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Thema: Hypothetische Frage an die Rechtsgelehrten

  1. #11
    Avatar von Galla
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    Zitat Zitat von eierdieb65 Beitrag anzeigen
    Ein Huhn darf den Habicht, auf deinem Grundstück, verletzen, oder töten.
    Nur das Nichtabliefern des Kadavers ist strafbar.

    lg
    Willi


    Willi, in Ö ist's etwas anders - ich weiß.

    In BaWü gibt's aber ganz klar die Gesetzeslage - unabhängig, ob auf dem Grundstück oder im Wald.

    In den zitierten Gesetzen darfst aber auch Du mal lesen - da steht nix von: "Und solange es in den eigenen vier Wänden passiert, gilt das Gesetz nicht."

  2. #12
    Avatar von Sanne
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    [QUOTE=ptrludwig;1612011]Und wenn jemand einen Hahn zur Habichtabwehr verkauft und der tötet dann beim neuen Besitzer einen Habicht? Könnte dann ja Vorsatz sein.[/QUOTE

    Das Wort Habichtabwehr,gegen Habichtwarnhahn austauschen.

    LG
    Susanne
    Liebe Grüße Susanne

    „Das mir mein Hund das Liebste sei,sagst du,oh Mensch,sei Sünde,doch mein Hund bleibt mir im Sturme treu,der Mensch nicht mal im Winde.“

  3. #13
    Avatar von Yokojo
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    Ich würde niemand glaubhaft machen wollen daß mein Hahn einen Habicht getötet hat, ich würde sagen der ist mit einem Flugzeug kollidiert und vom Himmel gefallen.....

  4. #14
    Avatar von Galla
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    Bei so einem -hypothetischen- Hahn hätte ich eher Sorge, dass er gegenüber Kinder/Menschen aggressiv wird.

  5. #15
    Avatar von Yokojo
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    Du kennst keine Kampfhähne, gell?

  6. #16
    Avatar von Galla
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    Doch, aber keine, die Greifvögel töten.

    Hab' doch selber Kämpfer - zugegebenermaßen Zwerge, aber die können schon pfeffrig sein.

    Mein Hahn war jetzt eher der klassische Schmusehahn. Seine Schwester ist die, mit den Haaren auf dem Schnabel.
    Geändert von Galla (17.10.2017 um 13:47 Uhr)

  7. #17
    Avatar von Yokojo
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    Ich vertrau meinem Tyson 100% er wird meine Kinder nie angreifen selbst wenn sie seine Lieblingshenne fangen, das ist wie bei Hunden entweder man vertraut ihnen oder nicht....

  8. #18
    Avatar von Galla
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    Wenigstens passt der Name - ich hätte ja eher auf Bruce Willis getippt. Die spärliche Kopfbehaarung hätte gepasst.

    Wollen's wir hoffen, dass es sich in der Greifvogel-Welt herumspricht, dass die Flugzeuge über Deinem Gelände besonders tief fliegen - dann muss auch nichts mehr hypothetisch abgeklärt werden und weitere Schäden bleiben aus.

    Und Tyson kann sich wieder um seine Hauptaufgabe kümmern: Böse gucken und weicher Kern zeigen.....



    (Und ich kann wieder in Ruhe Deine Kämpfer-Bilder im Kämpfer-Thread stalken/bewundern - für mich sind das einfach wundervolle Tiere. )
    Geändert von Galla (17.10.2017 um 13:59 Uhr)

  9. #19

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    Also, sollte dieser Fall tatsächlich so eintreten:
    Jagdausübungsberechtigten kontaktieren und Sachverhalt schildern.

    Sollte beim zu Tode kommen des Greifen mehr als der Gockel im Spiel gewesen sein, kann es aber ungemütlich werden.

    Jägern wird geraten Rücksprache mit der Naturschutzbehörde zu halten, wenn sie sich so einen Vogel aneignen wollen, der zwar dem Jagdrecht unterliegt aber gleichzeitig ohne Jagdzeit ist und dem Artenschutz unterliegt.

    Es kann dann der Vogel zur Untersuchung eingefordert werden, oder der Jäger übergibt den Greifen dem Landesuntersuchungsamt um z.B. eine mögliche Seuchenerkrankung zu prüfen wodurch der Greif geschwächt war ... wehe da fällt dann eine Luftgewehrkugel aus dem Gefieder oder es sind Verletzungen zu sehen, die nicht eindeutig dem Kampf zwischen Hahn und Habicht zuzuordnen sind.

    Was den Hahn angeht, dem sollte man dann wohl eine extra Portion Leckerli geben.

    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man dem Halter eines Hahnes rechtlich an den Karren pinkeln kann wenn der Hahn tatsächlich einen Habicht abwehrt.
    Die Konstruktion wie aus diesem Fall Vorsatz oder eine Haftung wegen Fahrlässigkeit werden soll, wenn ein herrenloses Tier durch ein Nutztier zu schaden kommt, wäre sicherlich höchst amüsant aber ebenso labil.

    Dann dürfte kein Schäfer mehr einen Hund bei die Herde packen oder einen Elektrozaun aufbauen in den neuen Bundesländern und Hessen.
    Man stelle sich vor ein altersschwacher Wolf verendet an einem Herzinfarkt weil er am Zaun eine gewischt kriegt...
    Geändert von ***altsteirer*** (17.10.2017 um 20:26 Uhr) Grund: Bitte sachlich bleiben!

  10. #20
    Avatar von Galla
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    Zitat Zitat von mightytall Beitrag anzeigen

    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man dem Halter eines Hahnes rechtlich an den Karren pinkeln kann wenn der Hahn tatsächlich einen Habicht abwehrt.
    Es geht ja auch nicht um Deine Vorstellungskraft, sondern um die, des Gesetzgebers.


    Zitat Zitat von mightytall Beitrag anzeigen
    Die Konstruktion wie aus diesem Fall Vorsatz oder eine Haftung wegen Fahrlässigkeit werden soll, wenn ein herrenloses Tier durch ein Nutztier zu schaden kommt, wäre sicherlich höchst amüsant aber ebenso labil.

    In vorliegendem Fall geht es um strafrechtlich Sanktionen - nicht zivilrechtlicher. Damit scheidet die Frage nach einer Haftung aus - die hat nämlich im Strafrecht nichts verloren.



    Zitat Zitat von mightytall Beitrag anzeigen
    Dann dürfte kein Schäfer mehr einen Hund bei die Herde packen oder einen Elektrozaun aufbauen in den neuen Bundesländern und Hessen.

    Elektrozäune und Hund sind zur Abwehr und zum Schutz gedacht; nicht, um Wildtiere zu töten.
    Sollte der Hütehund ein Wildtier zerfleischen, ist nicht nur der Hund, sondern auch der Halter beim Wesenstest durchgefallen.


    Liest eigentlich keiner die angegebenen Gesetzestexte?

    Zu unverständlich?


    Ich kann's natürlich auch in die schönste Sprache der Welt übersetzen:



    "Wenn Du Seggl selbschd oder dem Seggl sei Viech eh anderes Viech he macht, gibds oine an d'Gosch noh!"

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