schaden da mein Hund den Schaden verusacht hat. Ist meiner Freundin genauso passiert.

KerstinU
15.12.2018, 18:27
Mit dem Hahn zum TA - auch Notdienst.
Somit ist erstens das Tier versorgt und zweitens das Ausmaß des Schadens dokumentiert.


Die tote Henne einfrieren.

Restliche Hühner untersuchen; mancher Schaden stellt sich erst später heraus.



Rechtlich: Du kannst Schadensersatz verlangen; nachweisen musst Du nur den Schaden (TA).
Wo Deine Tiere liefen, ist belanglos.

Die Hundehalterin kann Schadensersatz verlangen, jedoch erfolglos. Sie hat ja keinen Schaden. Die Abwehr des Hundes war verhältnismäßig

Galla, steht dann nicht Aussage gegen Aussage? Die Dame kann doch einfach abstreiten, dass es ihre Hunde waren .

Kamikaze2001
15.12.2018, 18:28
An deiner Stelle würde ich, auch jetzt noch, bei der Polizei anrufen und eben diese Dame anzeigen. Allein schon aus dem Grund wenn sie dich wirklich anzeigen will und du dann erst hinterher selbiges machst, dann wirkt es gern wie eine "Gegenattacke".

Ich bin kein Richter, aber rechtlich gesehen könnte auf euch beide was zukommen. Für die Hundehalterin da sie ihre Hunde nicht im Griff hat, für deinen Mann weil er die/den Hund getreten hat. Auch wenn er da nur das Huhn verteidigen wollte würde es strafrechtlich vermutlich nicht angemessen sein einen beispielsweise 1000 Euro teuren Königspudel wegen eines 10 Euro Huhns zu töten oder zu verletzen.
Von daher würde ich jetzt mal sagen das man vermutlich beiden eine Teilschuld gibt. Hättet ihr die Hühner nicht frei laufen lassen wäre nichts passiert. Hätte die Dame ihre Hunde nicht frei laufen lassen bzw. unter Kontrolle gehabt, dann wäre auch nichts passiert. Rennt sie jetzt zum TA und der bestätigt dem Hund Verletzungen, dann hätten auch beide einen Schaden.

SetsukoAi
15.12.2018, 18:41
Ich vermute eher nicht, dass Ihr Anspruch auf Schadenersatz habt. Durch das (unberechtigte) freie Laufenlassen tragt Ihr zumindest eine Mitschuld. Hunde dürfen zwar generell keine anderen Tiere hetzen, verletzen und/oder töten, im gegebenen Fall ist es allerdings etwas schwierig. Sowohl die tote Henne, der verletzte Hahn, als auch der getretene Hund werden rein strafmässig unter Sachbeschädigung eingeordnet. Wenn es hart auf hart kommt und die Dame ihren Hund aufgrund des Trittes für 500€ beim Tierarzt behandeln lässt, steht Eure Rechnung nur mit einem viel geringeren Betrag dagegen. Tote und verletzte Hühner gelten natürlich auch nicht als Zeugen. Inwieweit sich also ein Weiterverfolgen der Sache lohnt, sei dahingestellt. Das Verhalten der Hundebesitzerin ist natürlich völlig indiskutabel, da stimme ich zu. Zudem hätte sie das Grundstück weder betreten, noch ihre Hunde frei laufen lassen dürfen. Ihr und Eure Hühner im Gegenzug aber auch nicht.

Da muss ich dir Recht geben.

Wäre das auf eurem eigenen, eingezäunten Grundstück passiert wäre die Sachlage ganz klar.

Da sich aber eure Hühner außerhalb eures Grundstückes aufgehalten haben ist es leider anders, ich denke da habt ihr nicht viele Möglichkeiten.
Auch wenn die Frau mit ihren 3 Pudeln da nicht hätte laufen sollen, haben eure Hühner da auch nix zu suchen.



Achso: Was sie Verletzung des Hahnes betrifft, die ist nicht so schlimm. Das heilt auch so, ohne Tierarzt wieder.

LadyDzuranya
15.12.2018, 18:43
Wir sind jetzt erstmal unterwegs zur Tierklinik in Recklinghausen.

Kamikaze2001
15.12.2018, 18:44
Lisa, das mit dem Hundebiss bei einem Einbrecher muss nicht so sein.
Es gibt da schon ein tolles Urteil vom BGH, die Richter nannten es "Berufsrisiko". :D

zfranky
15.12.2018, 18:51
Galla, steht dann nicht Aussage gegen Aussage? Die Dame kann doch einfach abstreiten, dass es ihre Hunde waren .

Also das ist immer so ein Irrglaube, dass wenn Aussage gegen Aussage steht, sich der Richter kein Bild machen kann. Das funktioniert nur selten, denn Richter urteilen bei sowas nach der allgemeinen Lebenserfahrung. Warum sollte Lady D. einfach anhaltslos besagte Pudelhalterin beschuldigen? Das macht wenig Sinn. Die geschädigten Hühner sind ausreichender Beweis, dass so ein Vorfall stattgefunden hat. Die Hundehalterin wohnt wohl in der Nähe und wird die Fläche auch regelmäßig zum Auslauf nutzen.
Die Dame hat Hunde, die hier in NRW unter die 20/40er Verordnung fallen. Es besteht also Leinenpflicht außer in dafür freigegebenen Gebieten und die Tiere müßen haftpflichtversichert sein. Deswegen haftet sie mMn.
Eine Hundehaftpflicht wird ja auch nicht teurer nach einem Schaden, deswegen kann ich so ein "sich Wegducken" nach einem Vorfall überhaupt nicht verstehen.
Übrigens dürfen auch Wildtiere nicht gehetzt und getötet werden von Hunden. Das viele Hundehalter das für völlig normal, gar für natürlich halten, ist einem völlig verschrobenen Naturbild und der Ignoranz von Tierschutz auch für Wildtiere geschuldet. Fassungslos macht mich das jedes mal...

Deswegen klarer Rat: Zeig sie an!

Nun zum Hahn: Ideal wäre natürlich die Gabe von einem Antibiotikum. Wenn es ihm aber ansonsten gut geht, kann man mit 2x Auftragen von Betaisodonasalbe erst einmal anfangen. Separieren würde ich ihn nicht, erfühlt sich in der Herde wohler.

Liebe Grüße

Frank

talpini
15.12.2018, 18:56
Tach auch,

jedEr hat das Recht, bei relevantem Fehlverhalten, den mutmaßlichen Gesetzesverletzer *vorläufig festzunehmen*. Im BGB heißt dies dann *anhalten*, bis die herbei zu rufende Polizei vor Ort ist. Diese wird dann den Sachverhalt aufzunehmen und ggf. an die Staatsanwaltschaft, in Folge einem Gericht weiterleiten. Ich habe vor Zeiten öfters so gehandelt, es hat funktioniert. Die Polizei kam, der Fall geklärt. In der Ansprache an den *Täter* sollte aber das *Keinen Widerspruch hinnehmen* wollen deutlich werden. So etwa *Du (SIe warten) wartest hier, ich rufe die Polizei!*
In einem Fall habe ich dem Betreffenden angekündigt, dass ich ihn fotografieren würde, um ihn so wiederzuerkennen. In einem anderem Fall habe ich eine Straßenbahn, durch betätigen des Notschalters am weiterfahren gehindert!

Angenehmen Aufenthalt auf der Erde
talpini

Galla
15.12.2018, 18:56
Die Halterin kann abstreiten, dass es ihre Pudel waren. Das muss sie aber nachweisen.


Ihr dürft hier strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen nicht vermischen.

Schadenersatz gehört in das Zivilrecht. Da geht es nicht unmittelbar um die Sachbeschädigung, sondern um die Pflichtverletzung. Und die liegt nun mal auf Seiten der Hundehalterin.

Wo die Pflichtverletzung stattfand, ist für diesen Fall unerheblich. Überall in der BRD dürfen Hunde niemandem Schaden zufügen. Sonst wäre ja jeder Privatbesitz rechtsfreie Zone.

Und die TE streiten sich hier mit der Halterin, nicht mit der Genossenschaft (Grundstückseigentümerin).

LadyDzuranya
15.12.2018, 19:13
Wir dürfen bleiben. Müssen nur unterschreiben, dass wir in nicht schlachten und essen wollen. Sonst dürften sie die Wunde nicht reinigen...

KerstinU
15.12.2018, 19:14
Also das ist immer so ein Irrglaube, dass wenn Aussage gegen Aussage steht, sich der Richter kein Bild machen kann. Das funktioniert nur selten, denn Richter urteilen bei sowas nach der allgemeinen Lebenserfahrung. Warum sollte Lady D. einfach anhaltslos besagte Pudelhalterin beschuldigen? Das macht wenig Sinn. Die geschädigten Hühner sind ausreichender Beweis, dass so ein Vorfall stattgefunden hat. Die Hundehalterin wohnt wohl in der Nähe und wird die Fläche auch regelmäßig zum Auslauf nutzen.
Die Dame hat Hunde, die hier in NRW unter die 20/40er Verordnung fallen. Es besteht also Leinenpflicht außer in dafür freigegebenen Gebieten und die Tiere müßen haftpflichtversichert sein. Deswegen haftet sie mMn.
Eine Hundehaftpflicht wird ja auch nicht teurer nach einem Schaden, deswegen kann ich so ein "sich Wegducken" nach einem Vorfall überhaupt nicht verstehen.
Übrigens dürfen auch Wildtiere nicht gehetzt und getötet werden von Hunden. Das viele Hundehalter das für völlig normal, gar für natürlich halten, ist einem völlig verschrobenen Naturbild und der Ignoranz von Tierschutz auch für Wildtiere geschuldet. Fassungslos macht mich das jedes mal...

Deswegen klarer Rat: Zeig sie an!

Nun zum Hahn: Ideal wäre natürlich die Gabe von einem Antibiotikum. Wenn es ihm aber ansonsten gut geht, kann man mit 2x Auftragen von Betaisodonasalbe erst einmal anfangen. Separieren würde ich ihn nicht, erfühlt sich in der Herde wohler.

Liebe Grüße

Frank

Danke. Ich sehe es genauso und wollte nur wissen , wie es rechtlich geregelt ist . Danke Galla . Ich würde die auf jeden Fall anzeigen und finde so ein Verhalten unverschämt. Ich selbst hab Hunde und die laufen an der Leine , wenn die Situation es erfordert .

SetsukoAi
15.12.2018, 19:48
Wir dürfen bleiben. Müssen nur unterschreiben, dass wir in nicht schlachten und essen wollen. Sonst dürften sie die Wunde nicht reinigen...Wie ich bereits sagte, den Weg hättet ihr euch sparen können.
Aber gut, vielleicht habe ich ja Unrecht.
Aber solche kleinen Wunden heilen ohne Probleme bin mal gespannt was der Spaß kostet.

Galla
15.12.2018, 20:01
Wie ich bereits sagte, den Weg hättet ihr euch sparen können.
Aber gut, vielleicht habe ich ja Unrecht.
Aber solche kleinen Wunden heilen ohne Probleme bin mal gespannt was der Spaß kostet.



Ohne Zweifel; aber mit Dokumentation eines fachkundigen Drittens ist eine Anzeige leichter.

Die Kosten begleicht zudem -im günstigsten Fall- die Hundehalterin.

LadyDzuranya
15.12.2018, 20:06
Genau, darum geht es. Ich weiß ja noch nicht, was genau wie machen werden, aber so haben wir alles dokumentiert...

LadyDzuranya
15.12.2018, 21:50
So, 1x1,5 cm Bisswunde gereinigt und gespült und die Gegenbissverletzung auch. Auch die Feder Kanäle der großen Schwanzfedern sind gereinigt worden. Hatten kurz überlegt, ob die große Wunde getackert werden sollte, haben sie aber offen gelassen, damit es ablaufen kann und er zum lösen nicht wieder kommen muss. (werde mir wohl auch eine kaufen)
Mit 40€ im Notdienst finde ich völlig ok!

LadyDzuranya
15.12.2018, 22:10
Schmerzmittel hat er bisher keins bekommen. Sollte er? Habe noch Metacam 0,5mg/ml hier. Wenn ja, wie viel und wie lange?

Galla
15.12.2018, 22:50
0,5 mg/kg pro Tag.

Würde ich je nach Zustand der Befindlichkeit geben......zumindest heute und morgen.

Okina75
15.12.2018, 23:30
Ohne jetzt alles gelesen zu haben: Du hast ebenso eine Aufsichts- und Kontrollpflicht für Deine Hühner wie auch die Hundebesitzerin für ihre Hunde. Sie darf ihre Hunde (eigentlich) nicht frei laufen lassen, und Du Deine Hühner außerhalb Deines Grundstücks (eigentlich) auch nicht.

Weil 's öffentliches bzw. Gemeindeland ist und man da keine Einverständnis eines Nachbarn einholen kann, dass die Hühnies auch da laufen dürfen, geht die Sache leider voll auf Deine Kappe, das ist das Risiko, wenn man seine Tiere in einer quasi Grauzone laufen lässt. Wenn sie Dich anzeigen will, weil Du Deine Hühner da hast laufen lassen, hast Du genau dasselbe Recht sie anzuzeigen, weil sie ihre Hunde widerrechtlich frei laufen ließ. Kannst sie ja mal auf den Sachverhalt hinweisen und fragen, ob es ihr das wert ist...

Wäre die Sache auf Deinem Grundstück passiert, wäre das Recht klar auf Deiner Seite. So ist es weder auf Deiner noch auf der Seite der Hundebesitzerin, ihr habt beide keinerlei Handhabe, weil ihr beide die Sache recht frei ausgelegt habt, um es mal so zu sagen. Ich kann niemanden dafür belangen, wenn dessen Tiere meinen Tieren außerhalb meines Wirkungsbereichs (= mein Grundstück) was tun.

So war es damals auch mein Pech, als aller Wahrscheinlichkeit nach ein Nachbarskater eine meiner Junghennen erlegte. Die Hühner durften da zwar laufen, aber sie waren außerhalb meiner Kontrolle, auch wenn das keine 1,5 m waren. Völlig anders sieht es aus, wenn selbige Katze (als Beispiel) auf meinem Grund den Hühnern an die Gurgel will.
Weil entgegen aller Wünsche, Verstehensweisen und anderer Traumtänzereien Katzenhalter ganz genau so wie alle anderen Tierhalter dazu verpflichtet sind, ihre Tiere jederzeit unter ihrer Kontrolle zu behalten, ist es dann mein absolutes Recht, der Katze in den Allerwertesten zu treten, wenn sie auf meinem Grund an meine Tiere will. Außerhalb ist das was anderes, wenn auch direkt hinter dem Zaun- wenn ich das nicht will, muss ich sehen, dass meine Tiere da bleiben, wo sie hingehören. Nämlich auf meinem Grund. Darum hat weder sie noch Du eine Handhabe :kein.

Galla
15.12.2018, 23:52
Hüstel, hüstel......Okina.


Was hat Schadensersatz mit Risikoverwirklichung zu tun?


Auch kann die gute Frau niemanden wegen der Benutzung des Grundstücks anzeigen: Sie ist als Nichteigentümerin nicht klagebefugt.

Und meines Wissens gibt es keine Vorschrift, die Hühner den Freilauf verbietet. Wo sie laufen, ist eine andere Sache.

Lasst mal die ganzen Eigentumsverhältnisse weg; es geht hier um die Pflichtverletzung der Hundehalterin. Hunde dürfen fremdes Eigentum nicht beschädigen.
Die TE hat sich auch nicht besonders risikofreudig mit ihren Hühnern verhalten.

Die Hühner liefen frei - das ist an sich kein lebensunvernünftiges Risiko.


Dass die da u.U. nicht laufen durften, hat nichts damit zu tun. Da kann die Genossenschaft sie auf Unterlassung des Verhaltens verklagen bzw. wegen Landfriedensbruch, aber das hat mit der Hundehalterin nichts zu tun.



Drehen wir die Sache doch etwas um: Kleinkind spielt auf dem Grundstück der Genossenschaft, Hunde beissen das Kind.

Käme da irgendwer auf die Idee, zu sagen, dass sich hier ein selbst geschaffenes Risiko verwirklicht hat und das Kind Mitschuld und Pech hatte.....Und sogar froh sein kann, nicht noch selber/Eltern angezeigt zu werden?




Es handelt sich hier um Äpfel und Birnen: Das unbefugte Betreten eines fremden Grundstücks und die Beissattacke.


Die Genossenschaft kann die Haftung für Schäden auf ihrem Grundstück und durch dasselbige ablehnen/mindern.

Die Hundehalterin muss für ihre Tiere aber voll haften.

Galla
16.12.2018, 00:02
Ich weiß, so ganz kindlich betrachtet, möchte man sagen:

Wenn Du dich falsch verhalten hast, darfst Du dich nicht über Konsequenzen beklagen.



Rechtlich betrachtet hat das eine Fehlverhalten (Betreten des Grundstücks) aber nichts mit der Attacke zu tun.

Das Fehlverhalten war auch nicht ursächlich für die Attacke (Weil die Hühner da liefen, bissen die Hunde zu.)


Es ist eher so: Weil die Halterin ihre Hunde rechtswidrig frei laufen ließ, konnte sich das Risiko von freilaufenden Jagdhunden in Form eines Angriffs auf fremdes Eigentum realisieren.i



Als Tierhalter haftet man für das Verhalten seiner Tiere.

Die Hühner haben hier keine Schäden verursacht; die Pudel schon.

zfranky
16.12.2018, 00:08
Darum hat weder sie noch Du eine Handhabe :kein.

Das seh ich anders. Von Hunden geht eine besondere Gefahr aus. Deswegen gelten für Hunde auch entsprechende Verordnungen und Gesetze. Für diese Gefahr haftet der der Hundehalter im Rahmen der Gefährdungshaftung. Ein Verstoß gegen das Landeshundegesetz dürfte ebenfalls vorliegen. Das dürfte im Rahmen des Zivilrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts durchaus justiziabel sein. Hunderudel dürfen eben nicht überall frei rumlaufen und andere Tiere hetzen und töten.
Hier eine kurze Erläuterung:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wildernde-hunde_082543.html

Und das gilt nicht nur für Jagd-Wild, sondern auch für Haustiere, selbst wenn diese im Zweifelsfall entlaufen sind.

Es gibt eben in NRW kein Landeskatzengesetz mit explizit gefährlichen Katzen..das ist der Unterschied zur Katze.

Liebe Grüße

Frank

Okina75
16.12.2018, 00:23
Auch kann die gute Frau niemanden wegen der Benutzung des Grundstücks anzeigen: Sie ist als Nichteigentümerin nicht klagebefugt.

Ebenso wie die Hühnerhalterin, da der Übergriff nicht auf ihrem Grundstück statt fand :kein.


es geht hier um die Pflichtverletzung der Hundehalterin. Hunde dürfen fremdes Eigentum nicht beschädigen.
Die TE hat sich auch nicht besonders risikofreudig mit ihren Hühnern verhalten.

Ebenso um die der Hühnerhalterin. Auch Hühner dürfen fremdes Eigentum nicht beschädigen, wenn auch in dem Fall nicht die Hunde, aber das renaturierte Fremd- Land. Die Eigentümer könnten auch argumentieren, die Hühner stören die Renaturierung der Bodenvegetation und die Wiederbesiedlung mit standorttypischem Kleinleben...
Nicht besonders risikofreudig?
Die Tiere liefen außerhalb des eigenen Grundstückes, somit nimmt man jegliche Schäden in Kauf. Da reicht es auch nicht zu glauben "Passiert schon nix, weil ist ja noch nie was passiert". Hier branden zwei wahrscheinlich alte "Gewohnheitsrechte" aneinander, wobei beide genau dieselbe Handhabe haben- nämlich gar keine.


Die Hühner liefen frei - das ist an sich kein lebensunvernünftiges Risiko.
Dass die Hühner frei liefen, natürlich nicht. Aber WO sie frei liefen.


Dass die da u.U. nicht laufen durften, hat nichts damit zu tun.
Na, aber wie!
Ist nun mal so, dass man Schäden billigend in Kauf nimmt, wenn man seine Tiere außerhalb seines Einflussbereiches laufen lässt. Außerhalb, auf nicht meinem Grund, habe ich gar keine Handhabe, wenn das unerlaubt geschah, so einfach ist das. Die Hühner liefen (höchstwahrscheinlich) unerlaubt außerhalb des eigenen Geländes frei, die Hunde liefen (höchstwahrscheinlich) ebenso unerlaubt frei, und somit ist das eine nicht besser als das andere, bzw. hat keine der beiden Damen eine Handhabe gegen die andere.

Es sei denn, sowohl Hühner als auch Hunde durften da frei laufen. Dann ist es aber immer noch eigenes Risiko, seine Hühner dennoch dort laufen zu lassen, weil Hunde auch nur das sind, was sie sind- Raubtiere. Dazu oftmals völlig falsch verstanden und gehalten und daher triebgestaut, zumal gerade Pudel auch eigentlich Jagdhunde und nicht damit ausgelastet sind, kunstvoll zurecht geschoren über irgendwelche Ausstellungen zu stelzen und ansonsten eher die verzärtelte und verhätschelte Karikatur eines Hundes zu sein.

Und Kinder und Hühner sind doch ein ganz klein bisschen sehr verschiedene Angelegenheiten. Klar dürfen die Hunde weder Hühner noch Kind beißen, egal wo. Aber wenn das außerhalb des eigenen Einflussbereiches geschieht, dann ist da eine gewisse Billigung im Spiel. Ich kann nicht etwas für mich in Anspruch nehmen, was einem anderen vollkommen verwehrt bleiben muss.
Das Verhalten der Hundebesitzerin ist klar sch...ße, und das umso mehr, weil sie wahrscheinlich sehr gut weiß, dass ihre Hunde da auch nicht frei laufen dürfen. Nach dem alten Prinzip "Wer die Klappe am weitesten aufreißt, hat recht" aber, glaubt sie wohl, ungeschoren aus der Sache raus zu kommen...

Dem ist nicht so, aber da die Hühner da auch "schwarz" frei liefen, ist es einfach für beide dumm gelaufen. Da hilft nur, ebenso groß gegen zu tönen und mal zu sehen, ob sie es auf eine Anzeige ankommen lassen will, da ihre Hunde auch unerlaubt frei liefen und sie daher Schaden an und durch ihre Hunde ebenso billigend in Kauf nahm.

Wenn Du da juristisch einwandfrei und unwiderlegbar bewandert bist ok, aber wenn nicht, ist das ebenso meine laienhafte Sichtweise der Dinge wie Deine.

PS: Ob Katze oder Hund ist doch völlig egal. Fakt ist, die Hühner liefen außerhalb des eigenen Geländes frei, und damit nimmt man Gefahren in Kauf. Sagt mir, dass das juristisch anders ist, und ich halte die Klappe!

Okina75
16.12.2018, 00:39
PPS: Auch wenn keine Katze, sondern ein Hund meine Henne gerissen hätte, dann wäre es niemanden anderes als MEIN Pech gewesen, da ich meine Hühner außerhalb meines Grundstücks laufen ließ, ob nun unerlaubt oder nicht. Weder Hund noch Huhn dürfen auf fremdem Grund schalten und walten, da gibt auch eine Erlaubnis des Grundbesitzers keine rechtliche Handhabe, und geht ein Hund whatever außerhalb an meine Tiere, habe ich das durch die Entlassung aus meinem unmittelbaren Kontroll- und Einflussbereich in Kauf genommen.
Geht er/sie/es hingegen auf meinem Grund an meine Tiere, kann ich dagegen mit dem Recht auf meiner Seite alles mögliche veranlassen (Anzeige, Klage whatever). Ebenso wie der Hundebesitzer mich belangen könnte, wenn meine Hühner auf seinem Grund seine Rabatten zerkratzen. Auch wenn landesrechtlich gedeckelt ist, dass bestimmte Hunde Leinenpflicht haben, entbindet das mich doch nicht von meinen Pflichten als Tierhalter...
Was denn, wenn es nun keine Königspudel, sondern Dackel gewesen wären? Die fallen nicht unter die 20/ 40 Regel...

Klar verstehe ich, dass man sich auf die Seite der Hühnerhalter schlägt, aber Ansprüche anzumelden hat hier keiner der beiden, weil es weder auf des einen noch des anderen Grund und Boden stattfand. Dröselt mir das juristisch auf, wie gesagt, dann bin ich ruhig, solange bleibe ich aber auf meinem Standpunkt, dass beide Schuld und keine Ansprüche haben. Weder die TE auf Schadenersatz für die Hühner, noch die Hundehalterin auf was auch immer für ihren getretenen Pudel...

Pudding
16.12.2018, 00:42
Mir tun die Hühner/Hahn leid, hoffe die restlichen werden nun besser gesichert sodass sowas nicht mehr passieren kann!

LadyDzuranya
16.12.2018, 00:44
Aber meine Tiere können doch nicht nur auf meinem Grund und Boden sicher sein? Ich kann doch auch mit meinen Hund spazieren gehen (also meinen Grund verlassen) und er darf nicht angegriffen oder verletzt werden. Ebenso könnte ich doch mit meinen Hühnern spazieren gehen. Würde ja heißen, von meinem Grund runter sind meine Tiere "zum Abschuss freigegeben". Das kann auch nicht sein.

Pudding
16.12.2018, 00:49
Aber meine Tiere können doch nicht nur auf meinem Grund und Boden sicher sein? Ich kann doch auch mit meinen Hund spazieren gehen (also meinen Grund verlassen) und er darf nicht angegriffen oder verletzt werden. Ebenso könnte ich doch mit meinen Hühnern spazieren gehen. Würde ja heißen, von meinem Grund runter sind meine Tiere "zum Abschuss freigegeben". Das kann auch nicht sein.
ich mache mich jetzt vielleicht unbeliebt aber solch eine Naivität kann ich nicht fassen!
Man kann doch nicht seine Tiere überall frei laufen lassen wo man will und davon ausgehen das alle anderen aufpassen das denen nichts passiert!
Was wenn ein Auto/Traktor kommt?

LadyDzuranya
16.12.2018, 00:57
Davon Scheibe ich auch nichts... Ich sorge dafür, dass meine Tiere keinen stören und keinem etwas tun. Aber das erwarte ich dann auch von anderen. Ich schreibe nicht, dass ich meine Hunde oder Hühner auf der Autobahn spazieren lasse...
Aber Okina sagt, dass meine Tiere nur auf meinem Grund sicher sind. Und wenn das für die Hühner so wäre, dann doch auch für den Hund. Daher der Vergleich mit dem Gassi gehen. Da verlasse ich mit meinem Hund mein Grund und kann dennoch Anspruch auf Unversehrtheit haben bzw. Schaden durch andere Hunde, die meinen beißen, ahnden /anzeigen.

Aber wirklich weiß ich ja auch nicht. Daher fragte ich ja.

Pudding
16.12.2018, 01:05
Aber Okina sagt, dass meine Tiere nur auf meinem Grund sicher sind. Und wenn das für die Hühner so wäre, dann doch auch für den Hund.
ich kann mich Okina nur anschliessen, auf dem eigenen Grund und Boden kann man seine Tiere sichern!
Wenn man sie frei und ungeschützt überall laufen lässt muss man mit Hunde/Fuchs/Marder/Habichtangriffen rechnen!

Okina75
16.12.2018, 01:09
Wenn Du mit Deinem Hund Gassi gehst, hast Du ihn an der Leine. Also in Deinem Einflussbereich.
Es gibt vor allem in den USA Leute, die machen das auch mit ihren "Pet Chicken". Auch da sind die Hühner in Deinem Einflussbereich. Mit einer Truppe Hühner kann keiner spazieren gehen, das erledigt sich somit von selbst. Und lässt Du die von Deinem Grund und Du stehst nicht ständig daneben, dann entlässt Du sie eben aus Deinem Einflussbereich.

Es ist klar uncool, womit ich auch völlig konform gehe, dass man außerhalb seines Grundes keine Handhabe hat, aber so ist die Sachlage. Weder Hühner- noch Katzenhalter haben Sonderrechte. Ich meine, man kann ja auch Kaninchen freilaufend halten. Würde man aber bei denen das Risiko eingehen, die vom Grundstück zu lassen? Wer das tut, handelt leider völlig auf eigene Verantwortung, egal durch was die eigenen Tiere dann zu Schaden kommen.

LadyDzuranya
16.12.2018, 01:09
Sehe ich auch so. Aber ich denke, der Umgang mit durch vom Hund angerichtete Schäden ist anders.

Stanzi
16.12.2018, 01:15
Ich lass ab jetzt meine Kinder nur noch angeleint vor die Haustüre.
Tut mir für Deine Hühner leid. Mir ist mal ein Hahn an der Bissverletzung unseres eigenen Hundes gestorben. Der Schock hat auch mitgespielt. Sowas kann passieren. Was mich ärgert, ist das Verhalten von der Besitzerin. Ich hätte mich um die verletzten und getöteten Tiere gesorgt, hätte meine Hunde sowas angerichtet.
Ich würde sie erstmal privat ansprechen mit der Hoffnung auf außergerichtliche Einigung. Galla und Frank haben es ja schon prima erklärt.
Hoffentlich schafft es euer Hahn.

Lisa R.
16.12.2018, 01:29
Nochmal: Sowohl die Hühner als auch die Hunde befanden sich im öffentlichen Raum.

Es ist völlig wurscht wo die Hühner rumlaufen. Die Hunde haben den Schaden verursacht - also ist der Hundehalter zum Schadenersatz verpflichtet.

Haben die Hühner auf dem fremden Grundstück einen Schaden verursacht, dann haftet die Hühnerhalterin gegenüber dem Grundstückseigentümer.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Als Hundehalter steht man immer und überall in der Pflicht die Hunde so zu sichern, dass sie keinen Schaden anrichten - egal ob an Sachen, Wildtieren, Nutztieren, Haustieren oder Menschen. Wenn die Hunde nicht zuverlässig gehorchen, dann darf man sie nicht frei laufen lassen - basta.

Wenn mein Hahn im öffentlichen Raum einen ausgebüxten Hund anfällt und ihm z.B. ein Auge aushackt, dann zahle ich - völlig egal ob der Hund sich dort aufhalten durfte oder nicht.

Okina75
16.12.2018, 01:42
Stanzi: Wie ich schon sagte, sind Kinder ein bisschen was anderes.
Ab einem bestimmten Alter können die Gefahren abschätzen und entsprechend handeln. Hühner nicht, bzw. nicht in dem Rahmen! Und Kinder zählen auch nicht wirklich zur bevorzugten Hetzbeute von Hunden, wie Kleintiere das tun. Oder irre ich mich da?

Wie Pudding schon sagte: Was, wenn die Hühner auf die Straße rennen und einen Unfall verursachen? Tun Hühner in der Regel nicht, klar, kann aber immer mal passieren bei unkontrolliertem Freilauf mit Straße im 100 m- Bereich. Da kann man sie schlicht nicht kontrollieren, und passiert dann außerhalb was, bin ich dran. Weswegen MEINE Hühner nun auch seit zwei Jahren nicht mehr völlig frei laufen dürfen, weil ihr Streifgebiet am Ende bis zu 100 m (Radius) vom Stall weg umfasste, und sie schon regelmäßig über unsere Dorfstraße hier gingen, was zu mancher aprupten Bremsung auch mal eines Busses, aber zum Glück nie einem Unfall führte. Die Zeiten haben sich geändert, so was geht heute einfach nicht mehr, es sei denn man wohnt auf einem Einödhof oder irgendwo, wo die Hühner hinten raus hunderte ha ungestörte Pampa vor sich haben. Und ebenso wenig kann man davon ausgehen, dass schon auf ewig alles glatt gehen wird. Egal, ob irgendwelche Hunde nun alleine stöbern gehen, oder unberechtigt ohne Leine Gassi gegangen werden.
Dass die Hunde Leinenpflicht haben, negiert nicht die Tatsache, dass Hühner heutzutage außerhalb des eigenen Grundstücks in 98 % der Fälle nichts mehr zu suchen haben.

Doch, LadyDzuranya, die Hühner sind nur auf Deinem Grund und Boden verlässlich sicher. Bzw. hast Du nur eine rechtliche Handhabe gegen irgendwas, wenn ihnen DORT etwas zustößt! Wären die Pudels bei Euch wildern gegangen, hättest Du der Halterin Schadenersatz, Unterlassung und was sonst noch aus den Rippen quetschen können, dann aber höchstwahrscheinlich auch nur, wenn die Hunde nicht ohne weiteres auf Euren Grund gekonnt hätten. Ich finde es ebenso Mist, aber schon wenn Euer Hoftor offen stehen würde, dann hätten die Hunde quasi freien Zutritt auf Euren Grund.
Da hätte die Hundehalterin dann zwar Mitschuld, weil sie ihre Hunde nicht unter ständiger Kontrolle hatte, aber Euch würde man das wahrscheinlich ebenso anlasten, weil die ja freien Zutritt hatten.
Ebenso, wie einen heutzutage irgendein Einbrecher und Krimineller anzeigen kann, wenn man dem eine einschenkt, nachdem er eingebrochen ist. Oder der Knacki einen anzeigen kann, wenn ihn der Hund gebissen hat, und kein deutliches Warnschild "Bissiger Hund" angebracht war. Ist unglaublich, aber leider Fakt!

In Zeiten, auf denen sogar auf den Kaffeebechern von McDonalds "Vorsicht, sehr heiß!" stehen muss, und auf jedem auch noch so abwegigen Zimmerpflanzenetikett "Nicht zum Verzehr geeignet", darf man leider von gar nichts mehr als gegeben oder selbstverständlich ausgehen.

Gallo Blanco
16.12.2018, 01:49
Aber meine Tiere können doch nicht nur auf meinem Grund und Boden sicher sein?

Meine schon.
Ich würde meine Hühner niemals frei auf einem Gelände laufen lassen, welches mir nicht gehört.
Nur auf meinem Grundstück sind sie sicher, ich habe alle Vorrichtungen getroffen, das sie dort ein sicheres Leben haben.
Den Habicht mal ausgenommen, den hatte ich bis jetzt aber erst einmal gehabt.

Ich weiss das auf frei zugänglichen Grundstücken Hunde sein können, also setze ich meine Hühner dieser Gefahr einfach nicht aus.

Das gibt natürlich keinem Hund das Recht, ein Tier zu verletzen/zu töten.

Auf unserem Grundstück hat auch der Nachbarshund mal ein Huhn totgebissen, da bin ich gleich mit dem toten Huhn zum Nachbarn und habe mir den Schaden sofort bezahlen lassen.
Das tote Huhn wollte er nicht, das habe ich dann gerupft und es gab Suppe davon.

Nach diesem Vorfall habe ich das Hühnergehege noch sicherer gemacht.

Meiner Meinung nach haben beide, nämlich Hühnerbesitzer und Hundebesitzer fahrlässig gehandelt.
Den entstandenen Schaden würde ich mir vom Hundehalter ersetzen lassen.
Würde aber selbst hingehen und das in Ruhe klären.
Da braucht man keine deutsche Gerichtsbarkeit zu.

LG Stefan

Okina75
16.12.2018, 01:58
PS: Lisa: Na, das wäre ja dann ein feiner Freibrief ganz im Sinne der Freigänger- Katzenhalter.
Auch wenn man seine Tiere völlig unbehelligt tun und lassen lässt was sie wollen wo und wann sie wollen, ist man auf der sicheren Seite, sofern keine Gefahr von den eigenen Tieren ausgeht...

Ist das nicht ein bisschen zu einfach, dass automatisch die anderen den Schwarzen Peter haben? Ist genau so wie in diversen Gruppen in Facebook, wo schon mal Ladys ihre luftige Sommerbekleidung zum besten geben. Da wird sich geräkelt und gestreckt und posiert und, ja, provoziert, aber sowie ein Mann auch nur den leistesten Hauch eines Verdachts eines womöglich als anzüglich zu verstehenden Kommentars, der gerne auch nur mal 'nen Herzchenaugen- Smiley umfassen kann, ablässt, dann wird SOFORT gekeift, dass das sexistisch wäre. Ja, hallo? Wozu zeigen die sich denn ausgerechnet auf Facebook und somit vor abertausenden Männern? Einerseits volle Breitseite und bewusst kokettieren, und dann wie die kleinen Mädchen beschweren, sowie das geringste Wörtchen kommt? Muss man damit nicht rechnen, wenn man sich derart exhibitioniert?
Klar, das hier ist nicht Facebook, aber dasselbe: Ist wie einem Hund 'nen Knochen zeigen, ihm aber sofort eine überziehen, sowie er nur mit der Schwanzspitze zuckt...

Ich kann nicht etwas tun und dann erwarten, dass mich keine Konsequenzen erwarten, weil meine Absichten ja nur die hehrsten waren und ich ja keinem schaden oder sonstwas wollte :kein.
Wenn die Hundehalterin Schadenersatz leisten muss, weil die Hunde unerlaubterweise frei liefen, ok. Andererseits wäre der Schadenersatzanspruch aber AUCH nicht zustande gekommen, wenn die Hühner da gewesen wären, wo sie hingehören- hinter dem eigenen Zaun und Riegel.
Und somit trifft nach meinem Verständnis beide haargenau die gleiche Schuld an der Sache, und beide hätten die jungen Pferde still zu halten!

Lisa R.
16.12.2018, 02:03
Andreas, Dein Rechtsempfinden ist nicht rechtsverbindlich- sorry nur weil Du das so siehst wird es nicht Gesetz. Meine Hühner sind rechtlich überall geschützt vor Hundeangriffen - sch...egal wo sie sind.

Es gibt kein Gesetz, dass ich meine Hühner nicht frei laufen lassen darf. Es gibt nur Gesetze, die besagen dass ich für ihre Schäden aufkommen muss. Dabei spielt es keine Rolle ob ich meine Aufsichtspflicht über die Hühner verletzt habe oder nicht. Ich muss zahlen.

Evtl. kann mir bei einem Unfall/Personenschaden eine Fahrlässigkeit angelastet werden, da ich meine Hühner wissentlich frei gelassen habe. Das hat aber zivilrechtlich (für den Schadenersatz) keine Relevanz - zahlen muss ich immer. Nur strafrechtlich kann ich evtl. dafür belangt werden wenn ich fahrlässig gehandelt habe und dadurch jemand verletzt wurde.

Richtet mein Hund - egal wo und wann - einen Schaden an, dann zahle ich. Ob der Nachbar sein Grundstück eingezäunt hat oder nicht, das Gartentor auf ist oder nicht - das ist völlig egal.

Wenn ich die Haustür sperrangelweit auflasse, darf trotzdem keiner mein Haus betreten und mein Zeug klauen. Einzig mit der Versicherung werde ich Ärger bekommen, die wird nicht bezahlen. Strafrechtlich wird der Dieb trotzdem belangt, wenn er erwischt wird und meinen Schaden muss er dann auch bezahlen.

Ob es dumm oder sonstwas ist, dass ich die Tür auflasse steht da nicht zur Debatte.

zfranky
16.12.2018, 02:08
Und somit trifft nach meinem Verständnis beide haargenau die gleiche Schuld an der Sache, und beide hätten die jungen Pferde still zu halten!

Das kann ja schon deshalb nicht stimmen, weil Hundehaltung viel strenger gesetzlich geregelt ist. Die Hundehalterin hat hier gleich mehrere Verstöße begangen. Und einen Schaden verursacht.
Es gibt eben auch kein Landeshühnergesetz für gefährliche Hühner. Und es herrscht keine Stallpflicht.
Was dein persönliches Gerechtigkeitsempfinden angeht, kann ich dich schon verstehen. Darum geht es aber in der Rechtsprechung nicht. Es wird auch nur Recht gesprochen in deutschen Gerichten, von Gerechtigkeit ist da nicht die Rede.
Und das Recht stellt eben in diesem Fall viel höhere Anforderungen an den Hundehalter wie an den Hühnerhalter.

Okina75
16.12.2018, 02:15
PPS: Ich finde es wie gesagt auch blöde, weil ich bezüglich der Hühner auf dem Standpunkt stehe "Gleiches Recht für alle"- Katzen dürfen und sollen alles, obwohl kein bisschen weniger jederzeit kontroll- und aufsichtspflichtig wie jedes andere Haus- und Nutztier auch, aber nur ihnen wird die völlige Freiheit jederzeit und selbstverständlich zugestanden und von allen anderen ERWARTET, dass die das ebenso sehen. Das finde ich blöd, weil Hühner kein bisschen mehr oder weniger Schaden machen als Freigängerkatzen, insgesamt gesehen, aber die Sache ist eindeutig. Zu Ungunsten aller anderen Tiere außer eben Katzen.
Und somit muss man zusehen, dass die eigenen Tiere/ Hühner da bleiben, wohin sie gehören, und sollte sich im gegenteiligen Fall nicht beschweren, wenn dann was passiert. Egal, ob da nun angeleinte, nicht angeleinte oder zwar angeleinte, aber losgerissene Hunde zu Schaden gingen.

Würde meine unerlaubt frei laufenden Hunde ein Jäger abschießen, oder besser auf einem Landwirtschaftsweg ein dort unberechtigt entlang fahrender PKW platt fahren, wem wäre das wohl anzulasten? Mir, der ich meine Hunde unerlaubt frei laufen ließ, weil "Kuckt ja keiner". Oder dem PKW- Fahrer, der nach derselben Devise die Abkürzung nahm? Hm?

zfranky
16.12.2018, 02:22
PPS: Ich finde es wie gesagt auch blöde, weil ich bezüglich der Hühner auf dem Standpunkt stehe "Gleiches Recht für alle"-

Dein Standpunkt in allen Ehren.. er ist meilenweit von der aktuellen Gesetzeslage entfernt.
Es hat schon Gründe, warum die Gesellschaft entschieden hat, Hunde wesentlich strenger zu reglementieren wie viele andere Tierarten. Hunde sind einfach eine nicht zu unterschätzende Gefahr.
Das ist auch in anderen Bereichen so... du darfst z.B. als Fahrradfahrer mehr Alkohol trinken wie ein Autofahrer, wenn du noch am Strassenverkehr teilnehmen willst. und als Fußgänger sogar noch mehr. Das hat ebenfalls mit dem Gefahrenpotential zu tun.

zottellotte
16.12.2018, 02:23
Das was Lisa schreibt ist es.

Hundehalter haften für die von ihrem Hund verursachten Schäden, unabhängig von Emscherweg oder Eigenheim.
Dass Hunde Hühner als Beute ansehen (können), ist völlig normal. Kommt es jedoch zu einem Schäden, haftet der Hundehalter. Egal ob grosser oder kleiner Hund.

Paragraph 2 Absatz 1 Landeshundegesetz NRW:
Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.

Ich gehe einfach Mal davon aus, dass die Pudelhalterin - und es ist hier tatsächlich egal ob kleiner oder grosser Pudel, weil Schadenshaftung trotzdem greift - emotional aufgewühlt war und mit ihrem grossen Mundwerk einfach ihre Tiere schützen wollte.
Je nachdem, was man so erlebt, hängten einem als Hundehalter stets die Angst im Nacken, dass jemand dafür sorgen könnte, dass das Ordnungsamt Schnuffi als gefährlichen Hund einstufen könnte . Dies hat nämlich sowohl für Schnuffi Konsequenzen - Maulkorb und Leinenzwang - , als auch für den Geldbeutel des Halters - evtl eine um ein Mehrfaches höhere Hundesteuer pro Tier.

Als gefährlichen koennen in NRW Hunde eingestuft werden, welcher nach Paragraph 3 Absatz 3 Satz 6 werden, welche gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beissen oder reissen.

Vielleicht sind im Kopf der Hundehalterin allerlei böse Bilder abgelaufen und sie sieht mit ein paar Stunden Abstand den völlig selbstverständlichen Umstand ein, für die Schäden (Ersatz für totes Huhn, Begleichung TA Rechnung) aufzukommen.

Ihr Verhalten vor Ort war eine glatte Sechs, aber einen Versuch, sich mit etwas Beruhigungszeit dazwischen so zu einigen, ist es wert.

Wir leben heute leider in einer Welt wo jeder jeden verklagt.Warum nicht Mal schauen, ob noch Restbestände von Abstand vorhanden sind?

Um Deine Hühner tut es mir sehr Leid.

Lisa R.
16.12.2018, 02:24
Der Jäger hat das Recht, Deinen Hund zu erschießen wenn er wildert. Das Recht Deinen Hund zu erschießen wenn er auf dem Weg läuft und nicht jagd hat er nicht. Rechtlich ganz klar.

Der Autofahrer ist Dir schadenersatzpflichtig wenn er Deinen Hund überfährt. Jeder Autofahrer muss mit angemessener Geschwindigkeit fahren und sein Fahrzeug unter Kontrolle haben.
Ob er dort fahren darf oder nicht ist unerheblich. Dafür interessiert sich nur das Ordnungsamt oder die Polizei und er kriegt evtl. eine Strafe für's unberechtigte Befahren von Feldwirtschaftswegen.

Okina75
16.12.2018, 02:25
Aha, na geil.
Weil es nirgendwo so geregelt ist, darf ich meine Hühner laufen lassen wo und wie immer ich will. Passiert was durch sie, bin ich zwar dran, aber passiert denen was durch andere, ist das Recht auf meiner Seite, auch wenn meine Tiere da nichts zu suchen hatten. Abgesehen von eventuellen Ordnungsgeldern. Gut, dass wir das geklärt haben!
Ebenso mit dem Autofahrer, mamma mia...

Dann bestehen ja auch keine Einwände dagegen, dass ich meine Tiere auf meinem Grund verteidigen darf, wie ich es für angebracht halte, egal ob der Angreifer 100 oder 500 € kostet und das getötete Huhn nur 10, denn sie sind überall und immer vor Hundebissen geschützt. Darauf werde ich mich dann bei Gelegenheit berufen. War zwar bislang erst einmal der Fall, dass ich einen jagenden Hund und auch einen indirekten Todesfall dadurch hier hatte (neben im Lauf der Jahre so ca. vier bis sechs, die sich selber Gassi führten...), und den Köter natürlich nicht erwischte oder kannte/ zuordnen konnte, aber danke. Den Hund einkassieren und erst wieder rauszurücken, wenn die Ordnungsinstanzen vor Ort sind, oder in irgendein Tierheim zu fahren, wo der womöglich wertvolle Rüde dann erstmal kastriert wird, wenn er zwar gechipt, aber nicht registriert und somit nicht so schnell zuzuordnen ist, ist also drin. Auch eine Strafe dafür, seinen Hund unbeaufsichtigt machen zu lassen ^^!

zfranky
16.12.2018, 02:27
Dann bestehen ja auch keine Einwände dagegen, dass ich meine Tiere auf meinem Grund verteidigen darf, wie ich es für angebracht halte, egal ob der Angreifer 100 oder 500 € kostet und das getötete Huhn nur 10, denn sie sind überall und immer vor Hundebissen geschützt.

Nee, wohl kaum..
Es gibt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Sonst machst du dich strafbar.

zottellotte
16.12.2018, 02:32
Okina, auch wenn Du noch so tobst, Gesetz ist Gesetz

Galla
16.12.2018, 04:43
Wenn Du da juristisch einwandfrei und unwiderlegbar bewandert bist ok,

Ja.






das ist [ebenso]meine laienhafte Sichtweise der Dinge



Deswegen gibt's ja Aufklärung. Du vermischt immer noch sehr wild Äpfel mit Birnen.

Gallo Blanco
16.12.2018, 08:18
Meine Hühner sind rechtlich überall geschützt vor Hundeangriffen - sch...egal wo sie sind.

Es gibt kein Gesetz, dass ich meine Hühner nicht frei laufen lassen darf.


Machst du aber nicht?
Oder doch?
Auf Grundstücken die nicht dein Eigentum sind?
Oder doch?

Ich habe als Tierhalter die Verantwortung für mein Tier, egal welches Tier das nun mal ist.
Ich muss es schützen.
Muss aber auch gleichzeitig andere davor schützen das mein Tier niemanden schädigt.

Also schützt man das schwächere Tier vor dem stärkeren.

Für mich hat der Threadersteller mind. 50% der Schuld, wenn nicht sogar mehr.

Achja und erzählt man einem Hundehalter er soll auf freier Flur seinen Hund anleinen.
Ich habe einen Freund der ist Flurhüter, offiziell Angestellter des Ordnungsamtes Fulda, was der sich schon alles in Uniform hat anhören müssen, sogar Gewaltandrohung hat es gegeben.

Lasst eure Hühner da laufen wo es zu 99% sicher ist und gut ist.

LG Stefan

Bohus-Dal
16.12.2018, 09:22
Okina, stell Dir doch mal vor, die Hunde dringen auf das Grundstück ein und jagen dort die Hühner, die in Panik über den Zaun flattern. Dann dürften die Hunde sie nach Deiner Logik totbeißen, weil sie sich ja außerhalb des Grundstückes aufhalten. Das kanns doch nicht sein. Wäre ja durchaus möglich, daß gar keiner den Anfang mitbekommt/beweisen kann.

Mauswiesel
16.12.2018, 10:03
Nochmal kurz zu dem gebissenen Hühnchen...
Ich würde darauf drängen, dass das Huhn eine Antibiose erhält.

Mein Hahn würde von einem Husky angeknabbert, die kleinen Bosswunden wurden über mehrere Tage gespült und nach ein paar Tagen wurde der Hahn als geheilt entlassen...irgendwann schlief er dann auf dem Boden...der Hahn wurde dann nochmals untersucht, und Narkose wurden dann die alten Bisswunden gereinigt. Es war übel, jauchig stinkend, Muskulatur zerfressen...der Hahn wurde dann nach ein paar Tagen weiterer Behandlung erlöst.
Nach dem nächsten Hundeangriff bekamen alle Überlebenden ein Antibiotikum. Alle haben sich erholt.
Der Husky ist mittlerweile nur noch mit Maulkorb gesichert unterwegs, nachdem zweiten Mal hat die Besitzerin es eingesehen.

LG Mauswiesel

Galla
16.12.2018, 11:07
Stefan, Du bist aber auch ein sturer Knochen. Oder katholisch......immer an irgendwas selbstschuld.....



Kurz: Die TE möchte Schadensersatz. Damit hat sie auch Aussicht auf Erfolg.
Reguliert wird hier nämlich eine Pflichtverletzung der Hundehalterin: Hunde müssen angeleint sein und dürfen keinen Schaden zufügen.

Mehr nicht.


Jetzt zur Frage der Mitschuld: Du möchtest hier die Ingerenz (rechtliches Fehlverhalten im Voraus) der Hühnerhalterin bestrafen.

Hierfür müsste das Freilaufenlassen auf fremdem Grund mitursächlich sein für die Pflichtverletzung der Hundehalterin.


Also: Hat die Hundehalterin ihre Hunde nicht angeleint und im Griff gehabt, weil die Hühnerhalterin ihre Tiere rechtswidrig laufen liess?


Da kann nicht mal der Papst und schlechtes Karma "Ja" sagen.



Das rechtswidrige Laufenlassen der Hühner muss die TE mit der Genossenschaft ausmachen; nur die geht das etwas an.

Pudding
16.12.2018, 11:38
alles schön wenn es vom Gesetz her erlaubt ist aber was bringt es den gerissenen/verletzten Hühnern?
Das man kein Fortnox errichten muss ist klar aber zu 100% garnichts tun uns sie rennen lassen da braucht man dann nicht zettern wenn was passiert!

Galla
16.12.2018, 11:54
Klar, Freilauf ist mit Risiken verbunden.


Es macht aber einen Unterschied, ob Fuchs und Co zuschlagen oder ein Hunderudel.


Meine Tiere hatten auch kompletten Freilauf - inkl. den Grundstücken der Nachbarn.

Ich hatte einmal durch einen Raubvogel einen Verlust und einmal durch den Marder. In vier Jahren.

Mit diesen Zahlen konnte ich leben.



Womit ich ganz und gar nicht leben konnte: Die Hundehalterin, die ihren spanischen Windhund, zur Gewöhnung an andere Tiere, immer an meine Hühner und Katzen heranführte.


Und als der Windhund sich losriss, über mein Grundstück und über 5 Nachbargrundstücke meine Tiere hetzte.


Kannst mir glauben, ich habe in meiner Verfolgung nicht brav an meiner Grundstücksgrenze abgebremst und ihm die restlichen Hühner überlassen, da die ja ausserhalb meines Grundstücks Freiwild sind.

Und geflüstert "Selber schuld."

Stanzi
16.12.2018, 11:58
Die TE hat ja nicht gezedert. Sie war über das Verhalten der Hundebesitzerin entsetzt. So habe ich das zumindest verstanden.

Galla
16.12.2018, 12:00
Wie geht es eigentlich dem Hahn heute morgen?

Marieeee
16.12.2018, 12:02
Ich habe jetzt nicht alle Kommentare gelesen, aber werde mal meine Einschätzungen dazu äußern. Habe beruflich leider ab und an mit Hundebissen zu tun.
Erstmal solltest du deine Hühner nur auf deinem Grundstück laufen lassen! Rechtlich könnte der Eigentümer des Grundstücks dagegebn eine Unterlassung verfügen, aber das könnte sogar Standortabhängig ausgelegt werden. Letzendlich würde für mich das Wohl des Tieres in diesem Fall eine Rolle spielen und da Du nie weist was und wer sich auf dem fremden Grundstück aufhält, würde ich den Hühnern den Zugang verwehren.
Hunde sind jedoch so zu halten und zu führen, dass von denen keine Gefahr aussgeht. Und da spielt der Ort keine Rolle. Ein Hundegesetz wurde nunmal erlassen, um dadurch Vorfälle mit Hunden zu reduzieren und den Halter bei Zuwiderhandlungen in die Mangel nehmen kann. Das Verhalten der Dame ist für mich als Hundehalterin unverständlich! Am einfachsten wäre es natürlich sich privat mit ihr zu einigen. Ich schätze mal, dass bei dem Tritt des Hundes auch nicht allzu viel bei herum gekommen ist. Es gibt die Möglichkeit die Dame beim hiesigen Ordnungsamt zu melden. Je nachdem wid akribisch die solche Fälle bearbeiten, kann eine Menge auf die zukommen. Nicht nur der Aufwand und evtl. Auflagen bei der Hundehaltung, sondern die ganze Prozedur muss sie zahlen. Die Hunde werden vermutlich nicht als gefährlich eingestuft, aber allein das die Behörde prüft und evtl Bußgelder erlässt, lässt den ein oder anderen Halter umdenken. Und falls die Hunde nicht angemeldet sind, kommt rückwirkend noch ein sehr teurer Spaß auf die zu. Es klingt zwar echt mies, aber solche Hundehalter sollten eigentlich etwas genauer unter die Lupe genommen werden. Auch wenn deine Hühner blöderweise auf dem fremden Grundstück liefen, dürfen die Hunde nicht angreifen. Die Dame hat mehrere Pflichtverletzungen begangen (nicht angeleint, Hunde nicht unter Kontrolle mit Folgen einer Beißattacke). Da wirst Du auf der "besseren" Seite sein. Lass dir unbedingt von dem Tierarzt genau bescheinigen, dass ein Huhn aufgrund eines Hundesbisses eingeschläfert werden musste und andere verletzt sind. Sprech auf jeden Fall nochmal mit ihr und erkläre (wenn nötig) die Meldung beim Ordnungsamt mit den dazugehörigen Folgen. Sollte dann immer noch kein Verstand zu finden sein, würde ich weiter handeln.
Bislang wurden die mir bekannten Beißvorfälle von Hunden an anderen Tieren immer privat geregelt, wo der Halter des Hundes immer für den Schaden aufkommen musste. In Niedersachsen werden mittlerweile alle gemeldeten Vorfälle genauer geprüft und das finde ich auch gut so.

Danu
16.12.2018, 12:07
Dem Gockel alles Gute! Unserem hat es auch mal das komplette Gefieder im hinteren Bereich gerupft - nach der gefundenen Federmenge haben wir nicht damit gerechnet den Hahn lebend wieder zu finden...
Er lebte noch, rutschte die ersten Stunden ständig mit dem Hintern über den Boden - ob Schmerzen oder Juck? Keine Ahnung, wir konnten ihn erst Abend im Stall genauer betrachten, er hatte zwar keine offene Wunde, war aber komplett "kahl"...
Ich habe auch einen Hundeangriff vermutet, da wir leider auch eine Henne mit durchgebissenem Hals gefunden haben.

Auch unsere Hühner laufen frei, der Angriff ist im direkt angrenzenden Wald passiert, ein Fuchs hätte aber die Beute angefressen oder mitgenommen, daher tippe ich auf einen Hund.

Leider ist es aber so, wenn ich meine Hühner laufen lasse habe ich keine echte Handhabe... als Tierhalter trage ich IMMER ein Eigenrisiko.
Selbst wenn ich mit meinem angeleinten Hund spazieren gehe und dieser wird von einem freilaufenden Hund angegriffen ist es so das ich von der gegnerischen Versicherung nicht 100% des Schadens ersetzt bekomme, musste ich selber schon erleben. Nach viel Schriftverkehr und Androhung von Verdienstausfall und km-Geld für die 4 notwendigen Tierarztbesuche wurden dann großzügiger Weise die Rechnungen der Tierärzte komplett übernommen. Die Versicherung tituliert das als Eigenrisiko, das jeder Tierhalter selber zu tragen hat.

Tut euch selber den Gefallen und versucht das untereinander zu regeln, alles andere gibt nur ewigen Steit und kostet alle Beteiligten unnötig Geld.

SetsukoAi
16.12.2018, 12:11
Im Endeffekt ist es so das wir ja nicht entscheiden können wer nun Recht hat und wer nicht. Wenn es wirklich auf eine Anzeige hinaus läuft, was ich nicht glaube, wird das Gericht das Regeln.

Entsprechend wäre hier für uns alle interessant wie es denn nun ausgehen würde, ob die Hundehalterin nun die Tierarztkosten und das tote Huhn bezahlen muss oder nicht.

Ich würde sagen: Nein, aber das ist mein ganz persönliches Empfinden.

Vor 2 Jahren ist eine meiner Hennen über den Zaun zum Nachbarn geflogen, dieser hatte 2 Hunde wovon einer von Anfang an schwierig war. Beide Hunde liefen frei auf dem Grundstück (was sie ja auch dürfen). Meine Henne lief entsprechend auch frei auf diesem Grundstück, was sie nicht durfte. Zack hatte der eine Hund sie erwischt und mit einem Biss tot gebissen.
Die Nachbarin kam dann, ganz aufgelöst und am weinen, mit dem toten Huhn im Eimer zu mir und hat sich entschuldigt.

Das einzige was ich sagte war: "Schade um die Henne, aber es ist ja schließlich nicht deine Schuld und auch nicht die Schuld des Hundes. Die Henne hatte bei euch nix zu suchen, somit ist alles ok".

So sehe ich das eben.

P.S.: Okina, nur mal so am Rande: Warum du hier eigentlich dauernd über Katzen sprichst ist mir ein Rätsel, hier gehts doch gar nicht um Katzen. Manchmal glaub ich du hast eine Katzenphobie oder sowas :laugh. Weil wenn es um die "bösen" Katzen geht bist du immer der einzige der damit Anfängt :laugh

Galla
16.12.2018, 12:19
Ja, das liegt aber daran, dass Okina noch nicht die richtige Katze für sich gefunden hat. :laugh


Ich prophezeie, irgendwann trägt er ein Langhaarmodell im Gucci-Täschchen spazieren......Und nennt sie liebevoll seine Prinzessin......:roll.

(Ähnlichkeit mit hier anwesenden Hähninnen ausgeschlossen........außerdem mag meine Prinzessin kein Herumgetrage.....)



(Ich meine mich wage daran zu erinnern, dass Okina mit Seidis etwas auf Kriegsfuss stand.....Und hat er nicht inzwischen ein Seidimix? ;))

Bohus-Dal
16.12.2018, 12:59
Vor 2 Jahren ist eine meiner Hennen über den Zaun zum Nachbarn geflogen, dieser hatte 2 Hunde wovon einer von Anfang an schwierig war. Beide Hunde liefen frei auf dem Grundstück (was sie ja auch dürfen). Meine Henne lief entsprechend auch frei auf diesem Grundstück, was sie nicht durfte. Zack hatte der eine Hund sie erwischt und mit einem Biss tot gebissen.
Die Nachbarin kam dann, ganz aufgelöst und am weinen, mit dem toten Huhn im Eimer zu mir und hat sich entschuldigt.

So hat das ja auch zu laufen. Wenn die Einstellung des Hundehalters stimmt ist das alles was ganz anderes.

Okina75
16.12.2018, 14:20
Die Miezen nur als Beispiel, und ja, ich habe ein Problem damit, dass die alles dürfen, aber man seine genau so und harmloseren Hühner verknasten muss, obwohl die, gerade die!, auch ein Recht auf freie Wesensentfaltung hätten/ haben. Doch während den Muschen ALLES zugestanden wird/ zu werden hat, dürfen Hühner nicht mal ihrer Natur gemäß laut sein, ohne dass die Besitzer hier regelmäßig gleich das schlimmste befürchten... Tut jetzt nur peripher zum Thema, aber der Spruch der Pudelsouffleuse, ob die Hühner denn da überhaupt frei laufen dürften, sagt ja schon irgendwie alles darüber, welches "Rechtsdenken" im Kopf der Halter Deutschlands mit Abstand beliebtester Haustiere herrscht. Vielleicht könnte man mich daher mehr als verkappten Hühnerrechtler sehen denn als Katzenfeind, der ich nebenher gesagt nicht bin...

Und Galla, Deinen letzten Post habe ich jetzt mal nicht gelesen, und man sollte meine Gutherzigkeit mit Aufnahme der verwaisten Seidimixhenne nicht mit "endgültiger Weichkochung" verwechseln- reine Seidis finde ich noch immer "räusper" ;)...

PS: Äpfel mit Birnen vermischen tue ich hier aber gewiss nicht alleine...
Ich habe nirgends gesagt, dass für von Hunden über den Zaun gehetzte Hühner dasselbe gilt wie für, dingsbums, billigend in Kauf nehmend außerhalb frei laufen gelassene...

Galla
16.12.2018, 14:48
Und Galla, Deinen letzten Post habe ich jetzt mal nicht gelesen, und man sollte meine Gutherzigkeit mit Aufnahme der verwaisten Seidimixhenne nicht mit "endgültiger Weichkochung" verwechseln- reine Seidis finde ich noch immer "räusper" ;)....


Hehe......:roll zu 50% weichgekocht.......:laugh
Wir machen dann ein Treffen, auf welchem wir beide unsere Showgirls ausführen.....:p


Mach' Dir nichts daraus......manchmal kommt auch nur (juristischer) Obstsalat raus....


Nicht alles ist gut oder gar vernünftig geregelt.



Für die TE wünsche ich mir natürlich einen einigermaßen guten Ausgang: Einsicht und bessere Handhabe der Hunde bei der Pudeldame; gute Besserung beim Hahn.

LadyDzuranya
16.12.2018, 14:53
Habe gerade mit den Menschen gesprochen. Nach anfänglicher Unwissenheit (hä, welcher Zwischenfall, was für Hühner) verlief es auch soweit friedlich. Allerdings nicht ganz einig. Meine Kosten vom TA betragen knapp 80€. Das sagte ich Ihnen im Verlauf. Allerdings meinten sie dazu zunächst, dass ja jetzt beide daraus gelernt hätten. Sie müssten jetzt ja auch ihren Hund, der das Huhn im Maul hatte, auf alle möglichen Seuchen testen lassen. Sei ja schließlich ein Champion, der jetzt decken soll.
Wir werden in 14 Tagen nochmal sprechen, wenn die Test Ergebnisse vom Hund da sind.
Zunächst heißt es, unsere Versicherung zahlt deren Kosten und deren unsere. Mal sehen, ob sich nach dem Gespräch noch etwas tut. Er meinte am Ende, dass man das ohne Versicherung klären könne.

Vielen Dank für eure Hilfe und auch für alle Meinungen!

Schönen dritten Advent euch allen!

Claudia

Galla
16.12.2018, 14:57
Hui.....naja, Einsicht wohl eher sparsam, aber immerhin......

LadyDzuranya
16.12.2018, 14:58
Amadeus ist soweit fit. Er bekommt nachher nochmal Schmerzmittel. Die anderen gehen auch nicht an die Wunde. Die ist zum Glück noch gut von Federn verdeckt. Ich denke, er wird es gut überstehen...

Galla
16.12.2018, 15:00
Gottseidank.

Da hat er sich aber ein paar Leckerlies wohl verdient.

LadyDzuranya
16.12.2018, 15:07
Natürlich! Auch ohne schwanz...
Wachsen die Federn eigentlich regulär zur nächsten Mauser nach oder evtl schon vorher?

Galla
16.12.2018, 15:09
Die großen, imposanten Schwanzfedern kommen mit der nächsten Mauser.

Kleinere Federn wachsen aber vorher nach; bedecken die Wunde.

LadyDzuranya
16.12.2018, 15:11
Ok. Danke!

zfranky
16.12.2018, 15:33
Sie müssten jetzt ja auch ihren Hund, der das Huhn im Maul hatte, auf alle möglichen Seuchen testen lassen. Sei ja schließlich ein Champion, der jetzt decken soll.

Das würde ich mal gespannt deiner Versicherung überlassen. Sie wird diese Ansprüche schlicht ablehnen.
Auf was für Seuchen soll denn wie getestet werden? Und selbst wenn jetzt z.B. Campylobacter gefunden würde, wer sagt denn, dass dein Huhn dafür verantwortlich ist.. falls die Herrschaften nämlich barfen verwenden sie höchstwahrscheinlich rohes Hühnerfleisch aus der Industrie. Frag doch mal geschickt beim nächsten Gespräch nach..
Das ist mit Verlaub ein derartig durchsichtig verantwortungsloses Verhalten, dass man glatt zum Hundehalterhasser werden könnte, wäre man nicht selbst einer..hier will man sich schlicht auf vermeintlich pfiffige Art vor der Zahlung drücken in dem man selber einen vermeintlichen Schaden "konstruiert". Die sollten sich was schämen. Genau an so einem Verhalten krankt unsere Zeit und unsere Gesellschaft. Bloß keine Verantwortung übernehmen.
Ich würde mir bei solch uneinsichtigen Menschen durchaus überlegen, die beim Ordnungsamt anzuzeigen.

Liebe Grüße

Frank

Galla
16.12.2018, 15:37
Naja, Frank.....Die modernen Viren und Bakterien sind nicht ohne...was, wenn der Zuchtpudel nun kräht?

Wir alle wissen, OCD hat viele Ausprägungsformen.




(Hier braucht's kein weiteres Gespräch mehr; ich teile Deine Ansicht, dass man sich hier aus der ganzen Sache schadlos rauswinden möchte.....entweder gleich den Gang zu den Behörden oder zum Anwalt....alles andere ist nur ärgerlich und nervenaufreibend.)

Gallo Blanco
16.12.2018, 15:50
@Galla, siehste das meinte ich, aussergerichtlich einigen und fertigen und in Zukunft auf die Tiere besser aufpassen.

Und ja ich bin stur, manche bezeichnen mich sogar auch als: Konsequentes Arschloch!!! Ich steh dazu!!!

(.....)
LG Stefan

Rohana
16.12.2018, 15:59
Auf Seuchen testen lassen, ich werd nicht wieder... so erfinderisch muss man erstmal sein! Aber damit kommen die nie im Leben durch.

Pudding
16.12.2018, 16:18
Wir werden in 14 Tagen nochmal sprechen, wenn die Test Ergebnisse vom Hund da sind.
das ist doch Hinhaltetaktik sonst nichts!
Die wollen sich die für die Zucht eh vorgeschriebenen Tests auch noch von deiner Versicherung bezahlen lassen das ist dann ja eine win win Konstelation vom feinsten:cluebat!

Bohus-Dal
16.12.2018, 16:39
hä, welcher Zwischenfall, was für Hühner

:wacko


Sie müssten jetzt ja auch ihren Hund, der das Huhn im Maul hatte, auf alle möglichen Seuchen testen lassen.

213267


...was, wenn der Zuchtpudel nun kräht?

:laugh

Nicolina
16.12.2018, 23:20
Bin noch am lesen - aber dazu einmal kurz:


Weil es nirgendwo so geregelt ist, darf ich meine Hühner laufen lassen wo und wie immer ich will. Passiert was durch sie, bin ich zwar dran, aber passiert denen was durch andere, ist das Recht auf meiner Seite, auch wenn meine Tiere da nichts zu suchen hatten. !
Passierte den Hühner etwas auf z.B. der Rollbahn eines Flughafens, wird man kaum den Piloten oder Fluggesellschaft zur Verantwortung ziehen können - oder auch wenn die Hühner in einen Hundeplatz eindringen, auf dem bekanntlich Hunde frei laufen, um dort ausgebildet zu werden.

Nicolina
16.12.2018, 23:45
@LadyDzuranya
Alles Gute für den verletzten Hahn und mit gedrückten Daumen für eine vernünftige Klärung mit der HHin der Pudel.

LadyDzuranya
16.12.2018, 23:59
Danke!
Gerade Schmerzmittel gegeben und Wundkontrolle gemacht. Oben, der tiefere Biss, sieht ganz gut aus. Schön trocken. Klafft aber recht weit auseinander. Wird wohl nach und nach von innen heilen müssen. Die Ärztin hatte gestern die Wundränder nochmal aufgefrischt, damit es vielleicht durch die Kapillarflüssigkeit zusammen "klebt". Aber dann hätte man wohl doch besser tackern müssen...
Die untere Verletzung war nicht so schlimm. Dafür sieht sie jetzt etwas verkrusteter aus. Allerdings recht hell verkrustet. Und es waren Federn darin verklebt. Die habe ich gelöst, wobei es nochmal etwas zu bluten anfing (nicht mal 2Tropfen).
Ich werde natürlich weiterhin die Wunden kontrollieren und bei Anzeichen einer Entzündung zum Doc. Fotos bekomme ich leider nicht hin, weil mir dafür eine Hand fehlt und mein Mann noch arbeiten ist...

Kohlmeise
17.12.2018, 00:52
Zu erst drücke ich die Daumen für eine schnelle Genesung des Hahns. Der Verlust des wunderhübschen Hennchens ist schon hart genug.

War der Hund angeleint? Ich habe es nicht gelesen. Wenn er es nicht war, finde ich das Ganze unerhört frech und verantwortungslos.

Wo kommen wir denn da hin, wenn man als Halter nach einem Fehler (nicht angeleint) sein Tier nicht kontrollieren bzw.bändigen kann und dieses noch Schaden anrichtet?!

Dann noch deinen Hahn, der vom Hund gebissen wurde, zu verdächtigen dem Hund Keime zu übertragen....und auf Kostenübernahme zu pochen...

Das ist schier unglaublich.

Ihr habt beide eure Tiere auf Terrain laufen lassen, welches neutral war. Trotzdem darf ein Hund nicht angreifen.

Stellt euch mal vor, wenn statt der Hühner ein Mensch betroffen wäre. Da wäre die Sachlage ganz klar!

Zum Wohl deiner Hühner überdenke noch einmal den Freilauf an der Emscher. Wenn dort immer Hunde ausgeführt werden, ist das Risiko eines erneuten Angriffs groß. Einige Hundebesitzer sind schier unbelehrbar was die Leinenpflicht angeht.

LadyDzuranya
17.12.2018, 01:29
Danke! Ja, meine arme Nugget liegt jetzt im Tk. Ganz schäbig. Habe heute noch ihre Federn gesammelt und dazu gelegt.

Das ist übrigens nicht an der Emscher. Ist ein NebenBach und eigentlich kein Zugang bzw betreten verboten. Da kommt nicht oft ein fremder Hund vorbei. 4 Hunde, die da öfters gehen (Zugang wie wir durch den Garten), quasi Nachbarn, da ist das unproblematisch. Die Hunde kennen die Hühner und tun nix.
In der Regel halten sich da die Leute schon dran und marschieren nicht da durch.

Sie hat alle drei Hunde ohne Leine laufen lassen und konnte sie leider auch in der Stress Situation nicht gut händeln. Aber in dem Gespräch gab sie schon an, dass sie nicht mehr da her gehen wird.

Ich hoffe ja noch, dass sich das gut klärt und sie die Kosten übernimmt. Ich werde hingegen ihr Kosten, sollte die diese wirklich an mich geben, mit einer ausführlichen Situationsbeschreibung am meine Versicherung geben. Sollen die sich damit auseinander setzen. Wenn Sie zahlen wollen ok, wenn nicht auch.

zottellotte
17.12.2018, 04:20
Oh Mann, da ist ja kein Restanstand bei der Pudeldame zu finden. Das Gespräch war ja wohl ein Witz. Genau solche Leute und die, die hunderte von Häufchen liegen lassen, machen es den vernünftigen Hundehaltern echt schwer.
Ich glaube ich wäre echt wütend geworden. Jetzt doch ab zum Ordnungsamt.
Seuchentest.. tolle Sache.. aaargh...!
Weiterhin für den Hahn alles Gute.

Bohus-Dal
17.12.2018, 08:43
Klafft aber recht weit auseinander. Wird wohl nach und nach von innen heilen müssen. Die Ärztin hatte gestern die Wundränder nochmal aufgefrischt, damit es vielleicht durch die Kapillarflüssigkeit zusammen "klebt". Aber dann hätte man wohl doch besser tackern müssen...


Das wird schon, wahrscheinlich schneller als Du denkst. Ich hatte mal ein Huhn mit einer wirklich tiefen Wunde an der Brust, wie mit dem Messer aufgeschnitten, habe nie herausgefunden, woher. Das hätte wohl eigentlich auch geklebt/genäht werden müssen, heilte aber von innen nach außen wunderbar ab, nachher war nicht mal eine Narbe zu finden!! War ja auch sauber und ging daher ohne Antibiotika, bei einem Biß können schon gemeine Bakterien in die Wunde kommen (mußte selbst mal wegen eines Katzenbisses operiert werden), gut, daß Du das genau überwachst.
Ich würde den Hahn jetzt aber nicht sandbaden lassen!

LadyDzuranya
17.12.2018, 09:37
Oh ok. Dann müsste ich ihn doch separieren. Ich schau heute abend nochmal.

Lisa R.
17.12.2018, 11:54
Hundebisse werden m.W.n. auch beim Menschen nicht genäht. Die Wunde muss wegen der erhöhten Infektionsgefahr offen bleiben.
So wurde mir das erklärt, als ich mit einer fiesen Bißverletzung am Ellbogen im Krankennaus war. Ich wollte ja gar nicht hin, aber der GöGa hatte mich gezwungen.

Wurde nur geröntgt (ob das Gelenk was abgekriegt hat), gesäubert, zurecht geschnippelt was raus hing und dann durfte ich wieder abhauen.

zfranky
17.12.2018, 12:25
Hundebisse werden m.W.n. auch beim Menschen nicht genäht. Die Wunde muss wegen der erhöhten Infektionsgefahr offen bleiben.

Hunde und Katzenbisse werden in der Humanmedizin leider oft völlig falsch versorgt (obwohl es entsprechende Leitlinien gibt) und führen nicht selten zu schweren Infektionen bis hin zu Amputationen. Wichtig ist beim Menschen immer die Abdeckung mit einem gegen Anaerobier wirksamen Antibiotikum. Normales Penicillin reicht leider nicht.
Und bei mir wurde noch jeder Biss, der klaffte, auch wieder zusammen genäht. ;)
Dieses Offenlassen ist aus den Chirurgen leider nur schwer rauszukriegen...außer sie sind mal selber betroffen..:roll

Liebe Grüße

Frank

LadyDzuranya
17.12.2018, 20:44
Als ich heute Nachmittag nach Amadeus schauen wollte, habe ich einen riesen Schreck bekommen, weil ich ihn durchs Fenster nicht gesehen habe. Als ich dann in den Stall bin, saß er im Nest. Hat er noch nie gemacht. Also nächster Schreck: Scheibe, ihm geht es so schlecht, dass er es nicht auf die Stange geschafft hat.
Aber dann beim nachgucken: super gefreut. sieht klasse als! Oben heilt es wie ihr schon prophezeit habt prima. Die Wunde ist trocken, nicht gerötet und sieht aus, wie übel am Stock gekratzt! *freu
Auch die untere Verletzung, wo ich gestern unsicher war, wegen dem hellen, gelblichen Schorf sieht heute super aus. Schön verschorft, trocken und nicht mehr so rot wie gestern. Echt tolles Heilfleisch!
Tapferer Kerl! Hat nochmal Metacam bekommen, aber ich denke, dass letzte mal für diese Verletzung!

zottellotte
17.12.2018, 21:05
Das freut mich sehr für Deinen Hahn! Weiter gute Besserung 🐓

Anni Huhn
17.12.2018, 23:42
Schön das es aufwärts geht! Ich hab nicht ganz verstanden warum Du denkst das Du irgendwelche Kosten der Hundehalterin übernehmen sollst. Dein Hahn hat doch nicht den Hund gebissen oder angegriffen? Hundehalter haben für Schäden die durch ihre Tiere entstehen grundsätzlich aufzukommen, egal wo und wie das passiert. Dafür gibt es ja in Deutschland die Haftpflichtversicherung die für Hundehalter verpflichtend ist. Wenn auf dem Grundstück ein Reh eine Wildgans oder eine Katze angegriffen worden wäre hätte Sie auch dafür Zahlen müssen. Hühner sind nunmal Vögel die auch mal über den Zaun fliegen, da würde ich mir in Zukunft auch keine Gedanken drüber machen so lange der Grundstückseigentümer nichts dagegen hat. Ich selber würde meine Hunde aber nie auf einem verbotenen mir nicht bekannten Grundstück frei laufen lassen.

LadyDzuranya
17.12.2018, 23:57
Das werde ich auf keinen Fall. Zumindest nicht privat. Ich möchte die Kosten von denen haben und habe in dem Gespräch zunächst zugesichert, dass ich versichert bin und das einreiche. Sobald ich die Rechnung vom TA habe, werde ich die denen bringen. Dann werde ich sehen, ob die sofort bezahlen (er wollte ja doch ohne Versicherung machen). Dann ist gut. Sie wollte ja erst Anwalt und prüfen und so. Soll sie tun. Vielleicht soll ich den ja dann auch bezahlen...
Aber wenn ich das bei meiner Versicherung einreiche, dann mit einem Schreiben zum Tathergang und die werden den Schaden ablehnen (denke ich). Aber das können die dann mit meiner Versicherung klären.

LadyDzuranya
17.12.2018, 23:59
Die müssen ihren tollen Pudel doch jetzt testen lassen, weil der mein verseuchtes Huhn im Maul hatte. Was der sich jetzt alles für schlimme Sachen eingefangen hat und so...

Nicolina
18.12.2018, 00:27
Aber wenn ich das bei meiner Versicherung einreiche, dann mit einem Schreiben zum Tathergang und die werden den Schaden ablehnen (denke ich). Aber das können die dann mit meiner Versicherung klären.
Bei der Schadenmeldung wirst du ja auch gefragt, ob du dich Verschulder siehst.

Bohus-Dal
18.12.2018, 09:04
Schön, daß es so gut heilt. Das ging ja schnell!

LadyDzuranya
18.12.2018, 10:07
Ja, ich konnte es ja nicht glauben...
213352
Sonntag Abend
213353
Sonntag Abend
213354
Montag Abend

Von der unteren Wunde bekomme ich kein Bild, weil ich ihn dafür halten müsste. Aber die sieht auch gut aus.

sternenstaub
18.12.2018, 11:20
Die müssen ihren tollen Pudel doch jetzt testen lassen, weil der mein verseuchtes Huhn im Maul hatte. Was der sich jetzt alles für schlimme Sachen eingefangen hat und so...

Ja? Und? PP - persönliches Pech. Soll sie ihre Hunde halt erziehen bzw. anleinen. Dann hätte der Hund auch kein "verseuchtes" Huhn im Maul gehabt. Allein der Gedanke von der Madam ist ja schon daneben. Einsicht keine Spur.

Ich würde da gar nichts an meine Versicherung geben, sondern klar stellen, dass es ihr Problem ist, wenn ihr toller Zuchthund seine Zähne spazieren führt. Und sie die Kosten für den TA bei Deinem Hahn natürlich trotzdem begleichen darf.

Leute gibts. *kopfschüttel*

Alles Gute für Deinen Amadeus

Bettina99
19.12.2018, 06:45
rechtlich hat Lisa R. und Franky recht.

Es ist irrelevant, wo die Hühner rumgelaufen sind. Für den Hund gibt es eine Leinenpflicht, der Hund hat gejagt (absolut verboten, ein jäger hätte ihn hier erschießen können). Das ist der Grund, warum sie ihrer Versicherung vermutlich nix melden will. wenn ihre Hunde schon mehrfach gejagt haben, droht vielleicht die wegnahme oder ähnliches.

Wegen dem Tritt um den Hund abzuwehren passiert dir nix, das wird der Richter vermutlich eher für den Hund und Halter negativ ansehen: was ist das für ein Hund, der von seinem Halter erstmal frei laufen gelassen wird, dann jagt er noch und dann kann er ihn nicht abrufen und er verhält sich wildernd noch in der Nähe von Menschen so dass die ihn körperlich abwehren müssen??? macht einen absolut schlechten eindruck.

du sicherst jetzt alle beweise. tierarztrechnungen, das tote huhn einfrieren usw. mit Fotos die Verletzung dokumentieren. dann schreibt ihr eine aktennotitz, einen Tatsachen bericht, wie das ganze genau abgelaufen ist, solange noch wenig zeit vergangen ist.
das aufheben.

wenn von der eine Rechnung an dich kommt: auf jeden fall zum Anwalt. nix zahlen.

wenn du deine Rechnungen haben willst, dann erstmal selbst versuchen ohne anwälte, z.b.per Einwurfeinschreiben die summe (mit kopierten blegen) verlangen. wenn die dann gezahlt wirdalles ok. wenn nicht zum Anwalt. im schreiben kannst du drauf hinweisen, dass du falls sie nicht freiwillig zahlt, es anzeigen wirst und zum Anwalt gehen musst und daher noch mehr kosten auf sie zukommen werden. vielleicht zahlt sie ja dann eh freiwillig.
(Argumente von Marieee sind rechtlich sehr exakt, die Drohung mit dem Ordnungsamt kann sie vielleicht auch dazu bringen sofort alles ohne anwälte zu zahlen).

auch ihre komischen schreiben aufheben, wenn sie jetzt sogar Schadensersatz verlangt, weil ihr Hund was gebissen hat und jetzt angst hat, dass es verseucht war. das ist absolut lächerlich. ich lass meinen Hund verbotenerweise jagen und dann beschwer ich mich, dass er ein vielleicht verseuchtes Tier gebissen hat??? er hätte genauso ne ente beißen können. sind deine Hühner versucht???? ne echt. die hatse nicht alle. sowas aufheben. macht einen deutlich schlechten eindruck, falls es vor gericht geht.

Bettina99
19.12.2018, 06:51
Ich habe jetzt nicht alle Kommentare gelesen, aber werde mal meine Einschätzungen dazu äußern. Habe beruflich leider ab und an mit Hundebissen zu tun.
Erstmal solltest du deine Hühner nur auf deinem Grundstück laufen lassen! Rechtlich könnte der Eigentümer des Grundstücks dagegebn eine Unterlassung verfügen, aber das könnte sogar Standortabhängig ausgelegt werden. Letzendlich würde für mich das Wohl des Tieres in diesem Fall eine Rolle spielen und da Du nie weist was und wer sich auf dem fremden Grundstück aufhält, würde ich den Hühnern den Zugang verwehren.
Hunde sind jedoch so zu halten und zu führen, dass von denen keine Gefahr aussgeht. Und da spielt der Ort keine Rolle. Ein Hundegesetz wurde nunmal erlassen, um dadurch Vorfälle mit Hunden zu reduzieren und den Halter bei Zuwiderhandlungen in die Mangel nehmen kann. Das Verhalten der Dame ist für mich als Hundehalterin unverständlich! Am einfachsten wäre es natürlich sich privat mit ihr zu einigen. Ich schätze mal, dass bei dem Tritt des Hundes auch nicht allzu viel bei herum gekommen ist. Es gibt die Möglichkeit die Dame beim hiesigen Ordnungsamt zu melden. Je nachdem wid akribisch die solche Fälle bearbeiten, kann eine Menge auf die zukommen. Nicht nur der Aufwand und evtl. Auflagen bei der Hundehaltung, sondern die ganze Prozedur muss sie zahlen. Die Hunde werden vermutlich nicht als gefährlich eingestuft, aber allein das die Behörde prüft und evtl Bußgelder erlässt, lässt den ein oder anderen Halter umdenken. Und falls die Hunde nicht angemeldet sind, kommt rückwirkend noch ein sehr teurer Spaß auf die zu. Es klingt zwar echt mies, aber solche Hundehalter sollten eigentlich etwas genauer unter die Lupe genommen werden. Auch wenn deine Hühner blöderweise auf dem fremden Grundstück liefen, dürfen die Hunde nicht angreifen. Die Dame hat mehrere Pflichtverletzungen begangen (nicht angeleint, Hunde nicht unter Kontrolle mit Folgen einer Beißattacke). Da wirst Du auf der "besseren" Seite sein. Lass dir unbedingt von dem Tierarzt genau bescheinigen, dass ein Huhn aufgrund eines Hundesbisses eingeschläfert werden musste und andere verletzt sind. Sprech auf jeden Fall nochmal mit ihr und erkläre (wenn nötig) die Meldung beim Ordnungsamt mit den dazugehörigen Folgen. Sollte dann immer noch kein Verstand zu finden sein, würde ich weiter handeln.
Bislang wurden die mir bekannten Beißvorfälle von Hunden an anderen Tieren immer privat geregelt, wo der Halter des Hundes immer für den Schaden aufkommen musste. In Niedersachsen werden mittlerweile alle gemeldeten Vorfälle genauer geprüft und das finde ich auch gut so.

genau so wär es am besten, nimm die Argumente und krieg sie so dazu ohne gericht und anwälte zu zahlen. droh ihr mit diesen sachen. ich vermute ja dass deine Hühner nicht das erste beißopfer sind.

LadyDzuranya
27.12.2018, 19:40
Hallo zusammen!
Also, das beste vorweg: Amadeus geht es prima und die Wunden sind problemlos abgeheilt. Er sieht zwar durch die fehlenden Federn nicht mehr so majestätisch aus, aber das ist unsere geringste Sorge gewesen.

Die Besitzer sind weiterhin sehr uneinsichtig und weigern sich, den entstandenen Schaden zu zahlen. Sie geben an, ihre Versicherung würde das an die Rechtsabteilung weiterleiten. Mich wundert nur, dass sie mir dann nicht die Daten geben. Meine Versicherung hat mir geraten, sofort die Versicherungsdaten raus zu geben, damit ich damit nichts mehr zu tun haben muss. Auch haben sie mir geraten, das ganze an einen Anwalt abzugeben. Das werde ich auch im neuen Jahr tun.

Außerdem werde ich mich beim Ordnungsamt erkundigen, ob eine Anzeige Sinn hat.

Sollten die sich weiterhin so verhalten und zB Gegenanzeige wegen "was auch immer" machen, überlege ich, ob ich nicht den VDH informieren werde. Da soll der Pudel ja als Zuchtrüde tätig sein. Vielleicht interessiert die das ja. Immerhin wird der Pudel dort als Gesellschafts- und Begleithund geführt und nicht als Jagdhund. Aber erst mal abwarten. Vielleicht kann ein Schreiben eines Anwaltes auch alles wieder richten und klären.

Im Übrigen hatte mein Mann schon mal mit einem Menschen von der Genossenschaft gesprochen, als wir einen Schaden mit denen hatten, wo die unseren Zaun beschädigt hatten. Die Hühner stören sie nicht. Ist zwar nur mündlich, aber immerhin etwas.

So, noch einen guten Rutsch an alle hier und ich werde abschließend noch einmal berichten, wenn alles soweit erledigt ist.

Kamikaze2001
27.12.2018, 19:48
Also an das Ordnungsamt bzw. Veterinäramt kannst den Vorfall sicherlich melden, sollte die dann auch interessieren.
Das mit dem VDH kannst dir sparen. Bin auch lange Zeit im VDH gewesen, jetzt nur noch im SV e.V. und da interessiert ein Beißvorfall oder ähnliches nicht. Bei einem Zuchthund gibt es zwar einen Wesenstest, aber dies ist eine einmalige Sache und da wird anschließend nicht der Zuchtwert eines Hundes abgesenkt nur weil dieser ein Huhn gebissen hat.

Denke das mit dem Anwalt wird eine gute Idee sein, so scheint man bei der Dame ja nicht weiter zu kommen.
Aber schön das es dem Hahn wieder gut geht!

LadyDzuranya
27.12.2018, 20:25
Ok, danke für die Info!

LadyDzuranya
13.04.2019, 17:38
Hallo zusammen! Ich wollte ein kurzes Update schreiben. Nun langsam scheint sich nämlich endlich was zu tun!

Also, nachdem eine Whatsapp-Verlauf nach nochmaliger Bitte um Klärung von der Hundepartei abgelehnt wurde, weil ich selber Schuld sei, ging ich Anfang des Jahres zum Ordnungsamt und schilderte den Fall dort. Es wurde Anzeige gestellt. Der Fall sollte geprüft werden (also die Hunde nach Gefährlichkeit) sowie ein Bußgeld wegen Freilaufenlassen der Hunde. Kurz danach Termin beim Anwalt mit Anschreiben an die Hundepartei. Als Antwort von denen wenige Wochen später, dass die Hunde angeleint waren, bis dann plötzlich und unerwartet die Hühner auf die los und so wild geflattert hatten, dass die gute Frau versehentlich alle Leinen fallen ließ. Dann habe ein Hund ganz kurz ein Huhn im Maul gehabt aber sofort wieder los gelassen. Zu mehr Verletzungen sei es nicht gekommen.
Sehr verwirrt davon, weil ich nie darauf gekommen wäre, dass es so kommt, riefen wir zuerst beim Ordnungsamt an. Diese teilten mit, dass die Herrschaften dort waren, den Fall genauso schilderten und das ganze eingestellt wurde. Ich war verzweifelt! Das ist deutsches Recht? Ich gehe einfach zum Amt und lüge denen was vor und alles löst sich in Wohlgefallen auf?
Nach kurzer Rücksprache mit dem Anwalt schreiben mit Frist zur Zahlung des Schadens und Beginn der Suche nach Zeugen. Die Hundepartei beharrte weiter auf ihrer Sicht und sagten zu, die Kosten des Einschläferns für die Henne zu bezahlen. Tat sie jedoch nicht. Also haben wir tatsächlich Klage eingereicht. Das Beste jedoch, per Zufall haben wir wirklich eine Zeugin gefunden, die das ganz von der anderen Seite aus (Kleingartenanlage) gesehen hatte und auch bereit war, das zu bezeugen.
Auch beim Ordnungsamt meldeten wir die Zeugin, die dann tatsächlich wieder den Fall eröffneten. Einige Tage später bekommen wir von denen ein Schreiben, dass sie nun die Kosten für den Hahn und die Henne bezahlen, worauf unser Anwalt nur schrieb, dass bereits Klage eingereicht ist. Und dann bekommen wir eine Woche später einen Scheck, der die Kosten des Hahns übernimmt und 15€ Entschädigung für die Henne beinhaltet. Es fehlt immer noch der von Anfang an zugesagte Betrag über das Einschläfern. Aber was so ein Zeuge doch alles bewirken kann!
Nun stellt die gegnerische Versicherung jedoch die Frage, wieso sie 51 € Entschädigung zahlen soll, wenn es doch neue Hühner schon für 7€ gibt. Und im Internet werden ja auch Hennen für deutlich weniger angeboten. Bei der Tierseuchenkasse steht ja max. 50€ für Geflügel. Weiß jemand, wie es zu den 51€ kommt, die hier vorher genannt wurden?

Kamikaze2001
13.04.2019, 17:50
Weiß jemand, wie es zu den 51€ kommt, die hier vorher genannt wurden?

Wie hoch waren denn die Kosten für den Hahn?
Und woher kommen die 51 Euro? Wurden die vom Gericht festgesetzt?

Ich denke mal die 15 Euro für die Henne + Kosten Hahn + Einschläferung? Evtl. auch eine Art Schadensersatz für euren Aufwand?!


Das Argument, es gebe Hühner schon für 7 Euro, ist halt typisch Versicherung. Man könnte dem Porschefahrer mit Totalschaden ja auch erklären einen gebrauchten Golf gibt es für 2000 Euro. :roll

Mara1
13.04.2019, 18:02
Schaden + Tierarztkosten + die Anwaltskosen + evtl. schon angefallene Gerichtskosten für die Klage?

Unglaublich, wie frech manche Leute sind. Also die Hühner waren Schuld, eh klar. Diese gefährlichen Tiere greifen ja oft Hunde an und zerhacken sie. Gut daß ihr eine Zeugin gefunden habt! Hoffentlich kriegt ihr bald alles bezahlt. Den Ärger und Kummer können die sowieso nicht gut machen.

Daß das Ordnungsamt den Blödsinn anscheinend auch noch geglaubt hat erschüttert mich auch etwas. Wie wenig Ahnung darf man haben, wenn man so einen Fall zu bearbeiten hat?

LG
Mara

LadyDzuranya
13.04.2019, 18:02
Zweitens, wenn ihr schon rausgefunden habt, wer die Dame ist. Entschädigung schriftlich verlangen, pro Huhn mit 51,- Euro (übliche Entschädigung bei Käulung) + gesamte Tierarztrechnung der Überlebenden.

Magda

Das ist Beitrag Nummer 8 auf Seite 1

Insgesamt waren es 151,34€ Schaden (38 Einschläfern Henne, 40 Behandlung Hahn, 51 Entschädigung und Fahrtkosten)
Habe gerade im Schweden-Faden gefragt, ob ich dort über Züchter einen Kostenvoranschlag für eine Henne bekommen könnte.

Ich denke, die Klage wird nun zurück gezogen und für die entstandenen Gerichtskosten müssen die aufkommen, die die Kosten verursacht haben. Wenn die also nun bezahlen (was sie ja schon begonnen haben), werden sie wohl auch die Gerichtskosten zahlen müssen. Das habe ich aber den Anwalt schon per eMail gefragt.




Daß das Ordnungsamt den Blödsinn anscheinend auch noch geglaubt hat erschüttert mich auch etwas. Wie wenig Ahnung darf man haben, wenn man so einen Fall zu bearbeiten hat?


Ja, das hat mich auch echt fertig gemacht! Völliges Unverständnis meinerseits...

Kamikaze2001
13.04.2019, 18:15
Wenn ihr die Klage zurück nehmt, dann müsst ihr als Kläger die Gerichtskosten tragen, würde ich also nicht machen. Es sei denn ihr bekommt zuvor die schriftliche Bestätigung das die Kosten übernommen werden vom Gegner. https://www.zpoblog.de/klageruecknahme-kostenentscheidung-%C2%A7-269-abs-4-zpo/

Magduci
13.04.2019, 18:47
die 51,- Euro ist die Entschädigung bei angeordneter Keulung, z. B. bei Vogelgrippe. Die Gerichte richten sich nach diesem Wert. Das müsste dein Anwalt eigentlich wissen und es gibt dafür paar Gerichtsentscheidungen die man heranziehen kann.

Es ist ja nicht nur das Wert des Tieres, sondern auch die anderen Kosten, wie entgangene Eier und die Mühe ein anderes zu beschaffen. Denn es fällt ja das 7,- Euro Huhn nicht so vom Himmel in deinem Garten. Ich habe aber auch schon seit vielen Jahren keine Henne mehr für 7,- Euro gesehen, eher so um die 13-15,- Euro die Hybridchen.

Was ich noch nicht ganz kapiere, warum solltet ihr deren Versicherung irgendwelche Briefe beantworten? Das was du Forderst ist nun mal so. Wenn der Versicherung den Hundehalter das nicht entschädigt, ist es sein Problem. Dein Anwalt hat sicherlich die Forderung begründet und der Hundehalter soll das gefällgt seine Versicherung selber verklickern. Was geht dich das an, was die Versichung wie betrachten und bewerten will? Ist nur wiedermal ne Masche die Opfern zu verwirren um die Zahlung zu drücken. Lass dich nicht verunsichern, du hast mit deren Versicherung und deren Messlatte nichts zu tuen. Dein Gegenüber ist der Hundehalter und nicht deren Versicherung.

Wenn ihr die Klage zurückzieht, dann müsst ihr euren Anwalt und so weiter selber bezahlen. Wenn ihr es durchzieht und euere Vorderungen recht gegeben wird, dann muss der Hundehalter auch eure Anwaltskosten zahlen.

Mann muss sich hier echt schon ein dickes Fell aneignen um Gerechtigkeit zu erfahren. Wenn ihr noch dafür Geld und Musse übrig habt, lasst es weiter laufen, wäre mein Rat.

VG
Magdalena

Huhnihunde
13.04.2019, 18:56
Auf keinen Fall die Klage zurückziehen!
Für die Preisfindung eines Huhnes ist es sicher nicht verkehrt, EUREM Anwalt mal eine Preisliste der Lipsia o.ä. großer Rassegeflügelausstellung zukommen zu lassen. Euer Anwalt wird eure Forderung für euch bei der Gegenseite titulieren. Ihr solltet überhaupt keinen Kontakt/Gespräch mehr mit der gegnerischen Partei haben. Die nette Zeugin hat aber ein fettes Dankeschön (Eierpaket) verdient. Was ein Glück, dass ihr sie gefunden habt!

LadyDzuranya
14.04.2019, 08:48
Der Kontakt läuft schon seit dem Anwaltstermin Anfang des Jahres nur noch über Anwalt von beiden Seiten. Aber jetzt haben die endlich ihre Versicherung eingeschaltet und es wird reguliert. So wie es von Anfang hätte laufen sollen. Dann wären keine Anwälte nötig gewesen.
Das mit der Lipsia Preisliste habe ich sofort gemacht. Damit die in ihrem Hirn mal von den Internet-Hybridpreisen los kommen.
Die Zeugin ist klasse. Vor allem, dass sie ja auch noch alles bezeugen würde. Auch wenn das nun scheinbar nicht mehr notwendig ist. Hoffe, dass mein Anwalt sich nächste Woche meldet.

Aber nochmal wegen der 51€ ... Habe das nur in einem Bericht vom Spiegel online gefunden. Auf der Seite der Tierseuchenkasse wird die Höchstgrenze für Geflügel mit 50€ angegeben. Und damit müssen ja nicht für Hühner 50€ gezahlt werden. Geflügel können ja durchaus Puten und Truthähne gemeint sein???

Anni Huhn
14.04.2019, 09:01
Damit meint die Tierseuchenkasse wie du richtig erkannt hast z.B Puten, eine Zuchkollegin hat zu Geflügelgrippezeiten 15€ pro Huhn bekommen. Der Masthähnchenbetrieb ein Dorf weiter nur 6€ pro Tier. ( Verkaufspreis) Der Versicherung würde ich den Wiederbeschaffungswert in Rechnung stellen. D.h. Du suchst Dir ein Huhn was aussieht wie Deines plus die Fahrtkosten / Versandkosten und gut ist es. Begründen kannst Du es damit das Du genau dieses Zuchttier brauchst.

Mietze
14.04.2019, 11:55
Ich kopiere hier mal einen Beitrag von Hein herein, den er im Faden Rückgaberecht von Nicolina geschrieben hatte, bezüglich des Verhaltens von Versicherungen:

Hein schrieb:
Übrigens, aus den Zeiten wo ich noch Versicherungskaufmann war, da weis ich von einigen Versicherungen, die haben Grundsätzlich erst einmal alle Schäden abgelehnt. 50% von den Fällen haben dann aufgegeben. 50% haben Widerspruch eingelegt. Diese wurden dann auch wieder komplett abgelehnt. darauf hin haben sich dann auch wieder 50% der Kunden mit abgefunden - Versicherung zahlt eben nicht den Schaden.

Aber 50% der Kunden haben dann wieder Einspruch eingelegt und die wurden dann in der regel auch entschädigt! Aber so hatte man schon mal 75% der Fälle erledigt bzw. Versicherung hat nicht gezahlt und sparte sehr viel Geld.

Nur als Tip - nicht gleich die erste Ablehnung akzeptieren (falls Du eine bekommen solltest bzw. falls eine Ablehnung kommt) . Notfalls mit Anwalt und Presse drohen Zitat Hein Ende

Das ist doch sehr interessant.
Ansonsten würde ich jetzt auch weitermachen, nicht daß Du am Ende noch auf den Kosten sitzenbleibst. Ich verstehe diese Leute einfach nicht. Wenn so etwas passiert ist ja schlimm genug, aber dann trage ich die Konsequenzen und entschuldige mich, so einfach ist das.

LadyDzuranya
27.11.2019, 20:13
So, der Fall ist abgeschlossen. Es wurden schließlich alle Tierarztkosten erstattet sowie 40 Euro Entschädigung für die Henne und Fahrtkosten. Das ist ok! Natürlich haben die netten Menschen nicht sofort bezahlt. Aber als dann der Gerichtsvollzieher geschickt wurde, mussten sie wohl. Auch das lief über den Anwalt. Nun wird er ihn wohl nochmal los schicken, weil wohl die Gerichtskosten noch nicht bezahlt wurden. Aber damit habe ich nun nichts mehr zu tun.

Mir steht nur noch der letzte Schritt bevor: meine arme Nugget, das Beweismittel, aus der Truhe nehmen...

Vielen Dank für eure Hilfe und Unterstützung!

0,5 Schwedisches Blumenhuhn, 0,4 Bielefelder Kennhuhn, 0,2 Araucana, 0,1 Sussex, 0,1 Marans, 1,1 Lachshuhn und 1 Hänschen

Anni Huhn
27.11.2019, 20:16
Ich hoffe das Du nach dem ganzen Stress eiine neue Nugget bekommst!

LadyDzuranya
27.11.2019, 20:32
Ach Danke! Nugget war natürlich einzigartig aber nach dem Fundküken Hänschen sind tatsächlich noch 3 Schweden(mix)hennen eingezogen.

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Bibbibb
28.11.2019, 19:53
Fast ein Jahr rum seit dem ersten Post.
Danke, dass du durchgehalten hast. Sowas darf nicht immer ungestraft im Sand verlaufen.

LG
Bibbibb