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Thema: Niedersachsen gegen unbefristete Stallpflicht

  1. #1
    Avatar von Hamster
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    Niedersachsen gegen unbefristete Stallpflicht

    ...ausgerechnet, ich dachte, der Ehlen wäre der Hauptschuldige


    http://www1.ndr.de/ndr_pages_std/0,2...312772,00.html
    0,4 Holländische Zwerge, 1,4 Zwerg-Orloff, 1,0 Holländer-Bantam-Mixe

  2. #2

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    RE: Niedersachsen gegen unbefristete Stallpflicht

    Vielleich merken die Herren Politiker langsam, daß sie unglaubwürdig werden , wenn alle Nachbarstaaten die Stallpflicht zum 1. Mai aufheben.
    Gefundene Rechtschreibfehler könnt Ihr gerne behalten :-)

  3. #3
    Avatar von Hummelchen
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    RE: Niedersachsen gegen unbefristete Stallpflicht

    Wie "schön", dass Herr Schnappauf voll hinter Herrn Seehofer und der Stallpflicht steht.

    Ich handhabe die Stallpflicht auch sehr flexibel: Meine Hühner und Gänse haben seit drei Wochen wieder Auslauf.

    Pressemitteilung

    München, 21. April 2006

    Schnappauf begrüßt flexiblere Handhabe der Stallpflicht

    +++ Die zwischen dem Bund und den Ländern erzielte Einigung zum weiteren Vorgehen bei der Stallpflicht für Nutzgeflügel hat Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf heute ausdrücklich begrüßt. Obwohl die Stallpflicht auf Grund des nach wie vor als hoch eingeschätzten Risikos auf unbestimmte Zeit verlängert wird, gebe es künftig mehr und flexiblere Möglichkeiten für Ausnahmen auf Basis von Risikoabwägungen. Schnappauf: "Damit wird sowohl den berechtigten Anliegen des Tierschutzes als auch der weiterhin bestehenden Gefahr einer Einschleppung des H5N1-Virus in Nutztierbestände Rechnung getragen." Der Minister kündigte eine Vollzugspraxis in Bayern an, die höchstmögliche Flexibilität gewährleistet. +++

    Ausnahmen von der Stallpflicht werden nach Aussagen des Ministers auf Basis wissenschaftlicher Einschätzungen erteilt. Ein entsprechender Kriterienkatalog der Fachexperten wird nächste Woche zwischen Bund und Ländern festgelegt. Ausnahmen werden beispielsweise verwehrt bei Betrieben in Restriktionsgebieten wie Sperr- und Beobachtungszonen oder bei Betrieben in geflügeldichten Regionen. Von der Stallpflicht ausgenommen werden können beispielsweise Betriebe, die sich nicht an einem Risikostandort wie Fließgewässer und Seen oder Wildvögelrastplätzen befinden. Die Möglichkeiten, Ausnahmen von der Stallpflicht zu erwirken, werden somit ausgeweitet und den aktuellen Erkenntnissen angepasst.

  4. #4

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    In Bayern gibt es überhaupt keine Resonanz auf Seehofers Ankündigung. Ich habe mehrere Zeitungen angeschrieben, keine Antwort. Hier spielen wahrscheinlich noch parteipolitische Gründe eine Rolle.

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