Neuer Aufruf: Kläger gesucht

Alter Text war so:
Wer möchte freiwillig als Kläger auftreten? Ideal wäre jemand, der beruflich von den Hühnern abhängig ist (wie z.B. jemand der Seminare über artgerechte Haltung am praktischen Beispiel hält, es darf aber möglichst keine Verbindung zum Wirtschaftsgeflügelkreislauf geben also reiner Hobbyhalter). Weiterhin ideal wäre jemand wo der Erlass möglichst spät ergangen ist und der nicht unbedingt am hotspot Ostsee oder bodensee zu hause ist.

Bitte per email an m.guethe@rgzv-cimbria.de.

Wichtig: Vorher überlegen dann schreiben. Ihr müsst dann damit rechnen kontrolliert und beprobt zu werden. Der gesamte Vorgang kann bis zu drei Jahre dauern. also bitte nur Leute mit Rückgrat.

Wir werden vermutlich nur eine Musterklage führen können, ist aber erstmal eine durch, bekommen wir einen Dominoeffekt für die nächsten Jahre.

Jetzt der neue:
Wir brauchen immer noch geeignete Kläger.
Es gibt einige Faktoren die gut sind, aber bis jetzt haben wir erst zwei Freiwillige. Die haben aber beide reichlich Platz und halten nur wenige Hühner. Das ist nicht aussichtslos aber besser wäre:
Jemand der wirklich nur einen kleinen Schlafstall hat und eigentlich nicht aufstallen kann. Oder
der Tiere hat, die sich nicht zusammen einsperren lassen (wie z.B. Puter, Warzenerpel, Ganter, Kampfhähne) oder Jemand mit Wassergeflügel weil der Probleme mit der Luftfeuchtigkeit bekommt, oder mit besonders schreckhaftem Geflügel wie Perlhühnern.
Jemand der bislang gar nicht aufgestallt hat, weil er nicht konnte, jemand der weit von der nächsten großen Tierhaltung entfernt wohnt. Jemand mit bereits abgelehntem Ausnahmeantrag. Jemand der nicht unbedingt direkt im Epizentrum der Ausbrüche steht.

Bitte meldet Euch aber auch, wenn Ihr das eine oder andere nicht erfüllt. Am Ende geht es ja um die Aufstallung als ungeeignete Maßnahme.

Eines haben wir heute abgesprochen, soll grundsätzlich geändert werden. Entweder jemand hat sofort bei Aufstallung die Ausnahme beantragt oder wenn noch nicht, dann beantragen wir sie jetzt auch nicht vor der Klage.

Begründung: Hätten wir sie zuvor beantragt, dann müssten wir, wie in den beiden Beispielfällen ersichtlich, ja damit rechnen, dass die Tiere getötet werden, weil sie natürliche Resistenz entwickelt haben. Dann wird beprobt, aber Herr Büge beantragt dann bereits im Vorwege die Aussetzung der Tötungsanordnung. Das beschleunigt den Vorgang, denn das Gericht kann ja nicht entscheiden, zunächst töten zu lassen und erst später zu entscheiden.

Der Kläger wird von den Kosten freigestellt. Der Landkreis, in dem die Musterklage läuft, wird als erstes wieder Freiheit haben.

Klagewillige bitte unter m.guethe@rgzv-cimbria.de melden.

Es kann doch nicht sein, dass wir jetzt Ideen und Geld haben und keinen idealen Kläger finden!