Weiß jemand, wie sich die rechtliche Lage verhält, wenn jemand durch mein Geflügel geschädigt wird?
Nachdem mir heute meine Gans abhanden gekommen ist (hat sich erschrocken und ist vom Grundstück geflogen) und ich diese wieder zurücktreiben musste, kam mir diese Frage in den Sinn.
Einfangen konnte ich sie nicht, also habe ich sie an der Straße entlang zurückgetrieben. Madam watschelte natürlich fahrbahnmittig auf den weißen Streifen in gemächlich arroganter Gänsemanier, mit der typisch langhalsigen "geh-mir-nicht-auf-den-Nerv"-Haltung. Nun war ich ja dabei und konnte die Autofahrer beider Richtungen armwedelnd zum Abbremsen bringen. Im Dorf kein Oberdrama, trotzdem sieht man in solch einer Situation so das ein oder andere Gänsebratengericht vor dem inneren Auge aufleuchten.....
Nun ja, zurück zur Frage. Selbst bei pingeliger Einhaltung der Sorgfalts- und Unterbringungspflicht in ausbruchsichere Einfriedungen/Gehegen incl. Stutzen der Flügel bei flugfreudigen Hühnern/Gänsen, könnte trotzdem was Unvorhersehbares passieren und ein Tier läuft frei umher. Was passiert, wenn dieses abgängige Tier in Nachbarsgarten die Rolf Benz Sitzgarnitur signiert oder sogar einen Verkehrsunfall verursacht? Muss der Halter die Kosten selber bezahlen oder gibt es für Geflügel aller Art eine spezielle Versicherung? Für Hunde gibt es die Hundehaftpflicht, Katzen sind in der normalen Haftpflichtversicherung enthalten. Aber Hühner?
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