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Thema: Frage zu Post vom Amt wegen Vogelgrippe

  1. #11
    Avatar von Vamperl
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    Keine Post - Stand am 18.11.2016 auf den Webseiten des Landwirtschaftsministeriums (Hauk gab seine PK am 17.11.) und wurde eine Woche später, 24.11. offiziall als Aushang am Rathaus gemacht/ im AMtsblatt veröffentlicht/ auf die Gemeindehomepage gestellt

  2. #12
    Avatar von gluckenschiss
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    Ich denke es kommt darauf, an wo man wohnt und ob es konkrete Fälle oder Eilverordnungen im Landkreis gab (Bayern: Landsberg etc.). Dann wird man denke ich auch angeschrieben.
    Wir wohnen auch in Bayern, haben seit dem 18.11. Aufstallungspflicht und haben keine Post bekommen. Bei uns in der Umgebung gibt es aber auch keine nachgewiesenen Fälle. Allerdings hab ich (ich weiß nicht genau wo) auf einer offiziellen Behördenseite gelesen, dass man als Hühnerhalter auch einer Informationspflicht unterliegt. Da das Thema dermaßen breit durch alle Medien ging, kann man sich bzgl. der Aufstallung also auch nicht rausreden, von wegen ich hab's nicht gewusst.

  3. #13
    Avatar von sternenstaub
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    Bei uns gab es auch keine Post. Die Aufstallungsanordnung wurde auf der Homepage des Landkreises veröffentlich, das war es. Nicht mal im Gemeindeblatt stand dazu was. Allerdings hat es der Bayerische Rundfunk am 18.11. in den Nachrichten gebracht.
    Gruß sternenstaub

  4. #14

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  5. #15
    Avatar von zw.lachs
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    In Sachsen nur Post in Sperr- Beobachtungsgebieten ansonsten Medien oder Netz.
    Mich Persönlich hat der Amtsvet angerufen da wir unsere Ortsschau in der Woche ab 14.11 durchführen wollten.Er gab mir die Anordnungen durch und ich sollte diese im Verein und unseren Gastausstellern mitteilen da ich ja jedem einzeln absagen musste. 3 Stunden Telefonie war die Folge.

  6. #16
    Avatar von Vamperl
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    Zitat Zitat von gluckenschiss Beitrag anzeigen
    Da das Thema dermaßen breit durch alle Medien ging, kann man sich bzgl. der Aufstallung also auch nicht rausreden, von wegen ich hab's nicht gewusst.
    Es gibt aber TATSÄCHLICH welche, die es nicht wissen....
    (selbst erlebt, mehrfach!)

  7. #17
    Moderator Avatar von zfranky
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    Zitat Zitat von Vamperl Beitrag anzeigen
    Es gibt aber TATSÄCHLICH welche, die es nicht wissen....
    (selbst erlebt, mehrfach!)
    dem darf ich mich anschliessen..
    Wollte es nicht glauben, aber an machen läuft es echt vorbei...

  8. #18
    Avatar von gluckenschiss
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    Dennoch gilt leider der alte Satz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

  9. #19
    Avatar von Tanny
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    Ich habe auch keine Post bekommen - weder Mitteilung wegen der Aufstallpflicht, noch Mitteilung wegen beobachtungsgebiet - Kreis Pinneberg - quasi neben Diane

    Aber das ist auch legitim. Das handhabt jeder Landkreis anders (2015 bekam ich Post, dass ich nicht betroffen bin von der AUfstallung links und rechts - ich lebte in dem weissen 6 km Loch zwischen den Aufstallgebieten ).

    Pflicht der Behörden ist es, die Mitteilung öffentlich im "Amtsblatt" zu machen, was bedeutet: unter Bekanntmachungen im Internet sofern der Kreis eine Homepage mit öffentlichen Bekanntnachungen führt und ein Aushang im Amt.

    Mehr müssen sie m.W. nicht tun.

    Wer seine Tiere anmeldet, erhält den Hinweis, dass er sich bei seinem Kreis über ggf. verhängte Massnahmen informieren muss.

    Viele Kreise haben kein Amtsblatt mehr (ich glaube, die meisten) die veröffentlichen dann zusätzlich über Web Page oder / und Zeitung.
    Legitim ist das alles.

    Und ich lege ehrlich gesagt auch keinen Wert auf extra Post. Das kostet alles zusätzliche Steuergeldr (Porto, Papier, Arbeitskraft etc.) ...und ich meine, ganz ehrlich: was ist an "landesweite Aufstallpflicht wurde vom Ministerium SH verhängt" nicht zu verstehen? Wenn ich das im Radio, TV etc. höre oder in der Zeitung lese oder mir jemand auf dem markt erzählt, kann ich nachschauen oder dort anrufen und fragen, was das genau für mich bedeutet.

    www.wildvogel-rettung.de = Zahlen, Daten, Fakten zur Vogelgrippe
    www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de

  10. #20
    Avatar von Vamperl
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    Zitat Zitat von gluckenschiss Beitrag anzeigen
    Dennoch gilt leider der alte Satz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
    Dat is schon klar.
    Allerdings hat das folgenden Effekt: wir haben einen Haufen Menschen, die ohne böse oder boykotterende Absicht eine Anweisung nicht umgesetzt haben, auf die sich jetzt, wo die vermeintliche "Welle an INfektionen" abebbt, berufen wird.
    Denn man höre und staune: dass die Vogelgrippe nicht noch mehr Opfer gefordert hat, liegt an der Aufstallpflicht!

    Die aber gar nicht so viele umgesetzt haben....
    ERGO: demaskierend

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