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Schweiz-Entscheid befreit deutsche Hühner von Stallpflicht
Schaffhausen/Büsingen. AP/baz. Die Hühner in der deutschen Exklave Büsingen haben mit dem Montag gegenüber ihren «Landshühnern» in Deutschland ein besonderes Privileg. Dank der Aufhebung der Stallpflicht in der Schweiz dürfen sie wieder ins Freie, weil sie schweizerischem Recht unterstehen.
Im Gegensatz zur Schweiz hält Deutschland die Stallpflicht für Nutzgeflügel unbefristet aufrecht. Grund dafür sind die zahlreichen positiven H5N1-Befunde bei Wildvögeln auf deutschem Gebiet und die Infizierung von Nutzgeflügel in Brandenburg. Eine Ausnahme bildet die deutsche Exklave Büsingen, wie der Schaffhauser Kantonstierarzt Urs Brunner auf Anfrage sagte. Laut Staatsvertrag ist in Büsingen nämlich der Kanton Schaffhausen für Tierseuchen zuständig. Somit gilt für die Exklave auch das schweizerische Vogelgrippe-Regime und nicht das deutsche, sagte Brunner.
Freier Ausgang auch für Katzen
Nach Angaben des Büsinger Gemeindeamtes gibt es in dem rund 1400 Einwohner zählenden Ort, der mitten im Kanton Schaffhausen liegt, etwa 15 Geflügelhalter. Das dank der Schweiz von der Stallpflicht befreite Federvieh setzt sich fast ausschliesslich aus Hühnern zusammen, die von Bauern in kleinen Beständen für die Eierproduktion gehalten werden.
Die Freiheit, die jetzt die Hühner in Büsingen wieder erlangt haben, war für die Katzen in der Exklave gar nie in Frage gestellt. Anders als in Deutschland, wo ihre Artgenossen in Gebieten mit Vogelgrippefällen bei Wildtieren auf behördliche Anweisung eingesperrt werden mussten, hatten die Katzen von Büsingen, das während Wochen in einer Vogelgrippe-Schutzzone lag, dank des weniger strengen schweizerischen Vogelgrippe-Regimes immer freien Ausgang.
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