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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ist Hühnerhaltung eine Landwirtschaft?



Boldt13
15.09.2018, 12:02
Hallo,

da ich im Aussenbereich auf eig. Grundstück mit Bauernhaus lebe und Hühner halte, beschäftigt mich wg. dem Bau von 2 neuen Hühnerhäusern, diese Frage.

Wenn die Haltung von z.B. ca. 20 Hühnern zur Eierproduktion in Urproduktion,
als "Landwirtschaft" gilt, hab ich es einfacher.

Wer kann mir helfen?

zickenhuhn
15.09.2018, 12:05
nee,glaub ich nicht.Wird wie mit Pferden sein,gelten als Hobby (ausser man betreibt Ackerbau mit den Tieren und da ist es schwer durchsetzbar).Ausser vielleicht,wenn man Mastbetrieb wird?

Lisa R.
15.09.2018, 12:10
Um die "Vorzüge der Landwirtschaft" zu bekommen, z.B. eine Baugenehmigung musst Du damit einen "nicht unerheblichen" Teil Deines Einkommens erwirtschaften. Das wird mit ein paar Hühnern nicht klappen.

Außerdem müssen sich die Kosten der Baumaßnahme mit dem zu erwarteten Gewinn gegenrechnen lassen - klappt mit 20 Hühnern wohl auch nicht.

Also wird das als Hobby eingestuft.

sil
15.09.2018, 12:28
Hallo,

da ich im Aussenbereich auf eig. Grundstück mit Bauernhaus lebe und Hühner halte, beschäftigt mich wg. dem Bau von 2 neuen Hühnerhäusern, diese Frage.


Bist Du denn Landwirt? Bzw ist dein Grundstück ein Landwirtschaftlicher Betrieb? In dem Fall hast Du je nach Bundesland diverse Privilegien, was den Bau von Unterbringungsmöglichkeiten von Maschinen oder Tieren angeht. Ob sie nun dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen oder nur deinem persönlichen Hobby, ist dabei egal, zumindest hier in Bayern.
Auch als Nichtlandwirt könnte es dir möglich sein, bis zu einer gewissen Größe genehmigungsfrei eine Gartenhütte oder einen Kleintierstall zu bauen, das ist aber sehr unterschiedlich geregelt. Mancherorts ist das gar kein Problem, andernorts wird im Außenbereich nicht mal das Aufstellen eines Zaunes genehmigt. Auskunft über die bei Dir geltenden Vorschriften kann die jeweilige Gemeinde geben.

Boldt13
15.09.2018, 12:31
Lisa, weißt du das, oder nimmst du es an? Wird alten bauern die Landwirtschaft aberkannt, wenn sie weniger machen?

Boldt13
15.09.2018, 12:43
Naja, genau das ist der Punkt, ich drehe mich nur im Kreis. Da es ein Hof im Außenbereich ist, wäre er für die Landwirtschaft privilegiert und somit auch für kleine Bauten. Jedes Amt hat ne andere Auslegung und ich fange bei jeder Nachfrage von vorn an und komme nicht an der Definition "Landwirtschaft" vorbei. Ich hab 2500 qm, also würden einige Hühner hier Platz haben, dazu macht es mir große Freude. Ich bin in Sachsen Anhalt und kennen die Bauordnung § 60 auswendig. Aber es muss doch eine Möglichkeit geben.

sil
15.09.2018, 13:04
Da es ein Hof im Außenbereich ist, wäre er für die Landwirtschaft privilegiert ... Ich hab 2500 qm, also würden einige Hühner hier Platz haben, dazu macht es mir große Freude.

Es reicht eben nicht, im Außenbereich zu sein und etwas Grund zu haben, es muß als landwirtschaftlicher Betrieb anerkannt sein, und wenn es das nicht ist, ist es eben keine Landwirtschaft. Damit es als Landwirtschaft anerkannt wird, müssen gewisse Vorraussetzungen erfüllt sein.
Wie es in Sachsen Anhalt ist, kann ich dir nicht sagen, ich meine aber daß eine gewisse Mindestgrundstücksgröße schon mal gegeben sein muß, ehe überhaupt von einem möglicherweise als Landwirtschaft nutzbarem Betrieb gesprochen werden kann, und 2500 qm reichen da wohl eher nicht. Auch muß der Betriebsführer wohl eine fachliche Eignung vorweisen und wie Lisa schrieb, es muß nachgewiesen werden, daß ein gewisser Prozentsatz des Einkommens aus dem Betrieb erwirtschaftet wird.

Kann ich aus deiner Frage herauslesen, daß Du ohne Genehmigung gar nichts bauen darfst und auf eine Genehmigung nicht zu hoffen ist? Wäre evtl ein kleiner fahrbarer Stall, den man umstellen kann, eine Lösung?

sil
15.09.2018, 13:06
Lisa, weißt du das, oder nimmst du es an? Wird alten bauern die Landwirtschaft aberkannt, wenn sie weniger machen?

War es denn mal ein Landwirtschaftlicher Betrieb? Wenn ja, müßte doch irgendwo zu erfahren sein, ob, z.B. mit dem Tod des Betriebsleiters oder dem Verkauf des Hauses der Status an sich erloschen ist oder ob er weiter besteht. Landwirtschaftsamt evtl?

Lisa R.
15.09.2018, 13:32
Ich weiß das, weil ich selbst Nebenerwerbslandwirtschaft (Schafhaltung) betrieben habe. Meine Vorfahren waren Bauern und ich hatte die Landwirtschaft nie ganz abgemeldet, d. h. immer Berufsgenossenschaft bezahlt usw. Wir hatten auch eine Betriebsnummer durch die Tiere und haben z.B. auch Mutterschafprämie bekommen. Zeitweise habe ich 18 ha bewirtschaftet.

Trotzdem mussten wir nachweisen, dass wir mit unseren 120 Schafen Gewinn erwirtschaften, bzw. in absehbarer Zeit erwirtschaften können. Ansonsten wäre unsere Schafhaltung als Hobby eingestuft worden, d.h. keine Privilegien.

Wenn wir z.B. einen Stall im Außenbereich hätten errichten wollen, wäre trotzdem der ganze Behördenmarathon notwendig gewesen. So einfach geht das nämlich auch als Landwirt nicht. In Rheinland-Pfalz sind im Außenbereich auch feste Weidezäune genehmigungspflichtig.
Bauwerke im Außenbereich sind nur bis 3m3 ohne Genehmigung erlaubt, also ein kleiner Geräteschuppen.

Boldt13
15.09.2018, 14:29
Ja, es war wohl mal eine Landwirtschaft, aber drei mal weiter verkauft und vor 6 Jahren an mich und seit einer Woche will ich eine Möglichkeit finden um in hinteren Bereich legal 3 Wohnwagen dauerhaft aufzustellen und für Workshops im Zusammenhang mit meiner Malerei usw. zu nutzen und damit die Leute da übers WE auch übernachten können. Und im Zuge desse bin ich überhaupt erst auf die engen Grenzen im Außenbereich gestoßen! Und habe nun 20 versch. Meinungen und nicht halbes und nichts ganzes gehört!

Lisa R.
15.09.2018, 14:42
Es geht um den umbauten Raum, d.h. z.B ein fester Boden z.B. eine Betonplatte, 4 Pfosten und ein Dach - ohne Wände - ist schon umbauter Raum. Das Aufstellen von Wohnwagen ist im Außenbereich (zumindest in Rhl.Pfalz) generell verboten.
Da hatte einer unserer Grundstücksnachbarn das Bauamt da, musste den Wohnwagen sofort einfernen, das Dach abreißen und sogar die Betonplatte entfernen.

Und ganz wichtig: Es gibt im Außenbereich keine Ausnahmegenehmigungen.

Damals wurden bei uns im Ort ca. 10 Gartenhäuser, "Bienenhäuser" etc.pp. abgerissen.

Da Du die Bauten/Wohnwagen nicht landwirtschaftlich nutzen willst, wirst Du wohl Pech haben.

Manche landwirtschaftliche Bauten im Außenbereich sind auch an die weitere Tierhaltung/landwirtschaftliche Nutzung gekoppelt.
Bekannte von uns haben ein Grundstück mit Stall gekauft. Der Vorbesitzer hatte für den Stall eine Genehmigung da er Ziegen gehalten hat.
Diese Genehmigung ist erloschen als unsere Bekannten das Grundstück gekauft hatten und es als Freizeitgrundstück ohne Tierhaltung nutzen wollten = der Stall musste weg.

P.S. Wenn Du keine 10 Meinungen sondern was Genaueres wissen willst, musst Du einen auf Baurecht spezialisieren Rechtsanwalt konsultieren, der sich in Deinem Bundesland auskennt. Dieser kann dir dann sicher konkret und rechtssicher Auskunft geben.

Boldt13
15.09.2018, 15:17
Ich würde die Wohnwagen ja gern anders nutzen, aber wie?
Und gibt es nicht so etwas wie Duldung? Wieso kann ich auf meinem eig. Grundstück im Grunde nichts machen?
Aber deine Antworten sind sehr hilfreich, danke erstmal.

***altsteirer***
15.09.2018, 15:23
Ich habe einen landwirtschaftlichen Betrieb, den ich im Nebenerwerb bewirtschafte. Auf exakt die Formulierung von Lisa "Einkünfte in nicht unerheblichen Umfang" bin ich auch gestoßen. Hier wird es so ausgelegt, dass ein Großteil Deines Einkommens durch die Landwirtschaft erwirtschaftet werden muss. Ist das nicht der Fall, kommst Du auch nicht in den Genuss der landwirtschaftlichen Priviligierung, was das Baurecht angeht.

Liebe Grüße, Markus

Gast c
15.09.2018, 23:17
Bauten (mit dem Erboden verbundene Bauwerke) im Aussenbereich (ausserhalb der gemeindlichen Abgrenzungssatzung) bedürfen nach der rheinland-pfälzischen Landesbauordnung einer Privilegierung des Antragstellers. Als Nebenerwerbslandwirt hast du noch keine Privilegierung, obwohl du bei Zahlemann und Söhne (Berufsgenossenschaft, Landwirtschaftskammerbeitrag, Veranlagung vom Finanzamt (wenn nicht buchführungspflichtig dann wird dir eine Pauschale deiner Gewinne unterstellt bzw. das nennt sich veranlagt). Ein Baurecht erhältst du jedoch nicht, sondern musst schon einen erheblichen Teil deiner Einkünfte mit der "Landwirtschaft" erreichen. Mit Idyll und Hobby hat unsere Administration nichts am Hut, hier geht es nur um Geld. Nach Auskunft der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion sind denen diese Pferdeschutzhütten auf den Wiesen ein Dorn im Auge, was eingedämmt werden muss. Unsere Politik liebt es mehr, wenn sich von Dorf zu Dorf ein Maisfeld erstreckt anstatt, dass sich dort Tierliebhaber ihr Idyll schaffen, wovon zahlreiche andere Tierarten mit profitieren würden. Schon seit 15 Jahren bin damit beschäftigt, weil auch betroffen und ich frage mich die ganze Zeit, "Wo bleiben eigentlich unsere GRÜNEN"?
Was den Wohnwagen betrifft: Den darfst du zwar nicht auf ewig auf einer Stelle aufstellen. Aber wenn du eine Ortsveränderung (kann auch auf derselben Parzelle sein), dann ist das in Ordnung.

Gruß: Canto

Nicolina
15.09.2018, 23:29
Wir mussten trotz Nachweis der Einkünfte "in nicht unerheblichem Umfang", vorhandener Hofstelle und Eigen- als auch Pachtland ca 2 Jahre darauf warten, dass der derzeit geplante Bau unter die Privilegierung fällt.

LittleSwan
16.09.2018, 02:04
und wenn der Außenbereich dann vielleicht noch in einem Landschaftsschutzgebiet liegt (o.ä.), dann wird es nur noch komplizierter. Und manchmal ist man auch ein wenig auf stillschweigende Duldung angewiesen. Und manche Behörde verfolgen auch etwas fragwürdige Grundsatzstrategien ...