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Thema: Unklares Hahnensterben - jedes Jahr einer, grad schwächelt der dritte :(

  1. #201
    Avatar von Galla
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    Gutgemeinter Rat: Schreib' nicht, dass Du es nicht besser wusstest. Und schreib' um Himmels Willen nicht, dass die (unangemeldete) Hühnerhaltung schon seit Elterns Zeiten besteht! Du hast eben vor drei Jahren angefangen.



    Das ist keine Rechtfertigung/Entschuldigung, sondern für das Veterinäramt ein rotes Tuch.


    Da heißt's jetzt leider: Voll erwischt.

  2. #202
    Avatar von Galla
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    Zitat Zitat von Pralinchen Beitrag anzeigen
    Dann mach auf Mitleidstour. Das Dumme ist, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Evtl. klappt es wenn Du sagst Du warst davon überzeugt Deine Eltern hätten die Tiere angemeldet und das würde so weiter laufen.


    Auf garkeinen Fall! Wenn sowas auf meinem Schreibtisch landen würde, denke ich mir meinen Teil, muss aber nach Gesetzeslage entscheiden. Und da steht klipp und klar: Hühner sind anzumelden. Wenn nicht, droht ein Bußgeld. Egal, ob der Halter Reue, Tränen oder Unwissenheit vorbringt.

    Da kann an der Höhe (je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit) gedreht werden, aber sonst sehe ich da schwarz.
    Geändert von Galla (15.07.2017 um 16:20 Uhr)

  3. #203
    Avatar von adda-andy
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    tja, mit Sicherheit kann es also keiner sagen...
    entweder schreibe ich, ich habe die Hühnerhaltung nach dem Tod meiner Eltern fortgeführt und mich auf die Aussage des Hühnerhalters hier im Ort verlassen (der ist inzwischen im Seniorenheim und hält keine Hühner mehr)....

    oder ich schreibe, ich habe die Hühnerhaltung erst vor 3 Jahren neu begonnen, DANN können Sie mir aber eben vorwerfen, da hätte ich mich besser informieren müssen (als Neu-Starter im Gegensatz zu Punkt 1)
    0,1 Blorpi, 0,1 Barnevelder gbg, 0,1 Marans, 0,1 Thüringer Barthühner, 0,2 Plymouth Rocks rebhuhnf. geb.,2,1 Katzen,

  4. #204
    Avatar von Galla
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    Zitat Zitat von adda-andy Beitrag anzeigen
    tja, mit Sicherheit kann es also keiner sagen...
    entweder schreibe ich, ich habe die Hühnerhaltung nach dem Tod meiner Eltern fortgeführt und mich auf die Aussage des Hühnerhalters hier im Ort verlassen (der ist inzwischen im Seniorenheim und hält keine Hühner mehr)....

    oder ich schreibe, ich habe die Hühnerhaltung erst vor 3 Jahren neu begonnen, DANN können Sie mir aber eben vorwerfen, da hätte ich mich besser informieren müssen (als Neu-Starter im Gegensatz zu Punkt 1)


    Das werden sie Dir sowieso vorwerfen. Und der Nachbar ist keine Rechtsquelle, auf die Du Dich berufen kannst/darfst. (Meine Nachbarin erzählt mir auch, dass unsere ansässigen Rehe in einem Nest bei der anderen Nachbarin wohnen......mit dem "Wissen" würde ich bei keiner Jagdprüfung antreten.....)


    Ich sag's mal so: Schweigen ist Gold. Alles, was Du an (vermeintlichen) hilfreichen oder entlastenden Zusatzinformationen lieferst, ist ein weiterer Sargnagel.


    Nicht umsonst empfiehlt jeder Advokat seinem Mandant: Klappe!
    Geändert von Galla (15.07.2017 um 16:36 Uhr)

  5. #205
    Avatar von adda-andy
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    ok Galla, das wäre ja auch noch eine Möglichkeit..
    Das einzige wäre, die haben fett gedruckt, dass eben die Haltung der Tiere VOR BEGINN gemeldet werden muss - das konnte ich ja nun nicht, weil die Haltung hier schon über 50 Jahre läuft (Großeltern - Eltern - jetzt ich) und zu Anfang habe ich da ja wirklich nix von gewusst...

    Lese jetzt gerade: auf der Rückseite steht auch noch: "Ferner haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen des Anhörungsverfahrens freiwillige Angaben zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen zu machen. Diese können möglicherweise bei der Festsetzung der Geldbuße berücksichtigt werden"...
    Hallelujah
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  6. #206
    Avatar von Galla
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    Zitat Zitat von adda-andy Beitrag anzeigen
    ok Galla, das wäre ja auch noch eine Möglichkeit..
    Das einzige wäre, die haben fett gedruckt, dass eben die Haltung der Tiere VOR BEGINN gemeldet werden muss - das konnte ich ja nun nicht, weil die Haltung hier schon über 50 Jahre läuft (Großeltern - Eltern - jetzt ich) und zu Anfang habe ich da ja wirklich nix von gewusst...

    Lese jetzt gerade: auf der Rückseite steht auch noch: "Ferner haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen des Anhörungsverfahrens freiwillige Angaben zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen zu machen. Diese können möglicherweise bei der Festsetzung der Geldbuße berücksichtigt werden"...
    Hallelujah


    Es werden (GsD) nur lebende Personen angehört. Also bleibt's bei drei Jahren.


    Ohne Angaben zu wirtschaftlichen Verhältnissen werden selbige von Amts wegen geschätzt - das kann positiv oder negativ ausfallen.

  7. #207
    Avatar von adda-andy
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    Aber die forschen dann nicht weiter nach, oder? Weil meine Eltern sind schon 2009/2010 verstorben...
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  8. #208
    Avatar von Galla
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    Zitat Zitat von adda-andy Beitrag anzeigen
    Aber die forschen dann nicht weiter nach, oder? Weil meine Eltern sind schon 2009/2010 verstorben...

    Solange Du keine weiteren Anhaltspunkte lieferst......zudem hat sich die Haltung mit Tod der Halter erledigt. Du hast also tatsächlich erst vor drei Jahren angefangen.

  9. #209
    Avatar von adda-andy
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    So, da ich Euch über alles bisher auf dem laufenden gehalten habe, tu ich es jetzt auch noch.
    Behörden können ja richtig schnell sein - wenn sie Geld haben wollen.
    Montag Abend habe ich meine Stellungnahme abgeschickt. Nur reingeschrieben, dass ich einen alt-eingesessenen Hühnerhalter zum Thema Meldepflicht befragt hätte und der mir gesagt hätte das gilt nur für Haupt- oder Nebenerwerbs-Hühnerhaltung aber nicht für Hobbyhalter. Und das man mir bitte zugute halten möge, dass ich mich ja sofort nach dem Hinweis durch die Tierärztin von mir aus beim Vet-Amt gemeldet habe. Außerdem eine Gehaltsbescheinigung beigelegt aus der ersichtlich ist, dass ich 1250€/Monat verdiene mit dem Zusatz, dass ich alleinstehend bin.
    Der Brief ging allerdings erst Dienstag raus, war also Mittwoch dort.
    Heute kam der Bußgeldbescheid.
    278,50 Euro

    Davon 250 das eigentliche Bußgeld, 25 für den Bescheid und 3,50 für Porto.

    Wegen Fahrlässigkeit. Es wurde berücksichtigt, dass ich mich selbst gemeldet habe, außerdem, dass es sich um eine erstmalige Ahndung gegen mich handelt und die Meldung zwischenzeitlich erfolgt ist.
    Hallelujah, das ist mal eben ein Viertel-Monatsgehalt
    Rechtsbehelfsbelehrung ist natürlich dabei, aber mit dem Hinweis: "Gibt die Bußgeldstelle Ihrem Einspruch nicht statt, so ist der Vorgang an die Staatsanwaltschaft Lübeck und an das zuständige Amtsgericht in Ratzeburg abzugeben. Das Gericht kann auch eine für sie nachteiligere Entscheidung treffen
    Dieser Satz ist in dem Schreiben fett gedruckt...
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  10. #210
    Avatar von Huhnihunde
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    Manometer.
    Scheiße gelaufen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    Vor Gericht und auf hoher See: in Gottes Hand!
    30.000 OCKEN Verhandlungsbasis....
    Keiner kam zu Schaden.

    Hier fahren sie ohne Führerschein, zugekokst,besoffen und mit geleastem Auto...Rennen...Gefährdung von Unbeteiligten hoch drei.... uuups... nix zu holen, auf Bewährung...
    Ich weiß Äpfel mit Birnen vergleichen... trotzdem
    Zitronenfalter falten keine Zitronen

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