Geändert von MGrie (14.03.2017 um 21:43 Uhr)
LG
Maria
Der Kopf ist rund, damit man ggf. auch mal seine Meinung ändern kann.
Ich habe mit meiner Rechtsschutz-Versicherung gesprochen und die folgende Auskunft erhalten:
Man muss zuerst den Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen und bei Ablehnung einen Widerspruch einlegen. Wenn dann der Widerspruch abgelehnt wird, kann man dagegen klagen und das ist dann von der Rechtsschutzversicherung gedeckt.
Ich denke, man sollte schon den Antrag mit dem Rechtsanwalt, der einen in der späteren Klage vertreten soll, unbedingt abstimmen und auch den Widerspruch. Diese Kosten muss man dann selbst tragen und eventuell auch die Selbstbeteiligung der Versicherung, bei mir sind das 150 Euronen.
Da sollte aber vorsichtshalber jeder selbst bei seiner Versicherung nachfragen.
Ich denke, es handelt sich hier um "Verwaltungsrecht" und DAS übernimmt nicht JEDE Rechtsschutzversicherung.
LG
Maria
Der Kopf ist rund, damit man ggf. auch mal seine Meinung ändern kann.
Und dann muss man noch darauf achten, dass der Auslöser für den angestrebten Versicherungsfall nicht vor Versicherungsbeginn liegt.
Versicherungen sind ja bekanntlich recht kreativ darin, sich als "nicht zuständig" zu erklären.
LG
Maria
Der Kopf ist rund, damit man ggf. auch mal seine Meinung ändern kann.
Wer Näheres zu meiner Versicherung, den Tarif und die Kosten wissen will, bitte PN.
Das ist richtig und in der Regel müssen zwischen Abschluss der Versicherung und Ursache für den Rechtsschutzfall auch 3 Monate verstrichen sein. Es ist also wichtig, sich jetzt schon darum zu kümmern.
Nach der Vogelgrippe ist vor der Vogelgrippe - und billiger als eine ausreichend große Voliere sollte sie allemal sein.
http://www.nordkurier.de/templin/ini...227387003.html
auch hier nochmal ne Ladung nach Templin!
AUF AUF, geht da hin!!!! Es lohnt sich!
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