Hallo,
habe gerade in den Nachrichten gesehen, daß ein Taubenzüchter in Sachsen die Keulung seiner Tauben verhindern konnte. Dieser Zuchter liegt innerhalb der drei Kilometer zu dem großen Maststall und hätte alle seine Tauben mitgeben müssen zum keulen. Er hat sich geweigert, durfte sie behalten und es wird erst vor Gericht geklärt, ob er sie doch noch abgeben muß. Da es aber Zeit kostet dies zu verhandeln und er ja vielleicht auch Recht bekommt oder schon zu viel Zeit vergangen ist zwischen der Keulung und dem Beschluß, kann er, wenn er Glück hat alle seine Tauben behalten.
Dies wäre auch die Rettung für gefährdete Geflügelrassen.
Vielleicht kann man auf so eine Art auch aushandeln, daß die Tiere untersucht werden und nur dann getötet werden wenn wirklich ein Virus nachgewiesen wird.
Kennt sich hier jemand noch genauer aus?
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