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Thema: Zuchtverbot Enten mit Haube?

  1. #1

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    Zuchtverbot Enten mit Haube?

    Hallo,
    auf der Seite des Sondervereins der Entenzüchter ist eine Pressemeldung auftaucht: http://enten-sv.de/PM_2009_91.pdf

    Kann das Problem mit den Missbildungen jemand bestätigen?

    Grüße
    Vroni

  2. #2

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    dazu müsste man auf der hp vom WGH eine arbeit finden...

  3. #3
    Avatar von lieschenvomhof
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    RE: Zuchtverbot Enten mit Haube?

    Keine schlechte Idee die Zucht der Haubenenten einzuschränken bzw. zu verbieten, wenn man bedenkt das bei den Haubenenten die Schädeldecke nicht richtig geschlossen ist. Also ich finde das nicht so schick mit offenem Hirn rumzulaufen bzw. sowas noch durch Zucht zu fördern.
    Grüsse vom Lieschen

  4. #4
    Avatar von Wontolla
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    RE: Zuchtverbot Enten mit Haube?

    Original von lieschenvomhof
    wenn man bedenkt das bei den Haubenenten die Schädeldecke nicht richtig geschlossen ist.
    Wie kommst Du jetzt darauf?
    L. G.
    Wontolla

  5. #5

  6. #6
    EnteGansundSchwan Avatar von Lexx
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    http://www.vegh.at/downloads/Diploma...tierrassen.pdf Seite 96 ff

    Die Haube kommt durch einen mutativ entstanden Gendefekt in der Struktur der Schädeldecke zustande. Im Unterschied zu haubentragenden Hühnern, die auf der Schädeldecke eine knochige Erhöhung, auf der sie die Haube tragen, aufweisen, bleibt bei haubentragenden Enten eine Öffnung in der Schädeldecke, die bei lebensfähigen Tieren entweder mit einer fettgewebsartigen Wucherung oder durch Knorpel überzogen ist, sodass das sonst offen liegende Gehirn geschützt und eine Unterlage für die verlängerten Kopffedern gebildet wird. Im Phänotyp kommen Haubenenten mit sichtbarer Haubenbildung und glattköpfige vor, d. h. also, dass nicht alle Haubenenten augenscheinlich auch eine Haube tragen. Die Entenhaube ist nämlich nicht reinerbig züchtbar, da reinerbige Tiere mit einem Letalfaktor (Todesfaktor) behaftet sind und so entweder bereits im Ei, spätestens aber im Alter von 6 Wochen sterben, da bei ihnen die Schädeldecke völlig offen ist und das Gehirn freiliegt. Lebensfähige Haubenenten sind daher immer spalterbig für haubentragend und haubenlos. Werden nun zwei haubentragende Enten verpaart, so müssten theoretisch 25 % reinerbig letale, 50 % spalterbig lebensfähige und 25 % reinerbig haubenlose Enten entstehen. Es wurde aber festgestellt, dass die Verhältnisse anders liegen. Es entstehen nämlich: 25 % reinerbig letale, 25 % spalterbig haubentragende, 25 % spalterbig haubenlose und 25 % reinerbig haubenlose Enten. Das Erbmerkmal der Haubenbildung ist nämlich nur unvollkommen dominant und bildet so bei nur etwa der Hälfte aller Spalterbigen eine Haube aus. Bei haubenlosen Enten, die aus haubentragenden Eltern stammen, kann es sich deshalb sowohl um spalterbige als auch um reinerbige Tiere handeln, ohne dass dies äußerlich erkennbar ist. Wird ein haubentragendes Tier mit einem haubenlosen verpaart, so kann in der Nachzucht etwa ein Drittel aller Tiere die Haube weitervererben, wodurch die haubenlosen Enten für die Zucht nicht nutzlos sind, da wiederum haubentragende Enten erzüchtet werden können. Aus diesen komplizierten Zuchtregeln wurde eine einfache Faustregel abgeleitet: wenigstens ein Tier in der Paar- oder Stammzucht sollte keine Haube aufweisen.
    Ein Zuchtverbot ist trotz allem kontraproduktiv. Damit würde eine wertvolle Rasse um zwei Drittel den Genpools reduziert werden... und wir reden hier von Landenten, eine der ältesten domestizierten Rassen Europas. Es heißt auch richtig nicht Haubenenten, sondern Landenten mit Haube.
    Auf der Liste des Landes Hessen, mit den möglichst zu verbietenden Geflügelrassen, standen übrigens auch Laufenten, Haubenhühner, Araucaner, Lockengänse, Kaulhühner, Krüpper und Chabos usw. also jegliches Geflügel das innerhalb Rasse einen Letalfaktor haben kann oder wo spezielle Merkmale als Behinderung interpretiert werden können oder angesehen werden. Allerdings wurde die Liste anscheinend vom Netz genommen.

    liebe Grüsslis... Lexx
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  7. #7
    EnteGansundSchwan Avatar von Lexx
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    Ergänzung; was die Behinderung haubentragender Tiere angeht. Diese treten extremst selten auf. Meisst nur bei Tieren, die eine sehr große Haube haben, weswegen seit Jahren schon vom ZV empfohlen wird, kleine bis mittelgroße Hauben bei Enten zu forcieren. Auch viel Preisrichter geben bei großer Haube Punktabzug, um diesem Trend entgegenzuwirken. Im Gegensatz zu Hunde- und Katzenverbänden, wo Letalfaktoren, Faktoren die Blindheit oder Taubheit verursachen, HD-Anfälligkeit, zu hohes Gewicht, zu groß und zu klein stillschweigend tolleriert werden und sogar prämiert . Und komischerweise traut sich da kein Gericht, ein Zuchtverbot zu verhängen .

    Rassen wie Landenten mit Haube müssen schlicht mit Verstand und Herz gezüchtet werden, von qualifizierten Leuten. Es sind also keine Rassen für Jedermann. Sie deswegen zu verbieten und damit aussterben zu lassen... nenene

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  8. #8
    Avatar von Wontolla
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    Original von acer
    Vielleicht aufgrund von Publikationen?
    Ist schon ein wenig paradox, das Urteil, welches jetzt aufgehoben wurde, als Begründung für ein Zuchtverbot aufzuführen.
    L. G.
    Wontolla

  9. #9
    EnteGansundSchwan Avatar von Lexx
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    Stimmt, das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil und somit das Zuchtverbot im Vogelsbergkreis aufgehoben und zur neuerlichen Prüfung zurückgewiesen.
    http://www.rechtslupe.de/verwaltungs...enenten-315124
    Das ist allerdings noch recht frisch, wurde erst am 17.12.2009 entschieden und am 6.01.2010 veröffenlicht.

    liebe Grüsslis... Lexx
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