Hallo zusammen,
die Geflügelpest beschert uns ja mal wieder viel Arbeit. Ich habe eben die heute verabschiedete Eilverordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums entdeckt und frage mich nun, was das konkret für uns kleine Hobbyhalter bedeutet.
Muss ich nun, wenn ich meine Enten zum schlachten bringe, diese alle (weil weniger als 60 Stück) auf den H5N8 Virus untersuchen lassen? Oder gilt diese Verordnung erst ab einer bestimmten Bestandsgröße?
Oder gilt sie für mich nicht, da meine Enten zusammen mit Hühnern gehalten werden?
Und bedeutet das auch, dass Enten und Gänse auf den Märkten nur noch nach vorherigem Test verkauft werden können?
Hier auch nochmal die Pressemitteilung des BMEL: http://www.bmel.de/SharedDocs/Presse...uegelpest.html
Ich würde mich über Antworten und Quellen freuen.
Dankeschön!
Lesezeichen