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Eierdiebe
19.02.2018, 22:12
Bis zu welcher Anzahl an Hühnern ist es eine Hobbyhaltung? Gibt es Unterschiede für die Bundesländer?
shirley anuschka
20.02.2018, 13:28
Ich glaube alles unter 350 Hühnern zählt als Hobby zucht, doch sobald es an den regelmäßigen verkauf geht , gibts da andere vorschriften, setze mich damit auch gerade auseinander, sind gerade dabei unseren hof als Nutztierarche anzumelden und wollen dann eiegentlich Eier und Hühner verkaufen, bin aber noch nicht ganz fertig mit dem durchfosten der Vorschriften bezüglich der anmeldung ect.
Hobbyhaltung als solche gibt es beim Gesetzgeber nicht.
Entscheidend ist in welchem Zusammenhang du das wissen möchtest?
steuerlich: solange du deine Eier unsortiert, ungestempelt, ab Hof ohne Angabe von Gewichts und Güteklasse verkaufst und die Ausgaben nicht steuerlich geltend machst interessiert das Eiergeld das Finanzamt nicht.
meldepflicht: Hühner sind generell meldepflichtig; man benötigt eine landwirtschaftliche Betriebsnummer (Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten), ebenso müssen sie beim Landratsamt gemeldet werden. Außerdem müssen sie bei der Tierseuchenkasse angemeldet sein.
Sobald du mehr als 350 Legehennen hältst wirds dann amtlich, denn dann ist der Betrieb Registrierungspflichtig.
Das bist du aber auch schon bei weniger Hühnern wenn du die Eier am Markt oder beim Bäcker/Metzger anbieten möchtest oder die Eier sortierst, stempelst oder mit Angabe von Gewichtsklasse (M, L, XL) und/oder Güteklasse verkaufst.
Eierdiebe
20.02.2018, 14:09
Angemeldet sind sie, bei allen Stellen die notwendig sind.
Geimpft natürlich auch.
Es ging mir nur um den gelegentlichen Verkauf von Eiern und um die Kennzeichnung.
Wie gesagt, solange du die Eier nicht sortierst oder stempelst ist das in Ordnung.
chrissi84
20.02.2018, 14:52
Majorlo, warum ist das sortieren so relevant als Kriterium? Weißt du das zufällig?
Hab ich mich auch immer gefragt, aber leider keine Ahnung, sorry.
Eierdiebe
20.02.2018, 15:10
Das Datum darf nicht gestempelt werden?
Da bin ich mir nicht sicher, doch ich mache das auch.
So weit ich weiß geht es um einen Erzeugerstempel mit Herkunftskennzeichnung.
Phantasiestempel und Datum ist meines Wissens in Ordnung.
Ev hilft dir das weiter
https://www.lfl.bayern.de/iem/vieh-gefluegel/028593/index.php
https://www.lgl.bayern.de/downloads/lebensmittel/doc/merkblatt_eierkennzeichnung.pdf
http://www.kreis-meissen.org/download/Service/Merkblatt_Eier.pdf Direktvermarkter bis 350
Eierdiebe
20.02.2018, 15:30
Super, danke dir.
Das Datum darf nicht gestempelt werden?
Du darfst auf deinen Eiern stempeln was Du willst - nur es dürfen keine geschützten oder amtliche Stempel sein - wie z. B. das Biosiegel.
Zum Thema unsortierte Eier und Verkauf im Einzelhandel:
Ich habe einen angemeldeten Legehennenbetrieb, Stempel mit zugeteilter Nummer, gebe Haltbarkeitsdatum sowie die zugeteilte Packstellennummer auf der Packung an. Ich verkaufe unsortiert nach Gewicht (Sonderregelung) da zum sortieren von Eiern nach Größe nur eine dafür zugelassenen und geeichte Maschine zulässig ist, welche sich für mich nicht lohnt. Von Hand sortieren ist generell nicht zulässig, auch nicht bei Direktvermarktung.
Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, (muss eigentlich jeder der eine Wiese hat und mehr als nur 300m² Garten), Anmeldung beim Landwirtschaftsamt für die Nummern und Abnahme der Packstelle, Abnahme des Stalls vom Vetamt wegen Haltungsform und zulässiger Hennenanzahl. Anmeldung beim Finanzamt, welches dann selbst Haupt- oder Nebenerwerb beurteilt.
Bei Direktvermarktung braucht man keinen Eierstempel oder eine Packstellennummer. Wenn man den Eierverkauf bei Direktvermarktung steuerrechtlich geltend machen will,muss das natürlich vorher beim Finanzamt angemeldet werden.
Zum Thema unsortierte Eier und Verkauf im Einzelhandel:
Ich habe einen angemeldeten Legehennenbetrieb, Stempel mit zugeteilter Nummer, gebe Haltbarkeitsdatum sowie die zugeteilte Packstellennummer auf der Packung an. Ich verkaufe unsortiert nach Gewicht (Sonderregelung) da zum sortieren von Eiern nach Größe nur eine dafür zugelassenen und geeichte Maschine zulässig ist, welche sich für mich nicht lohnt. Von Hand sortieren ist generell nicht zulässig, auch nicht bei Direktvermarktung.
Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, (muss eigentlich jeder der eine Wiese hat und mehr als nur 300m² Garten), Anmeldung beim Landwirtschaftsamt für die Nummern und Abnahme der Packstelle, Abnahme des Stalls vom Vetamt wegen Haltungsform und zulässiger Hennenanzahl. Anmeldung beim Finanzamt, welches dann selbst Haupt- oder Nebenerwerb beurteilt.
Bei Direktvermarktung braucht man keinen Eierstempel oder eine Packstellennummer. Wenn man den Eierverkauf bei Direktvermarktung steuerrechtlich geltend machen will,muss das natürlich vorher beim Finanzamt angemeldet werden.
Du schilderst es super - den gewerblichen Verkauf von Eiern
Hier geht es aber um den Hobbybereich und der sieht ganz anders aus!
Auch das mit den 300m² Garten ist quatsch - warum soll ich den bei der Berufsgenossenschaft anmelden? Und wenn es tatsächlich so wäre, bei welcher? Landwirtschaftliche? Einzelhandel? Garten- und Landschaftsbau?
Denn so wie Du schreibst ab 300m² kann doch alles zutreffen. Und übrigens, wenn ich kein Gewerbe habe, denn brauche ich auch keine Berufsgenossenschaft!
Oder wo soll z. B. die Sekretärin, wenn sie zu Hause einen großen Garten hat, diesen denn in der Berufsgenossenschaft anmelden?
shirley anuschka
21.02.2018, 13:52
Wow, jede menge infos dazu.
Wir wollen eigentlich nur ab Hof Eier verkaufen sowie weitestgehend Lebend Geflügel.
Wie sieht die Lage bei geschlachteten aus? Extra Genehmigung? Extra Schlachthaus ect?
Angemldet sind sie alle, Vet Amt war auch schon da zwecks Sentinelhaltung,Blutprobe Hühner nachweis New Castle Disease, keine probleme, alles sehr gut aufgebaut, keine beanstandungen.
Diese Informationen habe ich durch meine Anmeldung und durch den Kontakt zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, ich denke mir das ja nicht aus. Laut der BG ist jeder anmeldepflichtig der mehr als nur einen kleinen Garten hat (bzw. landwirtschaftliche Nutzfläche), wobei ich mir gerade nicht sicher bin ob ab 300m² oder eventuell ab 500m². Erst recht wenn eine Grünfläche als Hühnerauslauf dient und somit kein Garten ist... Selbst eine ungenutzte Wiese welche nur einmal im Jahr gemäht wird, verpflichtet zur Anmeldung in der landw. BG, ob Hobby oder nicht oder auch als Sekretärin. Man ist Beitragspflichtig und Unfallversichert! Es gibt allerdings die Möglichkeit der Beitragsbefreiung wenn weniger als 2500m².
Wusste ich vorher auch nicht, und hatte großes Glück nicht rückwirkend noch zahlen zu müssen!
Laut Veterinär ist mal ein geschlachtetes Suppenhuhn unter Nachbarn zu verkaufen kein Problem. Für gewerblichen Verkauf sind natürlich entsprechende Schlachträume und noch weiteres vorgeschrieben, habe da aber nicht mehr Infos zu.
Genau genommen ist alles mit Gewinnerzielungsabsicht als Gewerbe anzumelden. Solange man nicht übertreibt und nicht unbedingt damit auffällt kann es eventuell auch ohne Anmeldung funktionieren, ansonsten entscheidet wohl auch das Finanzamt was Hobby ist und was nicht.
Diese Informationen habe ich durch meine Anmeldung und durch den Kontakt zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, ich denke mir das ja nicht aus. Laut der BG ist jeder anmeldepflichtig der mehr als nur einen kleinen Garten hat (bzw. landwirtschaftliche Nutzfläche)..........
Sorry, ich geb mich geschlagen - Du hast recht!
.........Richtig ist, dass sich die Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften nach § 123 Abs.1 SGB VII richtet. Allerdings ist Voraussetzung, dass es sich um ein Unternehmen handelt. Es handelt sich somit um eine Pflichtversicherung.
Was ein Unternehmen ist, definiert sich nach Angaben Ihrer zuständigen BG wie folgt:
"Unternehmer im Sinne der Unfallversicherung ist derjenige, der das wirtschaftliche Ergebnis der im Unternehmen verrichteten Arbeit unmittelbar verantwortet. Eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit oder ein Geschäftsbetrieb wird nicht vorausgesetzt. Auch Hobby- bzw. Kleinstbetriebe werden daher von der landwirtschaftlichen Unfallversicherung umfaßt."
Sie können also sehen, dass es nicht auf den unternehmerischen Charakter ankommt. Versicherungsfreiheit tritt nur bei einer Fläche bis zu 0,25 ha ein.
Die Auffassung der BG scheint somit auf den ersten Blick zutreffend zu sein.................
Dies ist die Aussage eines RA - übrigens in Nds. kann man sich bis 0,25 ha Fläche sprich bis 2.500 m² davon befreien lassen
Übrigens das FETT geschriebene ist nicht geschrieen sondern dient nur als für uns Wichtig
[...]Laut Veterinär ist mal ein geschlachtetes Suppenhuhn unter Nachbarn zu verkaufen kein Problem.[...]
Da hat dein Veterinär dir aber falsche Infos gegeben, denn laut EU Schlachtverordnung ist das Inverkehrbringen (und dazu gehört schon das Verschenken an nicht im Haushalt lebende Personen) von Fleisch, dass nicht in einer zertifizierten Schlachtstätte (Hausschlachtung) entstanden ist, verboten.
Soll das Fleisch, wie in deinem Beispiel das Suppenhuhn, an den Nachbarn verkauft oder verschenkt werden muss das Tier in einem zertifizierten Betrieb geschlachtet worden sein!
Natürlich ist auch ein geschlachtetes Huhn gesetzlich nicht erlaubt....
Mit der BG habe ich die Erfahrung gemacht und nur durch Glück brauchte ich die letzten 3 Jahre nicht nachzahlen.
KaosEnte
22.02.2018, 07:53
Der für mein Gewerbe zuständigen BG ist es egl wie groß ein Grundstück oder ein Gebäude sind, die wollen dalss die Richtlinen vom Arbeitschutz eingehalten werden.
Ich kann mir nicht vorstellen, dann ne landwirtschaftliche BG anders tickt.
Bei uns hier (Nby) treten Berufsgenossenschaften ganz automtisch auf den Plan, sobals das Gewerbe angemeldet wird. Die Gewerbeanmeldung wird automatisch von der zuständigen Amtsstelle, idR dem Gewerbeamt, weitergeleitet. So erfährt auch das Finanzamt von der "Gewinnerziehlungsabsicht des Gewerbeanmelders".
..............
Bei uns hier (Nby) treten Berufsgenossenschaften ganz automtisch auf den Plan, sobals das Gewerbe angemeldet wird. Die Gewerbeanmeldung wird automatisch von der zuständigen Amtsstelle, idR dem Gewerbeamt, weitergeleitet. So erfährt auch das Finanzamt von der "Gewinnerziehlungsabsicht des Gewerbeanmelders".
Das ist auf jedem Fall richtig!
Das ist in Nds aber auch in der Landwirtschaft oder überall so - meldet man es als Gewerbe an ist sofort die BG da
Nur ich war immer überzeugt, hat man kein landwirtschaftliches Gewerbe sondern nur die Landwirtschaft als Hobby bzw. man hat da nur ein paar Hühner laufen, denn muss man das der BG nicht anmelden. Aber dem ist nicht so.
Hausgärten innerhalb der Bebauungsgrenze fallen m.W. nicht in die Zuständigkeit der BG - egal wie groß.
Bei anderen Grundstücken kann man sich von der landwirtschaftlichen BG befreien lassen, wie hein schon geschrieben hat.
Eine Bescheinigung der Gemeinde, dass die Fläche nicht landwirtschaftlich genutzt wird, an die BG schicken und gut. Da reicht ein formloses Schreiben.
Wenn es eine größere Fläche ist und/oder man zur Bewirtschaftung Maschinen einsetzt, würde ich das aber nicht machen. Der Beitrag kostet nicht die Welt und man selbst sowie evtl. Helfer sind umfassend unfallversichert.
Dorintia
22.02.2018, 09:38
Naja... auch die BGs versuchen sich im Falle des Falles Zahlungsansprüchen zu entziehen. Wenn du da deinen evtl. Pflichten zu entsprechenden Unterweisungen etc. pp. nicht nachgekommen bist....
Soll das Fleisch, wie in deinem Beispiel das Suppenhuhn, an den Nachbarn verkauft oder verschenkt werden muss das Tier in einem zertifizierten Betrieb geschlachtet worden sein!
Soll ich also mit einem Huhn unter'm Arm morgens um 5 beim Schlachthof (der durchaus 30 km entfernt sein kann) auf der Türschwelle stehen und fragen, ob sie meine Henne mal kurz mit an den Haken hängen können, weil ich dem Nachbarn ein Suppenhuhn versprochen habe?!?
Ganz ehrlich, fahrt erstmal alle 50 im Ort, dann könnt ihr nochmal wiederkommen mit "man darf nicht" und "man soll"- ich tue das und bin regelmäßig ein Verkehrshindernis :laugh...
Dorintia
23.02.2018, 05:54
Ob du nun 60 fährst oder 40 ist deine Entscheidung, aber wenn du fragst wie schnell oder langsam darf ich denn dort und dort fahren und wir schreiben dann... ach weisst du, ich fahr da immer so und so, ist noch nie was passiert... fändest du das eine vernünftige Antwort?
Auf so Fragen sollte es sachliche Antworten geben und ich finde es immer wieder erstaunlich wie unterschiedlich "gewertet" wird...
...............
Auf so Fragen sollte es sachliche Antworten geben und ich finde es immer wieder erstaunlich wie unterschiedlich "gewertet" wird...
Grundsätzlich hast Du ja recht!
Und Okina75 hat auch mind. genauso viel recht -
Nur was wir müssen. das ist einmal das geschriebene Gesetz beachten und dann kommen die ausführlichen gesetzlichen Auslegungen oder Ausführungen bzw. Ergänzungen dazu. Und da kommen dann wieder diese Ausnahmen. In unserem Fall, jaaa wenn man mal gelegentlich ein Hühnchen und das dann nicht gewerblich usw. usw. denn kann und darf man das. Und dann kommen garantiert noch einige Bemerkungen von wegen Hygiene usw. usw.
Und so ist es doch überall - ich darf so vieles nicht -ABER, wenn ich........., denn darf ich es auf einmal doch. So darf ich auch nicht bei Rot über die Kreuzung und dann kommt es ...... ABER wenn es ein Notfall oder wenn dann dieses und jenes beachte, denn darf ich es auf einmal doch.
Und laut Gesetz - oder in unserem Fall, da kommt dann noch hinzu, das jeder selber für sich verantwortlich ist und wenn ich ein geschlachtetes Hühnchen verschenke, denn ist der Geschenkte dafür verantwortlich ob er es noch zubereiten darf oder ob er es lieber vernichten sollte, weil es vorher vielleicht schon 3 Std. in der heißen Sonne gelegen hat. Selbst wenn ich es ihm für 10 Euro verkauft habe. Er hätte es ja nicht kaufen müssen.
Und eine Bitte noch - ihr könnt ja reden was ihr wollt. Nur bitte unterscheidet gewerblich und privat! Und nicht alles, was ich privat mache oder wo ich privat auch Geld für bekomme, das ist gewerblich. Und nicht alle Vorschriften für Gewerbetreibende gelten auch für den Privatbereich
Ich habe z. B. vor Jahren viele Eier verkauft und im Winter auch viele geschlachtete Kaninchen (per Post) verschickt und da hat denn nach meiner Nachfrage hin sich kein Mensch dafür interessiert. Weder das Finanzamt - eben weil kein Gewinn gemacht wurde weder das Gesundheitsamt - weil es ja nicht gewerblich war noch das Gewerbeaufsichtsamt - eben weil es ja Hobby und nicht gewerblicher Verkauf war. Ich konnte mich zu der Zeit nämlich super informieren, weil wir in einer ganz anderen Sache (aber auch im Nahrungsbereich) ein Gewerbe anmelden wollten. Und wenn, denn hieß es nur, wenn das Gewerbe für meiner Frau alles im grünen Bereich und alles genehmigt ist, denn muss Sie natürlich auch alle Gesetze einhalten. Aber wenn ich dann nebenbei ein paar Eier und ein paar geschlachtete Kaninchen.......... denn hat das alles nichts miteinander zu tun. Theoretisch dürfte ich sogar das geschlachtete Kaninchen meiner Frau verkaufen und sie dürfte das auch kaufen - NUR sie dürfte es nicht mehr in ihrem Betrieb verwerten - z. B. weil sie u. a. auf eine ununterbrochene Kühlkette achten muss.
Ich weiß von nem Bekannten mit Schlachtraum und div. Auflagen der bis 10.000? "Hühner" pro Jahr im ganzen schlachten/verkaufen darf
Zerteilt = halbiert wären die Auflagen wohl deutlich strenger weil er das "Lebensmittel" ja verarbeitet:unsicher
sternenstaub
23.02.2018, 08:58
Zum Thema Suppenhuhn, schaut mal:
Wer kleine Mengen der in Absatz 2 genannten Primärerzeugnisse oder Lebensmittel tierischen Ursprungs direkt an Verbraucher oder an örtliche Betriebe des Einzelhandels zur unmittelbaren Abgabe an Verbraucher abgibt, hat unbeschadet der Anforderungen der Lebensmittelhygiene-Verordnung bei der Herstellung oder Behandlung im Falle von
1. Fischereierzeugnissen die Anforderungen der Anlage 1 Nr. 1 und 2,
2. lebenden Muscheln die Anforderungen der Anlage 1 Nr. 1 und 3,
3. Eiern die Anforderungen der Anlage 2,
4. frischem Fleisch von im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb geschlachtetem Geflügel oder im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb geschlachteten Hasentieren die Anforderungen der Anlage 3,
5. erlegtem Wild oder Fleisch von erlegtem Wild die Anforderungen der Anlage 4
einzuhalten. Satz 1 Nr. 4 gilt nicht, wenn ausschließlich einzelne Tierkörper oder deren Teile im landwirtschaftlichen Betrieb unmittelbar an Verbraucher abgegeben werden.
Nachzulesen in der TierLMHV § 3
Ich weiß von nem Bekannten mit Schlachtraum und div. Auflagen der bis 10.000? "Hühner" pro Jahr im ganzen schlachten/verkaufen darf
Zerteilt = halbiert wären die Auflagen wohl deutlich strenger weil er das "Lebensmittel" ja verarbeitet:unsicher
Das ist ja auch schon wieder gewerblich!
Hier ist die Frage nach Hobby.......
.............
einzuhalten. Satz 1 Nr. 4 gilt nicht, wenn ausschließlich einzelne Tierkörper oder deren Teile im landwirtschaftlichen Betrieb unmittelbar an Verbraucher abgegeben werden.
Nachzulesen in der TierLMHV § 3
§ 3 Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen bestimmter Primärerzeugnisse und Lebensmittel tierischen Ursprungs
(1) Wer kleine Mengen der in Absatz 2 genannten Primärerzeugnisse oder Lebensmittel tierischen Ursprungs direkt an Verbraucher oder an örtliche Betriebe des Einzelhandels zur unmittelbaren Abgabe an Verbraucher abgibt, hat unbeschadet der Anforderungen der Lebensmittelhygiene-Verordnung bei der Herstellung oder Behandlung im Falle von
2. ....
3.Eiern die Anforderungen der Anlage 2.
4. ....
einzuhalten.
Anlage 2 (zu § 3 (http://www.buzer.de/gesetz/7852/a151426.htm) Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von Eiern
Beim Umgang mit Eiern sind folgende Anforderungen einzuhalten:
1.Die Eier müssen unmittelbar nach dem Legen bis zur Abgabe an Verbraucher sauber, trocken und frei von Fremdgeruch gehalten sowie wirksam vor Stößen und vor Sonneneinstrahlung geschützt werden.
2.Die Eier müssen bei einer - möglichst konstanten - Temperatur aufbewahrt und befördert werden, die eine einwandfreie hygienische Beschaffenheit der Erzeugnisse gewährleisten.
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(2) Kleine Mengen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 sind im Falle von
1. ............
2.Eiern: Eier aus eigener Erzeugung von Betrieben mit weniger als 350 Legehennen,..............
Und hier noch einmal der Fleischverkauf in kl. Mengen - also Privatverkauf
§ 3 - Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV)
§ 3 Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen bestimmter Primärerzeugnisse und Lebensmittel tierischen Ursprungs
(1) Wer kleine Mengen der in Absatz 2 genannten Primärerzeugnisse oder Lebensmittel tierischen Ursprungs direkt an Verbraucher oder an örtliche Betriebe des Einzelhandels zur unmittelbaren Abgabe an Verbraucher abgibt, hat unbeschadet der Anforderungen der Lebensmittelhygiene-Verordnung (http://www.buzer.de/gesetz/7851/index.htm) bei der Herstellung oder Behandlung im Falle von
1……
2……
3……
Satz1 Nr. 4. frischem Fleisch von im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb geschlachtetem Geflügel oder im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb geschlachteten Hasentieren die Anforderungen der Anlage 3 (http://www.buzer.de/gesetz/7852/a151450.htm),
5……
einzuhalten.
Satz 1 Nr. 4 gilt nicht, wenn ausschließlich einzelne Tierkörper oder deren Teile im landwirtschaftlichen Betrieb unmittelbar an Verbraucher abgegeben werden. ………..
Danke für die genaue Information!
Leider ist es stellenweise so, das eine Verordnung dies erlaubt und eine andere es verbietet.
z.Bsp. ist es nach der Hygieneverordnung zulässig bei Abgabe in kleinstmengen (also privat - sowie bei der Direktvermarktung), sogar an den örtlichen Einzelhandel abzugeben, zu verkaufen. Leider ist dafür die Markt(ver)ordnung zuständig, welches es wieder verbietet...
Die Hygieneverordnung ist leider ausschließlich für die Hygiene verantwortlich und nicht für "wirtschaftliche Angelegenheiten" bzw. Handel oder Verkauf ob Privat oder gewerblich
Diese Information habe ich persönlich vom BMEL bekommen.
Dorintia
24.02.2018, 13:13
Sind wir ein "landwirtschaftlicher Betrieb"?
Dorintia
24.02.2018, 13:31
Oder auch anders gefragt: wie lautet die Definition eines landwirtschaftlichen Betriebes im Sinne der Hygieneverordnung?
Wie Levcuso schon schreibt... andere Ämter, andere Regelungen und auch andere Betitelungen usw. die es nicht grad leichter machen
Letztendlich sehe ich das so, entweder wird alles fein säuberlich angemeldet oder man macht alles "unter Nachbarn" was aber im Zweifel nicht gesetzeskonform ist und dich angreifbar macht, falls mal was schief geht... (Neider reichen oftmals auch schon).
Gruß von der Ostsee
Jörg
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