Hallo Leute,
ich bin etwas ratlos.
Das Ordnungsamt teilte mir mit, zuständig sei das Veterinäramt, denn da müssen die Tiere ja auch angemeldet sein. Das Veterinäramt hat mir das am Te.l bestätigt, also dass die in Wiesbaden zuständig seien. Von denen hab ich inzwischen auch ne Mail, dass es erlaubt sei, wenn wir uns an die Richtlinien halten (hab dazu ne Broschüre mit den Einzelheiten zur Haltung etc. erhalten.)
So, nun schreibt aber das Bauamt:
Anlagen zur Kleintierhaltung sind in einem Wohngebiet grundsätzlich zulässig. Wobei hier von einem ländlich geprägten Gebiet ausgegangen werden sollte. Ihr Grundstück befindet sich mitten in der Stadt in einer Reihenhaussiedlung. Von der Hühnerhaltung gehen Emissionen aus, die eine Belästigung der Anwohner darstellen und zu Spannungen führen kann. Es würde der nachbarschützende Charakter des Rücksichtsnahmegebots verletzt werden.
Seitens der Bauaufsichtsbehörde bestehen gegen das Vorhaben Bedenken.
Das klingt für mich auf den ersten Blick wie eine klare Absage, auf den zweiten aber total schwammig: "ausgegangen werden sollte", "führen kann", "es würde" und "Bedenken". Es ist also grundsätzlich nicht verboten, nur für den Fall, dass jemand klagt, könnte es sein, dass wir schlechte Karten haben?? Oder wie?
Das hast Du richtig interpretiert; das ist eine Absage. Die Behörde denkt da an § 14 BauNVO: Kleintierhaltung (Ja, darunter fallen auch Hühner.) ist gestattet, solange es kein ausdrückliches Verbot (über die Gemeinde) gibt oder es dem Wohncharakter nicht widerspricht. Hier hat die Behörde gegen eine Hühnerhaltung in einem ländlich geprägten Wohngebiet keine Widersprüche, aber in einer Stadt und in einer Reihenhaussiedlung durchaus. Warum: In einem Wohngebiet mit enger Besiedlung ist besondere Rücksichtnahme der Nachbarn unabdingbar; unter anderem ist auch die Lärmimmission in reinen Wohngebieten (und ich gehe stark davon aus, dass ihr in einem lebt) max. bei 50 db. Ruhiger ist es nur in einer Pflegeeinrichtung (45 dB). Und Hühner können durchaus (auch nur Hennen) über diesen Wert kommen.
Zweitens:
Ich weiß zudem immer noch nicht, ob wir nun eine Baugenehmigung brauchen oder nicht bzw. wenn wir eine brauchen, ob das Amt die dann aus Bedenkensgründen nicht erteilt. Worauf ich hinaus will: Wenn wir eine Anlage bauen, die gar keine Baugenehmigung braucht und sich jahrelang keiner beschwert oder klagt, hätten wir unsere Hühnerhaltung sicher.
Wenn ihr einen Antrag auf Baugenehmigung stellt (und bei Volierenbau werdet ihr das müssen), wird in diesem Zug auch der Baugrund beleuchtet; spätestens dann wird die Baubehörde die Absage nicht mehr so nett und abstrakt formulieren, sondern ganz konkret dem Bauvorhaben eine Absage erteilen ("Es wird ihnen untersagt..."). Ihr könnt auch jahrlang friedlich eure Hühner halten, aber aus einem illegalen Verhalten wird nie legales. Wer jahrelang Drogenhändler ist, wird auch nicht nach 20 Dienstjahren zum legalen BtM-Händler.
Drittens: Die Frage ist auch, was genau passiert, wenn sich ein Nachbar gestört fühlt. Wenn wir dann einfach die Hühner abschaffen müssen, ok. Dann hatten wir bis dato eine schöne Zeit mit ihnen (ich kannte mal so einen ähnlichen Fall, da hat der Besitzer das nie bereut).
Gesetz dem Fall, dass ihr es nicht besser wusstet und eine Voliere und Hühner ohne Genehmigung haltet, und es kommt zu einem Nachbarschaftskonflikt, habt ihr schlechte Karten.
Rückbau und Abgabe der Hühner ist klar. Ihr habt dann aber auch eine gewisse Summe Geld und Zeit in euer Projekt investiert - alles für die Katz'. Eventuell reden eure Nachbarn nicht mehr mit euch, ihr nicht mehr mit denen und man ist sich einfach nicht mehr "grün". Vielleicht sind die Kinder und ihr traurig, da ihr die Hühner lieb gewonnen habt, oder ihr findet auf die Schnelle keinen Platz für die Hühner oder habt keine Zeit/seid körperlich nicht in der Lage, die Voliere und den Stall so schnell abzubauen und zu entsorgen (Entsorgung kostet auch wieder Geld).
Viertens: Wieso regelt das Bauamt das Nachbarschaftsgesetz (nachbarschützendes Rücksichtsnahmegebot)?
Das Bauamt wendet die (salopp gesagt) "Bauregeln" an. Darin werden nicht nur die Vorgaben der Flächennutzung (Mischgebiet, Wohngebiet, etc...), sondern auch die Prinzipien dahinter angewandt. Unter anderem müssen sie die Gesetze im Einklang mit anderen Gesetzen auslegen; hier wäre das § 1 BauGB und § 15 BauNVO: "
"§ 15 Allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen
(1) Die in den §§ 2 bis 14 aufgeführten baulichen und sonstigen Anlagen sind im Einzelfall unzulässig, wenn sie nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widersprechen. Sie sind auch unzulässig, wenn von ihnen Belästigungen oder Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind, oder wenn sie solchen Belästigungen oder Störungen ausgesetzt werden.
(2) Die Anwendung des Absatzes 1 hat nach den städtebaulichen Zielen und Grundsätzen des § 1 Abs. 5 des Baugesetzbuchs zu erfolgen.
(3) Die Zulässigkeit der Anlagen in den Baugebieten ist nicht allein nach den verfahrensrechtlichen Einordnungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der auf seiner Grundlage erlassenen Verordnungen zu beurteilen."
Also warum darf in einem Gebiet mehr Lärm gemacht werden (Gewerbegebiet) und warum (wenig/keine Besiedlung in einem Gewerbegebiet und nicht mitten in der Stadt mit hoher Bevölkerungsdichte). Wieviel Abstand zum Nachbar sind nötig, um ein spannungsarmes Miteinander zu garantieren? Darf der Nachbar mein Küchenfenster verbauen...? Und so weiter....
Fünftens: Könnt ihr was sagen zu diesen Emissionen? Kann ich die irgendwie gering halten? Gibt es da rassebedingte Unterschiede? Die könnte ich dann als Argument dem Bauamt mitteilen. Oder soll ich die überhaupt nochmal konsultieren
Bei der Hühnerhaltung ist der Geruch ein kleiner Faktor und zumeist nicht entscheidend. Geklagt wird in der Regel wegen des Lärms. Und wie bei Menschen gibt es leise Hühner und laute Hühner. Rasseunabhängig.
Du kannst auch (leider) nicht garantieren, dass die Tiere immer ruhig bleiben. Manchmal sind die Tier auch wirklich ruhig, aber der Nachbar stört sich daran aus Prinzip. Und schon ist der Nachbarschaftskonflikt da.
Oder die Tiere büchsen Dir tatsächlich aus und landen beim Nachbarn. Da hat er dann (zivilrechtlich) ein Abwehrrecht, dass es solche Eingriffe in sein Eigentum nicht dulden muss. Manche gehen bei einme einmaligen Fluchtversuch auf die Barrikaden, manche finden es erst noch ganz niedlich, aber später kippt dann die Stimmung. Alles schon vorgekommen.[/COLOR]
Versteht mich nicht falsch, wir sind absolut nicht die Leute, die gerne gegen das Gesetz verstoßen. Aber aus einer Mail, in der steht, dass es lediglich zu Störungen kommen KANN und dies dann ein Gebot verletzen WÜRDE kann ich irgendwie nix rauslesen.
Ihr habt ja auch noch keine Hühner, also kann es nur hypothetisch zu einem Streit kommen.
Was würdet ihr tun? Gibts hier n paar Juristen, die mir vielleicht was sagen können?
LG an alle,
Magdalena
Lesezeichen