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Nur für Privatzüchter - Stallpflicht ab dem 1. Mai aufgehoben


Die Stallpflicht für Geflügel wird am 1. Mai aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt dürfen sich die Tiere auch wieder ohne schützende Netze draußen aufhalten. Wie Gesundheitsminister Demotte heute mitteilte, gilt die Lockerung der Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Vogelgrippe allerdings nur für Privatpersonen. Für Geflügel-Zucht-Betriebe bleibt die Stallpflicht unterdessen bis auf weiteres bestehen. Private Züchter dürfen ab dem 1. Mai auch wieder an Ausstellungen und Wettbewerben teilnehmen.

24.04.2006 18:02 [National]

Grüße
Borberks