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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ist hier jemand vom Bauamt?



Huehnerhund
20.04.2005, 19:44
Hallo!

Wir haben gerade ein neues Hühnerhaus gebaut.
Bilder hier:
unser neues Hühnerhaus (http://www.huehner-info.de/huefo/thread.php?threadid=1022)

Wir haben auch eine Doppelgarage gebaut, die gestern Eingemessen wurde. Nun kam einer der Vermesser an und machte uns darauf aufmerksam, daß dieses kleine Hühnerhaus eigentlich auch eingemessen werden müßte, weil es ja fest gemauert sei.
Ich hatte vor Baubeginn mich extra beim Bauamt beraten lassen, in welcher Form ich da ein Häuschen hinsetzen kann. Es gab keinerlei Bedenken und auch keinerlei Hinweise.

Weiß irgendjemand bei diesen Bauverordnungen Bescheid ob das so stimmt? Ich möchte ungern bei unserem Bauamt schlafende Hunde wecken :-/

ostraqwert
20.04.2005, 22:59
Hallo,

vom Bauamt bin ich nicht.
Also das einmessen hat erst mal nichts damit zu tun ob der Stall genehmigungspflichtig ist oder nicht. Ist ein ganz anderer Verwaltungsakt. Das Vermessungsamt will nur wissen wo was rumsteht. In der Landesbauordnung von NRW ist unter § 65 Absatz 1 Satz 49 geregelt, dass Kleintierställe mit einem Volumen von 5.00 m³ der Genehmigungspflicht nicht unterliegen.
Ansonsten kann man sich auch auf Satz 1 (Rauminhalt 30 m³ für einen Stall wenn es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt) beziehen. Satz 4 würde auch noch gehen (Firsthöhe 4,00 m bei untergeordneten Gebäuden in der Landwirtschaft). Das Bauamt hat das bestimmt alles berücksichtigt und darum hat der gleich von vornherein abgewinkt.

Gruß
JD

PS:
Satz 7 ginge als letzter Ausweg. Hier handelt es sich um Schutzhüten für Wanderer. Ihre Hühner wandern doch untertags, oder?

Klausemann
21.04.2005, 08:22
Hallo Susanne,
es hilft dir zwar auch nicht viel, aber dein Fall bestättigt mal wieder , dass man sich immer die Namen der Sachbearbeiter von den Ämtern, mit den man gesprochen hat, auf schreiben sollte.

Jetzt hättest du den Vermesser mit den Sachbearbeiter konfrontieren können.

Da ich in den Garten auch nur zur Miete nutze, habe ich mal bei meiner Verwalterin angefragt, was wir dort alles bauen können. Rein theoretisch kleinere Hütten, wo man nicht drin wohnt und was man wieder demontieren kann, nur nichts gemauertes, das wäre vorher baulich zu beantragen.

Sag doch mal bescheid, was draus geworden ist .

Gruss Klaus

Hummelchen
21.04.2005, 10:16
Uns wurde damals die Auskunft erteilt, dass bis zu einem bestimmten Volumen keine Genehmigungspflicht vorliegt, so lange man kein Fundament macht.

Das Vermessen hat m.E. nichts mit der Bauamt zu tun. Auf meinen Plänen vom Grundstück ist der Hühnerstall auch eingezeichnet, wir brauchten aber keine Genehmigung.

Gruß, Sabine

Huehnerhund
21.04.2005, 13:53
Danke für die Antworten. Ich werd mich mal durch die Landesbauordnung durchwühlen. Das die Größe genehmigungsfrei ist, wurde im Vorfeld gesagt. Auch gegen ein Fundament hatten sie nichts einzuwenden. Nur von dem Einmessen haben sie nichts gesagt. Das kostet ja schließlich auch ne Kleinigkeit.