Na ja, Magda, losgerissen hin oder her - ein unkontrolliertes Hetzen und Reißen deiner Tiere war das ja wohl .
Hier in NRW gilt - ähnlich:
Im Einzelfall gefährliche Hunde sind ...
... Hunde, die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.
DAS habe ich seinerzeit dem Halter zweier Hunde geschrieben, die zwei meiner Rassehennen gekillt hatten:
"Bla bla ...
... Da die Schuld eindeutig in der groben Fahrlässigkeit bei Ihnen als Hundehalter liegt
(LhundG NRW), fordere ich Sie auf, mir den angerichteten Schaden bis zum ... zu ersetzen.
Es liegt nicht in meinem Interesse, dass Ihnen die als gefährlich einzuschätzenden Hunde entzogen werden.
Es geht mir aber um einen Schadensersatz und darum, dass Sie in Zukunft Sorge dafür tragen, dass sich derartige Vorfälle nicht mehr wiederholen!"
Er war total stinkig, hat aber denke ich, schon verstanden, dass ich noch eine Schippe drauflegen hätte können.
Viel Glück, Magda !!!
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