erster Teil meines Mitschriebs von Altenkunstadt und Anmerkungen dazu:

Es begann mit einer Begrüßung sämtlicher Anwesenden, die irgendwie ein VIP-Status haben könnten und einem Appell der Teilnehmer sich zu benehmen?!?!?

Hr. Günzel vom BDRG folgte, der bedauerte, dass die Entscheidungsträger in BY Hardliner seien und sich über die Hals über Kopf Aufhebung wunderte.
Anmerkung: wer nicht, aber gefreut haben wir uns alle.

Er teilte mit, dass es eine Zusicherung des Bundesamtes gebe, dass es zu einer Änderung der Geflügelpest-VO kommen solle, die lokale Schauen erlauben soll.
Anmerkung:
Zu dieser Aussage muss man folgendes Wissen: Seuchenschutz (bei Tieren, Menschen weiß ich nicht) sind Ländersache und das Bundesamt hat da kein Mitspracherecht, da kann jedes Land ziemlich viel für sich entscheiden.
Beispiel: Wenn in der VO stehen würde: „lokale Ausstellungen können abgehalten werden“, dann könnte trotzdem jeder Amtsvet in D entscheiden, „bei uns nicht!“.

Es folgte der BDRG-Chef von BY, Hr. Hermann, der berichtete, dass er am Vortag in München mit Fraktionsvorsitzenden (Anmerkung: welchen?) geredet habe. BY stünden hinter der GeflügelpestVO. Bei der nächsten Grippe soll es regionale Aufstallung geben und Märkte und lokale Ausstellungen sollen stattfinden dürfen Leider sind das alles nur Anträge, die im Landtag eingebracht werden sollen. Also, ob da jemals irgendein vernünftiger Beschluss gefasst wird, halte ich für fraglich.

Es folgte der Tierschutzbeauftragte des BDRG, Dr. Götz, Tierarzt. Er beklagte die überzogenen Forderungen und Auflagen seitens der Ämter und erklärte noch ein wenig wie ein AI-Virus funktioniert und sagte, dass H5N8 vor allem Puten und Hühner infiziert.

Dann sagte er, dass die neue EU-Verordnung bereits jetzt schon im deutschen Gesetz verankert sei und daher nicht zu einer Verschärfung in D führen würde.
Anmerkung: Das halte ich für sehr unwahrscheinlich. Die EU-Verordnung erlaubt einem wild gewordenem AmtsVet Dinge, von denen der heute nur träumen kann.

Eine für mich interessante Info war, dass die Geflügelpest-VO keinen parlamentarischen Weg durchlaufen ist sondern von Beamten erstellt wurde. Das war mir neu.

Er forderte, dass in der GeflügelpestVO zwischen gewerblicher und Hobbyhaltung unterschieden werden müsste.
Anmerkung: Diese Unterscheidung wird genau so in der EU-Verordnung gemacht, sie wurde nur nicht in die deutsche Verordnung übernommen. In der EU-Regelung sind Hobbyhaltungen den Zoos etc. gleichgestellt.

Es wurde erneut eine Änderung der GeflügelpestVO angesprochen, seitens des Bundesministeriums werde eine „offene Diskussion“ zugesichert.
Anmerkung: das ist Politiker-BullShit und nichts wert.

Bei Verdacht auf Geflügelpest ist heute im Gesetz die Keulung vorgesehen, aber es sind auch Ausnahmen möglich, verschiedene Länder haben auch Änderungen zugesagt.
Anmerkung: Nachdem BY dabei nicht erwähnt wurde, gehe ich davon aus, dass BY nicht dabei ist.

Rest folgt.