Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hühnerhaltung im Außenbereich Ba-Wü
Berry_SA
27.11.2017, 18:42
Hallo liebe Eierdiebe!
Seit etwas mehr als einem Jahr halte ich Hühner im Außenbereich in der Nähe von Gemüsegärten an einem Bach. Die Gemüsegärten sind überwiegend eingezäunt. Somit habe ich mir damals auch keine großen Gedanken gemacht über die Einzäunung und ein paar Holzpfosten in den Boden geschlagen und Maschendrahtzaun gespannt. Darüber dann ein Vogelschutznetz. Das Projekt hat jetzt soweit gut geklappt und ich hatte die Möglichkeit erhalten ein Flurstück dort zu kaufen. Gerade habe ich damit angefangen Stahlpfosten zu setzen, neuen Zaun habe ich auch schon gekauft, erreicht mich eine Information über den "Gewässerrandstreifen" an diesem Bach. Die beiden Flurstücke (neu und alt) grenzen an den Bach und werden zu 2/3 vom Gewässerrandstreifen abgedeckt.
Nach etwas Recherche habe ich jetzt also folgende Informationen:
1. im Außenbereich ist in Ba-Wü grundsätzlich keine Einzäunung erlaubt (wenn man kein Landwirt ist).
2. Im Gewässerrandstreifen von 10 Metern ist grundsätzlich keine Einzäunung erlaubt.
Das bedeutet, in doppelter Hinsicht ist mein Hühnerprojekt nicht rechtssicher. Ja, sogar rechtswidrig.
Ich werde also das Projekt am Bach beenden und suche nun eine Alternative.
Innerorts ist es problematisch. Unser Dorf ist irgendwie kein Dorf mehr.
An meinem Haus habe ich nicht genügend Platz, Gärten innerorts zu finden ist schwer. Die werden zugebaut.
Im Prinzip bleibt als nur der Außenbereich. Jetzt endlich zu meiner Frage:
Kommt wer aus Ba-Wü und hat Erfahrung mit dem Errichten eines Geheges im Außenbereich in Sachen Genehmigung?
Der eine sagt, machs einfach, es kontrolliert eh keiner.
Der andere sagt, meld halt Landwirtschaft an.
Ich stelle mir einfach die Frage, wie abwegig ist es eine Genehmigung als Privatperson vom zuständigen Landratsamt zu erhalten.
Kleine Anekdote am Rande: Der betroffene Bach ist ausgetrocknet ;-)
(Das ist grundsätzlich nicht schön, aber einfach nur lustig in der Situation)
Nicolina
27.11.2017, 22:29
Was ist mit der Alternative, nicht einzuzäunen?
frau merline
28.11.2017, 00:52
hallo, randstreifen an flüssen, seien sie noch so klein, müssen freigehalten werden. wie weit erfährst du von demjenigen, dem der fluss gehört, bzw. wer die ränder pflegt, oder auch, wer die fischereirechte verwaltet. erkundige dich bei der stadt.
und wegen der genehmigung würde ich bei der stadt nachfragen. da bist du sicher und keiner kann anschließend mäkeln.
lg
als Nicht-Landwirt darfst Du im Außenbereich nirgendwo einfach einen Zaun bauen, egal ob am Bach oder nicht. Die Genehmigung erhältst Du eventuell, wenn es sich um einen eingetragenen Obstgarten oder einen Weinberg handelt wegen Diebstahlgefahr. Ein normales landwirtschaftliches Flurstück einzuzäunen wirst du niemals genehmigt bekommen. Das Gleiche gilt für die Errichtung eines Stalls.
Ich würde erstmal einen natürlichen Zaun wachsen lassen, also eine Hecke aus heimischen Gehölzen, dann kannst du dahinter einen Zaun setzen und keinen interessierts.....
Berry_SA
28.11.2017, 08:14
Vielen Dank für eure schnellen Antworten!
@frau merline: Ich habe die Sinn des Gewässerrandstreifens nicht in Frage gestellt. Ich werde den respektieren!
@elja: Ja, das ist auch meine bisherige Erkenntis. Dehalb frage ich ja nach, ob hier jemand konkrete Erfahrungen hat.
@Yokojo: Danke dir, das ist halt der nicht ganz korrekte Weg, den man einschlagen könnte ;-)
@Nicolina: Deine Antwort interessiert mich am meisten, denn ich tue mich gerade schwer diese zu verstehen :-)
Denkst du an freie Hühner? Oder an einen mobilen Weidezaun für Geflügel? Mit Strom.
Mein Hühnerstall habe ich ja auf einem alten Anhänger gebaut. Der ist somit absolut nicht zu beanstanden, da mobil.
Außerdem hat er einen elektrischen Pförtner mit Dämmerungssensor.
Aber beim elektrischen Weidezaun habe ich so meine Bedenken. (Batterie, Bewuchs etc.)
Wieso nicht korrekt? Die Natur und hoffentlich auch die Naturschützer freuen sich über eine Hecke und die Gesetze sind auch nicht korrekt, weil Glyphosat vergiftet die Böden....
Berry_SA
28.11.2017, 09:10
Yokojo, ich stimme dir zu! Und ich kann mir das auch vorstellen zu machen.
Ich brauche halt auch eine passende Wiese dazu....
Dorintia
28.11.2017, 09:33
Wie war das letztens in einem anderen Thread... das man auf eine ausgewiesene Wiese nicht einfach Büsche und 'ne Hecke pflanzen darf?....
Ich würde erst mal nach schauen, welche Nutzungsform der Außenbereich hat.
Also landwirtschaftlich, Wasserschutzgebiet, Naturdenkmal, ect.....
Je nachdem unterscheidet sich nämlich die Begrenzungsmöglichkeit.
So darf in bestimmten Naturschutzgebieten weder eine Eingrenzung mit Naturhecke, noch mit Weidezaun vorgenommen werden.
Und neuerdings werden mancherorts versehentlich gepflanzte Hecken oder verwahrloste Gärten sehr fleissig vom Ordnungsamt
inspiziert......
Ich meine mich zu erinnern, dass auch ein Bauwagen in B-W als Gebäude gilt, wenn man ihn als Stall nutzt. Wir hatten vor Jahren mal überlegt, Außengelände zu kaufen wegen unserer Hühnerhaltung und wer fragt, bekommt Antworten. Deswegen haben wir damals den Plan verworfen.
Letzte Woche habe ich mich mit einem Kollegen unterhalten, der im Nebenerwerb Demeter Hühner für Eiererzeugung hält. Der hat seine Hühner (als eingetragener Landwirt) im Außengelände, dazu den mobilen Stall. Er hatte riesige Schwierigkeiten, dies genehmigt zu bekommen, denn er musste sich alle Flurgrundstücke, auf dem der Wagen stehen könnte, eintragen lassen etc. Letztendlich war er ein halbes Jahr mit den Behörden beschäftigt.
Hühnermamma
28.11.2017, 13:31
Kennt Ihr schon?
https://www.youtube.com/watch?v=0EJiRhbq-lE
In Rheinland-Pfalz darf man im Außenbereich nichts bauen was größer ist als 3 m3 umbauter Raum. Ausnahmen für Otto-Normal gibt es keine. Da braucht man garnicht diskutieren. Als Landwirt kann man einen Antrag stellen, da gibt es aber auch ganz strenge Richtlinien bzg. Größe etc. - muss alles zur Betriebsgröße und zum Tierbestand passen und es muss sich betriebswirtschaftlich rechnen. Stimmt da was nicht, gibt es keine Genehmigung.
Umbauter Raum ist z.B. auch ein Dach auf 4 Stützen ohne Wände. Anhänger, Bauwagen, Wohnwagen fallen da auch drunter.
Wenn der Aufbau auf dem Anhänger größer als 3 m3 ist, kann man das bei uns vergessen.
Stallknecht
29.11.2017, 21:57
als Nicht-Landwirt darfst Du im Außenbereich nirgendwo einfach einen Zaun bauen, egal ob am Bach oder nicht. Die Genehmigung erhältst Du eventuell, wenn es sich um einen eingetragenen Obstgarten oder einen Weinberg handelt wegen Diebstahlgefahr. Ein normales landwirtschaftliches Flurstück einzuzäunen wirst du niemals genehmigt bekommen. Das Gleiche gilt für die Errichtung eines Stalls.
Also ich habe meine Wiese + Acker komplett 2 Meter hoch eingezäunt ! Hatte da vorher auf dem Amt auch nachgefragt, klar kann ich machen ! Es scheint da also doch gewaltige Unterschiede bei der Auslegung der Gesetze zu geben. Dann habe ich mir vorsichtshalber noch das Ok vom Nachbarbauern geholt, der hatte auch nichts dagegen, verwies aber auf das Schwengelrecht. Dem entgegnete ich aber sofort, dass ich das nicht machen werde, da ich selbst mich ja auch darauf berufen könnte, denn auch ich muss ja mit dem Schlepper mal mähen oder pflügen können usw. Damit war die Sache vom Tisch. Ja und ein Landwirt bin ich auch nicht, höchstens ein Hobbygärtner mit Tierbestand.
Stallknecht, hast du das schriftlich vom Amt? Wenn nein, kannst du bei einem Regierungswechsel im Bundesland, im Kreis oder beim neuen Amtschef richtig Probleme kriegen. Die lassen Dich eventuell alles abreißen. Da laufen in BW gerade ganz üble Geschichten.
Nicht nur in BW. Bei uns im Landkreis gab es einen Riesenaufstand mit allem pipapo wegen eines Zauns der schon über 30 Jahre stand.
Und auf das Gewohnheitsrecht würde ich mich nicht verlassen, das gibt es zwar, es wird aber im Streitfall vor Gericht überprüft und entschieden. Ein Zaun oder Gebäude ohne Baugenehmigung im Außenbereich haben da ganz schlechte Karten - die sind nach meinem Kenntnisstand immer weg.
Berry_SA
30.11.2017, 09:53
Vielen Dank für eure weiteren vielen Antworten!
Aktueller Stand nach den Erkenntnissen hier:
Feste Umzäunung im Außenbereich (ohne Bebauungsplan) - utopisch als Privatperson, ggfs. als Landwirt
Mobile Umzäunung mit mobilem Stall, müsste man mal konkret beim zuständigen Landratsamt nachfragen
Stallknecht
30.11.2017, 18:49
Stallknecht, hast du das schriftlich vom Amt? Wenn nein, kannst du bei einem Regierungswechsel im Bundesland, im Kreis oder beim neuen Amtschef richtig Probleme kriegen. Die lassen Dich eventuell alles abreißen. Da laufen in BW gerade ganz üble Geschichten.
Wenn die mir auf dem Ordnungsamt sagen, ich darf und es ist kein Problem, nur eben kein Beton setzen, dann mache ich das so wie gesagt. Wenn die mir Stuss erzählt haben, dann war das ja eine Amtsperson, die man im Notfall auch belangen kann. Aber vielleicht ist das hier bei uns auf dem Lande wirklich alles nicht so bissig, wer weiss.
Ausserdem darf ich zB. ja auch Wald einzäunen um junge Bäume zu schützen, anders könnte man ja gar nichts erst neu anpflanzen ! Ich habe in meinem Areal auch einiges an neuen Bäumen gepflanzt, da ist wegen dem Rehverbiss ein Schutzzaun obligatorisch gewesen.
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