Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hühnerhaltung im Dorf muss grundsätzlich als ortstypisch hingenommen werden
wattwuermchen
17.11.2017, 18:32
Ein aktuelles Urteil aus Rheinland Pfalz, interessant für alle Hühnerhalter (mit Hahn), die Ärger mit den lieben Nachbarn haben
https://justiz.rlp.de/de/service-informationen/aktuelles/detail/news/detail/News/pressemitteilung-nr-3617/
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Ein guter Präzidenzfall.
Sollte m.E. irgendwo fixiert werden.
Boah, wer solche Nachbarn hat braucht sonst keine Feinde mehr.....
Immissionen auf gelagerten Lebensmitteln im Keller???:please ich glaubs ja wohl nicht:wall.
wattwuermchen
17.11.2017, 19:11
Ein guter Präzidenzfall.
Sollte m.E. irgendwo fixiert werden.
Vielleicht kann ein Mod das Thema verschieben? Ich wusste auch nicht genau wo es hingehört...
Herrlich! Wasser auf die Mühlen. Dennoch braucht man starke Nerven, wenn man diesen einen, bestimmten Nachbarn hat. Des lieben Friedens willen nehme ich die Hähne nachts mit rein. Die scheint das nicht zu stören - mich nervt es. Hauptsache, Frau Nachbarin kann nicht im Ansatz hören, was sie unbedingt hören will. >:(
Hehnabua
17.11.2017, 19:53
Das wär wirklich gut wenn man dass fixieren würde.
Ähnlich bei meinem Nachbarn, Er sagt Samstag in der früh will er ausschlafen (steht m. E. Genauso um 6 Uhr auf), Sonntags fährt er als einziger mit dem Mofa gefühlt hundertmal unsere Straße auf und ab.
....
. ..
...
Das soll einer Verstehen.
Seine Frau hingegen sagt das macht ihr nichts aus.
Da spricht wahrscheinlich ,wie auch bei obengenannter Klägerin, der Neid.
Es ist auf alle Fälle ein interessanter Bericht.
Da wir ja auch im Dorf einen GZV haben und auch der ein oder andere mehrere Hähne hält.
Gruß Hehnabua
equisport
17.11.2017, 21:22
Hallo und Servus,
vielen Dank für die Bereitstellung dieses Links!!!
Unglaublich interessant und sehr sehr wichtig hier im Forum!
Liebe Grüße
Volker
Petra Maria
17.11.2017, 21:29
Nicht zu unterschätzen ist allerdings, dass die Klägerin sich mit ihrer durch unzulässige Fenster perforierten Brandmauer selber einen ordentlichen Schuß ins Knie verpasst hat...
Trotzdem: die Argumentation des Gerichts ist gut. Das Urteil sollte irgendwo angepinnt werden, wo es im Bedarfsfall leicht wiederzufinden ist.
Danke für's Posten!
VG
Petra Maria
KerstinU
17.11.2017, 21:35
Vielen Dank für den Link ....das werde ich mir merken, da es auch bei uns ein Thema ist, weil der neue Nachbar im Sommer morgens das Fenster schließen muss, wenn er den Hahn nicht hören will und er nur mit offenem Fenster schlafen kann :daumenrunter::daumenrunter:
Gallo Blanco
18.11.2017, 02:44
Gibt es wirklich Hähne die in der Nacht krähen?
Hatte ich noch nie.
Endlich mal ein gescheites Urteil!!
LG Stefan
Lau Fente
18.11.2017, 03:26
Gibt es wirklich Hähne die in der Nacht krähen?
Hatte ich noch nie.
Endlich mal ein gescheites Urteil!!
LG Stefan
Ha ja, Stefan,
ich höre meine Burschen schon manchmal um diese Uhrzeit, also mitten in der Nacht, weeeit vor Sonnenaufgang. Nicht täglich, aber halt auch nicht selten.
Davon angesehen ist es mir echt ein Rätsel, wie "so etwas" stören kann. Laut mag es sein - aber in mir macht sich immer nur Beruhigung breit, wenn ich höre, daß die Welt nicht stehen geblieben ist...
Beste Grüße aus Huhngarn, wo niemanden (zumindest bei uns) irgendwelche Viecher stören.
harrymoppi
18.11.2017, 12:35
Hallo Leute,
freut Euch nicht zu früh. Der letzte Satz des Urteils ist in meinen Augen der Knackpunkt. Da ist nämlich die Revision zulässig und die Klägerin wird sicherlich weitermachen.
Ein guter Präzidenzfall.
Sollte m.E. irgendwo fixiert werden.
Sollte nicht und du hast vermutlich zu viele amerikanische Filme gesehen.
Das deutsche Recht kennt keine Präzendenzfälle. Es ist ein (bisher noch nicht mal rechtskräftiges) Urteil eines (ich sag jetzt nicht popeligen) VGs, mithin eine Einzelfallentscheidung, die - anders als höchstinstanzliche Urteile - für nichts und niemanden auch nur die geringste Bindungswirkung entfaltet.
Naja, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das stimmt. Revision ist aber (derzeit) nicht möglich, auch die Berufung wurde nicht zugelassen. Man kann die Zulassung der Berufung beantragen. Damit die zugelassen wird, sind aber bestimmte Anforderungen zu erfüllen (es müssen ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen, die Rechtssache muss besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweisen, grundsätzliche Bedeutung haben, das Urteil muss von anderer höchstrichterlicher Rechtsprechung abweichen, oder es muss ein wesentlicher Verfahrensmangel vorliegen). Da muss man schon eine ganze Menge zur Begründung eines Zulassungsantrags schreiben, das geht nedd von selber.
Und ja, es war nur das VGNW. Und die Entscheidung betrifft nur einen Einzelfall. Dennoch liefert das Urteil schöne Argumente, sie sich auf diverse andere Fälle übertragen lassen. Das kann ziemlich viel Wert sein.
Gruß
becki
Gallo Blanco
19.11.2017, 08:42
Glaubt ihr allen Ernstes das die Klägerin weitermachen wird?
Ich nehme jetzt einfach mal an, die Revision wäre rechtskräftig.
Sie hat 4 Fenster in einer Brandschutzmauer, ich denke die hat im Moment ganz andere Probleme, denn das Bauamt wird ihr da schon gehörig aufs Dach steigen.
Ersteinmal hat sie diese zu verschliessen, ich denke danach hat sie keine grosse Lust mehr weiter zu klagen, zumal die Baumassnahme, einschliesslich der Strafe, einiges an Geld verschlingen wird.
Kann mich aber auch irren.
LG Stefan
Das Haus der Klägerin ist denkmalgeschützt, wann die Fenster eingebaut wurden ist aus dem Text nicht ersichtlich. Da ist die Klägerin in der Beweislast. Ob da vom Bauamt noch was kommt, ist aber für den Fall ja auch nicht ausschlaggebend.
Der evtl. Bestandsschutz der Fenster wurde ja angesprochen, trotzdem dürfen sie laut Gericht nicht zur Rechtfertigung einer "Belästigung" herangezogen werden. Das ist sicherlich ein Sonderfall.
Wie becki schon schrieb, sind da aber auch grundsätzliche Aussagen enthalten:
... Die genehmigte Haltung von 10 Hühnern und einem Hahn auf dem Grundstück der Beigeladenen müsse daher in dem faktischen Dorfgebiet grundsätzlich als ortstypisch hingenommen werden. Dabei sei unerheblich, ob es sich dabei um landwirtschaftliche oder hobbymäßige Tierhaltung handele, denn in Baugebieten mit dörflichem Charakter seien auch gewisse Geruchs- und Lärmbelästigungen durch eine gebietstypische Hobbytierhaltung als ortsüblich in Kauf zu nehmen. ...
Auch wenn wir nicht in den USA sind, lehnen sich Gerichte gerne an schon getroffene Urteile an bzw. beziehen diese in ihre Überlegungen ein. Von daher ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
eierdieb65
21.11.2017, 10:28
Ist ziemlich weit gefasst, dieses Urteil.
Ich lese da raus: 10 Hühner, deren Geschlecht nicht bestimmt ist und ein nicht näher bezeichneter Hahn sind als ortsüblich anzusehen.
Ergo: 10 Hähne (Hühner) und z.B. ein Straußenhahn sind demnach ortsüblich.
Kann nicht glauben, dass ein Gericht tatsächlich so schlampig schreibt.
lg
Willi
Kann nicht glauben, dass ein Gericht tatsächlich so schlampig schreibt.
Warum sollte es nicht? Die Betroffenen wissen, worum es geht und für alle anderen ist es bedeutungslos. Richter schreiben (diktieren) Urteile, keine Gesetze. Womit ich jetzt nicht behaupten will, dass Gesetze nicht allzu oft schlampig gemacht sind.
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