was ist denn, wenn die Mutterkuhherde dank der HSHs so mutig geworden ist, zwei später mit dem Auge nicht mehr identifizierbare Objekte zu einer breiigen Masse in den Boden zu treten? Ist dann Rinderhalter, die HSHs oder der liebe Gott schuld?
Die Gesetzeslage in D wird immer abstruser. Und überall da, wo die Grünen mitgespielt haben, wie in BaWü, wird es vollends verrückt.
Am Besten sieht man in so einem Fall den Habicht gar nicht und wünscht den Hühnern Guten Appetit.
Ich würde den Jagdpächter anrufen, dass ein toter Habicht bei mir rumliegt, er soll ihn abholen. Fertig. Was weiß ich, woran der Habicht gestorben ist. Und die Verletzungen können die Hühner post mprtem beim Versuch den Habicht zu fressen, beigebracht haben. Dem Hahn gehört ein Orden verliehen.
Sei Wachsam von Reinhard Mey
... Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm:
„Halt' du sie dumm, ich halt' sie arm!“ ...
Was ist HSH?
Das Gesetz ist übrigens nicht grün - es ist ein Bundesgesetz. Nähreres bestimmt sich im Landesrecht, aber da haben die Grünen nicht mitgespielt.
Und wir Schwaben sind nicht verrückt - wir sind älles Käpsele!
Es geht ja nicht speziell und nur um Greifvogelschutz; das betrifft ja auch seltene Tiere wie Rebhühner. Da will ja auch niemand, dass die gesetzeslos und ohne Schutz dastehen. Haben's ja auch so schon schwer genug.
Geändert von Galla (17.10.2017 um 22:02 Uhr)
Herdenschutzhund
Sei Wachsam von Reinhard Mey
... Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm:
„Halt' du sie dumm, ich halt' sie arm!“ ...
Kleine Frage: Wen juckt das denn?
Kein Aas weiß, wo es wieviele Habichte gibt, und wo die sich jeweils rumtreiben und ob die nun vom Uhu geschlagen werden, gegen eine Scheibe rauschen, einer innerartlichen Konkurrenz zum Opfer fallen, wie viele Rothabichte jeden Winter schlicht verhungern oder meinethalben auch von einem Kampfhahn geledert werden!
Gerät er an einen, der 'ne Nummer zu groß für ihn ist, ist 's Pech für den Habicht und natürliche Auslese. Einfach dem nächsten Fuchs mitgeben und fein ist es. Sorry, aber solche Gedanken können sich auch nur Deutsche machen, was wäre wenn (nicht persönlich böse gemeint)!
Läge der Habicht unmittelbar außerhalb vom Zaun, weil er sich noch drüber schleppen konnte, bevor es ihn raffte, wäre es völlig egal, toter Habicht, oh... Weil er aber innerhalb vom Zaun liegt, ist das gleich eine Angelegenheit nationaler Bedeutung? Der noch amtierenden Bundesregierung ist jegliches Wildleben völlig hundsschnurzpiepegal, also hat ein Habicht, der dem täglichen Überlebenskampf zum Opfer fiel, nun ehrlich etwa soviel Bedeutung wie der berühmte umfallende Reissack in China...
Schade um das herrliche Tier, aber halt an den falschen geraten- dem Fuchs 'ne seltene Freude machen, fein ...
Geändert von Okina75 (18.10.2017 um 00:10 Uhr)
Habe gerade 1000 Kalorien verbrannt- Pizza im Ofen vergessen...
@Galla
Ich bezweifle stark, dass die Haltung eines Hahnes im Zusammenhang mit dem zu Tode kommen des Habichts auch nur entfernt in eine Fahrlässigkeit verdreht werden kann.
Erstens ist es üblich einen Hahn zu den Hennen zu stellen, zweitens käme meines Erachtens noch dazu, dass nicht zu erwarten ist, dass ein Hahn einem Greif so hart zusetzen kann, dass dieser daran verendet.
Hat also nicht gegen die erforderliche Sorgfalt verstoßen, womit Fahrlässigkeit einfach nicht gegeben sein könnte und damit kann er keine Strafe erwarten.
Allerdings könnte ich mir vorstellen, da ab sofort bekannt ist, dass der Hahn dazu in der Lage ist, müsste er Maßnahmen ergreifen, die so einen Fall in Zukunft verhindern.
Z.B. Ein Warnschild aufstellen oder Flatterband über den Auslauf spannen das Habichte abhalten soll.
Ich danke euch allen für eure Beiträge!
Wahrscheinlich interessierts hoffentlich eh keinen, und ich achte peinlichst darauf daß nirgends tote Vögel rumliegen!
Wenn ich da an gewisse Jäger denke... die ua meinen: nur ein toter Greif ist ein guter Greif......
Mehr aus Wachtelhausen, dem Land der Riesin und Giftzwerge https://manu-s-wachtelei.blogspot.co.at/ und https://hansberg-angora.blogspot.com
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