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Thema: Beobachtungsgebiet

  1. #1
    Avatar von Lady Gacker
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    Beobachtungsgebiet

    Hallo,

    vor einer Woche wurde in meiner Nähe am Ufer eines Sees ein verendeter Schwan entdeckt, und heute wurde das Untersuchungsergebnis Aviäre Influenza bekannt gegeben. Vorsorglich wurde 1000 Meter rund um den Fundort eine Sperrzone eingerichtet.
    Nun liege ich mit meinen Hühnern vermutlich im Beobachtungsgebiet (3 km rund um den Fundort) und werde doch jetzt nervös.
    Auf was genau muss ich mich nun gefasst machen...? Was muss ich beachten und wie gross ist die Gefahr einer Keulung für meine (absolut gesund wirkenden) Tiere....? Kann auch eine Keulung auf Verdacht (also ohne Nachweis) angeordnet werden und wenn ja, kann ich mich dagegen wehren und auf Tests bestehen...?
    Bisher gehörte mein Wohnort nicht zu ausgewiesenen Risikogebieten, aber seit 21.12. besteht ja in ganz NRW allgemeine Stallpflicht, der ich selbstverständlich nachgekommen bin.

    ich würde mich freuen, wenn mir jemand dazu etwas sagen kann.

    Lieben Gruss
    Lady Gacker

  2. #2
    Schildkrötenguru Avatar von FoghornLeghorn
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    Ich schiebe deine Anfrage mal nach oben: schubbs.
    Wo sind denn die Vogelgrippeexperten ?
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  3. #3
    Avatar von mm66
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    Zitat Zitat von Lady Gacker Beitrag anzeigen
    Auf was genau muss ich mich nun gefasst machen...? Was muss ich beachten und wie gross ist die Gefahr einer Keulung für meine (absolut gesund wirkenden) Tiere....? Kann auch eine Keulung auf Verdacht (also ohne Nachweis) angeordnet werden und wenn ja, kann ich mich dagegen wehren und auf Tests bestehen...?
    Bisher gehörte mein Wohnort nicht zu ausgewiesenen Risikogebieten, aber seit 21.12. besteht ja in ganz NRW allgemeine Stallpflicht, der ich selbstverständlich nachgekommen bin.

    ich würde mich freuen, wenn mir jemand dazu etwas sagen kann.

    Lieben Gruss
    Lady Gacker
    Also, obwohl ich kein Experte bin und mich irren kann, versuche ich mein Verständnis der Vorgänge mal zu deiner Situation zu schildern.

    Im Sperrgebiet darf dein Vet-Amt dein Grundstück auch ohne deine Anwesenheit betreten und ihre Maßnahmen durchführen (Gefahr im Verzug).
    Allerdings müssen sie nicht keulen, sie dürfen auch eine Quarantäne verhängen (Verbringungsverbot, Verhinderung des Betretens von betriebsfremden Personen, ...). Sie sind allerdings legal dazu berechtigt zu Keulen ohne ZUVOR zu beproben. Dann wird die Probe während des Keulens gemacht.
    Welches Vorgehen innerhalb eines Sperrbezirkes angewendet wird, liegt im Ermessensspielraum deines Vet-Amtes.

    Du liegst ja bisher im Beobachtungsgebiet. Da werden in der Regel die gemeldeten Tierhalter nochmals auf Aufstallpflicht und Biosicherheitsmaßnahmen hingewiesen. Oft werden im Beobachtungsgebiet die näher am Ausbruchsort liegenden Haltungen vom Vet-Amt besichtigt (kontrolliert). Dabei kann eine Beprobung der Tiere stattfinden, muss aber nicht. Liegt wieder in deren Ermessen.

    Gegen eine Beprobung kann man sich meines Wissens nach nicht wehren, gegen eine angeordnete Keulung wohl auch nicht. Man kann den Vet-Beamten nur gut zureden, bzw. sie darauf hinweisen, dass keine "Keulungspflicht" für sie an deinem Bestand besteht. Hilfreich wäre es, wenn du beteuerst, dass du dich ja an die Auflagen schon vorher gehalten hast und bemüht bist mit dem Vet-Amt zusammen zu arbeiten.

    Falls bei dir eine Beprobung ansteht, so solltest du unbedingt auf eine bei dir gelagerten Zweitprobe bestehen. Die sollte auf den üblichen sterilen Wattestäbchen vom Beamten unterschrieben, richtig beschriftet, richtig gelagert bei dir im Kühlschrank verbleiben. Näheres hierzu findest du auch hier im Forum.

    Falls bei dir eine Beprobung angekündigt wird, so wende dich bitte vor der Beprobung an das Aktionsbündnis VogelFrei, um dich besser zu informieren, welche Möglichkeiten dir gegeben sind.

    http://aktionsbuendnis-vogelfrei.de/, bitte unter Notfallflyer gucken.
    Geändert von mm66 (07.01.2017 um 01:38 Uhr) Grund: Räschdschreihbunk

  4. #4
    Avatar von Gallo Blanco
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    Haben die Leute in Deutschland nichts besseres zu tun, als ständig irgendwelche toten Tiere zum Vet-Amt zu bringen.
    (...)
    Geändert von zfranky (07.01.2017 um 10:06 Uhr) Grund: polemisch
    NICHT höher, schneller, weiter,
    SONDERN langsamer, bewusster, weniger.

  5. #5

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    Zitat Zitat von Gallo Blanco Beitrag anzeigen
    Haben die Leute in Deutschland nichts besseres zu tun, als ständig irgendwelche toten Tiere zum Vet-Amt zu bringen.
    (...)
    sehr treffend formuliert.

    So ist es hier aber leider. Bestimmt gibt es dafür auch bald Birdback-Punkte.
    Geändert von zfranky (07.01.2017 um 10:05 Uhr)

  6. #6
    Avatar von Gallo Blanco
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    Zitat Zitat von SalomeM Beitrag anzeigen
    sehr treffend formuliert.

    So ist es hier aber leider. Bestimmt gibt es dafür auch bald Birdback-Punkte.
    Ich würde im Leben kein totes Tier irgendwo hinbringen.

    Ab und an ziehe ich ein totegefahrenes Tier von der Fahrbahn, wenn ich mit dem Rad unterwegs bin und befördere es in den Strassengraben, damit dort der Fuchs sich noch was holen kann.

    Aber einpacken und ab zum Amt, nee das geht weit über meinen Verstand.

    Ich weiss jetzt zu 100% warum ich aus Deutschland weg bin.

    Gruss Stefan
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  7. #7
    Gefiederbestaunerin Avatar von Lichtbild
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    Zitat Zitat von SalomeM Beitrag anzeigen
    So ist es hier aber leider. Bestimmt gibt es dafür auch bald Birdback-Punkte.
    Noch können wir drüber lachen.... aber in diesem unserem schönen Land ist das wohl leider nicht zu weit hergeholt! Wer weiss was da noch alles auf uns zukommt.
    Es ist besser, Genossenes zu bereuen, als zu bereuen, daß man nichts genossen hat.
    Boccacio

  8. #8
    Avatar von Brakel-silber
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    Zitat Zitat von Lady Gacker Beitrag anzeigen
    Hallo,

    vor einer Woche wurde in meiner Nähe am Ufer eines Sees ein verendeter Schwan entdeckt, und heute wurde das Untersuchungsergebnis Aviäre Influenza bekannt gegeben. Vorsorglich wurde 1000 Meter rund um den Fundort eine Sperrzone eingerichtet.
    Nun liege ich mit meinen Hühnern vermutlich im Beobachtungsgebiet (3 km rund um den Fundort) und werde doch jetzt nervös.
    Auf was genau muss ich mich nun gefasst machen...? Was muss ich beachten und wie gross ist die Gefahr einer Keulung für meine (absolut gesund wirkenden) Tiere....? Kann auch eine Keulung auf Verdacht (also ohne Nachweis) angeordnet werden und wenn ja, kann ich mich dagegen wehren und auf Tests bestehen...?
    Bisher gehörte mein Wohnort nicht zu ausgewiesenen Risikogebieten, aber seit 21.12. besteht ja in ganz NRW allgemeine Stallpflicht, der ich selbstverständlich nachgekommen bin.

    ich würde mich freuen, wenn mir jemand dazu etwas sagen kann.

    Lieben Gruss
    Lady Gacker
    Hallo Lady Gacker,

    wir liegen "angeblich" auch im Beobachtungsgebiet. Im Nachbarort wurde am 27.12. ein toter, infizierter Schwan gefunden. Ich habe vor ein paar Tagen eine Anordnung vom Vet-Amt zur Tierseuchenbekämpfung erhalten. Darin wird noch mal auf die Aufstallungspflicht usw. (wie mm66 erwähnte) hingewiesen. Insgesamt so 6 Seiten, viel Spaß damit...wird sicher demnächst bei dir eintrudeln.
    Da ich noch einige Fragen dazu hatte, bekam ich heute auch eine mail mit dem Hinweis, dass ich in den nächsten Tagen noch mehr Post erhalten werde.
    Ich freue mich riesig :-)
    Grüße aus Hessen

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