Sehr geehrter Herr XXX,
ich wohne auf dem XXX-Weg 2 im Erdgeschoss und habe einen kleinen eingezäunten Garten. Ich spiele zurzeit mit dem Gedanken mir 2-3 Zwerghühner (keinen Hahn) zu halten.
Gibt es hierzu irgendwelche Vorschriften die mir das untersagen würden?
Auf
http://www.huehner-haltung.de/wissen...issen/gesetze/ heißt es:
"Bundesweit ist die Haltung von Hühnern , und damit verbunden die Anlage für ihre Haltung, der Baunutzungsverordnung unterlegen. Da Hühner aber als „Kleintiere“ gelten, ist auch ihre Haltung selbst in reinen Wohngebieten ohne Genehmigung zulässig – sofern das Gebot der Rücksichtnahme eingehalten und das Ausmaß der Haltung sich im privaten Rahmen bewegt."
Können Sie mir dies bestätigen?
Gibt es für eine Stall Regelungen bzgl. des Abstandes zum Nachbargarten? Wenn ja, ist es mit Einverständnis des Nachbarn dann dennoch erlaubt einen Stall direkt am Nachbarzaun stehen zu haben oder ist es bei einem so kleinen mobilen stall grundsätzlich unbedenklich?
Auch heißt es auf der Seite "Kleine, mobile Hühnerställe sind hingegen genehmigungsfrei!" Stimmt dies und gilt der unten genannte Stall als mobil? Der kann schließlich jederzeit von 1-2 Personen angehoben und umgesetzt werden.
Der Stall würde nur sehr klein und auch nur knapp 1m hoch. Kaum größer als der Zaun selbst. Dies wäre der Stall:
https://www.amazon.de/Chicken-Coops-...+coop+imperial
Dazu ein kleiner Auslauf wie auf dieser Fotomontage zu sehen (Auslauf aber wohl auch überdacht wegen der häufigen Aufstallungspflicht die ja auch momentan herrscht)
http://imgur.com/a/Vmmg1 (Das wäre mein konkretes Szenario, Foto stammt aus meinem Garten und ist nicht nur ein Beispiel).
Wäre das so ohne notwendige Genehmigung seitens der Stadt zulässig?
Besten Dank & freundliche Grüße,
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