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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was würdet ihr machen?



andi
25.04.2007, 19:28
Folgendes Problem - bei mir hat jemand Bruteier bezogen und jetzt ist er nicht mehr bereit diese zu bezahlen. Wochen vorher hat er schon ein Tier und bruteier gekauft und auch bezahlt, also habe ich mich darauf verlassen das er auch die künftige Bruteier bezahlt. Auf gut vertrauen habe ich es bis jetzt so gehalten - ist ware ok bei ihm angekommen, dann erst bezahlung. die letzten jahre hat das auch immer gut hingehauen, nur diesmal nicht.

er wohnt leider viele hundert kilomenter entfernt um mal kurz ein "besüchle" zu machen und das geld einzutreiben, auch anrufe meinerseits waren ohne erfolg >:(

ich habe ihm nun eine frist gesetzt und beabsichtige nach ablauf dieser frist, ihn auf meiner startseite als säumigen zahler bloßzustellen.

habt ihr erfahrung mit solchen abzockern, was würdet ihr in diesem fall machen?

gruß andi

conny
26.04.2007, 09:06
Hallo,

ihn öffentlich zu diffamieren, kann schwere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ich würde es auf das Konto Erfahrung verbuchen und nur noch nach Geldeingang Bruteier etc. versenden.

LG
Conny

Mieler
26.04.2007, 09:43
Guten Morgen,

wie hoch war denn der Betrag ?

Hast du noch irgendeinen Postschein / Packetschein ?

Nach dem BGB hast du nach 2 Monaten und 2 maliger Mahnung das Recht ein für ihn kostenpflichtiges Inkassounternehmen zu beauftragen-

das ist ein riesen Aufstand und lohnt kaum die Mühe - also war es wohl Lehrgeld - nor noch Vorkasse :-[

Übrigens : wo genau wohnt er denn - vieleicht wohne ich ja in seiner Nähe - ich würde schon klingeln gehen ! :D


Joachim

conny
26.04.2007, 09:53
Halle,

nur wenn er nicht auf das Inkassounternehmen reagiert, muss man auch diese Kosten wieder einklagen. Denn der Auftraggeber geht erst einmal in Vorkasse. Die Verhältnismässigkeit von Kosten/Aufwand und der eigentlichen Streitmasse stehen da in keinem Verhältnis.

LG
Conny

Mieler
26.04.2007, 10:08
Du sagst es Conny,

wie auch immer - man ist bei sowas immer gekniffen - und darum mache ich Postverkäufe nur gegen Vorkasse !

Joachim

Günter Droste
26.04.2007, 10:22
Mit Sicherheit hätte ich genau wie du es getan hast bei einem "Altkunden" auf eine Zahlung vertraut.
Zu erst würde ich es einmal mit einer Nachnahmesendung versuchen, dann würde ich je nach dem wie hoch der Betrag ist diesen entweder als Lebenserfahrung abschreiben oder diesen einklagen und vollstrecken.

Letzteren Schritt habe ich vor 1 1/2 Jahren gemacht und dann mit vielen Verrenkungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung mein Geld bekommen - was sicherlich nicht jedem, vor allen Dingen ohne einen in solchen Dingen wirklich guten Anwalt, gelungen wäre.

Die Hühner kosteten dann statt der ursprünglichen 180 EUR im Endergebnis ca. 530 EUR
genauso gut hätte man aber mangels Rechtsschutzversicherung auf diesen weiteren Kosten sitzenbleiben können.

andi
26.04.2007, 11:32
danke für eure antworten

- es dreht sich um einen betrag von 48€
- der betreffende wohnt in 31787 hameln
- paketzettel sind noch vorhanden

mich ärgert es auch das wir eigentlich einen guten kontakt hatten. er rief öfters an und ich gab ihm immer gute ratschläge, auch sind mit den bruteiern sehr gute schlupfergebnisse erziehlt worden. und eigentlich war mir der kerl auch ganz symphatisch, um so mehr fühle ich mich hintergangen.

ich habe schon einige züchter diesbezüglich informiert und mitbekommen das er meist mit der masche "bin so arm, kannst du mir nicht billig tiere oder bruteier verkaufen" hausieren geht.

warscheinlich werde ich meine aktion durchziehen, als diffamierung sehe ich das nicht an. schließlich sind das handfeste fakten. aber vielleicht sollte ich über eine rechtschutzversicherung nachdenken...

grüße andi

Gast
26.04.2007, 11:36
hats du irgendwas schriftliches? also eine bestellung? eine entsprechende rechnung?

wenn nicht, dann fällst du damit auf die nase.

SetsukoAi
26.04.2007, 11:39
Bei dem hohen Betrag würd ich auch alles Mögliche tun um an das Geld zu kommen.

Ich hatte mich vor Jahren schon tierisch aufgeregt wegen einem Betrag von 8,90 den ich bezahlt habe aber aber die Eier nie erhalten habe.
Der Typ hatte auch sein telefon abgemeldet und ich rege mich noch immer über den auf...

Man muss nicht alles durchgehen lassen, ich würde ihn bloß stellen! Geht ja nicht nur ums Geld sondern auch ums Prinzip !!

Es gibt genug menschen die nichts machen, die denken "das ist zwar ärgerlich aber ich mache nichts, nur um nicht negativ aufzufallen". Das ist eine Falsche denkweise.

Mieler
26.04.2007, 11:45
Sorry Andi ,

Hameln ist mir ( 53..) leider zu weit weg-

Ich vermute du bleibst darauf sitzen - weil du keinen Kaufvertrag ( im rechtlichen Sinne) nachweisen kannst - er könnte behaupten das du ihm eine Probepackung Frühstückseier schicken wolltest ...

Tut mir leid für Dich - aber mach Dich nicht noch für den Typen unglüklich indem du irgendwelche Persönlichkeits oder Datenschutzrechte verletzt.

Gruß Joachim

yossy
26.04.2007, 11:47
Hallo,

... Du sagst es Conny,
wie auch immer - man ist bei sowas immer gekniffen - und darum mache ich Postverkäufe nur gegen Vorkasse !

Genau richtig, alles andere ist Dummheit (und ich spreche mit reichlich Erfahrung) und man ärgert sich nur später drüber. Lieber verkaufe ich garnichts als mein Geld und meine Bruteier abschreiben zu dürfen.

Andi,
einer lieben derartigen Zeitgenossin bin ich bei Dir in Schorndorf-Winterbach auch aufgesessen. War sogar paarmal bei mir.... und ist dann spurlos verschwunden.

...Die Hühner kosteten dann statt der ursprünglichen 180 EUR im Endergebnis ca. 530 EUR genauso gut hätte man aber mangels Rechtsschutzversicherung auf diesen weiteren Kosten sitzenbleiben können.

Günter damit sind dann die Verfahrenskosten abgedeckt (zur Not), den Kaufpreis hat man aber immer noch nicht. Einem blanken Käufer kann man kein Geld pfänden.

...Zu erst würde ich es einmal mit einer Nachnahmesendung versuchen

Nachnahmesendungen nehme ich persönlich keine mehr an, ich bin doch nicht blöd und zahle Euro 12 Porto wegen dem Misstrauen und Unvermögen des Verkäufers.

Andersrum -
Per Nachnahme verkaufe ich auch nichts. Nachnahme soll dem Käufer scheinbar vermitteln dass er die Bruteier bei Bezahlung in Händen hält? Wer sagt denn dass Bruteier im Paket drin sind?

Nimmt der Empfänger die Sendung nicht an oder holt sie nicht ab ist der Verkaufer wieder der Depp.

Das sollen Leute machen die´s dringend nötig haben, siehe ebay, kaum rausgeflogen stellen sie dieselben Eier schon wieder ein.

Grüße Peter

HCS
26.04.2007, 13:17
Voooorsicht mit Namensnennung im Internet, das würde ich persönlich nur nach Rücksprache mit dem Anwalt riskieren. Wenn es tatsächlich BEWEISBAR (im juristischen Sinne) ist, dass der Käufer bei Dir bestellt UND korrekte Ware erhalten hat (zumindest das letztere dürfte bei Bruteiern schwer zu beweisen sein - er wird einfach behaupten, bei ihm sei nur Rührei angekommen wegen mangelhafter Verpackung), scheint es mir sinnvoller, die Eier zu den teuersten seines Lebens zu machen, indem man den Weg über den Anwalt beschreitet. Wenn man die Nerven und die Risikobereitschaft dazu hat, kann man die Kosten ziemlich in die Höhe treiben - Anwalt, evtl. Inkassounternehmen, wenn dann noch nichts kommt, Klage, hinterher ggf. Vollstreckung, und zwar dahin, wo es wehtut (Konto dichtmachen, Lohn pfänden). Eine kleine Chance auf eine Hintertür bleibt Dir noch: evtl. KANN der andere einfach nicht mehr zahlen und musste dies auch schon zu Protokoll geben. Wenn Du rauskriegst, dass der Kamerad eine eidesstattliche Versicherung abgegeben und trotzdem bei Dir bestellt hat, kannst Du es mit einer Strafanzeige wegen Betrugs versuchen. Mein Bruder hat im Versandhandel mit dieser Methode schöne Erfolge, meistens findet sich dann nämlich bei den Leuten doch noch Geld
Namensnennung ohne Beweise wird möglicherweise für Dich sehr teuer - eine Unterlassungserklärung, vom Anwalt der Gegenseite geschickt, das geht in die Hunderte. Wenn Du nicht unterschreibst und nicht zahlst, so dass die Gegenseite klagen kann, wird es noch mehr.

Gruß
Hans-Christoph

gippendale
26.04.2007, 14:03
Original von Mieler
Nach dem BGB hast du nach 2 Monaten und 2 maliger Mahnung das Recht ein für ihn kostenpflichtiges Inkassounternehmen zu beauftragen-

Sorry, das stimmt so nicht. Mit einmaliger Mahnung (sofort nach Fälligkeit mgl.) inkl. Nachfristsetzung und deren Ablauf setzt Du ihn regelmäßig in Verzug (das hast Du ja anscheinend schon gemacht). Zahlt er dann nicht, was offenbar schon der Fall ist, kannst Du zunächst Schadensersatz in Form von Verzugszinsen berechnen. Die Kosten fürs Inkasso (also Mahnkosten) sind einerseits ebenfalls Schadensersatz, andererseits kann man die Forderung auch komplett ans Inkassobüro abtreten, die sie dann auf eigenen Namen eintreiben.
Ich würde mir einen Antrag für einen Mahnbescheid downloaden, ausfüllen und ans zuständige Gericht schicken. Dann bekommt der Schuldner vom Gericht einen Mahnbescheid (Das Gericht überprüft die Forderung nicht.). Das macht schon mal gehörigen Eindruck. Zahlt er dann nicht, was ich bezweifle, bliebe nur noch Klage.
Ach und vor alldem erst mal ein Schreiben mit Androhung der ganzen Schose. Meistens hilfts.

Gast
26.04.2007, 14:06
auf welcher grundlage? gibt es eine schriftliche bestellung? eine rechnung? oder irgendetwas in der art??

Mieler
26.04.2007, 14:28
Original von gippendale

Original von Mieler
Nach dem BGB hast du nach 2 Monaten und 2 maliger Mahnung das Recht ein für ihn kostenpflichtiges Inkassounternehmen zu beauftragen-

Sorry, das stimmt so nicht. Mit einmaliger Mahnung (sofort nach Fälligkeit mgl.) inkl. Nachfristsetzung und deren Ablauf setzt Du ihn regelmäßig in Verzug (das hast Du ja anscheinend schon gemacht). Zahlt er dann nicht, was offenbar schon der Fall ist, kannst Du zunächst Schadensersatz in Form von Verzugszinsen berechnen. Die Kosten fürs Inkasso (also Mahnkosten) sind einerseits ebenfalls Schadensersatz, andererseits kann man die Forderung auch komplett ans Inkassobüro abtreten, die sie dann auf eigenen Namen eintreiben.
Ich würde mir einen Antrag für einen Mahnbescheid downloaden, ausfüllen und ans zuständige Gericht schicken. Dann bekommt der Schuldner vom Gericht einen Mahnbescheid (Das Gericht überprüft die Forderung nicht.)..

Ich habs etwas vereinfachter geschrieben -

allerdings wirst du wohl kaum eine Klage androhen können wenn du keinen regulären Handel / Vertrag nachweisen kannst
- dann macht der Typ erst recht Dicht, lacht sich ins Fäustchen und du siehst dein Geld ganz sicher nicht.

Die größte Aussicht auf Erfolg hast du wahrscheinlich nur wenn er es sich noch einmal überlegt , doch zu zahlen. Wenn man ihn verärgert ist das Thema durch ...

Ich bleib dabei - Tut mir leid für Dich Andi - aber da haste wohl Pech gehabt.

andi
26.04.2007, 14:55
merci für eure ratschläge..

ok, jetzt weis ich das ich nichts mit RA machen kann, erst recht ohne rechtschutzversicherung >:(

eigentlich verkaufe ich auch keine bruteier mehr, aber ich habe mich erweichen lassen und hab ne ausnahme gemacht. auch weil er am telefon immer wieder so nett war und ich mir dachte damit einem jungzüchter weiterzuhelfen. gott sei dank, das ich ihm keine bruteier meiner zuchtiere geschickt habe, das würde mich furchtbar ärgern.
ziemlich übel das er mir am telefon immer wieder versichert hat zu bezahlen, beim letzten telefongespräch hatte er angeblich schon überwiesen, aber auch da kein geldeingang zu verzeichnen. nun läßt er sich am telefon verleugnen...

nun habe auch ich dazu gelernt und werde nur noch per vorkasse tiere, bzw. bruteier versenden. schade das durch solch ein mensch vertrauen verloren geht, ohne das es hätte sein müssen.

wird er bei keinem bekannten züchter mehr tiere bekommen, dafür habe ich schon gestern mit telefongespräche gesorgt. wird er aber vorerst auch nicht brauchen, da er jetzt fast 40 küken der extraklasse besitzt...

grüße andi

gippendale
26.04.2007, 23:36
Also ich würde ihn jetzt nich einfach so davon kommen lassen. Zuerst normaler Brief mit entsprechender Androhung vernünftig formuliert. Dann ggf. Mahnbescheid. Wenn ihm der vom Gericht zugestellt wird, macht er sich garantiert in die ... und zahlt. Sein lassen kannstes dann immer noch. Man braucht keinen schriftlichen Nachweiß oder sonst was. Das Gericht prüft die Forderung nicht auf ihren Bestand. Er weiß es, Du weißt es, Du behauptest es und das genügt zunächst.

Saatkrähe
26.04.2007, 23:45
genauso würde ich es auch machen.

stef71074
27.04.2007, 00:17
Original von conny
Hallo,

ihn öffentlich zu diffamieren, kann schwere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ich würde es auf das Konto Erfahrung verbuchen und nur noch nach Geldeingang Bruteier etc. versenden.

LG
Conny

Welche? Wenn ich beweisen kann, und dieses auch auf meiner Homepage einstelle, das ICH die Eier verschickt habe, aber das keine Zahlung von dem Herrn eingegangen ist? Brauche ja rein theoretisch nur Kontoauszüge durchgehend zum Kontakt bis zur Beschwerde auflisten, oder?

Gruß

Stef

Gast
27.04.2007, 00:48
ohne eine schriftliche bestellung ist das alles nichtig. verabschiedet euch von eurem gerechitgkeitsempfinden. es hat nichts mit recht zu tun.

Günter Droste
27.04.2007, 07:23
Original von Godfather
ohne eine schriftliche bestellung ist das alles nichtig. verabschiedet euch von eurem gerechitgkeitsempfinden. es hat nichts mit recht zu tun.

Sorry - da muss ich dir einmal widersprechen. Da für diese Verträge im Gesetz keine Formvorschriften existieren können sie selbstverständlich auch mündlich (am Telefon) abgeschlossen werden.
Es besteht "nur" - aber auch nicht in allen Fällen - das Problem des Beweises des Vertragsabschlusses - die Chancen stehen m.E. 50 : 50
Es bleibt also die Frage ob man gutes Geld schlechtem gegebenenfalls hinterherwirft

Gast
27.04.2007, 09:08
ich gehe immer von der beweisfähigkeit aus. naklar brauchst du kein blatt papier zum verkauf, aber wenn einer nicht zahlt wird es schwer ohne eine entsprechende schriftliche form.

HCS
27.04.2007, 17:45
Original von gippendale
Dann ggf. Mahnbescheid. Wenn ihm der vom Gericht zugestellt wird, macht er sich garantiert in die ... und zahlt. Sein lassen kannstes dann immer noch. Man braucht keinen schriftlichen Nachweiß oder sonst was. Das Gericht prüft die Forderung nicht auf ihren Bestand.

Dass einer, der schon die klassischen Schuldnerausreden drauf hat (ich bezahle, ich bezahle sofort morgen, ich habe schon überwiesen), also offenbar schon geübt ist, sich von einem schlichten Mahnbescheid einschüchtern lässt, halte ich für ausgesprochen unwahrscheinlich. Es wird wohl kaum sein erster sein. Ich kenne Leute (von Berufs wegen, nicht privat), die könnten sich mit den Dingern die Wände tapezieren. Wirkt die Methode nicht, hat man nur das Geld für den Mahnbescheid zum Fenster rausgeschmissen, der ist nämlich keineswegs kostenlos. Deshalb: wenn der Nachweis zu erbringen ist, dass die Forderung tatsächlich besteht, dann kann man einen Mahnbescheid losschicken, aber nur, wenn man ggf. auch bereit ist, zu klagen. Gegen einen Mahnbescheid kann man innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen, ebenso ohne Beweise vorlegen zu müssen, und dann war es das - falls der Gläubiger nicht klagt. Also: Finger weg vom Mahnbescheid, wenn man nicht ohnehin entschlossen ist, die Sache bis zum Ende durchzuziehen.

Hans-Christoph

andi
28.04.2007, 06:01
ich habe dem betreffenden menschen per email nochmals angeboten, wenn er mir verbindlich mitteilt wann er seine schulden zu bezahlen, werde ich abstand von meinem vorhaben nehmen. auch da keine reaktion - nun habe ich ihn online gestellt.

für mich völlig unverständlich wie jemand, nur wg ein paar eier, andere ums ohr hauen muß...

gruß andi

2Rosen
28.04.2007, 12:33
Hallo, Hallo, Hallo, Hallo, wohne nur 10km von Hameln entfernt und bin fast jeden Tag da, scheint aber ein Ortsteil (Halvestorf) zu sein!!!!
Ist der auch hier im Forum aktiv?
Soll ich mal hinfahren und ihn zurechtstutzen? :argue :box :verweis
äähhh außer der iss größer als ich 8)

2Rosen
28.04.2007, 13:01
...werde mir schon mal einen langen Ledermantel und dunkle Sonnenbrille besorgen. :yau

bin erst wieder Montag morgen zu erreichen.
(ich verdünnisiere mich jetzt nicht sondern bin übers Wochenende unterwegs ;))

Der Besuch bei unserem Benny kann ja aber sicher noch ein paar Tage warten oder?

andi
28.04.2007, 18:31
@2Rosen

danke für dein angebot, aber laß es ruhig sein. ich denke es sollte sich niemand anderes in die sache einmischen. wenn meine maßnahme nicht fruchtet, werde ich im sommer selber mal bei ihm vorbei kommen und mich um die sache kümmern. im sommer plane ich verschiedene besuche bei züchter in seiner gegend und bisher habe ich mein geld noch immer bekommen ;)

lg
andi

gippendale
30.04.2007, 00:25
Original von HCS
Also: Finger weg vom Mahnbescheid, wenn man nicht ohnehin entschlossen ist, die Sache bis zum Ende durchzuziehen.
Dem stimme ich nicht zu. Kostenlos ist der freilich nicht - was ist das schon!? Klar, man weiß nicht, was für einer der Typ ist. Und es ist auch richtig, das kritisch zu sehen und nicht zu überstürzen. Aber für mich klingt es danach, als ob Herr X davon ausgeht bei so einem entfernten Geschäft ohne Vertragspapiere einfach mal so nicht zahlen zu können, ohne dass ihm was passiert.
In Mahnverfahren spielt extrem viel Psychologie hinein. Jeder Brief erzeugt insbesondere durch die jedesmal dazukommenden Mahnkosten ein Stückchen mehr Druck! Und ein offizieller Mahnbescheid von einem Gericht ausgestellt und mit dem ganzen zeremoniellen Zustellen (persönliche Unterschrift bei Postfrau usw.) kann schon einen ordentlichen Effekt haben. Ich habe das Gefühl, als musst Du ihm nur klar machen, dass Du es ernst meinst! Kann mich aber natürlich auch täuschen. Deshalb habe ich ja auch vorgeschlagen, zunächst einen Brief zu schreiben mit dem entsrechend drohenden Inhalt. Aber keine E-mail, auch wenns bequemer ist - die macht null Eindruck. Zeig ihm, dass Du es ernst meinst und Dich nich ver..sch.n lässt!
Im Endeffekt musst Du natürlich abwägen. Hier wäre es mir das wert. Schon der Gerechtigkeit und Moral wegen. (Hat der bei Dir eigentlich nich per E-Mail bestellt?)

Zum online stellen:
Ich wäre da zwar äußerst zurückhaltend aber, soweit Du etwas kundtust, was nachweislich wahr ist, sollten sich eventuelle neg. Konsequenzen für Dich in Grenzen halten.

Wer hilft mir dabei, mich zukünftig kürzer zu fassen?!? :blah :blah :blah :wall :help

Black Giants
30.04.2007, 00:44
@Andi
Hast Du es schon bei seinem Schwiegervater in Spe probiert? ;)
Was Google nicht so alles ausspuckt... :roll
Bei kampfhühner.de ist er als Züchter eingetragen.

gippendale
30.04.2007, 00:49
@Black Giants: Häh!? Was weißt Du was ich nicht weiß? Was hast bei google eingegeben? "bruteier +schulden +verlobung"? :-[ 8)

andi
30.04.2007, 02:16
@gippendale
ne er hat per telefon bestellt, aber ich habe mails wo er den empfang bestätigt. vorher hat er mir ein tier abgekauft und er hat immer wieder angerufen um nach tips zu fragen, da ich dachte es sei ein jungzüchter, habe ich natürlich gerne meine erfahrungen weiter gegeben.

@Black Giants
richtig, es ist der wo in der züchterliste bei kampfhuener.de eingetragen ist, aber was hast du noch rausbekommen?
ich kann googlen und finde sonst nichts interessantes...

Enemy
30.04.2007, 06:48
;) http://www.internet-taubenschlag.de/forum/showthread.php?p=31048

Klausemann
30.04.2007, 07:11
Grundlegend würde ich sagen, man soll nicht gutes Geld , schlechtem Geld hinterher werfen. Mit ausnahme man weiß, das bei seinem Gegenüber richtig "Masse" , also Geld vorhanden ist und das auch nur wenn die Rechtslage eindeutig ist.

andi
30.04.2007, 08:21
@Enemy

danke für deine info, gerade habe ich noch mehr info bekommen - der typ macht das wohl mit system und ich bin darauf reingefallen...der "arme" typ hat wohl ein richtiges segelflugzeug, aber andere leute um das eiergeld beschei.... >:(

Mieler
30.04.2007, 11:14
Original von andi
@Enemy

danke für deine info, gerade habe ich noch mehr info bekommen - der typ macht das wohl mit system und ich bin darauf reingefallen...der "arme" typ hat wohl ein richtiges segelflugzeug, aber andere leute um das eiergeld beschei.... >:(

aha - den " Vogel" hat er wohl auch ausgebrütet -

So eine Arschgeige !

andi
30.04.2007, 18:17
dank eurer infos gibt es jetzt auch einen thread bei:

http://www.internet-taubenschlag.de/forum/showthread.php?t=7097

muß ich mal wieder echt ein gr danke an viele verteilen: es ist toll eure mitteilnahme zu spüren, obwohl es hier bloß um geld geht, ca. 48 €.

ich denke hier im hue-info sind alle gut aufgehoben, egal ob kämpferzüchter oder nicht.

danke
andi

SetsukoAi
30.04.2007, 18:19
ich hoffe du kriegst dein geld :-/

Hier ist dein Kurioser Freund auch zu finden...

http://www.kampfhuehner.de/d/zuechterliste.html


Hier war er letztes Jahr erst 18 :D. Bei dem Link von Enemy ist er mal 20, dann 23 und dann 24. Und das alles Innerhalb von nem Jahr.

Meine güte altert der Schnell :D.

Wie alt ist der denn jetzt wirklich??

http://www.kohten.de/kleinanzeigen/index_u.html


Er will alles billig und am liebsten geschenkt...

Würde den man Mies machen in dhd24 ...

SetsukoAi
30.04.2007, 18:33
ups, doppelpost is bäh

Mieler
02.05.2007, 08:31
Original von SetsukoAi
ich hoffe du kriegst dein geld :-/

Hier ist dein Kurioser Freund auch zu finden...

http://www.kampfhuehner.de/d/zuechterliste.html


Hier war er letztes Jahr erst 18 :D. Bei dem Link von Enemy ist er mal 20, dann 23 und dann 24. Und das alles Innerhalb von nem Jahr.

Meine güte altert der Schnell :D.

Wie alt ist der denn jetzt wirklich??

http://www.kohten.de/kleinanzeigen/index_u.html


Er will alles billig und am liebsten geschenkt...

Würde den man Mies machen in dhd24 ...


Lieber Andi - das ist die Antwort - bei der Alterung ist er wahrscheinlich längst tot - such nach den Erben ;D

andi
02.05.2007, 10:13
Er will alles billig und am liebsten geschenkt...

hat er ja auch leider bekommen, sogar das porto war für ihn umsonst...

gruß andi

gippendale
02.05.2007, 10:52
...und wenn Du es jetzt einfach dabei bewenden lässt, macht er weiter so.

andi
02.05.2007, 17:59
hab gestern ein freund (RA) gefragt ob aussicht auf erfolg, wenn ich klage. er hat mir abgeraten da ich keine rechtsschutzversicherung habe...

meine säumiger-zahler-sektion wurde zwischenzeitlich über 300 mal besucht - ich denk nicht das er in zukunft noch gute tiere oder bruteier bekommt. viele tauben-, hühner- und kämpferzüchter sind sauerauf ihn. durch das nichtbezahlen der eier (und meine veröffentlichung) hat er sich damit alles andere als einen guten ruf eingefahren.

und wie gesagt, im sommer bin ich eh in seiner gegend und werde mal höflichst um die begleichung seiner schulden bitten...

Günter Droste
02.05.2007, 19:43
Da Hameln von mir nicht all zu weit entfernt ist habe ich in den letzten Tagen einige Infos in Rassegeflügelzüchterkreisen eingeholt.
Ergebnis: Der Kunde ist in Kampfhuhnkreisen recht bekannt - ich habe noch nicht einmal selbst seinen Namen nennen müssen. - von einer Klage ohne Versicherung raten alle Mangels Aussicht bei einer späteren Zwangsvollstreckung ab.

Da bleibt nur die Mundpropaganda in entsprechenden Kreisen :P aber ob's hilft :-X

gippendale
02.05.2007, 23:33
Ich verstehe nicht so richtig, warum Du ihm nicht erstmal einen eindeutigen Brief schreibst!? Von Klage war doch noch gar keine richtige Rede. Das bei 48 € keine Aussicht auf Zwangsvollstreckung bestehen soll, leuchtet mir auch nicht unmittelbar ein. Die ist ja auch gar kein Thema. Ich denke, er hat die erste Rechnung bezahlt? Dann ist es doch auch nicht ausgeschlossen, dass er, wenn Dun Ihn ordentlich nervst und wenigstens ein bisschen unter Druck setzt, wenigstens um seine Ruhe zu haben auch die zweite zahlt.

andi
27.05.2007, 13:28
Neue Details - haarsträubend wie dieser mensch andere um ihr geld bringt...

lest selber:
http://www.hint-horoz.de/sonstiges/saeumige-zahler.html#1080

Gast
27.05.2007, 14:48
charmant....