Verbraucherschutz Ba-Wü ist angeschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren der Verbraucherzentrale,

dem Possenspiel vom Lobby, einschlägigen Wirtschaftsverbänden und Friedrich-Löffler-Institut um die Stallpflicht aufgrund von H5N8 folgt nun erneut die knallharte Forderung der ZDG, den Verbraucher auch weiterhin ungehindert für blöd verkaufen zu dürfen:

im Beitrag "Verzweiflung bei Haltern von Freilandhennen wächst" (http://www.nwzonline.de/wirtschaft/v...226248413.html) redet Herr Ripke, seines Zeichens Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) ungeschönt davon, erneut die eindeutige und verläßliche Kennzeichung der Erzeugungsform von Eiern zu "umgehen".

Zitat aus dem benannten Text: "Um die Betriebe mit Freiland-Legehennen zu retten, ist jetzt die Politik gefragt. Der Konflikt zwischen Tierseuchenrecht und EU-Vermarktungsnorm müsse in Brüssel gelöst werden.
Eine unkonventionelle, aber juristisch korrekte Möglichkeit wäre, die Stallpflicht zu unterbrechen. Einige Nachtstunden würden reichen. Bei der Neuverhängung der Stallpflicht würde die Zwölf-Wochen-Frist neu beginnen. Eine Verbrauchertäuschung wäre das Ripke zufolge nicht. „Täuschung setzt einen Vorsatz voraus“, erläuterte er."

In mehreren Bundeländern herrscht - teils seit Mitte November - die allgemeine Stallpflicht u.a. für Hühner. Da mE bereits jetzt seit Wochen nur von einer bewußten, zweckgerichteten Täuschung des Verbrauchers gesprochen werden kann (mit dem Begriff "Freilandeier" assoziiert der unbescholtene Durchschnittsbürger naheliegenderweise die Eier von Hennen, die unter freiem Himmel leben dürfen), um - die für Freilandeier höheren und insofern - bessere Preise zu erzielen, liegt hier absolute Intransparenz des Marktes und bewußte Täuschung der Verbraucher vor.

Eine Umdeklaration, z.B. durch angebrachte Kleber mit der informierenden Formulierung - "Wegen Stallpflicht nur noch Bodenhaltung" - wäre auch für die Betriebe unschwer umzusetzen und würde den Verbraucher nicht länger im Unklaren lassen, was für ein Produkt er kauft. Nur dann hätte der Verbraucher überhaupt die Möglichkeit, sich bewußt - ob für preiswertere Eier aus Bodenhaltung oder teurere Eier aus biologischer Erzeugung - entscheiden zu können.

Die fortgesetzte Täuschung des - bisher meist noch ahnungslosen - Verbrauchers zum Zwecke des höheren Gewinnes der Erzeugerbetriebe aber darf nach meiner Ansicht nicht weiter zugelassen werden. Ansonsten droht, dass diese skrupellose Praktik sich einschleicht und in den folgenden Jahren weiter fortgesetzt wird. Dies gilt erst Recht, da mit der vorgeschlagenen Methode - kurzfristiges Aussetzen der Stallpflicht, um die zulässige Zeitspanne von 12 Wochen erneut anlaufen lassen zu können - ja theoretisch noch viel längere Zeitabläufe für sogenannte "Freilandeier" abgedeckt werden könnten. Dies darf in keinem Falle toleriert werden!

Denn - wie Herr Ripke zutreffend feststellt - "die Verbraucher wollen Freilandeier": sie wollen jedoch nicht, durch staatliche Stellen gedeckt, über deren tatsächliche Erzeugung getäuscht werden!!

Ich hoffe, dass Sie als Verbraucherschutzorganisation sich für eine faire, transparente Kennzeichnungspflicht stark machen - öffentliches Interesse ist in jedem Falle da.

Freundliche Grüße,
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