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Thema: Bericht Symposium in Herne

  1. #41

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    Zitat Zitat von Alfarinn Beitrag anzeigen
    Hallo und ich hoffe,

    ich habe es nicht überlesen, aber gibt es die angesprochene Broschüre irgendwo eventuell online?
    Bzw. eine Zusammenfassung, die ich z. b. meinem zuständigen Vet.-Amt zur "Information" zusenden könnte?
    Die sollen ja auch mal über ihren Tellerrand gucken ... und brauchen vielleicht etwas Input von außen (ich will denen ja nicht immer unterstellen, dass sie mit den ganzen Viehhändlern unter einer Decke stecken, sondern in ihrem Arbeitsalltag ihnen das alles vielleicht einfach am Popo vorbei geht ... Betriebsblind sozusagen)

    Viele Grüße
    Ich würde mal über die Cimbra Seite direkt bei Mathias nachfragen

  2. #42

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    Zitat Zitat von Konich Beitrag anzeigen
    Ich würde mal über die Cimbra Seite direkt bei Mathias nachfragen
    Online gibt es das Papier nicht, es liegt ja ein copyright der Autoren drauf.
    Ich habe noch ein paar Exemplare aus Kiel. Wer mir einen frankierten DIN A4-Umschlag - mit der eigenen Anschrift - schickt, bekommt eins.
    Geändert von MGrie (14.03.2017 um 22:43 Uhr)
    LG
    Maria

    Der Kopf ist rund, damit man ggf. auch mal seine Meinung ändern kann.

  3. #43

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    Zitat Zitat von nero2010 Beitrag anzeigen
    Bitte teilt uns mit was eure Versicherungen sagen, bzw. anbieten.
    Lieben Dank
    Ich habe mit meiner Rechtsschutz-Versicherung gesprochen und die folgende Auskunft erhalten:

    Man muss zuerst den Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen und bei Ablehnung einen Widerspruch einlegen. Wenn dann der Widerspruch abgelehnt wird, kann man dagegen klagen und das ist dann von der Rechtsschutzversicherung gedeckt.

    Ich denke, man sollte schon den Antrag mit dem Rechtsanwalt, der einen in der späteren Klage vertreten soll, unbedingt abstimmen und auch den Widerspruch. Diese Kosten muss man dann selbst tragen und eventuell auch die Selbstbeteiligung der Versicherung, bei mir sind das 150 Euronen.

  4. #44
    Avatar von cliffififfi
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    Danke für die Info!

  5. #45

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    Da sollte aber vorsichtshalber jeder selbst bei seiner Versicherung nachfragen.

    Ich denke, es handelt sich hier um "Verwaltungsrecht" und DAS übernimmt nicht JEDE Rechtsschutzversicherung.
    LG
    Maria

    Der Kopf ist rund, damit man ggf. auch mal seine Meinung ändern kann.

  6. #46

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    Zitat Zitat von MGrie Beitrag anzeigen
    Da sollte aber vorsichtshalber jeder selbst bei seiner Versicherung nachfragen.

    Ich denke, es handelt sich hier um "Verwaltungsrecht" und DAS übernimmt nicht JEDE Rechtsschutzversicherung.
    Denke ich auch. HAt jemand eine Rechtsschutzversicherung mit Verwaltungsrecht und wie heißt die bzw. der entsprechende Tarif?

  7. #47

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    Und dann muss man noch darauf achten, dass der Auslöser für den angestrebten Versicherungsfall nicht vor Versicherungsbeginn liegt.
    Versicherungen sind ja bekanntlich recht kreativ darin, sich als "nicht zuständig" zu erklären.
    LG
    Maria

    Der Kopf ist rund, damit man ggf. auch mal seine Meinung ändern kann.

  8. #48

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    Wer Näheres zu meiner Versicherung, den Tarif und die Kosten wissen will, bitte PN.

  9. #49

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    Das ist richtig und in der Regel müssen zwischen Abschluss der Versicherung und Ursache für den Rechtsschutzfall auch 3 Monate verstrichen sein. Es ist also wichtig, sich jetzt schon darum zu kümmern.
    Nach der Vogelgrippe ist vor der Vogelgrippe - und billiger als eine ausreichend große Voliere sollte sie allemal sein.

  10. #50

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    http://www.nordkurier.de/templin/ini...227387003.html

    auch hier nochmal ne Ladung nach Templin!

    AUF AUF, geht da hin!!!! Es lohnt sich!

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