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Thema: Veterinäramt Beschwere: zu wenig Wasser im Pool...

  1. #31

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    Hab die gestern erreicht: also Bademuschel reicht laut denen nicht für Gänse - zu wenig tief. Gänse müssen also abgeschafft werden oder ich muß einen Teich schaffen der mind. 60 cm tief ist (aber der darf dann auch nicht verschmutzen...) Und nein, ich werde mir nix in den Garten stellen was ich nicht selbst ausleeren und sauberspritzen kann. Die Gänse werden also ein neues Plätzchen in der Gefriertruhe bekommen... Wollte die eigentlich nicht essen, aber wenn das Amt sagt, daß es nicht tiergerecht ist mit Bademuschel, dann werden sie halt tiergerecht der Nahrungskette zugeführt...

    Ich hab 4 Gänse- und 8 Enten - 4 Laufis die nie baden, 2 Bauernenten die gerne baden und 2 Warzenenten die ich geschenkt bekam, die noch NIE den Stall verlassen haben (obwohl sie das jederzeit könnten) . Die Warzis leben auch noch obwohl die im Stall keine Bademöglichkeit haben...



    ,

    Im Gesetz hab ich nur gefunden daß die Tiere den Kopf eintauchen können müssen um das Gefieder zu bespritzen.
    Die Großbetriebe haben soweit ich das nachlesen konnte oft nichtmal Badegelegenheiten sndern oft nur Berieselungsanlagen/Duschen.
    div Hühner: Rassetiere: versch. Rassen und deren Mixe + paar Hybriden
    Enten: Laufenten, "Bauernentenpärchen"

  2. #32

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    bitte, gib nicht auf! (und stell dir vor, wie die dort oben und die Macher der Massentierhaltung triumphieren würden!)

    vieleicht kannst Du eine vorgefertigte Teich-Dings - weiß grad nicht, wie das heißt - eingraben. Abfluss dazu oder Pumpe, und alle sind zufrieden.
    Zunächst mal würde ich auf den Bescheid mit dem Argument "ÜBERHAUPT keine Bademöglichkeit in Massenhaltung" erwidern. Und dann abwarten, ev. Rechtsauskunft einholen. Oder hier schreibt noch wer was ganz Schlaues...?!

  3. #33

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    Ich würde da gar nix machen, warum überhaupt dort anrufen und schlafende Hunde wecken?? Bei "Darf ich" kommt sowieso immer "NEIN!", grundsätzlich! Ich glaub sogar, Jesus hatte auch gefragt ob er lange Haare haben darf, da gab´s dann auch ein Grundsatzurteil ...

    Solange nun nichts Schriftliches kommt, ruhig bleiben und Gänse füttern.
    Bis Martinstag ist noch Zeit. Wenn noch etwas kommt, Widerspruch einlegen, Beschwerde einreichen.

  4. #34
    Avatar von Akima
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    Hast du denen das mit dem Schlachten so gesagt? Haben wir mal bei pferden... da kam auch son schmarn, ich weiß garnicht mehr was das war, auf jeden fall total aus der Luft gegriffen. dann haben wir zurück geschrieben, dass eine weitere Kontrolle nicht notwendig wäre, da wir die Tiere zum Schlachter gebracht hätten.

    Auf einmal gabs keine Probleme mehr.

    Die Pferdchen sind natürlich nicht geschlachtet worden, und die nette Dame kam auch nochmal vorbei, allerdings war dann alles in ordnung und nichts mehr zu beanstanden.
    0/3 Hybride, 0/1 Marans, 0/1/7 Kaulhuhn, 1/3 Araucana

    Ich hoffe das ist richtig rum... falls nicht, keine Angst, ich hab nur einen Hahn

  5. #35
    Avatar von AlexL
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    Zitat Zitat von warzitante Beitrag anzeigen
    bitte, gib nicht auf! (und stell dir vor, wie die dort oben und die Macher der Massentierhaltung triumphieren würden!)

    Zunächst mal würde ich auf den Bescheid mit dem Argument "ÜBERHAUPT keine Bademöglichkeit in Massenhaltung" erwidern. Und dann abwarten, ev. Rechtsauskunft einholen. Oder hier schreibt noch wer was ganz Schlaues...?!
    Ich möchte den Satz, den Warzitante in Klammern gesetzt hat, fett unterstreichen.
    Bitte gib nicht einfach auf. Das wäre eine schwere Schlappe für jeden von uns kleinen Haltern. Genau darauf setzen diese Leute doch, dass man sich einfach deren Aussagen beugt und nicht wehrt.

    Erst einmal würde ich auf einen SCHRIFTLICHEN Bescheid warten. Fernmündliche Aussagen haben Null Rechtskraft.
    In dem Bescheid müsste ja dann eine Gesetzesgrundlage genannt sein, auf die sie sich berufen. Die müssen sie dann erst einmal (er)finden. Und sollte es die tatsächlich geben, haust du ihnen gleich in einem Widerspruch die Haltungsbedingungen in Großbetrieben um die Ohren.

    Wenn ich bedenke, dass so manche Aussagen von Mitarbeitern irgendwelcher Behörden sich oft im Nachhinein als vollkommen haltlos darstellen, würde ich jedenfalls ganz sicher nicht so einfach aufgeben.
    Internette Grüße aus der schönen Eifel
    Alex

  6. #36
    Avatar von Kunibert
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    Hallo Drakulinchen.

    Bitte lass Dir nich von irgendwelchen dahergelaufenen Beamten vorschreiben, wie Du Deine Tiere zu halten hast.- Das wäre ja noch schöner. Unglaublich. Lass alles so, wie es ist.

  7. #37
    Avatar von Huhnihunde
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    @Drakulinchen
    Warum kuscht du denn so vor denen?
    Ich kann nirgends ein Gesetz finden, was einen 60cm tiefen Teich vorschreibt.
    Bei einem stehenden Gewässer, welches man nur schwer reinigen kann, dürfte die Last mit Salmonellen, Kokzidien extrem ansteigen.
    Mach mit deinen Tieren weiter wie bisher. Aber bitte nicht mehr hinterhertelefonieren!
    Zitronenfalter falten keine Zitronen

  8. #38

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    Zitat Zitat von AlexL Beitrag anzeigen
    Erst einmal würde ich auf einen SCHRIFTLICHEN Bescheid warten. Fernmündliche Aussagen haben Null Rechtskraft.

    Wenn ich bedenke, dass so manche Aussagen von Mitarbeitern irgendwelcher Behörden sich oft im Nachhinein als vollkommen haltlos darstellen, würde ich jedenfalls ganz sicher nicht so einfach aufgeben.
    Das möchte ich noch einmal hervorheben.
    Lass dich bitte nicht von dummem Geschwätz am Telefon ins Bockshorn jagen, Drakulinchen. Die Behörde muss dir das in jedem Fall schriftlich mitteilen, wenn sie deine Haltungsbedingungen unzureichend finden.
    Wissenschaft kann die letzten Rätsel der Natur nicht lösen. Sie kann es deswegen nicht, weil wir selbst ein Teil der Natur und damit auch ein Teil des Rätsels sind, das wir lösen wollen. (Max Planck)

  9. #39
    Avatar von Berenice
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    Verlaßt euch nicht darauf, daß die nicht tun und können wie sie wollen. Ich kenne mittlerweile vierzehn getrennte Fälle, bei denen ich genau weiß, daß die Tierhaltung in Ordnung war bzw. nur minimalste Probleme hatte (in etwa wie hier geschildert), und als Endresultat wurden dann die Tiere (in fast allen Fällen Pferde, in einem Fall auch Hochlandrinder aus Hobbyhaltung) weggenommen.

    In einem Fall kenne ich den Hengsthalter des Deckhengstes (Vaters) eines der beschlagnahmten Pferde persönlich. Der berichtete mir, daß er plötzlich einen jungen Mann auf der Matte stehen hatte, der die Herkunft eines von ihm erworbenen Pferdes erfahren wollte. Eines Pferdes, das er für mehrere zehntausend Euro kaufte, und dann beim Zuchtverband beschieden bekam, daß die Papiere gefälscht waren. Pferd wurde aber wiedererkannt, und er also zum richtigen Züchter verwiesen. Das Ergebnis war dann, daß das Vet-Amt in Abwesenheit des Eigentümers das Pferd mitnahm (weil in Weidehaltung statt im Reitstall), bis der Eigentümer einschreiten konnte, war es schon weitergegeben, und eben ein halbes Jahr später mit "Ersatzpapieren" teuerst (da seltene Rasse) verkauft worden, zwei Bundesländer weiter.

    Andere Fälle hören sich vergleichbar an. Es gibt eine Ecke in Norddeutschland, da versucht ein Amtsvet einem ganzen Landkreis die private Tierhaltung und Hundezucht auszutreiben. Ganz beliebt: sofort nach Wegnahme btw. angeblicher Sicherstellung sterilisieren, auch teuerste Zuchthunde.

    Also, ganz so harmlos ist das Ganze nicht, und kann verdammt teuer werden. Das Hauptproblem dabei ist, daß das Veterinäramt rechtlich weitaus weitergehende Rechte hat, als beispielsweise die Polizei, gleichzeitig aber keinerlei echte Kontrollinstanz die schnell beigezogen werden kann.

    Ich hätte alles dokumentiert, und sofern du nicht an den Tieren hängst, geschlachtet und dann ab an die Presse.

  10. #40
    Avatar von Berenice
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    Zitat Zitat von stadtgartenhuhn Beitrag anzeigen
    Das möchte ich noch einmal hervorheben.
    Lass dich bitte nicht von dummem Geschwätz am Telefon ins Bockshorn jagen, Drakulinchen. Die Behörde muss dir das in jedem Fall schriftlich mitteilen, wenn sie deine Haltungsbedingungen unzureichend finden.
    Die können erst einziehen, dann mitteilen, wenn sie es für richtig befinden. Da hast du keine Möglichkeit dagegen was zu unternehmen. Das läuft dann über ein Gerichtsverfahren, wenn die sich stur stellen.

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